(Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Freising sein Gut Katsch. Bamberg 1007 Mai 10.)
Am 10. Mai 1007 schenkte Heinrich II. der bischöflichen Kirche zu Freising sein Gut Katsch. Er nahm die Schenkung zum Seelenheil seines Vorgängers Ottos III. und seiner Eltern sowie auf Intervention seiner Gemahlin Kunigunde und Erzbischof Taginos von Magdeburg sowie für die memoria Bischof Abrahams von Freising vor.
Zu Letzterem hatte Heinrich II. ein besonderes Verhältnis. Im Alter von vielleicht fünf Jahren war er Abraham zur Erziehung gegeben worden, was durchaus nicht ungewöhnlich war. In Bischof Abrahams Haus habe er die Güter, die der heiligen Maria und dem heiligen Korbinian gehörten, rundum genutzt und sei durch des Bischofs väterliche Fürsorge liebevoll gepflegt worden. Auch wenn das Vokabular dieser Äußerung anderen Dankesbezeugungen in Urkunden durchaus ähnelt, darf man annehmen, dass hier zumindest Anerkennung, wenn nicht gar persönliche Dankbarkeit mitschwingt. Schließlich war ein solcher Passus für den Ausstellungszweck, die Schenkung eines Gutes, nicht notwendig. Auch wissen wir, dass Heinrich oft Einfluss auf die Formulierungen in seinen Urkunden nahm, in etlichen Fällen sogar einzelne Passagen selbst diktierte. In jedem Fall wurde die abschriftlich überlieferte Urkunde mit Sorgfalt verfasst: Die Pertinenzformel ist mit der Erwähnung von Schweineweiden im Wald (saginae), Bienenweiden (zidalweida, althochdeutsch), Bergen (alpes), Tälern, (valles) und Sümpfen oder Teichen (paludes) recht ungewöhnlich.
In der Einleitung zur Edition des Textes vermerkt der Herausgeber, dass Corroboratio und Eschatokoll den Gewohnheiten der königlichen Kanzlei entsprechen. Der Kontext schien ihm jedoch ungewöhnlich. Er vermutete daher, dass er außerhalb der Kanzlei verfasst wurde ein Schluss, der möglich, aber nicht zwingend ist. Die Annahme, dass der König selbst Anteil an der Ausformulierung hatte, scheint bei seinen Gepflogenheiten im Umgang mit seiner Kanzlei mindestens ebenso wahrscheinlich.
(Tania Brüsch)