Urkunde Heinrichs II. über die Streitigkeiten zwischen den Leuten der Klöster Fulda und Hersfeld (DH II. 507a)

(Heinrich trifft Bestimmungen über die Abstellung und Bestrafung von Streitigkeiten und Gewalttaten zwischen den Leuten der Klöster Fulda und Hersfeld. Bamberg 1024 März 9.)

Diese Urkunde für das Kloster sticht aus den normalen Privilegierungs- und Bestätigungsurkunden hervor. Es handelt sich um Bestimmungen über die Abstellung und Bestrafung von Streitigkeiten und Gewalttaten zwischen den Leuten der Klöster Fulda und Hersfeld, die der Kaiser am 9. März 1024 in Bamberg schriftlich fixieren ließ. Rund drei Monate zuvor hatte er in ähnlicher Form die Auseinandersetzungen zwischen den Leuten der bischöflichen Kirche zu Worms und dem Kloster Lorsch beendet. Offenbar waren Bischof und Äbte nicht in der Lage bzw. nicht gewillt, die Konflikte zu beenden. Da es sich um Reichskirchen handelte, konnte Heinrich II. ohne größere Rechtfertigung eingreifen, zumal ihm an den vier Kirchen viel gelegen war. Burchard war Bischof in Worms und spielte eine wichtige Rolle in Fragen des Kirchenrechts. Da Heinrich sich in einigen kirchenrechtlichen Fragen sehr engagierte, zählte Burchard zu seinen wichtigsten Ratgebern. Wie Lorsch waren auch Fulda und Hersfeld alte Reichsabteien, beide waren auf Druck Heinrichs zu strengeren Lebensformen zurückgekehrt.
Entsprechend ihrem Zweck wurde die Urkunde doppelt ausgefertigt: Ein Exemplar erhielt Fulda, das andere Hersfeld. Wiedergegeben ist das Exemplar für Fulda, das sich im Original erhalten hat, während die Hersfelder Ausfertigung nur abschriftlich überliefert ist. Beide wurden offensichtlich nach dem Konzept, das man für die Streitschlichtung Worms-Lorsch entworfen hatte, ausgefertigt. Wer das Fuldaer Original niederschrieb, ist unbekannt; der Schreiber lässt sich in der Kanzlei ansonsten nicht nachweisen, gehörte ihr also offenbar nicht an.
(Tania Brüsch)