Urkunde Heinrichs II. für St. Johannes bei Würzburg (DH II. 3)

(Heinrich schenkt der dem Bischof Heinrich von Würzburg gehörenden Kirche Johannes' des Täufers bei Würzburg die Abtei Forchheim, die Orte Erlangen und Eggolsheim mit Zubehör und drei genannten Priestern. 1002.)

Unter den fünf frühesten Urkunden Heinrichs II., die uns überliefert sind, befinden sich gleich drei, die für Bischof Heinrich von Würzburg oder ihm eng verbundene Personen bzw. Institutionen ausgestellt wurden. Diese bemerkenswerte Bevorzugung hing wohl damit zusammen, dass Heinrich II. gegenüber dem Bischof etwas gutzumachen hatte. Denn als der Leichenzug Kaiser Ottos III. im Februar 1002 bayerischen Boden betreten hatte, war der Kölner Erzbischof Heribert von Heinrich (zu diesem Zeitpunkt noch Herzog von Bayern) gezwungen worden, die Insignien einschließlich der Heiligen Lanze herauszugeben, indem dieser zunächst ihn selbst, dann seinen Bruder, Bischof Heinrich von Würzburg, in Geiselhaft nahm. Zwar war Geiselhaft in dieser Zeit nichts Ehrenrühriges, dennoch war das Vorgehen Herzog Heinrichs nicht ganz rechtmäßig gewesen. Inzwischen hatte er die Königskrönung und -salbung erlangt und begann, seine Anhänger durch Schenkungen und Privilegierungen auszuzeichnen. Am Ende der Urkunde wird als eigentlicher Schenkungszweck nicht ein Entgegenkommen gegenüber Heinrich von Würzburg erwähnt, sondern etwas anderes: Mit der Übertragung ist die Auflage der regelmäßigen Fürbitte verbunden, sie sollte dem ungestörten Wohl der Regierung Heinrichs II. gelten und dem Seelenheil seines Vorgängers Ottos III. Dabei handelt es sich jedoch um übliche Klauseln, die das Beziehungsgefüge deutlich machen: Der König war auf die Unterstützung seiner Anhänger angewiesen, dazu zählte die Heeresfolge ebenso wie das Gebet. Um sie in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben angemessen nachzukommen, übertrug der König ihnen Besitzungen und Rechte. Dabei erhielt mehr, wer ihm enger verbunden war und mehr leistete, und weniger oder gar nichts, wer keine Berührungspunkte hatte oder sich ablehnend verhielt. Eine Schenkung war zudem eine Auszeichnung, die das gegenseitige Vertrauensverhältnis stärkte.
Mit der vorliegenden Urkunde schenkt Heinrich II. der Kirche Johannes' des Täufers bei Würzburg, die Bischof Heinrich gehörte, die Abtei Forchheim, die Orte Erlangen und Eggolsheim mit Zubehör und drei genannten Priestern. Die Urkunde hat sich im Original erhalten, zwar fehlt die Datierung, sie dürfte aber wegen des Notars sehr wahrscheinlich noch vor den anderen zwei erwähnten Urkunden ausgestellt worden sein. Her. C. gehörte der Kanzlei Ottos III. an, und schrieb nur diese einzige Urkunde für Heinrich II., bevor er den Hof und die Kanzlei verließ und der neue König eigene Notare zu beschäftigen begann.
Auffällig ist die Pertinenzformel. Sie gilt als so formelhaft, dass ihr normalerweise nur wenig Interesse entgegengebracht wird. Die Urkunde für St. Johannes zeigt jedoch deutlich, dass man auf die Verhältnisse einging, wenn sie bekannt waren. So werden in dieser Urkunde, mit der ja auch ein Kloster verschenkt wurde, die kirchentypischen Elemente wie Zehnt und Zinspflichtige genannte. Ganz außergewöhnlich ist die Erwähnung von zidalweida, 'Bienenweiden', für die man offensichtlich nicht einmal einen lateinischen Begriff kannte. In einer der nächsten Urkunden für den Würzburger Bischof, mit der er die Abtei Seligenstadt auf Lebenszeit zum Nießbrauch erhielt (DH II. 5), ist hingegen von Weinbau die Rede. In beiden Fällen war man also über die landwirtschaftlichen Strukturen der verschenkten Güter sehr genau informiert.
(Tania Brüsch)