(Heinrich tauscht zu Gunsten der Bamberger Kirche vom Kloster Hersfeld die Höfe Rodheim, Welbhausen, Schnackenwerth und Wonfurt ein und gibt ihm dafür eine von Siegfried, dem Sohn Siegfrieds, empfangene Besitzung zu Wanfried, eine von einem anderen Siegfried empfangene Besitzung zu Liutfrideshusun und sein Gut zu Klobikau. Frankfurt 1015 Februar 5.)
Die Urkunde ist die letzte in einer Serie von drei beziehungsweise vier Urkunden, die zwischen dem 26. Januar und dem 5. Februar 1015 in Frankfurt ausgestellt wurden. Damals verhandelte Heinrich II. mit dem Kloster Hersfeld um einen Austausch von Gütern. Sein Ziel war offenbar die in der vorliegenden Urkunde verbriefte Schenkung der vier Höfe Rodheim (Mittelfranken), Welbhausen (Mittelfranken), Schnackenwerth (bei Schweinfurt/Unterfranken) und Wonfurt (bei Haßfurt/Unterfranken) an das von ihm gegründete Bistum Bamberg. Nach einem unproblematischen Tausch von vier Litenhufen bei Beuna gegen eine Besitz in Riestedt (DH II. 329) begannen die Verhandlungen anscheinend schwierig zu werden. Man wurde sich noch darüber einig, einen Tausch zwischen Otto II. und dem Kloster Hersfeld rückgängig zu machen (DH II. 330); das Kloster erhielt seine alten Zehntrechte im Friesenfeld und Hassegau zurück, und Heinrich bekam dafür die Güter Muffendorf (bei Bad Godesberg/Bonn) und Klobikau (bei Halle). Da man in Hersfeld mit dem Geschäft nicht ganz zufrieden war, übertrug Heinrich II. zehn Tage später als Dreingabe die Abtei Memleben, der er zuvor erst den Abt und dann die Zehntrechte genommen hatte.
Am selben Tag wie die Urkunde über die Schenkung Memlebens wurde das Diplom H II. 332 in doppelter Ausfertigung eine für Hersfeld, die andere für Bamberg fertiggestellt: Das Kloster Hersfeld hatte Heinrich II. die vier Höfe in Mittel- und Unterfranken übertragen und erhielt dafür drei Besitzungen von Heinrich. Zwei von ihnen hatte der Kaiser vermutlich extra für diesen Zweck erworben, nämlich ein Gut in Wanfried (bei Eschwege) und eine Besitzung in dem nicht zu identifizierenden Liutfrideshusun. Das dritte Gut Klobikau hatte er erst zehn Tage zuvor zusammen mit Muffendorf in dem schon genannten Tausch gegen die Zehntrechte von Hersfeld erhalten und gab es nun in diesem zweiten Tauschgeschäft zurück.
Dieser Umstand ist ein Indiz für die wohl schwierigen Verhandlungen in Frankfurt. Desgleichen verweist der zeitliche Abstand der Urkundenausstellungen, die doch alle in einem engen Zusammenhang stehen, auf die Problematik des Geschäfts. Den Hersfelder Unmut über die ganze Angelegenheit und den zu vermutenden Druck, den Heinrich II. ausgeübt hatte, hielt später ein Archivar in einer selbstredenden Dorsualnotiz fest: De Rodeheym, Wanlebehuson, Weride, Wouurdi. ách ách. Dennoch war sich Heinrich II. sicher, dass das komplizierte Tauschgeschäft am Ende zustande kommen würde, denn er hatte sicher nachgewiesen für DDH II. 330 und 331 und sehr wahrscheinlich auch für DH II. 332 Blanketts vorbereiten lassen. So konnte man das Übereinkommen am Ende der Verhandlungsgespräche in den verschiedenen Urkunden festhalten.
Die zwei Seiten des letzten Tauschgeschäfts wurden gleichzeitig in zwei Urkunden festgehalten: DH II. 332a, das noch im Original erhalten ist, verbrieft dem Kloster Hersfeld die übertragenen Gütern. Die im Gegenzug von Hersfeld an den Kaiser übertragenen Besitzungen wurden sofort an das von Heinrich II. gegründete Bistum Bamberg weitergeschenkt; später kamen sie zusammen mit anderen Gütern an das Kloster Michelsberg (DH II. 366). Die Bamberger Ausfertigung der Urkunde von 1015 (DH II. 332b) ging verloren, konnte allerdings anhand einer später angefertigten Fälschung rekonstruiert werden. Im Folgenden ist nur der Text der Originalausfertigung für Hersfeld wiedergegeben, da beide Urkunden sich textlich nur wenig unterscheiden.
(Tania Brüsch)