(Heinrich bestätigt dem Kloster S. Sabino bei Piacenza den Königsschutz und seine namentlich aufgezählten Besitzungen. Locate 1004 Mai 28.)
In seiner gesamten Regierungszeit verhielt sich Heinrich II. gegenüber Italien sehr zurückhaltend. So hatte sich sehr früh Arduin von Ivrea in Italien als König durchgesetzt. Allerdings wurde ihm Widerstand von Seiten einiger Bischöfe entgegengebracht, die Heinrich wiederholt um Hilfe baten. Die erste Delegation dieser Art unter Bischof Leo von Vercelli hatte bereits im November 1002 in Regensburg vorgesprochen. Damals war Heinrichs Königtum nördlich der Alpen noch so wenig gesichert, dass er zunächst nur einen Feldzug unter der Führung Herzog Ottos von Kärnten befahl. Dieser scheiterte jedoch kläglich. Erst 1004 raffte sich Heinrich II. zu seinem ersten Italienzug auf. Jedoch schon verhältnismäßig kurze Zeit nach seiner Königserhebung und Krönung in Pavia trat er zum Entsetzen seiner italienischen Anhänger den Rückzug an, so dass Arduin wieder die Oberhand gewinnen konnte.
Heinrich war am 14. Mai 1004 in Pavia gekrönt worden, die Urkunde vom 28. Mai, mit der er dem Kloster S. Sabino bei Piacenza den Königsschutz und die Besitzungen verbrieft, ist das erste Diplom, in dem er sich als Francorum atque Longobardorum rex bezeichnet. Allein die Tatsache, dass Arduin sich bereits mehr als zwei Jahre zuvor in einer Urkunde als rex betitelte und von da an regelmäßig urkundete, wobei seine Ehefrau Berta genauso intervenierte wie Kunigunde in Heinrichs Urkunden, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Verhältnisse in Italien.
Heinrich bestätigte mit seiner Urkunde ein Diplom, das Otto III. im November 1000 ausgestellt hatte. Das Heinrichsdiplom ist nur in zwei Abschriften von 1324 und aus dem 15. Jahrhundert überliefert. Dennoch besteht kein Zweifel an der Echtheit und damit auch an der Echtheit der Titulatur. Aufgrund der Tatsache, dass in der Datierung nach Regierungsjahren in Italien gerechnet wird, schloss man, dass es sich um einen italienischen Schreiber gehandelt haben muss, der nicht der Kanzlei angehörte.
(Tania Brüsch)