Corroboratio: Ankündigung der Beglaubigungsmittel am Ende des Urkundenkontextes (Beurkundungsbefehl, eigenhändige Unterzeichnung des Ausstellers, Siegelbefehl, gegebenenfalls Zeugenliste); die Corroboratio dient der stärkeren Absicherung der Echtheit einer Urkunde.