Urkunde Heinrichs II. für das Bistum Merseburg (DH II. 64)

(Heinrich beurkundet die Erneuerung des Bistums Merseburg und die Einsetzung seines Kapellans Wigbert zum Bischof, bestätigt der wiederhergestellten Kirche ihre Besitzungen und Rechte in Zwenkau, Merseburg, Eythra und Helfta, verleiht ihr aus seinem Eigentum fünf Ortschaften und restituiert ihr den vom Bistum Halberstadt eingelösten Teil seiner Diözese. Wallhausen 1004 März 4.)

Die Wiederherstellung des Merseburger Bistums ist durch mehrere Urkunden und die historiographischen Quellen einigermaßen gut bezeugt. Die Vorgeschichte reicht in die Zeit Ottos I. zurück, der vor der Lechfeldschlacht 955 gelobt haben soll, dem Tagesheiligen Laurentius im Falle des Sieges ein Bistum zu gründen. Dies gelang ihm erst 968 mit großer Mühe und auf Kosten des Halberstädter Bischofs, der Teile seiner Diözese abtreten musste. Die geringe Akzeptanz der Neugründung, ihre Armut und wohl auch der Ehrgeiz Bischof Giselhers von Merseburg, der nach der Würde eines Erzbischofs von Magdeburg strebte, führten unter Otto II. schließlich zur Aufhebung des Bistums, was kirchenrechtlich höchst bedenklich war. So bemühte sich bereits Otto III. um eine Wiederherstellung, starb jedoch, bevor er seinen Plan ausführen konnte. Heinrich II. nahm recht bald das Heft in die Hand und forderte Erzbischof Giselher auf, seinen alten Bischofssitz wieder einzunehmen. Giselher zögerte die Angelegenheit hinaus; bevor das letzte Ultimatum des Königs ablief, verstarb er. Heinrich nutzte die Gelegenheit, setzte gegen den Wunsch des Magdeburger Domkapitels seinen Vertrauten Tagino als Erzbischof ein und konnte mit seiner Hilfe die Wiederherstellung durchsetzen.
Die vorliegende Urkunde wurde am 4. März 1004 in Wallhausen ausgestellt. Sie bekundet die Erneuerung des Bistums Merseburg und die Einsetzung des königlichen Kapellans Wigbert zum Bischof. Darüber hinaus bestätigt Heinrich der wiederhergestellten Kirche ihre Besitzungen und Rechte in Zwenkau, Merseburg, Eythra und Helfta und restituiert ihr den vom Bistum Halberstadt ausgelösten Teil seiner Diözese. Sein eigener Anteil besteht in einer Schenkung von fünf Ortschaften aus seinem Eigentum. Der Verfasser des Diploms war EA. Er nahm mehrere Urkunden Ottos I. und Ottos II. zu Hilfe. Zwar hat das Diplom die Jahrhunderte im Original überdauert, jedoch in sehr schlechten Zustand. Vielfach ist die Tinte abgerieben oder abgeplatzt. Vermutlich hat man die Urkunde häufig vorgezeigt, so dass vom häufigen Bewegen, Knicken und Entfalten Gebrauchsspuren zurückblieben.
(Tania Brüsch)