Der Charakter einer Urkunde, die zu den Rechtsquellen gezählt wird, unterscheidet sich grundlegend von dem der historiographischen Quellen. Die primäre Entstehungsabsicht ist die Dokumentation eines Rechtsgeschäfts; sie zielt nicht auf die Vermittlung von Wissen, Glauben und Geschichte für kommende Generationen, sondern soll den Nachfolgern des Empfängers als Beweis für einen Rechtsanspruch dienen. Daher galten Urkunden in der Forschung lange Zeit als besonders "objektive" Quellen. Inzwischen geht man auch hier davon aus, dass die Aussagekraft ebenso wie bei allen anderen Quellen von der Fragestellung abhängig ist. Wegen der genannten grundlegenden Unterschiede bedarf es spezieller Kenntnisse über die Urkunden, die Praxis ihrer Ausstellung, ihren Aufbau und ihre möglichen Intentionen. Für die Mehrzahl dieser Aspekte sind Spezialkenntnisse notwendig, die von der historischen Hilfs- oder Grundwissenschaft der Diplomatik erarbeitet wurden.
Quellen:
Urkunden lassen sich nach verschiedenen Prinzipien unterteilen. Besonders für das Hochmittelalter hat sich das Ausstellerprinzip durchgesetzt: Neben den Königs- und Papsturkunden gibt es die sogenannten Privaturkunden, die jedoch den gleichen amtlichen Charakter hatten. Bei diesen Ausstellern handelt es sich um Bischöfe, Äbte, Stiftsvorsteher, Herzöge und Grafen. Da die Unterschiede nicht allzu gravierend und auf dieser CD-Rom bis auf wenige Ausnahmen nur Königsurkunden versammelt sind, wird es im Folgenden speziell um Königsurkunden mit Schwerpunkt auf den Diplomen Heinrichs II. gehen.
Um Urkunden als Quelle nutzbar zu machen, muss man etwas über die Eigenart ihrer Entstehung wissen. Um die Jahrtausendwende wurden Rechtsakte besonders im weltlichen Bereich fast ausschließlich auf mündlicher Basis verhandelt und durch Rituale unter Zeugen vollzogen. Dies gilt für Schenkungen und Tauschgeschäfte ebenso wie für Gerichtsverfahren und Belehnungen. Der Akt allein, der in irgendeiner Form von Öffentlichkeit stattfand, sorgte für die Rechtskräftigkeit. Urkunden wurden oft erst im Nachhinein und auf Bitten der Empfänger ausgestellt. Da man die Möglichkeit, ein Schriftstück im Streitfall als Beweis vorlegen zu können, zunehmend schätzen lernte, nahm auch die Zahl der Urkunden im Verlauf des Mittelalters zu, wenn auch zunächst langsam. Sicherlich ist die Menge vom Überlieferungszufall abhängig. Je weiter die Ausstellung zurückliegt, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Urkunden vernichtet wurden oder verloren gingen. Dennoch ist die Tendenz aussagekräftig: Von Karl dem Großen sind uns ca. 3,7 Urkunden pro Jahr überliefert, von Heinrich I. ca. 2,7, von Otto I. ca. 11,8, von Otto II. ca. 14,4, bei Otto III. und Heinrich II. steigt die Zahl auf 23 bis 24 pro Jahr, geht aber unter den Nachfolgern noch einmal deutlich zurück (Konrad II. ca. 18,7, Lothar III. 10,3). Erst die Kanzlei Friedrichs I. übertrifft mit ca. 27,9 Urkunden pro Jahr die Tätigkeit unter Otto III. und Heinrich II. Um die Dimensionen ermessen zu können, seien noch zwei Zahlen für das Spätmittelalter genannt: Unter Adolf von Nassau verließen allein im Jahr 1295 ca. 140 Urkunden und Schreiben die Kanzlei, die uns erhalten blieben, und unter Sigismund ist dieselbe Anzahl allein für die Monate Juli und August 1418 belegt.
Das Interesse an einer Schriftfassung setzte die Lesefähigkeit des Empfängers und eine halbwegs durchorganisierte Verwaltung voraus. Hieraus resultiert die Tatsache, dass bis weit in das 12. Jahrhundert hinein nur wenige Urkunden für weltliche Empfänger überliefert sind. Sowohl der König und mit ihm seine Kanzlei als auch die weltlichen Fürsten reisten in ihrem Herrschaftsbereich und weit darüber hinaus herum, ohne sich jemals für einen Zeitraum von mehr als einigen wenigen Wochen an einem Ort aufzuhalten. Im Bereich des Adels finden wir die Ausbildung von Herrschaftsmittelpunkten, die im Allgemeinen mit der Stiftung eines Memorialzentrums für die Familie korrespondierten und eine Verwaltungsstruktur ausbilden konnten, erst seit dem 12. Jahrhundert. So konnten Grafen und Herzöge, aber im Grunde auch der König eingehende und ausgehende Urkunden kaum erfassen und aufbewahren.
Ganz anders dagegen die geistlichen Empfänger. In den Domkirchen, in Klöstern und Stiften war die früh- und hochmittelalterliche Lese- und Schreibfähigkeit versammelt, und man hatte durch die eigene Kirche einen festgelegten Lebensmittelpunkt. Diese Ortsfestigkeit erlaubte es, Archive einzurichten und die Verwaltung sehr viel effizienter zu gestalten, als dies beispielsweise der König für das Reichsgut konnte. Wohl auch aus diesem Grund schenkte Heinrich II. gern und viel Reichsgut an die Reichskirchen. Der Ertrag konnte hier viel eher gesteigert werden und kam dem König indirekt durch die Leistungen, die diese Kirchen zu erbringen hatten, wieder zugute. Dank der Verwaltungs- und Archivtätigkeit sind wir auch über sehr viel mehr Urkunden unterrichtet, als uns noch im Original vorliegen, denn um einen besseren Überblick über Rechte und Besitz, über empfangene oder ausgegebene Güter zu behalten, führte man Buch. So konnte man auch die originalen Dokumente schonen, denn gerade bei Königsurkunden handelte es meist um großformatige Pergamente, die man auch zum Schutz des Siegels zusammengefaltet aufbewahrte. Zum Lesen musste man sie auseinanderfalten, was die Pergamente im Verlauf der Zeit arg in Mitleidenschaft gezogen hätte. In Kopialbüchern (Kopiar, Chartular) verzeichnete man die Inhalte der eingehenden Urkunden, die man empfing. Oft fertigte man in gewissen zeitlichen Abständen auch sogenannte Traditionsbücher an, in denen man den eignen Besitz auflistete und ordnete und in diesem Zusammenhang manchmal auch die Herkunft verzeichnete. Gerade Schenkungs- und Tauschurkunden sind oft nur in solchen Aufzeichnungen überliefert. Im sogenannten Register sind die Inhalte der ausgehenden Urkunden eines Ausstellers zusammengefasst.
Für die königliche Kanzlei in Deutschland gibt es Register erst seit dem 14. Jahrhundert. Das hat zur Folge, dass man für die Zeit davor absolut keine Möglichkeit hat, die ausgehenden Urkunden der königlichen Kanzlei mit den Eingängen der Empfänger zu vergleichen. Daher war und ist es eine der wichtigsten Aufgaben der Diplomatik, die vorhandene Überlieferung in Abschrift und Original auf ihre Echtheit zu prüfen. Die Notwendigkeit solcher Prüfung mögen ein paar Zahlen veranschaulichen. Auf Otto I. wurden insgesamt 30 Urkunden gefälscht, auf Otto II. acht, auf Otto III. 13, auf Heinrich II. 25 und auf seinen Nachfolger Konrad II. 19. Diese Zahlen mögen auf den ersten Blick sehr niedrig wirken, vor allem wenn man bedenkt, dass im Namen Karls der Großen insgesamt ungefähr 100 Urkunden im Verlauf des Mittelalters angefertigt wurden. Man muss jedoch die Vergleichszahlen der überlieferten Diplome im Blick behalten. Rechnet man die erwiesenen Original gegen die Fälschungen auf, so waren unter den auf den Namen Ottos I. ausgestellten Urkunden knapp 7% gefälscht, bei Heinrich II. sind es ca. 5% und bei Karl dem Großen über 60%. Auch wenn man von der letzten Zahl einmal absieht, so werden die Dimensionen spätestens dann klar, wenn man bedenkt, was der Historiker aus einer oder keiner Urkunde oft abgeleitet. Erhielt ein Kloster eine Schenkung oder Privilegienbestätigung, so war der König sich zumindest seiner Existenz bewusst und förderte es. Was aber, wenn gerade diese Urkunde eine Fälschung ist? Die Echtheitskritik ist also besonders dann vonnöten, wenn mit einer Urkunde in Bezug auf einen Empfänger oder eine Institution argumentiert wird. Um die Gefahr fehlerhafter Interpretation darüber hinaus zu mildern, wertet man Urkunden außerdem nach Möglichkeit seriell aus.
An dieser Stelle muss noch ein Wort zu den mittelalterlichen "Fälschungen" gesagt werden. Für die Zeitgenossen hatte eine Urkunde nicht exakt dieselbe Bedeutung wie ein Dokument mit Stempel und Unterschrift heutzutage. Der Inhalt, also das Wissen um den eigenen Rechtsanspruch, zählte mindestens genauso viel wie das besiegelte Pergament. Nur so ist auch zu erklären, dass die Könige ihre Urkunden regelmäßig mit dem Gültigkeitshinweis "auf ewig" (in perpetuum) ausstellten, Klöster, Stifte und Hochstifte sich aber dennoch nach jedem Herrscherwechsel um die Bestätigung ihrer Rechte und Güter durch den neuen König bemühten.
Dies Sichtweise erklärt auch, warum die Fälscher mittelalterlicher Urkunden zwar die Schriften imitierten, sich jedoch kaum Mühe gaben, das Format des Pergaments, die Schrift und die Besiegelung nachzuahmen. Das Verhältnis zu "Echtheit" und "Wahrheit" war ein anderes: War man beispielsweise in einem Kloster davon überzeugt, seinerzeit eine Privilegierung von Karl dem Großen erhalten zu haben, konnte im eigenen Archiv aber keine Urkunde finden, so fühlte man sich berechtigt, eine entsprechende Urkunde anzufertigen, die man sich dann wie üblich zusammen mit anderen Rechten vom König bestätigen ließ. Freilich gibt es auch andere Fälle, wo man davon ausgehen darf, dass dem Schreiber bekannt war, was er tat, nämlich dann, wenn ein Original vorlag und man eine neues "Original" nach dem Vorbild des alten, jedoch mit gewissen Modifikationen anfertigte. Im Allgemeinen vernichtete man die Vorlage, um deren Beweiskraft auf die Fälschung übergehen zu lassen. Wie man in solchen Fällen arbeitete, lässt eine Urkunde Heinrichs II. für den Bischof von Würzburg erkennen, die man später fälschte, ohne jedoch das Original zu vernichten (DH II. 5). Eine sehr genaue Untersuchung durch den Diplomatiker ist also unerlässlich. Für den Historiker ist dabei prinzipiell die Fälschung nicht weniger interessant als das Original, da hinter jeder Fälschung eine Motivation steckt. Entscheidend ist nur, dass man weiß, wonach man fragen darf und wie man die Urkunden einordnen muss.
Zurück zur Echtheitskritik: Sind die Urkunden im Original beziehungsweise im angeblichen Original überliefert, so hat es der Diplomatiker aus den oben genannten Gründen vergleichsweise leicht. Oft liegen jedoch nur Abschriften vor, entweder in Kopialbüchern und Registern oder auch in historiographischen Quellen, wenn der Verfasser einer Klosterchronik oder Bischofsvita Zugang zum Archiv hatte. Dann müssen andere Kriterien herangezogen werden. Durch Vergleich aller Urkunden eines Ausstellers versucht man zu ermitteln, nach welchen Formularen die Kanzlei arbeitete und wie sich Schrift, Diktat und Stil der dort tätigen Männer unterscheiden. Diese Arbeit wurde und wird von den Herausgebern von Urkundeneditionen geleistet. Hier wird auch deutlich, welche Vorteile die Ordnung nach dem Ausstellerprinzip hat. Der Herausgeber der Urkunden eines Königs kennt am Ende seiner Arbeit die Kanzlei so gut wie kein zweiter. Seine Erkenntnisse hält er gewöhnlich in den Einleitungen zur Gesamtedition bzw. den einzelnen Urkunden fest, so dass die Ergebnisse für einen weiten Benutzerkreis nutzbar gemacht werden.
Die Besonderheit von Urkunden als Quellengattung besteht in ihrem regelgemäßen Aufbau. Seit fränkischer Zeit war das Formular der Königsurkunde im Wesentlichen unverändert geblieben. Somit sind auch die Urkunden Heinrichs II. folgendermaßen aufgebaut: Der erste, Protokoll genannte Teil einer Urkunde beginnt mit der Invocatio, einer Anrufung Gottes in der stereotypen Wendung In nomine sanctae et individuae trinitatis ('Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit') mit vorangehendem Chrismon, einem C als Christuszeichen. Beide haben dieselbe Funktion und sollen die religiöse Absicherung des Vorgangs anzeigen. Es folgt die Intitulatio, die Nennung des Ausstellers durch Name und Titel mit einer Devotionsformel, die der Legitimation dient, indem sie auf das Gottesgnadentum verweist (dei gratia oder divina favente clementia). Unter Heinrich war der Titel rex ohne weitere Angaben üblich. Erst rund hundert Jahre später, unter Heinrich V., trat der Zusatz Romanorum hinzu. Nach seiner Kaiserkrönung führte Heinrich II. dann den Titel Romanorum imperator augustus.
Im Übergang vom Protokoll zum Hauptteil (Text oder Kontext) der Urkunde steht manchmal die Arenga. Hierbei handelt es sich um eine allgemein formulierte, vor allem religiöse Begründung der Handlung. Erst die neuere Forschung schenkte ihr mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei Heinrich II. findet man hier programmatische Äußerungen über sein Herrschaftsverständnis. Ein Beispiel ist die Urkunde Heinrichs für die bischöfliche Kirche zu Straßburg (DH II. 34), die am Beginn seiner Regierungszeit steht und deutlich macht, wie konkret seine Vorstellungen von seinem Königtum waren.
Fehlt die Arenga, folgt auf die Intitulatio unmittelbar die Kündigungsformel (Promulgatio oder Publicatio), die meistens besagt, dass allen gegenwärtigen und zukünftigen Getreuen bekannt gemacht werden soll, dass ... und dann folgen die inhaltsrelevanten Teile der Urkunde. Oft enthalten die Diplome eine Narratio. Ihrer Funktion gemäß ist sie weniger formelhaft als fast alle übrigen Bestandteile einer Königsurkunde. Wie der Name besagt, werden hier die tatsächlichen oder vorgeblichen Einzelumstände, die die Ausfertigung der Urkunde veranlasst haben, erzählt. In die Narratio werden oft Hinweise auf Vorurkunden sowie auf die Petenten (und zugleich Empfänger) und Intervenienten (Fürsprecher) integriert. Hier kann man Rückschlüsse auf die Nähe einzelner Personen zum König ziehen: Wer häufig erfolgreich einen Gunsterweis erbittet oder oft für jemand anders interveniert, muss zu den Vertrauten des Königs gehört haben. In den Urkunden Heinrichs II. finden wir unter den Intervenienten sehr häufig seine Gemahlin Kunigunde.
An die Narratio, die oft nur sehr knapp gehalten ist, schließt sich der eigentliche Rechtsinhalt der Urkunde an, die Dispositio. Hier erklärt der Aussteller, dass er dem Empfänger, der manchmal hier erstmals überhaupt genannt wird, ein Recht oder einen Besitz überträgt oder tauscht, gegebenenfalls zu bestimmten Bedingungen. Die Dispositio ist also ähnlich wie die Narratio auf das jeweilige Rechtsgeschäft abgestimmt. Wenn es sich um die Übertragung eines Gutes handelt, werden in diesem Zusammenhang alle dazugehörigen Elemente genannt (Pertinenzformel). Diese oft sehr lange und auch formelhaft wirkende Aufzählung sollte sicher stellen, dass nichts vergessen wurde, was dazu gehörte. Besonders deutlich wird dies in den Gegensatzpaaren wie "bebaute und unbebaute Ländereien", "Ein- und Ausgänge", "stehenden und fließenden Gewässern" und "Hörigen beiderlei Geschlechts". Die Abweichungen der Pertinenzformeln voneinander zeigen jedoch, dass auch hier manchmal genaue Ortskenntnisse eingesetzt wurden, wenn beispielsweise Weinberge (DH II. 134) oder Bienenweiden (DDH II. 3, 136) genannt werden.
Urkunden für italienische Empfänger enthalten im Anschluss an die Dispositio häufig eine Poenformel, in der demjenigen, der den Bestimmungen der Urkunde zuwider handelt, im Allgemeinen eine Geldstrafe angedroht wird. Im deutschsprachigen Gebiet war eine solche Strafandrohung in ottonischer Zeit noch unüblich, wurde aber nach und nach unter dem Einfluss der italienschen Kanzlei übernommen. Häufiger tritt sie jedoch erst seit dem 12. Jahrhundert auf. Vor dem abschließenden Teil, dem Eschatokoll, werden die Beglaubigungsmittel aufgezählt (Corroboratio): die schriftliche Aufzeichnung, die eigenhändige Beteiligung des Ausstellers an der Ausfertigung und der Befehl, das Diplom zu siegeln. Manchmal schließt sich eine Zeugenliste an (D Kunigunde 1).
Das Eschatokoll, der abschließende Teil einer Urkunde, umfasst die Beglaubigungsmittel. Die Signumzeile enthält das Monogramm des Königs mit dem eigenhändigen Vollziehungsstrich des Königs, der allerdings manchmal auch fehlen kann, ohne dass die Urkunde dadurch ihre Gültigkeit verliert. Die Rekognitionszeile enthält den Namen des Notars oder Kanzlers, der in Stellvertretung des Erzkapellans (auch: Erzkanzler) die Ausfertigung beglaubigt. Die Datierung (Actum et datum-Formel) nennt Zeit und Ort der Beurkundung, dabei können das Rechtsgeschäft (actum) und die Übergabe der Urkunde (datum) zeitlich und räumlich durchaus auseinander fallen. Die Urkunde schließt mit der Apprecatio, einem abschließender Segenswunsch (feliciter amen).
Ausgefertigt wurden die Urkunden in der Reichskanzlei. Was muss man sich unter dieser Institution vorstellen, die vom Namen her an moderne Behörden oder Ministerien erinnert? Mit Reichskanzlei bezeichnet man eine Gruppe von Kapellänen, die sich so gut mit Urkunden Anfertigung, Formular, Stil usw. auskannten, dass sie die Aufgabe der Neuausstellung wahrnehmen konnten. Als Angehörige der Hofkapelle standen sie in engem Vertrauensverhältnis zum König bzw. Kaiser und begleiteten ihn auf seinen Reisen. An ihrer Spitze stand der Erzkapellan, auch Erzkanzler genannt. Da der Erzkapellan aufgrund seiner sonstigen Verpflichtungen nicht immer am Hof anwesend sein konnte, nahm seine Aufgaben in Stellvertretung der Kanzler wahr. Erzkapellan und Kanzler werden jeweils in der Rekognitionszeile genannt. Für die eigentliche Arbeit trug der Kanzler die Verantwortung. Daher läßt sich auch beobachten, dass bei der Neubesetzung diese Amts oft auch einige Notare ausgetauscht wurden, während ein Wechsel des Erzkapellans keine weiteren Spuren hinterließ.
Prinzipiell gab es eine derart aufgebaute Kanzlei für das Reich nördlich der Alpen und für die Reichsteile südlich der Alpen, die im Folgenden der Einfachheit halber als Deutschland und Italien bezeichnet werden, auch wenn diese Begriffe anachronistisch sind. Unter Otto III. hatte es zwei Erzkapelläne gegeben: Erzbischof Willigis von Mainz war für Deutschland, Bischof Peter von Como für Italien zuständig. Das Kanzleramt hatte für das ganze Reich ein enger Vertrauter Ottos III. inne, Erzbischof Heribert von Köln. Mit dem Tod Ottos und den Kämpfen um die Nachfolge verschoben sich die Verhältnisse. Peter von Como schloss sich Arduin von Ivrea an und wurde von ihm im Amt übernommen. Willigis von Mainz, der für Heinrich II. zum "Königsmacher" geworden war, blieb Erzkapellan. Da Heinrich II. sich zunächst nur wenig um die italienischen Verhältnisse kümmerte, übernahm Willigis zusätzlich die Würde, die Peter von Como unter "seinem" König Arduin behielt.
Heribert von Köln, der Heinrichs Konkurrenten um die Krone massiv unterstützt hatte, war hingegen als Kanzler nicht mehr tragbar. Er wurde durch Egilbert abgelöst. Dieser war bayerischer Herkunft, stammte vielleicht aus der Grafenfamilie von Ebersberg, in jedem Fall zählte seine Familie zu den treuen Anhänger schon zu Herzogszeiten, denn Egilberts Bruder war Truchsess Heinrichs II. Auf die Einrichtung einer eigenständigen italienischen Kanzlei verzichtete man zunächst, da hier mangels Arbeit kein Bedarf bestand. Als Egilbert im Jahr 1005 Bischof von Freising wurde, berief Heinrich seinen jüngeren Bruder Bruno zum Kanzler. Nach den Zwistigkeiten, die die Brüder in den vorangegangenen Jahren ausgetragen hatten, war dies sicherlich als Zeichen für Bruno gedacht, ihn in angemessener Form an der Herrschaft im Reich teilhaben zu lassen. Bruno blieb nur ein Jahr in diesem Amt, bevor eine andere, ihm genehme Position frei wurde: 1006 setzte ihn sein Bruder als Bischof von Augsburg ein.
Nachfolger im Kanzleramt wurde ein Mann, der Heinrich seine gesamte Regierungszeit hindurch treue Dienste leistete: Eberhard war möglicherweise mit dem König verwandt (DH II. 208). Im November 1007 machte Heinrich ihn zum Bischof des gerade gegründeten Bistums Bamberg. Aufgrund der Bedeutung, die dieses Bistum für Heinrich hatte, besetzte Eberhard somit einen der wichtigsten Posten im Reich. Freilich war mit der Übernahme dieses Bistums noch mehr Arbeit verbunden, als dies üblicherweise der Fall war. Denn Bamberg musste auch als Ort erst einmal ausgebaut und die Besitzverhältnisse des Bistums erweitert und gefestigt werden, um der Neugründung eine Überlebenschance zu geben. Da auch die übrigen Kanzler mit der Übernahme eines Bistums in der Regel ausschieden, ist es in doppelter Weise verständlich, dass Eberhard Entlastung benötigte. Jedoch schied er nicht gänzlich aus der Reichskanzlei aus. Um die Jahreswende 1008/1009 teilte man das Amt des Kanzlers auf: Eberhard übernahm die weniger arbeitsintensive italienische Kanzlei und der aus dem Nordosten des Reiches stammende Gunther die deutsche. Im Vergleich zu den Verhältnissen beim Tod Ottos III. hatte sich die Aufteilung also umgekehrt: Damals gab es mit Heribert einen Kanzler unter zwei Erzkapellänen, nun gab es unter einem Erzkapellan oder Erzkanzler, wie er auch genannt wir zwei Kanzler.
Mit Gunther hatte sich Heinrich II. einen Mann aus vornehmer Familie geholt. Er war Sohn des 1002 ermordeten Markgrafen Ekkehard I. von Meißen. Gunther hatte seine Ausbildung in Lüttich erfahren und war von Otto III. in die Hofkapelle berufen worden. Während seine Familie Heinrich II. wiederholt erhebliche Schwierigkeiten bereitete, muss Gunther jedoch absolut loyal gewesen sein, denn er behielt sein Kanzleramt bis Heinrich ihn 1023 als Erzbischof von Salzburg einsetzte. Sein Nachfolger als Kanzler hieß Udalrich. Über ihn ist wenig bekannt. In seiner Funktion taucht er erstmals 1024, also im Todesjahr Heinrichs II. auf. Konrad II. übernahm ihn in seine Kanzlei.
In der Zwischenzeit hatte es noch eine Veränderung in der Struktur der Reichskanzlei gegeben. Als Erzbischof Willigis 1011 starb, übernahm sein Nachfolger Erkanbald, zusammen mit dem Erzbistum Mainz auch das Amt des Erzkapellans. Erkanbald tat sich jedoch wenig hervor, und so entschloss sich Heinrich II., wieder einen eigenen Erzkapellan für Italien zu bestimmen. Er beförderte seinen Vertrauten Bischof Eberhard I. von Bamberg vom Kanzler zum Erzkapellan für Italien. Damit gab es nun zwei Kanzler und zwei Erzkapelläne im Reich, je einen für das Reich nördlich und südlich der Alpen. Bleiben der Vollständigkeit halber noch wenige zu nennen: Aribo übernahm nach dem Tod Erkanbalds zusammen mit dem Erzbistum auch das Amt des Erzkapellans. In Italien erhielt Heinrich, der 1015 Bischof von Parma wurde, die vakante Stelle des Kanzlers. In dieser Position wurde er 1016 von Pilgrim abgelöst, der nach dem Tod Heriberts 1021 Erzbischof von Köln wurde. Als solcher führte er bei Heinrichs dritten Italienzug einen Teil des Heeres nach Süditalien, wobei sicherlich seine Kenntnis der Verhältnisse eine Rolle spielte. Seine Nachfolger im Kanzleramt hießen Dietrich (vermutlich Anfang 1023 verstorben) und Hugo, den Konrad II. in seinem Amt beließ und der 1027 wie zuvor der Kanzler Heinrich Bischof von Parma wurde.
Damit wären die Kanzler und Erzkapelläne, die teils gleichzeitig, teils nacheinander auch andere wichtige Positionen im Reich besetzten, kurz vorgestellt. Es fehlen noch die Männer, die die eigentlichen Schreibarbeiten vornahmen. Sie sind uns im Gegensatz zu Kanzler und Erzkapellan normalerweise nicht namentlich bekannt. Nur selten kann man sie durch Schriftvergleich oder Zufälle identifizieren. Da der Diplomatiker über die verschiedenen Hände (und Diktate) die Notare unterscheiden kann, behilft man sich mit Siglen. Üblicherweise nimmt man den ersten Buchstaben vom Namen des amtierenden Kanzlers und fügt in der Reihenfolge des Auftretens der Notare, dem Alphabet folgend, einen weiteren Buchstaben für jeden Notar hinzu. So wird zum Beispiel der erste unter dem Kanzler Egilbert nachgewiese Notar als EA, der zweite als EB bezeichnet, die Notare unter dem Kanzler Gunther dementsprechend als GA, GB usw. Gewisse Probleme entstehen allerdings dann, wenn ein Notar unter verschiedenen Kanzlern tätig war. So wurde ein Notar, der in der Kanzlei Ottos III. unter dem Kanzler Heribert tätig war und daher Her. F genannt wird, als führende Kraft in der Kanzlei Heinrichs II. weiterbeschäftigt (DH II. 3). In der Edition wird er nun aber als EA bezeichnet.
Einer der wenigen Notare, die wir zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit identifizieren können, ist der Notar BA. Er wurde von Bruno, der in seiner kurzen Amtszeit fast das ganze Personal auswechselte, in die Kanzlei geholt. Er stammte aus Niederlothringen und lässt sich unter Otto III. als Verfasser einer Urkunde für das Johannesstift in Lüttich und eines Diploms für das Adalbertstift nachweisen. In die Kanzlei brachte er einige Neuerungen nach niederlothringischem Vorbild ein, die nach seinem Ausscheiden aber wieder verloren gingen. Aus diesen und einigen weiteren Indizien leitet die Forschung die Vermutung ab, dass es sich bei BA um den späteren Bischof Adalbold von Utrecht handelt. BA alias Adalbold schied kurz nach Bruno aus der Kanzlei aus. Aber auch nach seinem Ausscheiden schrieb er, der einer der treusten Anhänger Heinrichs II. war, die eine oder andere Urkunde für Empfänger aus seinem alten Umfeld. Bereits Bischof von Utrecht, diktierte er noch einmal eine Urkunde für seine eigene Kirche.
Einem Zufall verdanken wir den Namen des Notars GA: Er lässt sich in den Urkunden Heinrichs II. bis Ende 1012 nachweisen. Seine letzte Urkunde gibt Pöhlde als Ausstellungsort an. Zufällig berichtet nun Thietmar von Merseburg, dass Walker, ein "Diener der Kirche von Trier und treuer Wahrer der königlichen Kapelle" bei der Abreise des Königs zurückbleiben musste, nachdem dieser das Weihnachtsfest in Pöhlde gefeiert habe. Walker sei dort leider am 11. Januar (1013) verstorben (Thietmar VI/87).
Ein weiterer "Notar", der keine Sigle erhielt und von den Herausgebern als "Hilfskraft" bezeichnet wird, bildet eine große Ausnahme. Es ist der einzige Schreiber der Kanzlei Heinrichs II., der sich mit Namen in einer seiner Urkunden nennt. Daher lässt er sich in seinem Werdegang auch gut verfolgen: Erich war Sachse und Kapellan Erzbischof Taginos von Magdeburg. Er verfasste im Januar 1012 die besagte Urkunde (DH II. 242). Im Jahr 1008 wurde er Bischof von Havelberg, 1019 wird er als Mitglied der königlichen Kapelle genannt. Seit Bischof Hilderich von Havelberg 983 während des großen Slavenaufstands geflohen war, hatte kein Bischof mehr vor Ort residieren können. Erich hatte also Zeit für andere Aufgaben. So übernahm er wiederholt Botenreisen zwischen Sachsen und dem Königshof und verfasste bis 1019 wiederholt Urkunden. Er war also kein normales Mitglied der Kanzlei, denn im Allgemeinen wurde er nur tätig, wenn der Hof in Sachsen weilte. Dann schien er die Notare gelegentlich zu entlasten.
Die Kanzlei Heinrichs II. wies noch eine Besonderheit auf, die Erwähnung verdient. Nachdem das Bistum Bamberg 1007 gegründet worden war, lief unter dem Kanzler Eberhard, der zum Bischof von Bamberg erhoben worden war, so viel Arbeit auf, dass vier Schreiber nur für Bamberger Angelegenheiten abgestellt wurden. Erst 1009 konnte die erste Serie von Urkunden für Bamberg bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen werden. Diese Aufgabe und vermutlich weitere Schreibarbeiten, die in dieser Aufbauphase anfielen, wurden dem Notar ED übertragen, der im Oktober 1004 in der Kanzlei angefangen hatte. Um ihn zu entlasten wurde ein Schreiber eingestellt, vermutlich ein Italiener, der nur nach Diktat EDs schrieb. Da er und seine drei Nachfolger ausschließlich mit Bamberger Angelegenheiten beschäftigt waren, werden sie mit den Siglen Ba. I bis Ba. IV unterschieden. Zwar wurde 1009 die "Unterabteilung" unter ED aufgelöst, der zusammen mit Ba. I aus der Kanzlei ausschied. Es blieben jedoch drei Schreiber, die auch danach ausschließlich für die Bamberger Urkunden zuständig waren, denn nur in diesen lassen sie sich nachweisen.
Nach diesen wenigen Anmerkungen über die Notare kann man erahnen, wie es mit der Effektivität der Reichskanzlei bestellt war. Als Heinrich II. anfing, bewahrte Her. F/EA die Kontinuität der Urkundenausstellung. Bereits im Juli 1002 nahm EB seine Arbeit auf, von dem wir kaum mehr wissen, als dass er mittel- oder niederdeutscher Herkunft war. Da Schrift und Diktat dem von EA, der ebenfalls aus dem mittel- oder niederdeutschen Sprachraum stammte, sehr ähnlich sind, wurden beide vermutlich zusammen ausgebildet. EB, dessen Diktat als sehr unselbständig gilt und der sich gerne an Vorbilder anlehnte, begleitete Heinrich II. 1004 nach Italien. Da EA offenbar in Deutschland blieb, erhielt EB für die Dauer des Italienzugs Unterstützung durch einen weiteren Notar Ottos III., Her. E. Bis im Oktober 1004 zwei neue Männer, EC (vermutlich aus dem oberdeutschen Sprachraum) und ED (wahrscheinlich aus Franken) in die Kanzlei eintraten, führten die beiden Notare EA und EB die Geschäfte alleine. Als EC und ED ihre Arbeit aufnahmen, hörte ungefähr gleichzeitig EA auf. Es waren also nur zwei oder drei Männer, die die Arbeit an den Urkunden bewältigen mussten. Einzige Entlastung boten gerade in der Anfangsphase häufig verwendete sogenannte Empfängerausfertigungen (z. B. DH II. 23). In diesen Fällen überließ man es dem Empfänger der Urkunde, dieselbe anzufertigen. Die Kanzlei überprüfte dann nur noch, ob der Inhalt den Vereinbarungen entsprach und fügte einige Bestandteile wie das Eschatokoll mit dem Monogramm, formelhafte Wendungen und das Siegel an.
Diese Situation muss man sich immer vor Augen halten, wenn man mit Urkunden arbeitet. Es war nur in seltenen Fällen Heinrich II., der die Initiative zur Ausstellung von Urkunden ergriff. Und die sogenannte Reichskanzlei dürfte kaum in der Lage gewesen sein, das ganze Urkundenwesen so zu überwachen und voranzutreiben, dass systematisch und effektiv jeder Vorgang entsprechend schriftlich festgehalten wurde. Normalerweise muss man also die Urkunden vom Empfänger her interpretieren: Er bat um eine Gunst, schaltete vielleicht Kunigunde oder andere Vertraute des Königs als Intervenienten ein, ließ vielleicht vom eigenen Personal das Pergament anfertigen und die Urkunde schreiben oder lieferte zumindest die wichtigsten aktuellen Daten, beispielsweise über Lage und Zubehör einer Schenkung.
Dies mindert jedoch den Quellenwert für die königliche Perspektive in keiner Weise. Zum einen war ja die Kontrolle durch die Kanzlei immer noch als Korrektiv vorhanden, und es gibt Fällen, in denen die Beglaubigung verweigert wurde. Zum anderen finden sich Ausnahmen. Wie bereits sein ebenfalls hervorragend ausgebildeter Vorgänger Otto III. überließ auch Heinrich II. keineswegs das Urkundengeschäft allein seinem Kanzler. Es gibt eine ganze Reihe von Urkunden, für die er einzelne Bestandteile selbst diktiert hat. Meist handelt es sich um die Arengen, manchmal auch die Narratio. Fast immer vermittelt er uns seine Vorstellungen von Königsherrschaft, der göttlichen Ordnung, seinen daraus abgeleiteten Aufgaben oder auch Details über sein Verhältnis zu bestimmten Personen, zum Beispiel zu seiner Gemahlin Kunigunde. Da Heinrich selbst diktierte, darf man davon ausgehen, dass er auch sonst die Formulierungen zumindest der wichtigsten Urkunden kontrollierte und beeinflusste. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Kanzlei wird kaum eine Urkunde sein Siegel erhalten haben, die seinen Vorstellungen zuwiderlief. Damit besitzen wir in den Urkunden einzigartiges Quellenmaterial, denn kein Historiograph dürfte so genau die Ansichten Heinrichs II. wiedergegeben haben, wie sie sich in seinen Urkunden spiegeln.
(Tania Brüsch)
Rekonstruierte Urkundentexte
Thietmar VI/87 Walker, der wahrscheinlich mit dem Notar GA identisch ist, stirbt in Pöhlde.
DH II. 3 Heinrich schenkt der dem Bischof Heinrich von Würzburg gehörenden Kirche Johannes' des Täufers bei Würzburg die Abtei Forchheim, die Orte Erlangen und Eggolsheim mit Zubehör und drei genannten Priestern. 1002. (Einzige Urkunde, die Her. C für Heinrich II. schrieb)
DH II. 208 (Kanzler Eberhard als nepos Heinrichs II.)
DH II. 242 Bischof Erich von Havelberg nennt sich als Verfasser der Urkunde: Heinrich schenkt der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg den Königshof und die Stadt Frohse. Magdeburg 1012 Januar 21. Imbshausen 1021 März 1.
"Fälschungen"
DH II. 265a Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn den ihm von Erzbischof Unwan von Bremen übereigneten Hof Bernhausen. Grone 1013 April 24.
DH II. 354 Heinrich bestätigt dem Kloster Reichenau die Immunität, die Zollfreiheit, gewisse Verleihungen von Zinsen und Zehnten und das Wahlrecht, Letzteres mit Vorbehalt der königlichen Zustimmung. Dammerkirch 1016 August 29.
DH II. 440 Heinrich verleiht der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Grafschaft des verstorbenen Grafen Liudolf mit der Maßgabe, dass ihr Ertrag zur Instandhaltung der Domkirche verwendet werden soll.
Neue und auffällige Titulaturen
DH II. 5 Heinrich verleiht dem Bischof von Würzburg die Abtei Seligenstadt zum Nießbrauch auf Lebenszeit. Bamberg 1002 Juli 10. (Einer der wenigen Fällen, in denen sich Original und Fälschung erhalten haben.)
DH II. 255 Heinrich erneuert seine Urkunde von 1007 über die Beilegung des Gandersheimer Streites zwischen Erzbischof Willigis von Mainz und Bischof Bernward von Hildesheim. Werla 1013.
DH II. 260 Heinrich nimmt das Kloster St. Michaelis zu Hildesheim mit seinen Besitzungen in den königlichen Schutz und verleiht ihm die Immunität sowie das Recht der Wahl des Abtes und des Vogtes. Werla.
Urkunden mit auffälliger Arenga und/oder möglichem Eigendiktat Heinrichs II.
DH II. 23 Heinrich schenkt dem Kloster Tegernsee einen Hof zu Regensburg; Regensburg, 1002 November 12.
DH II. 70 Heinrich bestätigt dem Kloster S. Sabino bei Piacenza den Königsschutz und seine namentlich aufgezählten Besitzungen. Locate, 1004 Mai 28.
DH II. 86 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Würzburg die Knechte Gerold und Iring. Frohse 1004 Oktober 15.
DH II. 281 Heinrich schenkt dem Tabellio Petrus die eingezogenen Güter des Schwestermörders Petrus, Sohn des Sigezo de Accadeo. Ravenna 1014.
Urkunden mit auffälliger Pertinenzformel
DH II. 34 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg das Nonnenkloster St. Stephan. Diedenhofen 1003 Januar 15.
DH II. 242 Heinrich schenkt der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg des Königshof und die Stadt Frohse. Magdeburg 1012 Januar 21.
DH II. 255 Heinrich erneuert seine Urkunde von 1007 über die Beilegung des Gandersheimer Streites zwischen dem Erzbischof Willigis von Mainz und dem Bischof Bernward von Hildesheim. Werla 1013.
DH II. 263 Heinrich schenkt dem Domkapitel zu Hildesheim eine ihm von Gottfried, dem Sohn des Grafen Bardo, übereignete Besitzung in Ledi. Hildesheim 1013 März 26.
DH II. 277 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg die Abtei Schwarzach. Pavia 1013 oder 1014 Januar 17.
DH II. 363 Heinrich schenkt mit seiner Gemahlin Kunigunde dem Nonnenkloster zu Hilwartshausen 66 Joch zu Gimte. Kaufungen 1017.
DH II. 366 Heinrich bestätigt dem Kloster Michelsberg bei Bamberg die von Bischof Eberhard von Bamberg geschenkten Besitzungen und verleiht ihm das Wahlrecht, vorbehaltlich der bischöflichen Zustimmung. Frankfurt 1017 Mai 8.
DH II. 368 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn das ihm übertragene Besitztum des Heinrich in den neun genannten Orten, unter der Bedingung der Überweisung von Kleidung und Nahrung eines Domherrn für sich und seine Gemahlin seitens des jeweiligen Bischofs und der Aufnahme beider in die Gebetsgemeinschaft der Kirche. Paderborn 1017.
DH II. 370 Heinrich schenkt dem von Bischof Meinwerk gegründeten Kloster Abdinghof bei Paderborn eine von Rediald ererbte Besitzung zu Grosseneder. Leitzkau 1017 Juli 10.
DH II. 371 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Abtei Helmarshausen. Leitzkau 1017 Juli 11.
DH II. 375. Heinrich schenkt dem von seiner Gemahlin Kunigunde gegründeten Nonnenkloster zu Kaufungen den Hof Hedemühlen. Gottern 1017 Dezember 6.
DH II. 380 Heinrich verleiht dem Kloster Burtscheid die Ländereien in einem um den Ort gelegenen Bezirk mit angegebenen Grenzen. Frankfurt 1018 Januar 21.
DH II. 409 Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen die Orte Lay, Waldesch, Winningen, Bisholder und Trimbs. Magdeburg 1019 Mai 20.
DH II. 411 Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen den zum Erbgut seiner Gemahlin Kunigunde gehörigen Hof Herleshausen. ?.
DH II. 433 Heinrich schenkt dem Marienstift zu Aachen den von dem Kloster Hersfeld eingetauschten Hof Muffendorf. Aachen 1020 Juli 24.
DH II. 474 Heinrich schenkt dem Kloster Montecassino das den Feinden entrissene Kastell Rocca d'Evandro. Montecassino 1022.
DH II. 484 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn das Gut Steini. Paderborn 1023 Januar 14.
Urkunde mit Zeugenliste
DH II. 3 Heinrich schenkt der dem Bischof Heinrich von Würzburg gehörenden Kirche Johannes' des Täufers bei Würzburg die Abtei Forchheim, die Orte Erlangen und Eggolsheim mit Zubehör und drei genannten Priestern. 1002. (Erwähnung von zidalweida 'Bienenweide')
DH II. 134 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Bamberg sein Gut Hallstadt und seine gesamten übrigen Besitzungen in der Grafschaft Adalberts im Rednitzgau. Bamberg 1007 Mai 6. (Erwähnung von Weinbergen und -gärten.)
DH II. 136 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Freising sein Gut Katsch. Bamberg 1007 Mai 10. (Erwähnung von zidalweida 'Bienenweide' u.a.)
Empfängerausfertigungen
D Kunigunde 1 Kunigunde übereignet dem Babo eine Besitzung zu Ecknach behufs Weitervergabung an das Kloster Kühbach, die Babo am Kühbacher Kirchweihfest daselbst vollzieht.
D Kunigunde 2 Kunigunde vergabt an die bischhöfliche Kirche zu Freising ihre Güter Ranshofen, Hohenbercha, Ostermiething, Feldkirchen, den Forst Weilhart und ihren Besitz zu Reichenhall, mit Ausnahme von fünf Hufen und einigen Hörigen, unter Vorbehalt des Nießbrauches auf Lebenszeit und erhält dafür zum Nießbrauch auf Lebenszeit die Höfe Isen, Burgrain, Dorfen und Tegernbach.
Urkunde mit Dorsualnotiz
DH II. 23 Heinrich schenkt dem Kloster Tegernsee einen Hof zu Regensburg; Regensburg, 1002 November 12.
DH II. 248 Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Würzburg die Immunität. Frankfurt 1012 September 10.
Urkunden mit Goldbulle:
DH II. 332a Heinrich tauscht zu Gunsten der Bamberger Kirche vom Kloster Hersfeld die Höfe Rodheim, Welbhausen, Schnackenwerth und Wonfurt ein und gibt ihm dafür eine von Siegfried, dem Sohne Siegfrieds, empfangene Besitzung zu Wanfried, eine von einem anderen Siegfried empfangene Besitzung zu Liutfrideshusun und sein Gut zu Klobikau. Frankfurt 1015 Februar 5.
DH II. 427 Heinrich erneuert dem Papst Benedikt VIII. das von Otto I. mit der römischen Kirche abgeschlossen pactum, bestätigt ihm das Kloster Fulda sowie alle anderen Klöster und Besitzungen des heiligen Petrus diesseits der Alpen mit Ausnahme der gegen ein Gebiet zwischen Narni, Teramo und Spoleto eingetauschten Höfe Andiesenhofen, Winhöring und Uuillinbach und unterstellt ihm das Bistum Bamberg.
DH II. 428 Heinrich verleiht dem von der Adala begonnenen Nonnenkloster zu Göß, welches deren Sohn der Kapellan Aribo, dem Kaiser tradiert hat, die Immunität und das Recht Äbtissin und Vogt zu wählen, unter Vorbehalt der königlichen Befugnisse bei der Ernennung des Vogts.