Urkunde Heinrichs II. für die bischöfliche Kirche zu Paderborn (DH II. 344)

(Heinrich erneuert der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Verleihung der Grafschaft des verstorbenen Grafen Hahold. Dortmund 1016 Januar 14.)

Bereits im Jahr 1011 hatte Heinrich II. der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Grafschaft des verstorbenen Grafen Hahold geschenkt. Am 14. Januar 1016 wurde diese Schenkung wiederholt. Die Urkunde stimmt im Wortlaut mit der Vorgängerurkunde (vgl. DH II. 225) überein, nur die Teile, die man aktualisieren musste ­ wie Protokoll und Eschatokoll und die Titel von Heinrich und Kunigunde, die inzwischen zu Kaiser und Kaiserin gekrönt worden waren ­ schrieb man neu. Warum der Schenkungsakt noch einmal vorgenommen wurde, ist unklar. Man kann nur vermuten, dass es Probleme bei der Umsetzung gab. Hierfür spricht vielleicht auch die ungewöhnliche Beschreibung der Grafschaft. Normalerweise wurde bei Grafschaftsschenkungen nur der Name des Grafen und mit Hilfe der in-pago-Formel der Gau (pagus) angegeben, in dem die Grafschaft (comitatus) lag. Die Gaue waren zu dieser Zeit ausschließlich Landschaftsangaben ohne jeden politischen Bezug. Die Formulierung lautete meist "die Grafschaft des Grafen X im Gau Y/in den Gauen W und Z". In der vorliegenden Urkunde wird nun die Lage der Grafschaft Haholds durch eine ganze Reihe von Orts- und Gauangaben definiert (die Gaue sind durch die Endsilbe -ga zu identifizieren, niederdeutsch -ga 'Gau'). Da die Grafschaften im sächsischen Raum um die Jahrtausendwende keine eigenen Namen trugen, war diese umständliche Umschreibung vielleicht der Versuch, das Grafschaftsgebilde auf diese Weise möglichst genau zu bezeichnen, um irgend jemanden, der gegenüber der Paderborner Kirche Ansprüche auf die Grafschaft Haholds oder Teile derselben erhob, besser in seine Schranken weisen zu können. Zwar war die Grafschaft der Idee nach immer noch ein Lehen, das der König (oder nach der Schenkung der Bischof) beim Tod des Lehnsmannes nach Belieben wieder ausgeben konnte, faktisch waren die Grafschaften jedoch erblich geworden. Vielleicht lagen die Probleme, die zur erneuten Ausstellung der Urkunde führten, in diesem Bereich begründet.
(Tania Brüsch)

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