Urkunde Kaiser Ottos II. für Herzog Heinrich II. (den Zänker) von Bayern (DO II. 44)

Am 27. Juni 973 stellte die königliche Kanzlei Ottos II. in Worms eine Urkunde für Herzog Heinrich II. (den Zänker) von Bayern aus. Das Diplom verbriefte die Übertragung der civitas Bamberg mit Stegaurach und anderem Zubehör. Mit dieser Schenkung wollte Otto II. ein positives Signal setzen. Im Mai desselben Jahres war sein Vater, Kaiser Otto I., verstorben. Gegen diesen hatte Herzog Heinrich I. von Bayern, der Vater des "Zänkers", vergeblich rebelliert, um seinen Anteil an der Königsherrschaft durchzusetzen. Zur Versöhnung hatte Otto I. damals seinem jüngeren Bruder das Herzogtum und weitere Lehen übertragen. Der Friede mit den bayerischen Herzögen hielt bis zum Tod des Kaisers. Nun übertrug sein Sohn, Otto II., in einer seiner ersten Amtshandlung als alleiniger Kaiser seinem Vetter Bamberg, um auch weiterhin ein Auskommen mit dem Verwandten zu haben. Die dortige Burg hatte ursprünglich den Babenbergern gehört. Nachdem diese 906 in der "Babenberger Fehde" ihren konradinischen Kontrahenten unterlagen, fiel ein großer Teil ihres Besitzes, darunter Bamberg, an das Königtum und kam so an die Ottonen. Gleichwohl überzeugte diese Schenkung Heinrich den Zänker offensichtlich nicht, denn auch er erhob sich nicht viel später gegen den Kaiser.
Das Diplom enthält die erste urkundliche Erwähnung Bambergs. Das Original liegt heute im Staatsarchiv Bamberg. Sogar das Wachssiegel, das durch einen Kreuzschlitz durch das Pergament hindurchgedrückt wurde, ist noch vorhanden. Es handelt sich um das Kaisersiegel Ottos I., das sein Sohn zunächst weiter benutzte. Bei der Datumsangabe ist dem Notar ein Fehler unterlaufen: Das angegebene Jahr 975 passt ebenso wenig zu den verzeichneten Königs- bzw. Kaiserjahren wie zu der Angabe der Indiktion. Vielmehr gehört die Urkunde in das Jahr 973. Da besagtem Notar häufiger solche Fehler unterliefen, braucht man hierin keinen Hinweis auf irgendwelche Unstimmigkeiten hinsichtlich der Echtheit zu sehen.
(Tania Brüsch)

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