Benedikt, Bischof, Knecht der Knechte Gottes, wünscht dem höchstgeliebten Sohn im Herrn Jesus Christus Eberhard, dem ehrwürdigen Bischof der heiligen Bamberger Kirche, ewiges Heil.
Sooft unsere apostolische Unterstützung frommer Bestätigung (corroboratio) erbeten wird, muss sie mit rascher Wirkung gewährt werden und, wenn sie in Angelegenheiten erbeten wird, die ewig zu währen scheinen, ist sie auch schriftlich festzuhalten, damit nicht die Länge der Zeiten der Nachwelt diese (Bestätigung) zweifelhaft oder unsicher werden lässt. Deshalb wollen wir, dass allen Söhnen der heiligen Kirche, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, bekannt sei, was hinsichtlich des Bistums, das der allerchristlichste Kaiser Heinrich zur Ehren des Apostelfürsten Petrus in Bamberg mit größter Ergebenheit errichtet hat, in selbiger Kirche in unserem Beisein verhandelt worden ist. Des öfteren nämlich und beharrlich hat uns der genannte Kaiser, da er vor allzu großer Liebe für das Bistum erglühte (fervens nimio amore episcopatus), das er von göttlichem Anstoß getroffen ehrbar errichtet hatte, gebeten, nach Bamberg zu kommen, um es mit apostolischer Autorität zu bestätigen. Da wir erkannten, dass seine unablässigen Bitten und sein nicht nachlassendes Drängen aus gerechtem Begehren entsprang, hielten wir es für unbillig, ihm unsere Gegenwart zu versagen, (da dann) menschliche List (calliditas) irgendwann eine Gelegenheit ergreifen könnte, gegen den heiligen Ort (vorzugehen). Wir kamen also nach Bamberg, wo wir von selbigem Kaiser empfangen wurden, so gut er konnte und wusste. Die Kirche aber brachte er mit der Gesamtheit des Bistums der heiligen römischen Kirche, der wir durch Gottes Wirken vorstehen, und uns dar; als wir dies sahen, hielten wir es für billig, die Urkunde dieses unseres Privilegs und das Bistum auf ewig zu bestätigen und es dir, geliebtester Eberhard, und durch dich deinen Nachfolgern zu verleihen (concedere), mit der Maßgabe und Anordnung, dass kein jemals Lebender, welcher Würde und welchen Standes er auch sei, gegen diese unsere Bestätigung des Bistums vorzugehen wagen soll oder gegen dich und deine Nachfolger deswegen zu Klage zu erheben; auch soll es ihm nicht erlaubt sein, von allen Dingen, die das vorgenannte Bistum jetzt hat oder auf ewig haben wird, durch Gewalt, Betrug oder unbillige List irgendetwas abzukratzen oder dich und deine Nachfolger in all diesen Dingen in irgendeiner Weise zu beunruhigen, so allerdings, dass es in jeder Indiktion (d.h. alle 15 Jahre) als Zins (sub nomine pensionis) ein weißes Pferd uns und unseren Nachfolgern entrichte und einen dem römischen Bischof angemessenen Sattel. Wenn aber zufällig, was wir nicht wünschen, irgendein hochmütiger und überheblicher Mensch in verwegenem Wagnis gegen diese fromm von uns verkündete Urkunde unserer Anweisung vorzugehen oder zu handeln versuchen sollte, so soll er wissen, dass er gebunden ist mit der Fessel des Bannfluchs unseres Herrn und des Apostelfürsten Petrus, dem dieses Bistum mit seinem Zubehör durch den schon genannten allerchristlichsten Kaiser dargebracht wurde und dessen Hilfe und Urteil es durch uns und unsere Nachfolger allein erwartet, und dass er mit dem Teufel und seinem höchst abscheulichen Gefolge und mit Judas, dem Verräter unseres Herrn und Erlösers, in ewigem Feuer verbrennen wird. Wer aber in frommer Absicht sich als Hüter und Wahrer dieser unserer heilbringenden Anweisung erweist, soll die Gnade des Segens und die Freuden himmlischer Vergeltung vom Herrn als gerechtestem Richter erlangen.
Geschrieben durch die Hand Stephans, des Notars (notarius regionarius et scriniarius) der heiligen römischen Kirche, im Monat April, 3. Indiktion. Lebt wohl. Ich habe unterschrieben. Gegeben am 1. Mai durch die Hände Benedikts, des Bischofs von Porto und Bibliothekars des heiligen apostolischen Stuhls, im vorgenannten Monat und in der vorgenannten Indiktion.
(Übersetzung: Klaus van Eickels / Eike Schmidt)