Urkunde Heinrichs II. für das Stift St. Stephan zu Bamberg (DH II. 208)

(Heinrich schenkt dem Stift St. Stephan zu Bamberg den Ort Ering, mit der Maßgabe, dass der Bischof von Bamberg das Recht habe, darüber zum Nutzen jenes Stiftes zu verfügen. Straßburg 1009 Oktober 29.)

Im Jahr 1007 war es Heinrich II. gelungen, die Gründung des Bistums Bamberg durchzusetzen. Schon vorher hatte er mit dem Bau einer großen Kirche begonnen, die die Aufgaben einer Bischofskirche übernehmen konnte. Nun war es aber um die Jahrtausendwende üblich geworden, in einer Bischofsstadt ein Funktionsensemble von Kirchen zu schaffen: Neben dem Dom findet man in ottonischen Bischofsstädten sehr häufig ein Benediktinerkloster, in dem ­ vom weltlichen Treiben zurückgezogen ­ die Mönche im Sinne der Stifter ein gottgefälliges Leben führen konnten, und ein weltliches Kollegiatstift. Auch in Bamberg wurde dieses Konzept ­ wenn es ein solches war und nicht nur rückschauend hineingesehen wird ­ mit St. Michael als Kloster und St. Stephan als Stift zügig umgesetzt.
Die vorliegende Urkunde, am 29. Oktober 1009 in Straßburg ausgestellt, ist die erste urkundliche Erwähnung des Kollegiatstifts. Die Eile, die bei Gründung und Bau an den Tag gelegt wurde, mag zum einen darauf hindeuten, dass Heinrich II. zu Lebzeiten vollenden wollte, was er begonnen hatte. Zum anderen hatte Bamberg, das erst durch Heinrichs Förderung vom Rand der zivilisierten Welt in das Zentrum des politischen Geschehens gerückt war, eine repräsentative Ausgestaltung vermutlich bitter nötig. Dabei arbeiteten König und Bischof Hand in Hand. Die spätere Bezeichnung von St. Michael und St. Stephan als bischöfliches Eigenkloster bzw. -stift geht an der Realität von 1009 vorbei; die klare Abgrenzung stammt aus der Zeit nach dem sogenannten Investiturstreit. Die Zusammenarbeit der beiden Männer dokumentiert auch die Urkunde: Heinrich II. legte fest, dass Bischof Eberhard und seine Nachfolger über den Ort Ering, den St. Stephan erhielt, zum Nutzen des Stifts entscheiden sollten.
In der Urkunde wird Bischof Eberhard als nepos Heinrichs II. erwähnt; es ist der einzige Hinweis auf eine Verwandtschaft zwischen Bischof und König. Zwar versetzen derartige Verwandtschaftsangaben manche Genealogen in Begeisterung, weil wir für die Familienrekonstruktionen in der Zeit der Einnamigkeit auf solche Hinweise angewiesen sind, jedoch ist dieser Hinweis nur bedingt aussagekräftig: Die Urkunde wurde von Ba. I geschrieben. Er gehörte zu den Notaren, die in der königlichen Kanzlei ausnahmslos mit Schreibarbeiten für Bamberg beschäftigt waren. Ba. I benutzte als Vorlage eine Urkunde aus der Serie der Gründungsausstattung von 1007, die er selbst verfasst hatte (vgl. DH II. 152). In dieser wird mit den Worten dilectissimi in Christo Babenbergenses fratres nostri auf das Domkapitel verwiesen. Die Herausgeber der Urkundenedition schließen daher nicht aus, dass Ba. I Eberhard in Anlehnung an diese Wendung als dilectissimus Babenbergensis aecclesiae nepos noster bezeichnet hat.
(Tania Brüsch)