Urkunde Heinrichs II. für die Alte Kapelle in Regensburg (DH II. 26)

(Heinrich schenkt der von ihm zur Mutterkirche erhobenen und mit königlicher Freiheit begabten Alten Kapelle zu Regensburg den Ort Eining. Regensburg 1002 November 16.)

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich durch das wohlwollende Walten der göttlichen Milde König. Wenn wir die durch Alter oder Vernachlässigung zerfallenen Stätten der Heiligen erneuern und demütig gewisse Tröstungen zum Leben an diejenigen, die dort zum Gottesdienst eingesetzt sind, übertragen, so zweifeln wir keineswegs daran, dass uns dies im hiesigen und im ewigen Leben nützlich sein wird. Daher sei all denen, die Christus und uns treu sind, den gegenwärtigen wie den zukünftigen, bekannt, dass wir zusammen mit unserer geliebten Gattin, der Königin Kunigunde, innerhalb der Stadt Regensburg im Königshof eine gewisse Kapelle, die sie einst die Alte nannten, zu Ehren der heiligen Gottesgebärerin Maria von Grund auf zur Mutterkirche erhoben haben. Nach urkundlicher Übertragung der königlichen Freiheit haben wir der dort im Dienst an Gott eingerichteten Kanonikergemeinschaft unter dem Abt oder Propst Tagino folgendes zur Entlohnung als ein Geschenk unter anderen übertragen und durch dieses herausragende (Dokument) unserer königlichen Majestät bestätigt: Das uns gehörende Dorf Eining, im Kelsgau in der Grafschaft des Magenes gelegen, mit allen rechtmäßig zum Dorf gehörenden Dingen, beweglichen und unbeweglichen, Knechten und Mägden, Grundstücken, Gebäuden, bebauten und unbebauten Länderein, Wiesen, Weiden und Gemeindeweiden, Wäldern, Jagdgründen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wegen und Unwegen, Ausgaben und Einkünften, erworbenen und einzufordernden und allem übrigen, das irgendwie zu Recht Nutzung und Zubehör genannt werden kann. Das geschah mit der Maßgabe, dass die Gemeinschaft des vorgenannten Ortes fortan die freie Gewalt über dieses Gut haben solle zu tun, was ihr auf gemeinen Beschluss für die eigenen und die Bedürfnisse der vorgenannten Mutterkirche beliebt. Und damit diese unsere Übertragung fest und unverändert fortbestehe, haben wir diese unsere Urkunde mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, ihr unser Siegel aufzudrücken.
Zeichen des Herrn Heinrich, des unüberwindlichsten Königs.
Kanzler Egilbert hat es an Stelle des Erzkapellans Willigis beglaubigt.
Gegeben am 16. November im Jahr der göttlichen Fleischwerdung 1002, in der ersten Indiktion, im ersten Jahr des Herrn Heinrich als König, geschehen in dieser Stadt Regensburg.
(Übersetzung: Bernd Schneidmüller)