Die Urkunde Papst Benedikts VIII. für das Bistum Bamberg gehört in den Zusammenhang des Papstbesuchs von 1020. In den Jahren nach der Kaiserkrönung Heinrichs II. war der Papst durch die Expansionsbestrebungen des byzantinischen Kaisers Basileios II. in Süditalien unter Druck geraten. Schließlich hielt es auch Heinrich II. für angemessen, gegenüber dem Ostkaisertum seine Ansprüche und die Bedeutung der katholischen Kirche herauszustellen. So lud er Benedikt ein, der zum Osterfest 1020 nach Bamberg kam. Der Papstbesuch mit der Ausgestaltung des Osterfests und zwei Kirchweihen in Bamberg bildete zweifellos einen der zeremoniellen Höhepunkte in der Herrschaft Heinrichs II. Und in Byzanz, wo es üblich war, dass das kirchliche Oberhaupt zum Kaiser kam, musste man dieses Zeichen der kaiserlichen Machtdemonstration verstehen.
So profitierten sowohl der Papst als auch der Kaiser von diesem Besuch. Neben dem symbolischen Wert dieses Treffens hatten sie auch die Rechtsverhältnisse geklärt und in zwei Urkunden schriftlich fixiert. Der Papst konnte die Bestätigung sämtlicher Rechte und Besitzungen der römischen Kirche, ausgefertigt als Purpururkunde mit Goldschrift (DH II. 427, "Heinricianum"), nach Rom mitnehmen. Im Gegenzug erhielt Heinrich II. die Rechte und Besitzungen des Bistums Bamberg bestätigt. Dessen Gründung hatte er im Jahr 1007 nur mit Mühe durchsetzen können, und die Erfahrungen mit dem Bistum Merseburg zeigten, wie gefährdet eine solche Neugründung war: Von Otto I. gegründet, war Merseburg von Otto II. aufgehoben worden und konnte erst 1004 von Heinrich II. wiederhergestellt werden. Um Bamberg ein ähnliches Schicksal zu ersparen, hatte Heinrich sein Bistum dem besonderen Schutz des Apostels Petrus unterstellt. Zwar hatte bereits Papst Johannes XVIII. die Gründung als solche bestätigt, jedoch zeigt die damalige Urkunde im Vergleich mit der Benedikts, dass die Probleme andere waren. 1007 achtete man darauf, dass die Gründung rechtmäßig gegen die Ansprüche des Würzburger Bischofs, der der Errichtung des Bistums nicht zugestimmt hatte, abgesichert wurde. Andere Bestimmungen der Urkunde, die weniger heikle Dinge betrafen, übernahm man einfach aus einer Vorlage, nämlich aus der Urkunde für das Bistum Merseburg, ohne sie im einzelnen auf die Bamberger Verhältnisse abzustimmen. 1020 hingegen war sich der älter werdende Heinrich sehr bewusst, dass er dafür Sorge tragen musste, das Bistum über seinen Tod hinaus zu schützen. Sicherlich aus diesem Grund bat er Benedikt um die Bestätigung der Bamberger Rechte und Besitzungen. Damit sich Papst Benedikt und seine Nachfolger ebenso an diese Vereinbarung erinnerten wie Bischof Eberhard von Bamberg und seine Nachfolger legte man fest, dass als Gegenleistung für den päpstlichen Schutz und als äußeres Zeichen dieses Verhältnisses das Bistum Bamberg alle fünfzehn Jahre eine gesattelten Schimmel dem Papst überstellen sollte.
Die Datumsangeben der Urkunde spiegeln den Entstehungsprozess wider. In der Narratio ist vom Aufenthalt des Papstes in Bamberg die Rede; hier wurden die Angelegenheiten, die Kaiser und Papst beschäftigten, verhandelt und die Vereinbarungen, wie sie dann in den Urkunden festgehalten wurden, vereinbart. In der eigentlichen Datierung am Ende der Papsturkunde heißt es dann, die Urkunde sei im Monat April, also noch in Bamberg, geschrieben worden. "Gegeben", das heißt, dem Kaiser übergeben, wurde sie jedoch erst am 1. Mai, als sich Papst und Kaiser bereits in Fulda befanden.
(Tania Brüsch)