Der Gandersheimer Streit

Mit "Gandersheimer Streit" bezeichnet die Forschung die Auseinandersetzung, die die Bischöfe von Hildesheim mit den Mainzer Erzbischöfen um die Jahrtausendwende austrugen. Der Konflikt zog sich über 51 Jahre hin. Es ging um die bischöfliche Zuständigkeit für eines der bedeutendsten Kanonissenstifte der Ottonenzeit. Auf Hildesheimer Seite waren mit Bernward und Godehard die zwei prominentesten mittelalterlichen Bischöfe dieser Diözese involviert, die später heilig gesprochen wurden.
Im Jahr 987 hatte Sophie, die Schwester Kaiser Ottos III., mit zwölf Jahren das Mündigkeitsalter erreicht. Nachdem sie seit ihrem vierten Lebensjahr im liudolfingischen Kanonissenstift Gandersheim ausgebildet worden war, sollte sie nun durch die Überreichung des Schleiers zur Kanonisse geweiht werden. Angeblich habe Sophie darauf bestanden, nicht von dem bisher zuständigen Diözesanbischof Osdag von Hildesheim, sondern von einem Palliumsträger, nämlich Erzbischof Willigis von Mainz, eingekleidet zu werden. Willigis befahl daraufhin seinen Suffraganbischof Osdag nach Gandersheim und kam selbst zu dem feierlichen Akt. Es brach ein heftiger Streit zwischen den Bischöfen aus, wer von ihnen die bischöflichen Rechte wie Sendgericht und die Weihe der Kanonissen in Gandersheim wahrnehmen dürfe. Die anwesende Kaiserin Theophanu schlichtete und führte einen Kompromiss herbei: Der Erzbischof hielt das feierliche Hochamt, und gemeinsam überreichten beide Würdenträger Sophie den Schleier. Die anschließende Einkleidung der übrigen Jungfrauen blieb Osdag überlassen.
Diese Einigung konnte nicht von Dauer sein, zumal man inzwischen weiß, dass die Initiative weder von Sophie noch vom Mainzer Erzbischof, sondern von den Gandersheimer Stiftsdamen ausging. Der Ursachen reichen weit in die Gandersheimer Geschichte zurück. Das Stift war im Jahr 852 von Graf Liudolf, dem Vorfahr der Ottonen, und seiner Gemahlin Oda gestiftet worden. Zu dieser Zeit war Altfried, ein Vetter Liudolfs, Bischof von Hildesheim. Er stattete die Neugründung mit bischöflichen Rechten, darunter einträgliche Zehntrechte, und Gütern aus. Aus diesen Schenkungen leiteten er und seine Nachfolger eigenkirchliche Rechte an Gandersheim ab, was den Kanonissen zunehmend weniger gefiel, da der Teil ihrer Einnahmen, der aus Zehntrechten stammte, vom Hochstift Hildesheim beansprucht wurde. Die Kanonissen besannen sich auf den Umstand, dass die Gründer das Stift unter den Schutz des Reiches gestellt hatten. Hier kam ihnen die geographische Lage ihres Stifts entgegen. Altfried hatte damals als endgültigen Standort einen Platz südlich des Flüsschens Gande bestimmt. Damit lag das Stift aber in der Diözese des Erzbischofs von Mainz, denn die Gande galt seit altersher als Grenze zum Bistum Hildesheim. Damit standen zwei Rechtspositionen gegeneinander, die nach mittelalterlichen Vorstellungen beide dieselbe Gültigkeit beanspruchen konnten. Kirchenrechtlich gesehen lag das Stift zweifelsfrei in der Diözese Mainz. Die Bischöfe von Hildesheim hatten jedoch anderthalb Jahrhunderte lang Bischofsrechte in Gandersheim wahrgenommen und beanspruchten sie aus dieser Gewohnheit heraus auch weiterhin.
Der Streit zog sich über Jahre hin und flammt vor allem immer dann wieder auf, wenn Bernward, der 993 Bischof von Hildesheim geworden war, die Einnahmen aus den Zehntrechten forderte. Im September 1000 kam es erneut zum Eklat. Die Stiftskirche musste nach einem Brand neu geweiht werden. Die kränkelnde Äbtissin Gerberga II. hatte die Organisation ihrer voraussichtlichen Nachfolgerin Sophie übertragen. Diese war nun auf Bernward schlecht zu sprechen, weil der sie von ihrem mehrjährigen Aufenthalt am Hof des Bruders in das Stift zurückgezwungen hatte. Sie lud Bischof Willigis zur Weihe am 14. September ein. Willigis verschob jedoch den Termin um eine Woche und forderte seinen Suffragan Bernward auf, am 21. September in Gandersheim zu erscheinen. Dieser nutzte die Situation aus, erschien zum früheren Termin im Stift und wollte die Weihe ohne seinen Metropoliten vollziehen. Aufgrund der Beschimpfungen durch die Kanonissen musste er jedoch unverrichteter Dinge abziehen. Im Gegenzug gelang es ihm immerhin durch Bischof Ekkehard von Schleswig, der ihn in Gandersheim vertrat, die Münsterweihe durch Willigis zu unterbinden.
Als Reaktion darauf berief der Erzbischof von Mainz eine Synode für November nach Gandersheim. Bernward hingegen war zu diesem Zeitpunkt schon auf dem Weg nach Rom, um sich des päpstlichen Beistandes in der Sache zu versichern. Seiner Beschwerde, dass Willigis in seiner Abwesenheit eine Synodalentscheidung erzwungen hatte, wurde auf einem Konzil stattgegeben. Papst Silvester II. annullierte den Gandersheimer Beschluss und restituierte Bernward durch Übergabe seines Stabes das Recht auf das Stift. Willigis gab jedoch nicht nach, und der Streit um Gandersheim wurde fortgeführt. Proteste, Berufungen auf das Recht, Ausflüchte, Tumulte, Provokationen, ja sogar Waffengewalt bestimmten den Fortgang. Weder Otto III. noch dem Papst oder weiteren Synoden gelang es, eine Lösung zu finden.
Als Otto III. im Februar 1002 starb, verlor Bernward, der sein Lehrer gewesen war, seinen wichtigsten Fürsprecher. In den Auseinandersetzungen um die Thronfolge entschied sich Bernward gegen Heinrich II. Ein Grund hierfür mag darin bestanden haben, dass der Herzog von Bayern von Bernwards Kontrahenten Willigis bedingungslos unterstützt und schließlich gekrönt wurde. Bernwards Favorit auf die Krone, Markgraf Ekkehard von Meißen, wurde hingegen im April 1002 ermordet. Bernward war also vorübergehend zur Zurückhaltung gezwungen und konnte nichts unternehmen, als Erzbischof Willigis am 10. August 1002 nach der Krönung der Königin Kunigunde Sophie zur Äbtissin von Gandersheim weihte. Gerberga II. war inzwischen verstorben, und Sophie gehörte zu den Befürwortern Heinrichs II. als König.
Heinrich II. setzte es sich zum Ziel, den Gandersheimer Streit zu beenden. Vielleicht spielte es bei seinen Überlegungen eine Rolle, dass sein Vater Heinrich (der Zänker) in Gandersheim begraben lag und die Stiftskirche immer noch nicht geweiht worden war. Heinrich lud die streitenden Parteien auf eine Weihnachtssynode 1006 nach Pöhlde. Dort setzte er durch, dass Bernward und Willigis erklärten, sich dem Beschluss der Synode bedingungslos zu unterwerfen. Obwohl dieser zugunsten Hildesheims ausfiel, konnten zunächst alle Beteiligten zustimmen. Bernward hatte die bischöflichen Rechte an Gandersheim erhalten, musste im Gegenzug den Kanonissen jedoch endgültig die umstrittenen Zehntrechte übertragen. Willigis konnte dennoch sein Gesicht wahren. Als Zeichen der Aussöhnung lud Bernward seinen Metropoliten auf Geheiß des Königs zur nunmehr auf den 5. Januar 1007 festgesetzten Weihe der Stiftskirche ein. Während der Weihezeremonie besprengten beide Bischöfe gemeinsam die Kirche von außen. Anschließend erklärte Willigis in einer Ansprache, dass Gandersheim von Anfang an ohne Widerspruch von den Hildesheimer Bischöfen besessen worden war. Als Zeichen seiner Anerkennung überreicht er Bernward seinen Bischofsstab.
Der Streit schien beigelegt. Sowohl Willigis, der 1011 starb, als auch sein Nachfolger Erkanbald, der mit Bernward verwandt war, ließen die Sache ruhen. Erst der nächste Mainzer Erzbischof Aribo forderte Bernward auf, sich mit ihm über Gandersheim zu verständigen. Dieser lehnte mit Hinweis auf den Beschluss von 1006/1007 energisch ab. Einen erneuten Anlauf unternahm Aribo erst nach Bischof Bernwards und Kaiser Heinrichs II. Tod. Bernwards Nachfolger Godehard war von Heinrich II. Zeit seines Lebens gefördert und unterstützt worden und sah sich nun unter Konrad II. ungeschützt den Mainzer Angriffen ausgesetzt. Da es ihm an Unterstützung durch andere mangelte, berief sich Godehard konsequent auf moralische Grundsätze, allgemeine rechtliche und kirchenrechtliche Bestimmungen ­ von der Lage Gandersheims in der Mainzer Diözese freilich abgesehen. Sein Biograph Wolfhere betont diesen Aspekt immer wieder, zählt akribisch auf, welche Bischöfe auf den verschiedenen Synoden anwesend waren und welchen Verlauf die Verhandlungen nahmen.
Der große Streit endete schließlich mit einem Kompromiss, an dem Konrad II. maßgeblich mitwirkte. Im Jahr 1028 verfügte er, dass Gandersheim in der Hildesheimer Zuständigkeit verharren solle, jedoch die südlich der Gande gelegenen und umstrittenen Besitzungen zwischen Hildesheim und Mainz geteilt werden müssten. Soweit wir erkennen können, scheint dies auch so geschehen zu sein. Dass Aribo, wie Wolfhere berichtet, in einem öffentlichen Geständnis seine Schuld anerkannt haben soll, ist dagegen eher zweifelhaft.
Über den Verlauf des Gandersheimer Streits sind wir durch eine "Hildesheimer Denkschrift" unterrichtet, die Bischof Bernward zwischen 1007 und 1011 anfertigen ließ. Sie ging zwar verloren, wurde zuvor aber von Thangmar, dem Autor der Vita Bischof Bernwards, und Wolfhere, dem Verfasser der beiden Lebensbeschreibungen des Bischofs Godehard benutzt. Eine Gandersheimer Gedenkschrift ging ebenfalls verloren, und aus Mainz ist uns nichts überliefert. Aus diesem Grund sind uns zwar viele ereignisgeschichtliche Details bekannt, wir kennen aber nur die Argumentation des Hildesheimer Domklerus, da in den hier verfassten Werken die Perspektiven der Gandersheimer Kanonissen und der Mainzer Erzbischöfe gar nicht oder nur verzerrt dargestellt wurden. Andere Quellen liefern nur wenige, aber wichtige Hinweise, die die eine oder andere Korrektur ermöglichen. Beispielsweise wissen wir nur durch Thietmar von Merseburg, dass Bischof Bernward 1002 einen Gegner Heinrichs II. unterstützte, während in der Vita Bischof Bernwards die Ereignisse teils ausgeblendet oder umgedeutet werden und Bernward als glühender Anhänger des neuen Königs dargestellt wird. Die einzige umfangreichere Quelle neben den Viten der Hildesheimer Bischöfe ist eine Urkunde Heinrichs II., die die Synodalbeschlüsse von 1006/1007 festhält.
(Tania Brüsch)

Quellen:


Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 11 Allgemeines zur Rolle Bischof Bernwards im Gandersheimer Streit.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 12 Die Gründung Gandersheims und seine geographische Lage.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 13 Der Ausbruch des Streits: die Einkleidung Sophies durch Bischof Osdag von Hildesheim und Erzbischof Willigis von Mainz.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 14 Das ursprünglich demütige und enthaltsame Leben in Gandersheim verkommt nach und nach; Sophie geht an den Kaiserhof, Bernward fordert sie zur Rückkehr auf, sie sucht Zuflucht bei Erzbischof Willigis.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 15 Bernward wird in Gandersheim wie ein auswärtiger Bischof empfangen.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 16 In Vertretung der Äbtissin bereitet Sophie die Weihe der Kirche vor und zieht Willigis hinzu; dieser lädt Bernward zu dem Fest ein, verlegt dann aber den Termin.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c.17 Bernward trifft zum ursprünglichen Termin in Gandersheim ein; es wird ihm Gewalt für den Fall angedroht, dass er die Kirche weihen will.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 18 Bernward schickt Ekkehard von Schleswig nach Gandersheim, der sich zusammen mit Vertretern des Domkapitels auf das kanonische Recht beruft und die Weihe der Kirche durch Erzbischof Willigis verhindert.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 19 Bernward zieht nach Rom, wo er Kaiser Otto III. und Papst Silvester II. trifft.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 20 Erzbischof Willigis lädt zu einer Synode; Bischof Ekkehard vertritt erneut die Hildesheimer Interessen.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 21 Ein Bote unterrichtet Bischof Bernward, Kaiser Otto III. und Papst Silvester II., die sich über die Abhaltung der Synode durch Erzbischof Willigis empört zeigen.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 22 In Rom findet eine Synode statt, die die Synode Erzbischof Willigis' für unrechtmäßig erklärt; der Papst bestätigt die Zugehörigkeit Gandersheims zum Bistum Hildesheim.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 28. Unter dem Vorsitz des päpstlichen Gesandten findet in Pöhlde eine Synode statt; die Sitzung wird wegen tumultarischer Zwischenfälle unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 29 Erzbischof Willigis reist heimlich ab und wird durch den päpstlichen Legaten vom Amt suspendiert, bis er persönlich vor dem Papst erscheint.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 30 Papst und Kaiser, beide erzürnt über die Vorfälle, laden alle deutschen Bischöfe mit ihrem Heeresaufgebot nach Rom.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 32 Bischof Bernward wird durch Androhung von Gewalt daran gehindert, Gandersheim zu besuchen.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 33 Die Bischöfe verlangen eine Synode, die in Frankfurt zusammentritt; Bernward lässt sich wegen schwerer Krankheit durch Bischof Ekkehard von Schleswig vertreten; man einigt sich, dass bis zu einem festgesetzten Tag niemand etwas unternehmen wird.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 34 Bischof Bernward entsendet Thangmar nach Rom.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 35 Thangmar vertritt die Hildesheimer Ansprüche auf einer Synode mit Kaiser und Papst.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 37 Tod, Leichenzug und Begräbnis Kaiser Ottos III.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 39 Sophie wird von Erzbischof Willigis in Paderborn geweiht.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 40 Heinrich II. will den Gandersheimer Streit beenden und die Kirche weihen lassen; Erzbischof Willigis unterwirft sich und den Streitfall einer gerichtlichen Entscheidung; Willigis und Bernward weihen gemeinsam die Kirche, wobei Bernward den Vorrang behält; Willigis erklärt seinen Verzicht auf Gandersheim.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 44 Tod des Erzbischofs Willigis von Mainz.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 45 Der Nachfolger, Erzbischof Erkanbald von Mainz, lässt die Angelegenheit ruhen.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 48 Aribo, der Nachfolger Erzbischof Erkanbalds, versucht vergeblich, den Streit um Gandersheim fortzusetzen.


Vita Bischof Godehards, c. 18 Der Autor Wolfhere beteuert, über den Streit um Gandersheim, den Bischof Aribo wieder aufnehmen will, nur die Wahrheit zu schreiben.
Vita Bischof Godehards, c. 26 Tod Heinrichs II.; Konrad II. wird sein Nachfolger; der Streit um Gandersheim bricht wieder auf.
Vita Bischof Godehards, c. 31 Eine Synode des Mainzer Metropolitanverbandes tritt in Frankfurt zusammen; behandelt wird u.a. der Fall der aus Gandersheim entwichenen Kanonissen.
Vita Bischof Godehards, c. 32 Am zweiten Verhandlungstag der Frankfurter Synode bittet Bischof Godehard um einen Richterspruch im Fall Gandersheims; zunächst wird ohne Ergebnis beraten.
Vita Bischof Godehards, c. 33 Erzbischof Aribo fordert seine Suffragane auf, ein Urteil in der Gandersheimer Frage zu fällen. Die Entscheidung fällt zugunsten Hildesheims aus.
Vita Bischof Godehards, c. 34 Die Synode entscheidet, dass die entlaufenden Gandersheimer Kanonissen, die beim Erzbischof von Mainz Zuflucht gesucht haben, zurückkehren müssen. Das Ende der Synode.
Vita Bischof Godehards, c. 35 Auf einer Synode in Frankfurt verlangt Erzbischof Aribo eine Revision der Entscheidung; Konrad II. entscheidet schließlich, dass Gandersheim in der Zuständigkeit Bischof Godehards verbleiben, die umliegenden Ortschaften aber zwischen beiden geteilt werden sollen; allerdings wird kein Synodalbeschluss herbeigeführt.
Vita Bischof Godehards, c. 36 Wolfhere berichtet, dass Aribo seine Schuld eingestanden habe.


Thietmar V/19 Sophie wird von Erzbischof Willigis in Paderborn zu Äbtissin geweiht.


Hildesheimer Jahrbücher, a. 1001 Bischof Bernward beklagt sich beim Kaiser in Rom über Erzbischof Willigis.
Hildesheimer Jahrbücher, a. 1002 Bischof Bernward erlaubt (gezwungenermaßen), dass Sophie vom Mainzer Erzbischof zur Äbtissin geweiht wird.
Hildesheimer Jahrbücher, a. 1007 Bernward weiht die Gandersheimer Kirche.
Hildesheimer Jahrbücher, a. 1022 Godehard wird zum Bischof von Hildesheim gewählt.
Hildesheimer Jahrbücher, a. 1026 Der Gandersheimer Streit wird auf einer Synode behandelt und vertagt.
Hildesheimer Jahrbücher, a. 1027 Auf der Frankfurter Synode erhält Godehard die Diözesangewalt über Gandersheim.
Hildesheimer Jahrbücher, a. 1029 Der Annalist berichtet, dass Bischof Godehard und Erzbischof Aribo sich ausgesöhnt haben. Aribo habe seinen Irrtum eingestanden.


Quedlinburger Jahrbücher, a. 1002 Weihe Sophies in Paderborn zur Äbtissin von Quedlinburg.
Quedlinburger Jahrbücher, a. 1020 Heinrich II. nimmt an der Weihe der Quedlinburger Stiftskirche teil.


DH II. 225 Heinrich erneuert seine Urkunde von 1007 über die Beilegung des Gandersheimer Streites zwischen dem Erzbischof Willigis von Mainz und dem Bischof Bernward von Hildesheim. Werla 1013.

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