Urkunde Kunigundes für die bischöfliche Kirche zu Salzburg (D Kunigunde 3)

(Kunigunde vergabt durch einen Prekarienvertrag an die erzbischöfliche Kirche zu Salzburg ihre Höfe Oetting und Burghausen nebst vier Forsten, mit Ausnahme einiger Hörigen und vierzig zu Oetting gehöriger Hufen am anderen Ufer des Inn, und erhält dafür nach demselben Recht die Höfe Au, Gars, Aschau, Stadel und Ampfing nebst fünfzig dazu gehörigen Hufen. Regensburg, 1025.)

Nach dem Tod Heinrichs II. übernahm Kunigunde bis zur Wahl Konrads II. die Regierungsgeschäfte. Nachdem sie Konrad die Insignien ausgehändigt hatte, erledigte sie noch einige weltliche Geschäfte, bevor sie sich in das von ihr gestiftete Kloster Kaufungen zurückzog. Eines ihrer Ziele war es offenbar, Teile ihres Wittums über ihren Tod hinaus für die Sorge um ihr und ihres Mannes Seelenheil nutzbar zu machen. Sie stand dabei vor dem Problem, dass ihr Wittum nach ihrem Ableben von Rechtswegen an das Reich fallen musste. Die Güter zählten nicht zu ihrem Eigentum, sondern standen ihr nur zum Nießbrauch auf Lebenszeit zur Verfügung. Für Tauschgeschäfte, Verkäufe oder Stiftungen bedurfte es der Zustimmung des neuen Königs Konrad II. Kunigunde konnte sich jedoch ausrechnen, dass dieser ihrem Vorhaben im Großen und Ganzen nicht zustimmen würde. Also suchte sie die Hilfe von Männern, die bereit waren, ihre Pläne zu unterstützen.
Kunigunde fand diese Unterstützung unter den Großen Bayerns. In Regensburg scharten sie sich 1025 noch einmal um die Kaiserwitwe. Hier machte sich sicherlich Kunigundes vermittelnde Tätigkeit bezahlt; während ihr Gemahl so manchen Konflikt ausgelöst hatte, war sie eher vermittelnd tätig gewesen und hatte nach einvernehmlichen Lösungen gesucht. Nun halfen die in Regensburg Anwesenden Kunigunde, ihr Wittum vor dem Zugriff Konrads zu schützen ­ zum Teil freilich nicht ganz uneigennützig. Mit der vorliegenden Urkunde vergabt Kunigunde durch einen Prekarienvertrag der bischöflichen Kirche zu Salzburg ihre Höfe Oetting und Burghausen nebst vier Forsten. Davon nimmt sie einige Hörige und 40 zu Oetting gehörige Hufen am anderen Ufer des Inn aus. Als Gegenleistung erhält sie die Höfe Au, Gars, Aschau, Stadel und Ampfing nebst 50 dazu gehörigen Hufen.
Die Urkunde wurde sehr wahrscheinlich nach dem Vorbild eines ähnlichen Vertrags zwischen Kunigunde und der bischöflichen Kirche zu Freising (D Kunigunde 2) verfasst. Die Reihenfolge ergibt sich daraus, dass die Freisinger Urkunde nach einem Freisinger Formular angefertigt wurde, und die Salzburger Ausfertigung der Freisinger gegenüber sehr ähnlich, jedoch deutlich gekürzt ist. Anders als bei der Freisinger Urkunde lässt sich hier aber der Schreiber identifizieren. Man vermutete, dass er zu diesem Zeitpunkt entweder im Dienst Kunigundes oder des Salzburger Erzbischofs Gunther stand.
Der Vertrag hatte ­ wie die Freisinger Urkunde ­ die in dieser Zeit nicht sehr häufige, aber durchaus anerkannte Form eines Chirographs. Beim Chirograph fertigte man den Text in zwei Fassungen auf einem Pergament aus. Die beiden identischen Texte wurden untereinandergesetzt, dazwischen ließ man eine Lücke, in die das Wort cyrographum oder auch andere Wörter beziehungsweise Schriftzeichen eingesetzt wurden. An dieser Stelle schnitt man die Doppelurkunde durch, manchmal mit einem glatten, manchmal auch mit einem gezähnten Schnitt. Jeder Vertragspartner erhielt eine Hälfte. Durch Zusammenfügung konnte man gegebenenfalls die Echtheit der beiden Hälften überprüfen. Auch hier hat sich nur die eine Hälfte, die der Erzbischof von Salzburg archivierte, erhalten, die Kunigundes ging verloren.
(Tania Brüsch)