(Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Paderborn ihre Besitzungen und Rechte. Pavia 1014.)
In den Tagen nach seiner Kaiserkrönung in Rom am 14. Februar 1014 stellte Heinrich II. eine Reihe von Urkunden aus. Bei den meisten handelt es sich um Bestätigungen von Rechten und/oder Besitz. Da die Mehrzahl der Diplome kein Tagesdatum aufweist, lassen sie sich nicht in eine zeitliche Abfolge einordnen. Auch die bischöfliche Kirche zu Paderborn wurde durch eine solche in Pavia ausgestellte Urkunde ausgezeichnet. In der Arenga weist Heinrich einmal mehr auf die im Auftrag Gottes ausgeübte Herrschaft hin. Auch auf die Kaiserkrönung wird mit dem Hinweis Bezug genommen, dass Meinwerk mit Heinrich zu den limina beatorum apostolorum Petri et Pavli gezogen sei; dabei verweist limina apostolorum (limen 'Schwelle, Türschwelle') im mittellateinischen Sprachgebrauch auf die Kirche St. Peter in Rom, wo die Krönung stattgefunden hatte; die Apostel Petrus und Paulus waren die Patrone des römischen Kaisertums. Zwar hatte Meinwerk wie auch andere Reichsbischöfe Heinrichs Ruf zur Heerfahrt nach Rom Folge leisten müssen, jedoch verband die beiden Männer darüber hinaus eine enge persönliche Freundschaft (soweit man so etwas aus den Quellen herauslesen kann). Die enge Verbundenheit gründete sich wohl auf der gemeinsamen Schulzeit in der Hildesheimer Domschule. Außerdem hatte Heinrich Meinwerk zum Bischof von Paderborn gemacht, um das bedürftige Bistum zu stärken. Das sowieso eher arme Bistum war durch einen schweren Brand des Bischofssitzes zusätzlich geschwächt worden. Meinwerk leistete ganze Arbeit und erwarb sich zusätzliche Anerkennung beim König.
Das Original der Urkunde ging verloren. Neben einer Abschrift in einem Kopialbuch der Paderborner Kirche aus dem 16. Jahrhundert existiert eine Abschrift aus dem 17. Jahrhundert, die in diesem Fall die wichtigere ist, denn in einem Kollationsvermerk wird ausdrücklich gesagt, dass das Original noch völlig unversehrt gewesen sei.
(Tania Brüsch)