Hofkapellan: Angehöriger der Hofkapelle, der mit der Sorge um den königlichen Reliquienschatz betraut und für den herrscherlichen Gottesdienst verantwortlich war. Hieraus resultierte eine verhältnismäßig enge Bindung an den Herrscher. Viele Kapelläne waren zugleich als Notare in der königlichen Kanzlei tätig.