Urkunde Heinrichs II. für die bischöfliche Kirche zu Würzburg (DH II. 248)

(Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Würzburg die Immunität. Frankfurt 1012 September 10.)

Am 10. September 1012 bestätigte Heinrich II. der bischöflichen Kirche zu Würzburg ihre Immunität. Grundsätzlich förderte dieser König die Bischofskirchen seines Reiches in besonderer Weise, weil er seine Politik noch mehr als seine Vorgänger auf die Bischöfe stützte. Seine Regierungszeit gilt daher auch als der Höhepunkt in der Ausformung der ottonisch-salischen Reichskirche. Von Bamberg, das als Neugründung eine Sonderstellung einnahm, abgesehen, gehörte Würzburg neben Paderborn zu den am häufigsten bedachten Kirchen des Reiches. Ein Grund ­ vielleicht der entscheidende ­ für die zahlreichen Zuwendungen lag sicherlich in den Zugeständnissen, zu denen der Würzburger Bischof bei der Gründung des Bistums Bamberg 1007 geradezu gezwungen worden war. Bischof Heinrich hatte einen Teil seiner Diözese abtreten müssen, was nur gegen eine angemessene Entschädigung möglich war. Neben einer einmaligen großen Güterübertragung, die den Verlust ausgleichen sollte, folgten immer wieder einzelne Schenkungen und Privilegierungen. Aber auch schon vor 1007 hatte Heinrich II. die Würzburger Kirche mehrfach beschenkt. Hier war wohl sein besonderes Verhältnis zu Bischof Heinrich ausschlaggebend, der sich ­ im Gegensatz zu seinem Bruder Erzbischof Heribert von Köln ­ mit dem König sehr gut verstand.
Die in Frankfurt ausgestellte Urkunde hat den Herausgebern der Edition einiges Kopfzerbrechen bereitet. Offensichtlich liegt ein Originaldiplom vor, das weder in seinen äußeren Merkmalen noch bei der Besiegelung oder im Monogramm Unregelmäßigkeiten aufweist. Schrift und Text lassen sich jedoch keinem Notar der königlichen Kanzlei zuordnen. Einige Elemente können durch Vorurkunden erklärt werden, denn die Immunität wurde der Würzburger Kirche im Laufe der Zeit von mehreren Kaisern zugestanden. Nicht alle Diplome liegen jedoch vor und können daraufhin überprüft werden, ob sie als Vorlage gedienten. Allerdings lässt sich beobachten, dass zu dieser Zeit wiederholt Empfängerausfertigungen von der königlichen Kanzlei besiegelt wurden. Die Urkunden-Herausgeber nehmen an, dass der Notar GA, der kurze Zeit später nicht mehr nachweisbar ist, möglicherweise schwer erkrankt war und es zu Engpässen kam. Aber auch aus einem anderen Grund könnte es zweckmäßig gewesen sein, die Urkunde in Würzburg vorzubereiten: Da es in diesem Fall eine ganze Reihe von Vorgängerurkunden gab, konnte man im eigenen Archiv in aller Ruhe die Bestimmungen vergleichen und die Urkunde vorbereiten. Die Überprüfung durch die königlichen Notare ging so schneller und einfacher vonstatten, als wenn diese sich erst mühsam in die Materie eingearbeitet hätten.
(Tania Brüsch)