(Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen den zum Erbgut seiner Gemahlin Kunigunde gehörigen Hof Herleshausen. ?)
Offenbar stand der Entschluss Kunigundes und Heinrichs II., dem Nonnenkloster Kaufungen den zum Erbgut der Kaiserin gehörenden Hof Herleshausen zu schenken, bereits eine Weile vor der Ausfertigung der Urkunde fest. Der Notar GF bereitete nämlich ein Blankett für diese Schenkung vor. Damit mit der "Blanko-Urkunde" kein Missbrauch getrieben werden konnte, ritzte er auf der Rückseite des Siegels die Worte De Herleichaeshvsn ein. Allerdings vergaß er später die Datierung nachzutragen. Aufgrund der Tatsache, dass er erst im Mai 1019 in die Kanzlei eintrat und ein anderer Schreiber seine Urkunde als Vorlage für ein anderes, im Jahr 1019 geschriebenes Diplom benutzte, lässt sich der Ausstellungszeitraum dem entsprechend eingrenzen.
Die Urkunde enthält die ungewöhnliche Formulierung cum qua una caro divina existimus copulatione. Diese und ähnliche Wendungen, die sich an Genesis 2,24 anlehnen, kommen insgesamt nur acht Mal in Urkunden Heinrichs II. vor, die alle für Paderborn oder Kaufungen ausgestellt wurden. Da Kaufungen Kundigundes Witwensitz war, der Paderborner Bischof Rethar sie 1002 in seiner Kirche gekrönt hatte und sowohl er als auch sein Nachfolger Meinwerk Heinrich II. nachhaltig unterstützte, hatten Kaiser und Kaiserin eine besondere Beziehung zu beiden Orten. Aus diesem Grund wird vermutet, dass die Anspielung auf das kaiserliche Eheleben "zwei in einem Fleisch" auf Eigendiktat des Kaisers zurückgeht.
(Tania Brüsch)