Urkunde Heinrichs II. für die Kirche zu Bamberg (DH II. 134)

(Heinrich schenkt der Kirche zu Bamberg sein Gut Hallstadt und seine gesamten übrigen Besitzungen in der Grafschaft Adalberts im Rednitzgau. Bamberg 1007 Mai 6.)

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich durch das Wirken der göttlichen Gnade König. Wenn wir die Kirchen Gottes durch Schenkung irgendeiner Sache voranzubringen oder zu bereichern uns bemüht haben, so zweifeln wir nicht, dass uns dies nützen wird. Daher soll der Eifer aller gegenwärtigen und zukünftigen Getreuen der Kirche Gottes wissen, dass wir für unser Seelenheil und das unseres Erzeugers und unserer übrigen Verwandten ein gewisses Gut, Hallstadt genannt, gelegen in der Grafschaft des Grafen Adalbert und im Gau Rednitzgau (Ratenzgouue), und dazu sämtliche Güter unseren Rechtes, welcher Art und wo auch immer sie in diesem Gau und dieser Grafschaft vorhanden sind, mit ihrem bekannten oder zu ermittelnden Zubehör der heiligen Bamberger Kirche, die zu Ehren der heiligen Gottesmutter und Jungfrau Maria und des heiligen Apostelfürsten Petrus errichtet und geweiht ist, durch diese verfügende Urkunde unserer Autorität schenken, verleihen und aus unserem Recht in ihr Recht und ihre Herrschaft übertragen, nämlich hinsichtlich der Dörfer, Gesindes beiderlei Geschlechts, der Hofstätten, Gebäude, Zinsleute, Weinberge, Weingärten, Wälder, Waldabgaben, Gewässer, Wasserläufen, Mühlen, Mahlstätten, Fischereien, Wege, Unwege, Abgabe, Einkünfte, beweglichen und unbeweglichen Güter, bebauten und unbebauten Ländereien, Wiesen, Weiden, Gemeindeweiden und (hinsichtlich) aller anderen Nutzungen irgendwelcher Art, die üblicherweise benannt oder beschrieben werden können, indem wir sie mit der Maßgabe schenken, dass die vorgenannte Kirche und ihre Leiter oder ihre Verweser sie ohne jeden Widerspruch innehaben und fest besitzen sollen. Und damit die Bestandskraft dieser unserer Verleihung fest und unerschüttert bestehen bleibe, haben wir die darüber ausgefertigte Urkunde mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, es durch Aufdrücken unseres Siegels auszuzeichnen.
Zeichen des Herrn Heinrich, des unbesiegbarsten Königs.
Ich, Kanzler Egilbert , habe anstelle des Erzkapellans Willigis rekognosziert.
Gegeben am 6. Mai, 5. Indiktion, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1007, im 5. Jahr der Königsherrschaft des Königs Heinrich II.; verhandelt in Bamberg. Glücklich. Amen.
(Übersetzung: Klaus van Eickels)