Brief der Mainzer Suffraganbischöfe an Papst Benedikt VIII. (1024)

Herrn Benedikt, dem höchst ehrwürdigen Haupt des apostolischen Stuhls, entbieten Bischof Burchard von Worms, Ulrich von Chur, Werner von Straßburg, Eberhard von Bamberg, Walter von Speyer, Wigger von Verden, Meginhard von Würzburg, Heimo von Konstanz, Godehard von Hildesheim, Heribert von Eichstätt, Branthag von Halberstadt, Hizzo von Prag alle mit einer Absicht ... Beständigkeit des Dienstes und Gebets nach ... (ihrem) Vermögen.
Gefallen ist die Krone unseres Hauptes, weggenommen nämlich sind die Würden unseres Metropolitans (Aribo). Jenes aber, was vorstehend gesagt ist, haben wir nur gehört; was wir gehört haben, glauben wir aber nicht, und weil das Hören selbst uns zerbricht, wollen wir von deiner Väterlichkeit erfahren, was die Wahrheit der Sache ist. Wenn es so ist, wie wir gehört haben, so ist unser (frohes) Laute(nspiel) in Trauer(gesang) verwandelt und unser Flöte(nspiel) in die Stimme von Weinenden (vgl. Hiob 30:31). Wer nämlich könnte seine Tränen zurückhalten, wenn ein unschuldiger Metropolitan wegen der Denunziation einer einzigen Frau auch nur ein winziges Stück seiner Würde verlöre? Ferne sei, o Herr, ferne sei dies von dir, der du als erster nächst Gott anstelle des heiligen Petrus den Erdkreis lenken sollst in Gerechtigkeit (aequitas). Wenn auch nur der geringste Priester wegen dieser Sache ... abgesetzt würde, würde schon längst die Ordnung des gesamten Gottesdienstes (universae religionis) im Staub des Verfalls dahinwelken. Aber warum ... schreiben wir, gleichsam als ob wir glauben, dass dies wahr sei? Die Dinge, die man hört, ... können nämlich sowohl wahr als auch falsch sein ... aber gebe, dass dieses Gerücht ... sich als falsch herausstelle. Denn wenn unser Metropolitan, Herr Aribo, wegen einer mit dem Kirchenbann belegten Frau (= Irmingard von Hammerstein) irgendeinen geringen Teil seiner Würde verliert, wäre es folgerichtig und unabänderlich, dass unser aller Priestertum der Gefahr der Absetzung unterläge. Jener nämlich hat nichts über unseren gemeinsamen Rat und unser gemeinsames Urteil hinaus gegen die vorgenannte Frau begangen; daher wollen wir, wenn in ihrem Fall irgend etwas gegen den Synodalbeschluss erwirkt wurde, (gemeinsam) Schiffbruch erleiden, jener aber soll sicher davonschwimmen. Wir aber glauben, dass dir, Herr, und allen überall in der Welt lebenden (Menschen) von der Sache der genannten Frau die Ohren so erfüllt sind, dass es nicht weiter notwendig ist, über die Vergehen, deren sie sich schuldig gemacht hat, zu schreiben, zumal vielmehr dafür zu sorgen ist, dass sie, vom Leib Christi abgetrennt, entweder gänzlich zugrunde geht oder ­ falls, was wir nicht glauben, sie sich bekehren will ­ ... sie sich bis zum Ende ihres Lebens an einen abgeschiedenen Ort der Buße seufzend zurückzieht ... . (Haben wir) etwa nicht, als wir sie in die Fessel des Kirchenbanns legten, deine Helfer ..., obwohl wir richtiger sagen könnten deine Vorgänger. Selbige nämlich sind vorausgegangen, selbige haben (ihr) zuerst die Fesseln angelegt; daraufhin hat unser Stand, wie es sich ziemte, das bestätigt, was von jenen getan worden war. Selbigen wird gefährlich mitgespielt, wenn unsere Sache allzu hart behandelt wird. Gemeinsam zu Boden gestreckt bitten wir daher, dass du für Deine Würde sorgst und, falls irgend etwas unvorsichtig getan wurde, dies vorsichtig wieder ausbesserst; die mit dem Kirchenbann gebundene (Frau) fessele mit dem Schrecken deines Urteils; dem Herrn Aribo (aber), deinem ergebensten Sohn, ... gib (sorglich) das Geschenk deiner Liebe, ... (ihm), der des Gewinns von Besitz wegen keine Sünde antastet (= begeht), sondern aus Liebe zur Gerechtigkeit (iustitia) stets mit gezücktem Schwert einherschreitet. Deine Väterlichkeit in Christus lebe wohl!
(Übersetzung: Klaus van Eickels / Eike Schmidt)