(Heinrich schenkt dem von seiner Gemahlin Kunigunde gegründeten Nonnenkloster zu Kaufungen den Hof Hedemühlen. Gottern 1017 Dezember 6.)
Heinrich II. war dem Mönchtum sehr zugetan, einige wenige Klöster besaßen jedoch seine besondere Zuneigung, die meist in einer vorbildlichen Lebensweise der Konvente ihren Ursprung hatte. Das Kloster Kaufungen stellt in gewisser Weise einen Sonderfall dar. Kunigunde hatte im Jahr 1007 ihrem Gemahl ihr Wittum Bamberg zur Verfügung stellen müssen, damit dieser den Ort zum Bischofssitz machen konnte. Damit Kunigunde als Witwe nicht unversorgt blieb, musste hier ein Ausgleich geschaffen werden. So schenkte Heinrich Kunigunde im Mai 1008 seinen Hof Kassel und versetzte sie damit in die Lage, in dieser Gegend das Kloster Kaufungen als Witwensitz aufzubauen. Um die Neugründung überlebensfähig zu machen, galt ihr die besondere Fürsorge des Herrscherpaares.
Dies wird auch in der Arenga der folgenden Originalurkunde betont, mit der dem Kloster am 6. Dezember 1017 der Hof Hedemüden übertragen wurde. Möglicherweise diktierte Heinrich selbst dem Schreiber, dass es der kaiserlichen Würde angemessen sei, die Klöster reichhaltig zu beschenken. Auch andere Urkunden für Kaufungen lassen erkennen, dass der Kaiser diesen Schriftstücken besonderes Interesse zukommen ließ. Die Formulierung cum qua sumus caro et anima spielt auf Genesis 2,24 an und kommt ausschließlich in Urkunden für Kaufungen und das Bistum Paderborn vor. Wie zu dem Kloster Kaufungen so hatte das Kaiserpaar auch zu Paderborn eine besondere Beziehung: Hier war Kunigunde 1002 durch Bischof Rethar gekrönt worden. Rethar wie auch sein Nachfolger Meinwerk zählten zu den Bischöfen im Reich, auf deren Unterstützung sich Heinrich II. verlassen konnte. Während ein Notar es wohl kaum gewagt hätte, das Kaiserpaar als "ein Fleisch und eine Seele" zu bezeichnen, kann im Grunde nur Heinrich II. der Diktator sein. Hinzu kommt, dass diese und sieben ähnliche Formulierungen leicht variieren: Auch wenn ein Notar im Auftrag geschrieben hätte, so hätte er wahrscheinlich bei einer derart auffälligen Abweichung vom Formular zumindest die einmal gefundene Wendung beibehalten.
(Tania Brüsch)