(Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg die Abtei Schwarzach. Pavia 1013 oder 1014 Januar 17.)
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich durch die Begünstigung der göttlichen Gnade König. Da aus der vernünftigen Ordnung des allmächtigen Gottes der Körper der menschlichen Gestalt so beschaffen ist, dass alle geringeren Glieder dem Haupt unterworfen sind und von ihm wie von einem Anführer geleitet werden, hielten wir es nicht für unpassend in Nachahmung dieser (Ordnung) gewisse geringere Kirchen in unserem Reich größeren zu unterwerfen und meinten, dass dies dem Willen des Königs der Könige in nichts entgegenstehe, der auf wunderbare Weise weiß, die himmlischen und irdischen Reiche zu unterscheiden. Daher haben wir auch, die wir auf Zeit unter dem ewigen König zu herrschen auserwählt sind, vor allem um der Liebe Gottes und seiner Mutter willen, aber auch aufgrund der beständigen Bitten (pro assiduis petitionibus) unserer geliebten Gemahlin Kunigunde und der treuen Überzeugungsarbeit (pro fidis persuasionibus) Erzbischof Heriberts von Köln und der Ratschläge seines Bruders, Bischof Heinrich von Würzburg, und zugleich unseres Bruders, Bischof Bruno von Augsburg, sowie auf Bitten und mit Zustimmung unserer übrigen Getreuen, wegen des beständigen Dienstes Bischof Werner von Straßburg die Abtei Schwarzach der heiligen Straßburger Kirche, die zur Ehre der Gottesmutter gegründet worden ist, zur Gedenken an uns und unsere Nachfolger als ewigen Besitz übergeben mit allem, was rechtmäßig zu dieser Abtei gehört, in welchen Provinzen auch immer, mit beweglichen und unbeweglichen Gütern, Hofstätten, Gebäuden, Knechten und Mägden, bebautem und unbebautem Land, Äckern, Feldern, Wiesen, Weiden oder Weiderechten, Weinbergen und Weingärten, Wäldern und Forsten, Jagden, Gewässern und Wasserläufen, Mühlen, Fischereien, Wegen und Unwegen, Abgaben und Einkünften und sonstigen Nutzungen, mit der Maßgabe, daß der vorgenannte Bischof Werner und seine Nachfolger freie Gewalt über diese Abtei haben sollen ohne Widerspruch oder Belästigung durch irgendeine Person sie zu besitzen und zum Nutzen der Kirche, was auch immer ihnen beliebt, in jeder Weise damit zu tun. Und damit die Bestandskraft dieser unserer Übertragung fest und unverletzt überdaure, haben wir diese Urkunde unserer Anordnung nach königlicher Weise ausgebreitet und sie, nachdem sie niedergeschrieben war, mit eigener Hand bekräftigt und angeordnet, sie durch Aufdrücken unseres Siegels auszuzeichnen.
Zeichen des unbesiegbarsten Königs, des Herrn Heinrich.
Kanzler Gunther hat anstelle des Erzkapellans Erkanbald rekognosziert.
Gegeben am 16. Tag vor den Kalenden des Februar, einem Dienstag, Mondzahl 4, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1014, in der 2. Indiktion, im 12. Jahr des Herrn Königs Heinrich; geschehen zu Pavia.
(Übersetzung: Klaus van Eickels)