(Heinrich schenkt seiner Gemahlin Kunigunde den Hof Kassel. Ingelheim 1008 Mai 24.)
Heinrich II. hatte Kunigunde als Wittum unter anderem Bamberg übertragen, wie wir aus verschiedenen Quellen wissen. Als er 1007 das Bistum Bamberg gründete, musste seine Ehefrau Teile ihres Witwengutes dafür hergeben. Ihre Zustimmung gab sie offenbar nur ungern, wie ihre zunächst reservierte Haltung gegenüber dem Bistum, für das sie erst einige Zeit später zu intervenieren begann, vermuten lässt. Ihre Zurückhaltung ist verständlich, wenn man bedenkt, dass diese Güter ihre einzige sichere Versorgung für den Fall der Witwenschaft darstellten. Der König versprach jedoch, für einen Ausgleich zu sorgen, und übertrug ihr ab 1008 Besitz an verschiedenen Orten. Am 24. Mai 1008 erhielt Kunigunde den Königshof Kassel, um den sie nach Aussage der Urkunde selbst gebeten hatte. Sie erhielt die volle Verfügungsgewalt, den Ort zu bewohnen, zu nutzen, zu verkaufen, zu tauschen oder damit zu tun, was ihr beliebte. Bei einem Wittum war eine so weitgehende Verfügungsgewalt nicht selbstverständlich. Normalerweise mussten die späteren Erben einem Verkauf oder Tausch zustimmen, nur der Nießbrauch stand der Witwe zu. Im Fall Heinrichs und Kunigundes lag die Sache nur insofern anders, als sie keine Kinder hatten, die auf Ausstattung und Erbe angewiesen waren.
In den folgenden Jahren verlegte man die Königspfalz von Kassel nach Kaufungen. Nach einer schweren Krankheit im Jahr 1017 entschloss sich die Kaiserin hier ein Frauenkloster zu errichten, in das sie nach dem Tod ihres Ehemanns eintrat. In Kaufungen verstarb sie und wurde wahrscheinlich aller Legendenbildung zum Trotz auch beigesetzt.
Bei der Urkunde handelt es sich um die Nachzeichnung des Originaldiploms, das verloren ging oder vielleicht auch absichtlich vernichtet wurde. Der äußeren Form nach stammt es aus dem 12. Jahrhundert. Aller Wahrscheinlichkeit fertigten die Kaufunger Nonnen diese "Fälschung" an, denn nur sie konnten ein Interesse an den vorgenommenen Änderungen haben. Die Schreiberin übernahm mit einer Ausnahme den Wortlaut der Originalurkunde; das Diktat des Notars EC ist wiederzuerkennen. Zugleich ahmte sie die Schrift eines Notars nach, der in den Jahren 1018 und 1019 mehrere Urkunden für das Kloster verfasst hatte. Nur der Satz mit dem Hinweis auf den von Kunigunde in Kaufungen versammelten Konvent (Hec vero contectalis ... erant in Hassia) ist interpoliert, der Rest so die Herausgeber der Urkundenedition darf als echt gelten.
(Tania Brüsch)