Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Bamberg das Gut Forchheim (DH II. 170)

(Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Bamberg das Gut Forchheim. Frankfurt 1007 November 1.)

Für die Erstausstattung des von ihm gegründeten Bistums Bamberg ließ Heinrich II. eine Serie von 27 Urkunden ausstellen und auf den Tag des Gründungsaktes datieren. So tragen diese Urkunden alle das Datum 1. November 1007, obwohl es allein vom Arbeitsaufwand her nicht möglich gewesen wäre, die Dokumente an einem einzigen Tag herzustellen. So lässt sich auch nachweisen, dass viele der Urkunden erst im Verlauf der Zeit ausgefertigt wurden.
Eine Ausnahme bildet DH II. 170 (ähnlich auch DH II. 169), das zwar ebenfalls auf den Tag der Frankfurter Synode ausgestellt wurde, aber nachweislich erst sehr viel später ausgefertigt wurde. Während DH II. 169, mit dem die zu Forchheim gehörenden Orte und Eigenleute an Bamberg geschenkt wurden, zwischen November 1008 und 1009 ausgefertigt wurde, geht man bei DH II. 170 von einer Fertigstellung nicht vor 1117 aus. Zwar hatte bereits ED, der mit der Ausfertigung der Urkundenserie von 1007 betraut war, ein Blankett mit Signumzeile und Monogramm vorbereitet, Ba. II, der Schreiber des Kontextes, war aber erst seit Mai 1009 in der Kanzlei tätig. Er gehörte zu der Gruppe von Männern, die ausschließlich Dokumente für das Bistum Bamberg anfertigten, und übte diese Tätigkeit bis November 1021 aus. DH II. 170 scheint er in zwei Abschnitten geschrieben zu haben, da nach predium tenendi die Tinte sehr viel heller ist.
Nun weist die Urkunde eine weitere Merkwürdigkeit auf. Die Titulatur lautet Heinricus divina favente clementia Romanorum invictissimus rex. Es ist das einzige Diplom Heinrichs II., in dem er als Romanorum rex bezeichnet wird. Dieser römische Königstitel ist überhaupt erst seit der Stauferzeit üblich. Ein Vergleich mit ähnlichen Fällen aus der Salierzeit legt allerdings die Vermutung nahe, dass hier ein nachvollziehbarer Fehler vorliegt: Durch die jahrelange Verzögerung des Vorgangs war Heinrich inzwischen nicht mehr nur König, sondern hatte die Kaiserwürde errungen. Als solcher führte er den Titel Romanorum imperator augustus. Es gibt daher zwei sinnvolle Erklärungen: Entweder hat Ba. II gewohnheitsmäßig begonnen, nach dem Romanorum jedoch bemerkt, dass die Urkunde in die Königszeit Heinrichs gehört und dann korrekt den Titel rex benutzt und das invictissimus vielleicht beigefügt, um den Fehler zu überspielen; oder er hat, ohne viel nachzudenken, aber in dem Bewusstsein, dass Heinrich II. 1007 noch König war, den ihm geläufigen Kaisertitel gleichsam zurückgebildet.
Bleibt noch die Frage nach dem Grund für die Verzögerung der Ausstellung. Bei dem langen Zeitraum kann es keinesfalls nur die Überlastung der Kanzlei gewesen sein. Der Grund, der ebenso auf DH II. 169 (Schenkung der zu Forchheim gehörenden Ortschaften und Eigenleute) zutreffen kann, liegt aller Wahrscheinlichkeit nach in den Rechtsverhältnissen: Heinrich II. hatte im Juli 1002 die Abtei Forchheim an eine Eigenkirche Bischof Heinrichs von Würzburg geschenkt (DH II. 3). Nun konnte man sich wegen des Besitzes nicht einigen. Zu einer Lösung kam es erst im Jahr 1017: In einer Urkunde, die am 26. Oktober dieses Jahres ausgestellt wurde, bestätigte Heinrich II., dass Bischof Heinrich von Würzburg die besagten Forchheimer Besitzungen gegen zwei andere Güter an Bischof Eberhard von Bamberg abgetreten habe. Es ist also zu vermuten, dass ­ trotz der Datierung des DH II. 170 auf den 1. November 1007 ­ das Bistum Bamberg erst seit Oktober 1017 über seinen Besitz verfügen konnte und die Urkunde auch erst zu diesem Zeitpunkt endgültig ausgefertigt wurde.
(Tania Brüsch)