Poenformel/Sanctio: Bestandteil des Kontextes, droht bei Zuwiderhandlung eine materielle oder auch geistliche Strafe bzw. ewige Verdammnis an. In Königsurkunden handelt es sich meistens um eine Geldstrafe. Eine Poenformel war in Urkunden der italienischen Kanzlei üblich und wurde von den Notaren Heinrichs II. gelegentlich auch für deutsche Empfänger übernommen.