(Heinrich bestätigt dem Kloster Reichenau die Immunität, die Zollfreiheit, gewisse Verleihungen von Zinsen und Zehnten und das Wahlrecht, Letzteres mit Vorbehalt der königlichen Zustimmung. Dammerkirch 1016 August 29.)
Zwar hat sich von Heinrich II. nicht eine einzige Originalurkunde für das Kloster Reichenau erhalten, jedoch ist aus anderen Zusammenhängen bekannt, dass Heinrich II. eine gute Beziehung zu der alten, auf karolingerzeitliche Anfänge zurückgehende Reichsabtei hatte. So suchte er bereits kurz nach seiner Königskrönung 1002 das Kloster auf der Bodenseeinsel auf und verweilte dort ein paar Tage. Wichtiger ist aber wohl, dass er im berühmten Skriptorium der Abtei etliche illuminierte Handschriften in Auftrag gab, die zum Teil erhalten geblieben sind und zu den wertvollsten Handschriften aus der Zeit des frühen 11. Jahrhunderts zählen, darunter zum Beispiel die Bamberger Apokalypse und das Perikopenbuch. Auch wenn man von Originalurkunden absieht, bleibt das vorliegende Diplom Heinrichs II. für das Kloster Reichenau das einzige, dessen Text rekonstruiert werden konnte. Es wurde am 29. August 1016 ausgestellt und enthält die Bestätigung der Immunität, der Zollfreiheit, der Zins- und Zehntrechte sowie des Wahlrechts. Hier behielt sich Heinrich II. allerdings wie auch bei vielen anderen Reichsklöstern die Entscheidung vor. Der Abt durfte vom Konvent nur dann frei gewählt werden, wenn der Kaiser zustimmte.
Der Text der Urkunde ist in der deutschen Übersetzung einer Chronik aus dem 16. Jahrhundert überliefert. Eine andere, lateinische Fassung stellte sich als Rückübersetzung heraus. So blieb den Herausgebern der Edition nur der deutsche Text als Anhaltspunkt. Da es sich jedoch um eine Bestätigungsurkunde handelt, die auf einer Reihe von Vorgängerurkunden basiert, deren Texte sicher überliefert sind, konnten DH II. 354 mit Ausnahme der neuen, von Heinrich eingefügten Bestimmungen sicher rekonstruiert werden. Die Vorurkunden stammen von den Kaisern Ludwig dem Frommen, Karl III. und Otto I.
(Tania Brüsch)