(Heinrich schenkt dem Kloster Obermünster zu Regensburg den Hof Sallach. Regensburg 1010 April 17.)
Aus persönlichen Gründen traf Heinrich II. immer wieder Entscheidungen, die den Regensburger Bischof Gebhard seine Ablehnung spüren lassen sollten. Da kein anderer Grund zu erkennen ist und Heinrich II. bereits 1002 begann, den Bischof gezielt zu demütigen, muss man darauf schließen, dass die Ursache etwas weiter zurücklag: Heinrich II. und sein Vater, Herzog Heinrich II. von Bayern, hatten Kaiser Otto III. zu überzeugen versucht, dass er ihren Kapellan Tagino als Bischof von Regensburg einsetzen sollte. Otto III. hatte jedoch seinen eigenen Kapellan Gebhard vorgezogen. Ob und wie weit Gebhard damals involviert war, muss offen bleiben. Dem Verhalten Heinrichs II. nach scheint Gebhard sich jedoch seinerzeit für seine eigene Karriere engagiert und Tagino ausgebootet zu haben. Zumindest nahm der Königs das an und nutzte seine neue Verfügungsgewalt über das Reichsgut, um Gebhard einzuengen, wo er nur konnte. Nie unternahm er direkt etwas gegen den Bischof. Vielmehr ignorierte er seine Person, verschenkte Reichsgut, das rund um den Dom lag, an seine eigenen Anhänger und förderte die übrigen Regensburger Kirchen, bis der Bischof sich geradezu eingekesselt fühlen musste. Während für Gebhard und das Regensburger Domkapitel nicht eine Urkunde existiert, erhielten die Klöster St. Emmeram, Ober- und Niedermünster sowie die Alte Kapelle insgesamt zehn Urkunden. Zusammengenommen sind das weit mehr als die von Heinrich II. am intensivsten geförderten Reichsabteien bekamen.
In diese Zusammenhänge muss auch die folgende Urkunde eingeordnet werden. Das Nonnenkloster Obermünster erhielt am 17. April 1010 den Hof Sallach (bei Mallersdorf, Niederbayern). Die besondere Auszeichnung bestand darin, dass die Schenkung im Zusammenhang mit der Weihe der Klosterkirche zustande kam: Heinrich II. hatte es sich nicht nehmen lassen, persönlich anwesend zu sein. Er ehrte damit das Kloster in besonderer Weise und erinnerte Bischof Gebhard, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sich der feierliche Akt vollzog, einmal mehr an die Existenz seines Peinigers.
(Tania Brüsch)