Archidiakon: Ursprünglich vertrat der Archidiakon einer Bischofskirche den Bischof auf Konzilien, in der kirchlichen Gerichtsbarkeit, der Diözesanleitung und -verwaltung. Seit dem 9. Jh. verfügte er zunehmend häufiger einen eigenen Jurisdiktionssprengel, der mit einer Pfründe verbunden war. Zudem gab es mehrere Archidiakone an einer Bischofskirche.