Rekognition, Rekognitionszeile: Bestandteil des Eschatokolls einer Urkunde. Hier nimmt der Kanzler stellvertretend für den Erzkapellan (Erzkanzler) die Beglaubigung vor. Das ehemalige Rekognitionszeichen des Notars findet sich im 10. Jahrhundert noch als Zierelement ("Bienenkorb").