Die Nachfolge Ottos III. ­ "Kandidaten", Legitimationsfragen und die Quellen

Die Ereignisse im Zuge der Königswerdung Heinrichs II. lassen sich einigermaßen genau ermitteln: die Begleitung des Leichenzugs, die Versuche, Anhänger hinter sich zu scharen, die Salbung und Krönung in Mainz, der Kampf gegen Herzog Hermann von Schwaben und dessen Unterwerfung, die "Wahlen" bzw. Huldigungen in den verschiedenen Reichsteilen und schließlich die ersten Versuche des allgemein anerkannten neuen Königs in Regensburg im November 1002 und in Diedenhofen im Januar 1003, seine eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Damit ist jedoch nur die Ereignisgeschichte behandelt. Daneben gibt es aber noch eine Reihe von Fragen, die in der Forschung zum Teil sehr intensiv diskutiert worden sind. Dreierlei ist daher im Folgenden zu betrachten: a) Im Zusammenhang mit der Königswerdung Heinrichs II. wird von "Eignung", "Abstammung" und "Verwandtschaft" als Kriterien, von "Kandidat", "Kandidatur" und "Wahl" gesprochen. Wieweit treffen diese Begriffe die Gegebenheiten im Jahr 1002? b) Wie ließ sich das Königtum Heinrichs II. legitimieren? c) Wie sind diese Ergebnisse zu beurteilen, wenn man die Quellenlage noch einmal insgesamt in den Blick nimmt?
Zu a) In der Forschung war die Königserhebung von 1002 Gegenstand heftiger Diskussionen. Man hoffte herauszufinden, was einen potentiellen König im Mittelalter ausmachte. Das Interesse gerade an diesem Fall kam nicht von ungefähr: Die Karolinger hatten ihr Reich grundsätzlich wie Erbgut unter allen Söhnen aus legitimer Ehe geteilt, nun wollte man wissen, welchen Gesetzmäßigkeiten die Königserhebung nach allmählicher Verselbständigung des ostfränkischen Reiches folgte. Welche Kriterien musste ein "Kandidat" erfüllen? Wie vornehm musste seine Herkunft sein? Wie frei war die Wahl durch die Fürsten? Die Ottonenkönige hatten die Individualsukzession eingeführt und durchgesetzt, und da über drei Generationenwechsel hinweg immer ein Sohn und potentieller Nachfolger vorhanden war, ließen sich die vermeintlich entscheidenden Merkmale nicht erkennen. Da nun Otto III. erbenlos starb, es aber mit den "Heinrichen" in Bayern einen Seitenzweig des Könighauses gab, dachte man aus dieser offenen Situation die Mechanismen einer Königserhebung ableiten zu können. War es seine Verwandtschaft zum Königshaus, oder war Heinrich aus anderen Gründen besonders geeignet? Und was qualifizierte die anderen "Kandidaten"?
Die Debatten um "Erb- und Geblütsrecht" auf der einen Seite und "allgemeine Wahl" auf der anderen Seite können und sollen hier nicht noch einmal in ihren Einzelheiten ausgebreitet werden. Dennoch scheinen einige grundsätzliche Überlegungen sinnvoll. Niemand wird bezweifeln, dass der mittelalterliche Sinn von "Wahl" ein anderer war als heute, denn unsere modernen Vorstellungen assoziieren damit Demokratie und nicht Gottesgnadentum. Aber was verstehen die mittelalterlichen Historiographen unter einer "Wahl"? Die lateinisch schreibenden Geistlichen benutzen meistens das Wort eligere (ex-legere) im Sinne von 'herauslesen', was einerseits den Vorgang 'des Auswählens unter mehreren Möglichkeiten' als Deutung zulässt. Andererseits weist die stete Betonung, dass das Ereignis "einmütig" zustande gekommen war, in eine etwas andere Richtung: Durch die "Wahl" tat sich der Wille Gottes kund, es konnte also im Prinzip keine abweichenden Meinungen geben ­ es sei denn als vorübergehende Verirrung ­, womit man eligere auch als 'erwählen' übersetzen kann. Der moderne, demokratisch sozialisierte Mensch empfindet einen leichten Widerspruch zwischen beiden Interpretationen. Die Ereignisse um die Königswerdung Heinrichs II. und die Äußerungen der Historiographen zeigen jedoch, dass man im Mittelalter hier keinen Gegensätzlichkeit sah: Es gab mehrere "Kandidaten", die gemeinsam mit ihren jeweiligen Anhängern um die Krone stritten. Derjenige, der sich am Ende durchsetzte, war "einmütig" von den Großen erwählt worden ­ spätestens nachdem sie ihm (wie bei Heinrich II.) nach und nach gehuldigt hatten.
Was war aber ein "Kandidat"? In diesem Zusammenhang lohnt es sich, einen Blick nach Sachsen zu werfen. Hier war die Situation am wenigsten festgelegt. Es gab mit Ekkehard und einem gewissen Bruno angeblich zwei "Kandidaten" aus den eigenen Reihen. Die beiden Herzöge ­ für Heinrich nachgewiesen und bei Hermann zu vermuten ­ hatten zumindest aber auch ihre Lobbyisten in den Reihen der sächsischen Großen. Nachhaltiges Aufsehen verursachte vor allem Markgraf Ekkehard I. von Meißen. Was zeichnete ihn aus? Bei Hermann von Schwaben wird ausdrücklich seine Milde (lenitas, sonst oft clementia) erwähnt, um derentwillen man ihn für geeignet hielt. Von Heinrich behauptete einige Zeitgenossen das Gegenteil, was bei Adalbold von Utrecht im Nachhinein als Verleumdung aufgrund von Neid dargestellt wird. Heinrich soll Otto (von Worms), der sich durch "den Ernst seines Charakters und die Rechtschaffenheit seiner Handlungen" auszeichnete, "nach Geblütsrecht, Alter und Reife seines Charakters zum Könige erwählt" (Thietmar V/25) haben. Der habe jedoch abgelehnt und erklärt, dass er ihn, Heinrich, für geeigneter (aptior) halte. Genaueres wird nicht gesagt. Bei Ekkehard hingegen lässt Thietmar im Zusammenhang mit seinen Ambitionen auf die Königswürde überhaupt nichts über seine Qualifikation verlauten.
Beim Markgrafen ging die Initiative allein von ihm aus. Nach Thietmars Bericht bemerkten die Sachsen erst während der Versammlung in Frohse, worauf seine Absicht zielte. Markgraf Liuthar, ein Vetter Thietmars, von dem er seine Informationen unter anderem erhalten haben könnte, besprach sich daraufhin mit dem Erzbischof von Magdeburg und dem "besseren Teil der Großen" (melior procerum pars). Wen diese zu diesem Zeitpunkt im Einzelnen favorisierten, bleibt offen: Entweder gab es ein mehr oder weniger einheitliches Stimmungsbild, oder man war unterschiedlicher Auffassung oder wollte sich noch nicht festlegen. Thietmars Bemerkung, dass die Wahl (electio) unterbrochen wurde und dieser Aufschub eine nicht mehr aufzuholende Verzögerung bedeutete, scheint auf Ersteres hinzudeuten. In jedem Fall verursachte Ekkehards Begehren so viel Aufruhr, dass eine Eskalation verhindert werden musste. Daher beschloss man, keine Entscheidung zu treffen und bis zu einem weiteren Treffen in Werla ­ weder einzeln noch gemeinsam ­ initiativ zu werden. Ekkehard war damit nicht einverstanden und wandte sich an Liuthar, der offenbar eine Art Sprecherrolle für die Mehrheit übernommen hatte (allerdings ist nicht auszuschließen, dass Thietmar die Geschichte aus seinem Mund kannte, dem Verwandten vielleicht auch mehr zutraute als Herzog Bernhard und Liuthar daher diese Rolle zugestand). Auf die Frage, warum sich Liuthar gegen ihn, Ekkehard, wende, antwortete der, ob er nicht merke, dass ihm das vierte Rad am Wagen fehle.
Dieser berühmt-berüchtigte Satz ist in der Forschung hin- und hergewendet worden. Man hat versucht, ihn auszudeuten und mit konkretem Inhalt zu füllen. Eine These lautete, das fehlende Rad stehe für die Königsverwandtschaft, eine andere, es meine eine der Kardinaltugenden. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass diese idiomatische Wendung gar nicht ausgedeutet werden kann und muss. Auch in dem modernen, recht unhöflichen Phraseologismus "ein Rad ab haben" wird niemand eine Eins-zu-eins-Übertragung von "Rad" zu einer Eigenschaft des Betroffenen vorschlagen. Kurz: Die versammelten Sachsen hielten Ekkehard als König ­ aus welchen Gründen auch immer ­ mehrheitlich für ungeeignet. War es Selbstüberschätzung oder witterte Ekkehard Intrigen? Dass er Feinde in Sachsen hatte, sollte sich einige Wochen später erweisen. Jedenfalls gab der Markgraf noch nicht auf.
Bis zur nächsten Zusammenkunft verbesserte sich die Situation für ihn allerdings nicht. In der Zwischenzeit hatte Heinrich von Schweinfurt den Kontakt zwischen Markgraf Liuthar und seinem Oheim Rikbert sowie Heinrich vermittelt. Rikbert hoffte auf die Rückgabe von Lehen, die ihm von Otto III. entzogen worden waren. Liuthar, mit den sächsischen Verhältnissen wohl vertraut, riet dem bayerischen Herzog, einen Gesandten nach Werla zu schicken, wo neben den sächsischen Großen dieses Mal auch die Schwestern Ottos III., die Äbtissinnen Sophie von Gandersheim (noch nicht geweiht) und Adelheid von Quedlinburg, anwesend sein sollten. Welche Strategie man auch verabredet haben mochte, für Heinrich ging die Rechnung auf. Der Gesandte versprach denjenigen großen Lohn, die seinen Herrn unterstützen würden, und hatte Erfolg. Die Mehrheit erklärte, Heinrich solle nach Erbrecht (iure hereditario) König werden.
Ekkehard hatte an dieser Art Vorab-Akklamation nicht teilgenommen. Das Fernbleiben war die übliche Form bei "Wahlen" seine Ablehnung kundzutun. In Werla schien man vermutet zu haben, dass er die Entscheidung akzeptieren würde. So war man überrascht, als Ekkehard am Abend während des festlichen Gastmahls am vornehmsten Tisch, dem der Äbtissinen Sophie und Adelheid, Platz nahm und mit den Bischöfen Arnulf von Halberstadt und Bernward von Hildesheim, den einzigen, die seine Auffassung offenbart teilten, speiste. Die Empörung war groß, schließlich war es die Funktion des Gastmahls, die Einigung feierlich zu begehen. Ekkehard war sich darüber im Klaren, dass er nach dieser Provokation von den Anwesenden ­ mit Ausnahme seiner wenigen Anhänger ­ nicht einmal mehr Duldung erwarten konnte. So entschloss er sich, mit anderen Fürsten des Reiches zu verhandeln und zu diesem Zweck nach Westen zu ziehen. Zunächst ritt er mit Bischof Bernward nach Hildesheim, wo er wie ein König empfangen und geehrt wurde. Unter den namhaften Großen waren Bernward und Arnulf die einzigen, die Ekkehard unterstützten. Schon in Paderborn fand er die Tore verschlossen vor. Dann empfing ihn Bischof Rethar doch noch, erklärte ihm aber, dass die in Duisburg geplante Versammlung vermutlich nicht stattfinden werde und dass er sein Verhalten missbillige. Ekkehard zog daraufhin weiter. Was er plante, lässt sich nicht mehr klären, denn kurz darauf, am 30. April, wurde er von Angehörigen der Northeimer Grafenfamilie aus unbekannte Gründen ermordet.
Der zweite vermeintliche "Kandidat" aus Sachsen war ein Graf namens Brun oder Bruno. Auch ihm ist unterstellt worden, dass er mit den Liudolfingern verwandt war, wofür es jedoch keinen Beweis gibt. Zwei Quellen berichten von seinem Begehren, König zu werden. Da die zweite, die Vita Bischof Meinwerks, von der ersten Quelle, der Vita Bischof Bernwards, in diesem Punkt abhängig ist, braucht hier nur die Lebensbeschreibung des Bischofs Bernward betrachtet zu werden. Zwar gibt es heftige Diskussionen über die Verfasserfrage, die folgenden Überlegungen gehen jedoch davon aus, dass die entscheidenden Textpassagen zeitgenössisch sind und vermutlich von Bernwards Lehrer Thangmar verfasst wurden.
Der Kontext, in dem von Brunos Ambitionen berichtet wird, mutet etwas merkwürdig an und lässt den Eindruck entstehen, dass der Leser vom eigentlichen Sachverhalt abgelenkt werden soll. Im Kapitel 38 heißt es, dass nach dem Tod Ottos III. Uneinigkeit unter der Fürsten geherrscht habe und viele die höchste Würde des Reiches an sich bringen wollten. Zu diesen habe auch der princeps Bruno gehört, der wusste, in welch unverbrüchlicher Treue Bischof Bernward zu Herzog Heinrich von Bayern gestanden habe. Um den Hildesheimer Bischof davon abzuhalten, sich seinen Plänen entgegen zu stellen, sei Bruno raubend und plündernd in Hildesheimer Gebiet eingedrungen und habe der Kirche schweren Schaden zugefügt ­ kein Wort über Hermann von Schwaben oder Ekkehard von Meißen, kein Wort über die Unterstützung des letzteren durch Bernward. Spätestens an diesem Punkt drängt sich der Verdacht auf, dass Thangmar daran gelegen war, im Nachhinein zu vertuschen, dass der Hildesheimer Bischof ursprünglich gerade nicht Heinrich, sondern einen seiner Gegner, den Markgrafen, unterstützt habe. Die Hildesheimer Kirche, die auf die Unterstützung des Königs im Gandersheimer Streit angewiesen war, tat gut daran, ihre Zustimmung zu Heinrichs Königtum, nachdem es nicht mehr zu verhindern war, kund zu tun; und genau das versuchte der Autor mit seinem so merkwürdig gestalteten Kapitel.
Ein Körnchen Wahrheit scheint aber dennoch in Thangmars Bericht zu stecken, denn auch Thietmar berichtet von Übergriffen eines Grafen Bruno, allerdings nicht explizit im Zusammenhang mit der Königserhebung, sondern allgemein als beklagenswerte Zeiterscheinung. Es scheint den Plünderungszug also tatsächlich gegeben zu haben. Zwei Erklärungen sind vorstellbar. Es könnte sich schlicht um nachbarschaftliche Auseinandersetzungen gehandelt haben, denn die Grafschaft Brunos lag zu einem guten Teil in der Diözese Hildesheim. Oder es gibt vielleicht doch einen Zusammenhang mit der Nachfolgefrage, denn Bruno war mit der Tochter von einem anderen Konkurrenten Heinrichs verheiratet: mit Gisela, der Tochter Herzog Hermanns II. von Schwaben. Wann die Ehe geschlossen wurde, ist unbekannt. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass sie gerade im Umfeld von Hermanns Bemühen um die Krone zustande kam. Ähnliches Verhalten hatten ja auch andere Sachsen an den Tag gelegt: So wie einige Walbecker Heinrich unterstützten, in der Hoffnung später von seinem Königtum zu profitieren, könnte Bruno auf den eigentlich aussichtsreicheren Kandidaten gesetzt haben. Von der künftigen Königsverwandtschaft durfte er sich Vorteile erhoffen. Es muss bei den Vermutungen bleiben, denn in der rückschauenden Erfolgsperspektive der Quellen wurde nur vom Gelingen berichtet, das Scheitern wurde verschwiegen oder umgedeutet.
Dennoch muss man sich fragen, warum auch Thietmar, der doch in sächsischen Angelegenheiten insgesamt sehr ausführlich berichtet, nichts von Brunos Aktivitäten verlauten lässt. Die Anwort liegt in den Intentionen seiner Chronik. Sein primäres Interesse galt der Wiederherstellung, Ausstattung und Sicherung seines Bistums Merseburg. Dessen Geschichte und Existenz war eng mit der Geschichte der ottonischen Könige verbunden: Otto I. hatte es gegründet, Otto II. aufgelöst, und Otto III. war vor einer möglichen Wiederherstellung gestorben; Heinrich II. führte sie dann durch. Zudem empfand sich Thietmar als Sachse und war so sehr in die eigenen familiären Anliegen verstrickt, dass er davon immer wieder berichtete. Auch war das ottonische Königtum für ihn in hohem Maße ein sächsisches. Zwischen diesen Koordinaten bewegte sich sein Interesse. Dass der Schwerpunkt seiner Chronik ­ immerhin vier von acht Büchern ­ Heinrich II. galt, ergab sich von allein. Durch die Wiedererrichtung Merseburgs 1004 konnte und musste Thietmar in den folgenden Jahren diesen König, der den Autor überlebte, für die Sicherung und das Fortleben seines Bistums verantwortlich machen, da er es ohne königliche Unterstützung selbst kaum schützen konnte.
Vorausgesetzt, die Übergriffe auf Hildesheimer Gebiet standen im Zusammenhang mit der Suche nach einem neuen König: Warum also berichtet Thietmar über Hermann und Ekkehard, nicht aber über Bruno ­ gleichgültig, ob dieser seine eigene Sache oder die Hermanns vertrat? Im Gegensatz zu den beiden anderen stand Bruno seinen Interessen wahrscheinlich zu fern. Hermann war der einzige ernst zu nehmende Konkurrent Heinrichs gewesen. Sein ­ erst im Nachhinein als berechtigt dargestelltes ­ Scheitern musste erklärt werden, um Heinrichs Königtum zu stärken. Bei dieser Darstellungsabsicht wäre die ausführliche Schilderung von Brunos Maßnahmen, die Hermann stützen sollten, contraproduktiv gewesen. Und für den Fall, dass der Graf eigene Ambitionen gehegt haben sollte, so hatten sie Heinrich nicht ernsthaft gefährden können. Da außerdem keine engeren Beziehungen zwischen dem Brunonen und den Walbeckern vorhanden gewesen zu sein scheint, gäbe es auch unter diesem Gesichtspunkt keine Motivation für Thietmar, ihn zu erwähnen. Anders hingegen bei Ekkehard: Er hatte für ziemlichen Wirbel unter den sächsischen Großen gesorgt, und außerdem war seine Tochter mit Thietmars Vetter, Markgraf Werner von der sächsischen Nordmark, verheiratet.
Auch in anderem Zusammenhang lässt sich diese Grundeinstellung Thietmars und ihr Einfluss auf die Gestaltung seines Berichts erkennen: Um die Bedeutung des bereits geschilderten Investiturakts der Sachsen in Merseburg hervorzuheben, kleidet Thietmar den Bericht über den Jubel des Volkes in Verse. Nach der "Akklamation" handelt Bernhard als Herzog stellvertretend für alle, indem er die Heilige Lanze ergreift und Heinrich mit der cura regni, der Sorge für das Reich, betraut. Von dem folgenden Beifall und den Freudentränen kündet Thietmar wieder in Versform und ruft Merseburg zu Dank und Lobpreis auf. Seine folgenden Zeilen machen endgültig deutlich, dass der geschilderte Jubel wohl weniger der Freude der Sachsen entsprang, sondern eher seiner eigenen Dankbarkeit für die Wiederherstellung des Bistums Merseburg, von der er ja zum Zeitpunkt der Niederschrift bereits wusste: "Freue dich auch, stolzes Merseburg, Dank mit den anderen sag ihm! / Jauchze dem Herrn, denn das ziemt sich, da solchen Tag er beschieden! // Ja, ich sage: Preise in Ehrfurcht diese Sonne, diesen Tag, an dem er für dich erwählt wurde, der dich Verstoßene seitdem immer zu fördern und deinen früheren Bestand wiederherzustellen suchte!" (Thietmar V/17). Nach dieser Vorausschau wird sein Bericht sogleich wieder nüchterner: "Alle, die dem vorigen Kaiser gedient hatten, leisteten dem König Huldigung und unter Eiden das Gelübde stetiger Hilfsbereitschaft" (Thietmar V/18); und im Anschluss daran geht es ­ ebenfalls sehr konkret ­ um die Markgrafschaft Meißen und ihren künftigen Markgrafen.
Was bleibt festzuhalten? "Kandidat" war, wer sich dafür hielt und als solcher auftrat. "Kandidat" blieb über die erste Runde des "Wahlkampfs" hinaus, wem es gelang, so viele Anhänger hinter sich zu scharen, dass die übrigen Großen im Reich gezwungen waren, zu handeln oder zu verhandeln. Dass die Verwandtschaft zu einem Könighaus nicht das ausschlaggebende Kriterium war, sondern nur die Chancen eines "Kandidaten" verbesserte, wird im Allgemeinen nicht mehr bestritten. Vielleicht resultierte aus der Verwandtschaft mit dem Königshaus überhaupt ein sehr viel geringeres Ansehen als üblicherweise angenommen. Keiner der "Kandidaten" scheint sie als Argument vorgebracht haben. Nicht die Königsverwandtschaft führte Heinrich zum Erfolg, sondern sein schnelles Handeln, wie die Ereignisse von 1002 zeigen.
Durch Abstammung und Verwandtschaft allein konnte man also nichts erreichen. Ganz andere Dinge dürften von Interesse gewesen sein. Kaum ein Jahr verging, in dem ein König nicht Krieg führen musste, um den Frieden nach innen oder außen zu bewahren. Die Slavenbedrohung war 1002 noch nicht vergessen, und im Osten des Reiches musste die Verteidigung organisiert werden, damit ein Überfall wie der von 983 nicht noch einmal passieren konnte. Auch die Fehden im Adel banden große Kraftreserven, und Recht bekam nur der, der es durchzusetzen vermochte. Was man hierfür brauchte, war sehr viel konkreter als das aus vornehmer Verwandtschaft resultierende Ansehen: Überblick, organisatorische Fähigkeiten und Durchsetzungsfähigkeit. "Familie" und "Verwandtschaft" bedeuteten dabei nur eine gleichsam gottgegebene engere Bindung, von der man sich einen größeren Rückhalt erhoffte; denn die sittlich-moralische Verpflichtung den Angehörigen gegenüber, gestützt durch die christlichen Gebote, schuf eine größere Affinität innerhalb des Verwandtenkreises als gegenüber anderen. Abstammung und Verwandtschaft konnten sich also mittelbar positiv auswirken. Eine Garantie für Hilfe und Unterstützung boten sie jedoch nicht.
Dem scheint zu widersprechen, dass Thietmar ausdrücklich anführt, Heinrich habe Herzog Otto von Kärnten, der über seine Mutter Liudgard ein Enkel Kaiser Ottos I. war, "nach Geblütsrecht, Alter und Reife seines Charakters zum König erwählt (iure consanguinitatis et etatis virtutumque maturitate, Thietmar V/25). Hier wird ausdrücklich die Verwandtschaft mit dem ottonischen Königshaus als Argument angeführt. Auffällig ist allerdings, dass Thietmar dieses Angebot Heinrichs an Otto nicht in seinen Bericht über die Vorgänge um die Königsfindung integriert, sondern erst nachträglich einschiebt: Als Heinrich II. Ende des Jahres 1002 Herzog Otto von Kärnten nach Italien entsendet, um gegen Arduin zu kämpfen, will Thietmar erklären, um wen es sich handelt. Damit ehrt er nicht nur Otto, der zu den wichtigsten Helfern Kaiser Ottos III. gehört hatte, sondern kann nachträglich Heinrich II. noch etwas Bescheidenheit und demütige Zurückhaltung bescheinigen ­ eine Haltung, die einem König gut zu Gesicht stand, die man Heinrich in der Phase seiner Durchsetzung aber beim besten Willen nicht nachsagen konnte. Nur im Rahmen eines solchen Nachtrags war dies möglich, denn zum Auftakt des Siegeszugs des neuen Königs hatte er ihn noch ganz anders charakterisiert: "jetzt will ich anheben, von ihm zu schreiben, der durch Gottes Gnade und eigene Tüchtigkeit jeden demütigte, der gegen ihn aufstand, und der sie alle zwang, ihm mit gebeugtem Nacken zu huldigen" (Thietmar IV/54).
Davon abgesehen, ist die Verwandtschaft nicht das einzige Argument, das Heinrich ­ respektive Thietmar ­ anführt. Bei Hermann bedarf es keiner Königsverwandtschaft als Eignung. Thietmar verweist nur auf seine Milde (lenitas), die ihm Unterstützung bei den Fürsten einbrachte. Dabei nimmt er ihn als Konkurrenten Heinrichs durchaus ernst. Der Sachse, der so gerne polemisiert und sich abfällig über diejenigen äußert, von denen er nichts hält, lässt Hermann auffällig ungeschoren. Er nennt ihn "demütig und gottesfürchtig" (Thietmar V/3). Erst nachdem Heinrich Krönung und Salbung erreicht hat, wird Hermann, der sich ja nun dem gesalbten und rechtmäßigen König widersetzt ­ und nicht mehr gegen den Herzog und Konkurrenten kämpft ­, als "aufsässig" (Thietmar V/12) bezeichnet. Aber schon über die Brandschatzung eines schwäbischen Haufens in Straßburg lässt er ihn wieder "untröstlich" und ohne jedes Wissen und jede Schuld sein (ebd.). In "tiefer Sorge" wegen der Geschehnisse in Straßburg und aus Mitleid mit dem um seinetwillen leidenden Volk sucht er schließlich von sich aus die Unterwerfung (Thietmar V/20).
Ebensowenig sticht die Erklärung der Sachsen, "Heinrich solle mit Christi Hilfe nach Erbrecht (iure hereditario) König sein" (Thietmar V/3) als Argument für die Bedeutung der Verwandtschaft bei der Königserhebung, denn diese Begründung wird erst angeführt, nachdem sich die Sachsen für Heinrich entschieden hatten. Dass dies nicht von vornherein feststand, wurde bereits gezeigt. Worauf aus sächsischer Sicht zum Beispiel das Königtum Hermanns von Schwaben begründet worden wäre, muss ungeklärt bleiben. Außerdem liegt es nahe, anzunehmen, dass Thietmar hier seine eigene Vorstellung einer ­ möglicherweise ganz anders motivierten ­ Entscheidung der Sachsen überstülpt. Erbrechtliche Vorstellungen und Königsverwandtschaft waren sicherlich keine fernen Gedanken, aber weder das "Erb- und Geblütsrecht" noch die "allgemeine Wahl" durch die Fürsten waren die Faktoren, aus denen 1002 unmittelbar die Erhebung zum König resultierte. Macht, Reichtum, Einfluss, Persönlichkeit, vielleicht die Herkunft, aber vor allem schnelles Handeln, Rücksichtslosigkeit, Kampf, Plünderungen, List, geschicktes Verhandeln, Taktieren und Versprechungen führten Heinrich Schritt für Schritt auf dem Weg zum Königtum voran. Eine Wende brachte aber erst der mit List und Glück erlangte Salbungs- und Krönungsakt. Er ließ hoffen, dass früher oder später alle übrigen Großen des Reiches, einzeln oder in Gruppierungen, überzeugt werden könnten, dass sie durch ihre Zustimmung mehr Vor- als Nachteile erlangen würden.
Die vielen electiones konnten ­ erst jede für sich, dann alle zusammen ­ als "einmütig" verstanden werden. Bei alledem darf man eines nicht vergessen: 1002 konnte man kaum nach einem Vorbild handeln, denn eine vielleicht vergleichbare Situation lag mit Konrad I. oder Heinrich I. lange zurück. Dies war sicherlich auch ein Grund, warum man in Sachsen so lange verhandelte, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Auch andere zögerten. Erzbischof Heribert und die Mehrzahl derer, die den Leichenzug Ottos begleiteten, wollten einen möglichst breiten Konsens im Reich. Sie lehnten Heinrichs frühzeitig vorgebrachte Bitte um Unterstützung sicherlich auch aus diesem Grund ab, und nicht nur, weil sie ihn als König verhindern wollten. Heribert ließ den Bayernherzog wissen, "er werde bereitwillig dem zustimmen, dem der bessere und größere Teil des Volkes sich zuwenden werde" (Thietmar IV/50). Diese allgemeine Unsicherheit darüber, wie man vorzugehen habe, nutzte Heinrich aus, als er die Initiative ergriff, während andere berieten und abwarteten. Die letztendlich rasche Durchsetzung verdankte er der Tatsache, dass niemand ein durchsetzungsfähiges Konzept hatte. Man wusste einfach nicht, wie man rechtmäßig einen König erwählen sollte. Nachdem er aber Salbung und Krönung erlangt hatte, versuchte man, sich zu arrangieren und das Bestmögliche aus der gegebenen Situation zu machen.
Zu b) Zuletzt ging es um Fragen der Eignung eines werdenden Königs und die Mechanismen der Königserhebung 1002. Wie steht es aber nun um die "Legitimation" Heinrichs II.? Hier stellt man fest, dass der Aspekt der Königsverwandtschaft, der ­ nach den Vorkommnissen zu urteilen ­ zunächst nur eine marginale Rolle spielte, nach der Königswerdung plötzlich explizit als legitimierender Faktor genannt wird. Sehr konkret wird die Herkunft Heinrichs II. in einigen Quellen, die Heinrich nahe stehen, als Argument angeführt. Geradezu als Gliederungskonzept liegt sie der Chronik Thietmars von Merseburg zugrunde. Er teilt sein Werk in acht Bücher, die ersten vier behandeln jeweils die Zeit Heinrichs I., Ottos I., Ottos II. und Ottos III., die weiteren vier widmen sich der Geschichte Merseburgs, Sachsens und des Reiches unter Heinrich II. Thietmar lässt also das liudolfingisch-ottonische Königtum, getragen von den ersten vier Herrschern, in Heinrich II. gipfeln.
Damit steht Thietmar allerdings vor dem Problem, dass der Übergang von der königlichen Linie auf die herzogliche der Heinriche in Bayern begründet werden muss. Er hält deren Anspruch in gebrochener Weise aufrecht, indem er immer wieder von ihrem Streben nach der Krone berichtet, obwohl er es weder gutzuheißen vermag noch erklären kann: So referiert er ziemlich zu Beginn des fünften Buches einen Spottvers, der damals offenbar kursierte: "Herzog Heinrich wollt regieren, Gott der Herr wollt's leider nicht!" (Thietmar V/2). Gemeint ist der Vater Heinrichs II., Herzog Heinrich II. (der Zänker), von dessen Versuchen, anstelle des unmündigen Otto III. die Königswürde zu erlangen, er zuvor ausführlich berichtet hatte. Über ihn wird der Bogen zurück geschlagen zum Großvater König Heinrichs II., zu Herzog Heinrich I. von Bayern. Dass er dem Königsthron fernbleiben musste, ist für Thietmar selbstverständlich. Als er schrieb, hatte sich das Konzept der Individualsukzession bereits soweit durchgesetzt, dass ihm anderes gar nicht in den Sinn kam. In der Vielzahl der Söhne König Heinrichs I. sieht er nur die glückliche Gewissheit für die Fürsten, einen der Brüder auswählen zu können und so die Herrschaft in Frieden fortzusetzen. Die damit verbundenen Probleme erkennt er nicht mehr: Dass der jüngere Heinrich aus seiner Sicht berechtigterweise seinen Anteil an der Königsherrschaft vom Bruder Otto I. fordern konnte, ist für Thietmar nicht mehr einsichtig. So führt er die aus der damals neuen Individualsukzession resultierenden Konflikte auf den sündhaft ausgelebten Sexualtrieb des Vaters, König Heinrich I. zurück, durch den der Sohn mit einem Fluch belegt wurde: Der König hatte sich angeblich in der Nacht zu Gründonnerstag betrunken und, vom Teufel getrieben, seiner Gattin beigewohnt. Der Teufel glaubte sich des in dieser Nacht gezeugten Sohnes schon sicher, wurde jedoch von einer Hofdame an die Königin verraten. Mathilde konnte durch die sofortige Taufe des Neugeborenen das Schlimmste verhindern. Der überlistete Teufel belegte jedoch den kleinen Heinrich mit einem Fluch: "Meine Gefährtin, die Zwietracht, wird ihn und alle, die später seinen Lenden entstammen, niemals verlassen; nie sollen sie ruhigen Frieden genießen!" (Thietmar I/24). Thietmar beklagt, dass durch diesen Heinrich und seinen Sohn ­ der allerdings erst in der Literatur den Beinamen "der Zänker" erhielt ­ tatsächlich viel Unruhe in die Welt getragen worden sei.
Viele Königssöhne zur Auswahl zu haben war für Thietmar ein Glück, Thronvakanz aufgrund mangelnder Nachkommenschaft hingegen eine furchtbare Vorstellung: "Wehe den Völkern, denen keine Hoffnung verbleibt auf die Nachfolge eines Sprossen ihrer Herren in der Herrschaft, denen sich in innerem Zwist und langem Streit kein schneller Entschluss oder Ersatz bietet." (Thietmar I/19). Um solches zu verhindern, schlägt er eine Lösung vor, die in der Realität ihre Verkörperung in Heinrich II. gefunden hatte und daher für ihn zum Zeitpunkt der Niederschrift ihre Bewährungsprobe bereits bestanden hatte: Grundsätzlich sollte ein Verwandter, jemand aus der consanguinitatis linea, Nachfolger des Königs werden. Er greift damit einen alttestamentlichen Gedanken auf (Deuteronomium 17,14ff.), auf den sich vielleicht auch Heinrich II. selbst bezog. Und nur, wenn diese konsensversprechende Möglichkeit nicht bestand, müsse "freilich unter Zurückstellung aller Feindschaft aus anderem Hause ein edler Mann erhoben werden" (Thietmar I/19). Thietmars größte Angst besteht also darin, von Fremden regiert zu werden. Dabei beginnt die Fremdheit für ihn bei den Nicht-Sachsen: So betont er in demselben Zusammenhang, dass seit König Heinrich I. bis auf seine eigenen Tage nur Sachsen erhoben worden seien (ebd.). Aus dieser Grundeinstellung Thietmars, die nur das Sächsische achtet und ehrt, resultiert in nicht geringem Maß seine Legitimationskonzept. Vielleicht war es eine glückliche Fügung für den Merseburger Bischof, dass dieser Heinrich, dem Merseburg soviel zu verdanken hatte, ein Urenkel des ersten Königs aus sächsischer Familie war. Eher aber noch leitete er seine Vorstellungen rückwirkend aus dem Geschehenen ab, das er als gut akzeptieren konnte, weil es ihm und seiner nächsten Umgebung mehr Vor- als Nachteile erbracht hatte.
Einen ähnlichen Legitimationsansatz finden wir in einer anderen Quelle. In der jüngeren Mathildenvita wird dem Leser vermittelt, dass eigentlich nicht Otto I., sondern sein jüngerer Bruder Heinrich dem Vater Heinrich I. nachfolgen sollte. Er, der in aula regali geborene Sohn, sei von Mathilde von vornherein als der geeignetere erkannt worden. Aber auch hier müssen wir die ortsgebundene Perspektive in Rechnung stellen. Die Vita wurde wahrscheinlich kurz nach 1002 im Kanonissenkonvent von Nordhausen verfasst. Nordhausen war eine Gründung der Königin Mathilde gewesen. Was lag also näher, als die Stifterin in einen möglichst engen Zusammenhang mit dem regierenden König zu stellen? Gelang es, sein Königtum über die Urgroßmutter zu begründen und so die Verbindung zum Konvent herzustellen, stand der König indirekt in der Pflicht und man durfte auf angemessene Zuwendungen hoffen.
Dass die sächsische Herkunft zur Legitimation keinesfalls die einzig denkbare war, zeigt die von Bischof Adalbold von Utrecht verfasste Vita Heinrichs II. Adalbold stammte aus Lothringen und hatte sehr wahrscheinlich eine Zeit lang als Notar in der königlichen Kanzlei gearbeitet, bevor ihn Heinrich zum Bischof erhob. Er erklärt, dass Heinrich von väterlicher und mütterlicher Seite von Karl dem Großen abstamme. Darüber hinaus bemerkt Adalbold, dass Heinrich auch mit seinem Vorgänger Otto III. verwandt war. Er stellt diese Verwandtschaft jedoch nicht wie Thietmar über König Heinrich I. (oder wie die Mathildenvita über die Königin Mathilde), sondern über König Rudolf II. von Hochburgund her. Die Mutter Heinrichs II., Gisela, war eine Tochter König Konrads von Burgund und damit Enkelin König Rudolfs II. Dessen Tochter war Adelheid, die zweite Gemahlin Ottos I. und die Großmutter Ottos III. Adalbold blendet also die sächsische Perspektive vollkommen aus. Das hinderte ihn aber nicht daran zu verkünden, dass Heinrich den Thron ererbt habe.
Auch Heinrich selbst formulierte den erbrechtlichen Gedanken, jedoch blieb er dabei eher unbestimmt und bezog sich nur selten auf Personen. Der Einzige, dessen er häufiger in seinen Urkunden gedachte, war sein Vorgänger, Otto III. Ihm gegenüber hatte er sich während des Leichenzugs wie ein Sohn verhalten, den Leichnam auf seinen Schultern getragen und sich durch die Stiftung für St. Afra um sein Seelenheil verdient gemacht. In einer Urkunde (DH II. 34) für das Bistum Straßburg diktierte Heinrich Teile der Arenga und Narratio, in denen er diese Gedanken ausführt. Von Kindheit an habe er ein enges Vertrauensverhältnis zu Otto III. gehabt. Dies und die elterliche und verwandtschaftliche Beziehung zum Vorgänger habe den Straßburger Bischof und unzählige andere überzeugt, dass ihm unter dem Leitung Gottes die einmütige Wahl (concors electio) des Volkes und der Fürsten sowie die erbliche Nachfolge (hereditaria successio) in der Königsherrschaft (oder auch: im Reich, regnum) ohne irgendeine Teilung (sine aliqua divisione) zuteil geworden sei.
Diese Urkunde ist in der Forschung vielfach diskutiert worden. Eine der neueren Interpretationen lautet, dass Heinrich II. hier Gedanken formuliert, die alttestamentliche Wurzeln haben und die ihm durch den Mainzer Krönungsordo vertraut waren. Der Ordo nennt die Bedingungen und schreibt die einzelnen Akte sowie die liturgischen Formeln und Bittgebete für die Krönung und Salbung des Königs vor. Er wurde um 960 in Mainz anhand älterer westfränkischer Vorlagen zusammengestellt. Dort verweist der Erzbischof, der den König gerade gekrönt hat, auf seinen Platz, den er durch die väterliche Nachfolge (paterna successio) erhalten habe. Im Akt der Krönung und Salbung durch die Bischöfe wird die paterna successio zu einem erbrechtlichen Anspruch gesteigert (hereditarium ius). Der Ordo nimmt hier auf die Stellung der Leviten im 5. Buch Moses Bezug.
Folgt man dieser Interpretation, dann bedeutet das, was Heinrich in dem Diplom für Straßburg ausformuliert, letztlich eine Gleichstellung seines Königtums mit dem Status der alttestamentarischen Leviten. Die Männer dieses Stammes waren die Nachkommen Levis, des dritten Sohns Jakobs und Leas. Levi war wegen eines verräterischen Überfalls von Jakob streng getadelt worden. Durch Moses wurde dieser Fluch in einen Segen für Levi und seine Nachkommen umgewandelt. Die Männer dieses Stammes sollten den Priesterdienst versehen. In Deuteronomium 18,1-8 werden ihr Status und ihre Versorgung festgeschrieben. Sie sollten keinen Anteil am Land haben wie die übrigen Stämme Israels, vielmehr sei Gott selbst ihr Erbteil (18,2), denn Gott habe sie ausgewählt, damit sie seinem Namen dienten (18,5). Für ihren Lebensunterhalt bedeutet das, dass sie einen Anteil von den Gott dargebrachten Opfern erhalten sollten.
In der jüngsten Untersuchung zu dieser Urkunde (DH II. 34) wird dieser Bezug allerdings infrage gestellt. Vor allem die Textgrundlage wird sehr kritisch gesehen: Im Ordo stehen paterna successio und hereditarium ius einander gegenüber, was für die karolingische Zeit, aus der der Gedanke stammt, durchaus einen Sinn macht. Die Söhne, die den ihnen zustehenden Teil des Reiches gleichsam erbten, sollten daran erinnert werden, dass sie ihre Stellung nicht allein als väterliches Erbe, sondern als von Gott gegeben verstehen sollten. In dieser Situation war Heinrich II. aber nicht, er musste sogar den Anspruch erst einmal durchsetzen. Zudem ist die Textbasis verhältnismäßig schmal, denn den genannten Wendungen des Mainzer Ordo steht in der Urkunde die Zusammenstellung der Begriffe hereditaria und successio gegenüber, die man bestenfalls also als eine Kombination aus der Vorlage auffassen kann. Wenn man aber aufgrund der geringen Textähnlichkeit die Formulierung der Urkunde nicht aus dem Mainzer Krönungsordo ableiten will, lässt sich auch kein Bezug zum levitischen Priestertum herstellen.
Anstelle dessen wird ein anderer Interpretationsansatz vorgeschlagen: Nicht programmatisch sei die Urkunde aufzufassen, sondern im kommunikativen Kontext müsse sie betrachtet werden. Als die Truppen Herzog Hermanns von Schwaben die Zerstörung in Straßburg anrichteten, die letztlich zur Ausstellung des Diploms führte, war Heinrich bereits König, daher konnten die schwäbischen Aktionen als Rebellion angesehen werden. Als König aber war Heinrich für den Schutz der Kirchen verantwortlich und hatte folglich in dieser Funktion versagt, weshalb er für Wiedergutmachung sorgen musste. Mit der Unterwerfung Hermanns im Oktober 1002, der förmlichen deditio und der Wiedereinsetzung durch den König galt die Angelegenheit zwischen diesen beiden als erledigt. Die bereits zu diesem Zeitpunkt beschlossene Entschädigung des Straßburger Bischofs wurde im Januar 1003 in Diedenhofen in aller Form umgesetzt. Diesen Umständen musste die dort ausgestellte Urkunde (DH II. 34) Rechnung tragen und hatte daher dreierlei Funktionen zu erfüllen: 1.) Sie durfte den Schwabenherzog nicht mehr demütigen, musste also seinen Anteil an den Straßburger Verwüstungen verschweigen; 2.) sie musste das Satisfaktionsbedürfnis Bischof Werners von Straßburg befriedigen, und 3.) sie sollte in der Öffentlichkeit des Hoftages den König entlasten, indem sie ihn als denjenigen präsentiert, der die gestörte Ordnung wiederherstellt. Damit wird das, was im ersten Interpretationsansatz als programmatisch gilt, nur zur Rechtfertigung herangezogen: Nicht der Anspruch auf die Nachfolge sei hier ausformuliert, sondern die tatsächliche Herrschaftsstellung Heinrichs, denn sie sei die Voraussetzung dafür gewesen, dass Hermanns Widerstand als Rebellion gewertet werden konnte. Nicht dem Anspruch auf die Nachfolge, sondern dem Anspruch auf Treue und Gefolgschaft sei hier Ausdruck verliehen worden. ­ Gleichgültig welchem der beiden Ansätze man folgen möchte: Die Urkunde ist und bleibt eine der zentralen Quellen für Heinrichs Herrschaftsverständnis, da sie in den wichtigen Passagen sehr wahrscheinlich von ihm persönlich diktiert wurde. Auch wird man die hereditaria successio nicht wegdiskutieren können. Sie wird als ein zentrales Element genannt; die vorgestellten Ausdeutungen sind nur darüber hinausgehende mögliche Interpretationen.
Die Diskussionen um Heinrichs Legitimation kreisen aber auch noch um eine ganz andere Art von Quellen: die Herrscherbilder in den von Heinrich in Auftrag gegebenen bzw. in seinem Sinne hergestellten Codices. Eines davon ist das Krönungsbild des Regensburger Sakramentars. Da der Codex im Regensburger Kloster St. Emmeram angefertigt wurde und Heinrichs Vorstellungen hier durch engen Gedankenaustausch seit seiner Zeit als Herzog gut bekannt waren, dürften seine Ansichten sehr genau getroffen sein. Im Krönungsbild steht Heinrich II., Kopf, Schultern und Brust ragen in die Mandorla hinein, die die göttliche Sphäre symbolisiert. Er wird von Christus gekrönt, und zwei Engel reichen ihm mit dem Schwert und der Heiligen Lanze zwei weitere Insignien. Die Heilige Lanze ist mit Knospen besetzt und erinnert so vielleicht an den Stab Aarons, den Stab des Lebens. Die Zweige und Blüten, die der Aaronsstab trieb, galten als Zeichen der göttlichen Erwählung; diese Assoziation wird im Herrscherbild gerne als Zeichen für die göttliche Erwählung Heinrichs zum Königtum interpretiert.
Im Herrscherbild halten zwei heilige Bischöfe die Arme des Königs, die die Heilige Lanze und das Schwert ergreifen. Es sind der heilige Emmeram und der heilige Ulrich von Augsburg. Die Darstellung erinnert zum einen an die Art, wie nach dem Mainzer Krönungsordo zwei Bischöfe den künftigen König, von beiden Seiten stützend, zur Krönung begleiten, zum anderen an die Gestalt des Moses: Als die Israeliten gegen die Amalekiter kämpften, behielten sie die Oberhand, solange Moses seine Hände erhoben hielt. Als seine Arme müde wurden, stellten sich Aaron und Hur an seine Seite und stützten sie, bis die Sonne unterging und die Israeliten gesiegt hatten. Auch der Gedanke der durch Verwandtschaft legitimierten Nachfolge ist im Regensburger Sakramentar aufgegriffen worden. In einer Inschrift des Krönungsbildes heißt es: "Siehe, es wird gekrönt durch göttliche Autorität und mit der Heiligung versehen / der fromme König Heinrich, emporgehoben zum Himmelsgewölbe durch das Geschlecht seiner Ahnen väterlicherseits."
Auch diese Interpretation ist auf Widerspruch gestoßen: Die knospenartigen Verdickungen der Heiligen Lanze müssen nicht auf den Aaronsstab verweisen, da die Heilige Lanze ihre eigene Heilsbedeutung hatte. Über ihre Bedeutung als siegbringende Mauritiuslanze hinaus, war sie eine erstrangige Christusreliquie, da in das Lanzenblatt ein Nagel vom Kreuz Christi eingearbeitet war. Diskutiert wird auch die Frage, ob die im Bild dargestellte Krönung eher auf die irdische Krönungszeremonie oder auf eine zukünftige himmlische Krönung verweist oder ob der irdische Krönungsakt als Unterpfand des himmlischen zu verstehen sei. Neben einer politisch-aktuellen besteht also eine antizipatorisch-heilsbedeutsame Dimension. Argumente in dieser Debatte sind das Fehlen eines Hinweises auf den Coronator, Erzbischofs Willigis von Mainz, sowie die vorhandene Eigenbedeutung der Heiligen Ulrich und Emmeram, die nicht des Verweises auf die Rolle der Bischöfe im Krönungsordo bedarf. Auch die Assoziation mit Moses wird infrage gestellt: Das Bild sei unvollständig, denn neben der Unterstützung durch Aaron und Hur habe man Moses auch einen Stein zum Sitzen untergeschoben, Heinrich ist jedoch stehend abgebildet. Auch seien Moses Hände geöffnet gewesen, die Heinrichs umfassen hingegen die Insignien. Davon abgesehen sei der Begriff des "Moseskönigtums" für Heinrich widersinnig, da Moses kein König gewesen sei. Damit sind nur einige wenige Argumente dieser Debatte genannt und ist nur eines von mehreren Herrscherbildern vorgestellt. Die Diskussion ist noch lange nicht abgeschlossen. Da dies aufgrund der Komplexität der Materie und der notwendigen interdisziplinären Behandlung des Themas durch Historiker, Kunsthistoriker und Theologen in absehbarer Zeit auch nicht der Fall sein wird, lohnt vielleicht ein etwas distanzierterer Blick auf die Quellenlage als Ganzes.
Zu c) Wie sind also die vielen Zeugnisse zu beurteilen, die gemeinhin unter dem Stichwort "Legitimation" ausgewertet werden? Es existieren Dokumente, die von Königsverwandtschaft, erblicher Nachfolge, Wahl der Fürsten und dem Willen Gottes künden. Berücksichtigt man die Intentionen der Autoren, so lassen sich zwei Gruppen mit fließendem Übergang unterscheiden. Die eine Gruppe umfasst die Quellen, die dem engsten Umfeld Heinrichs II. entstammen und die ihm zumindest in Bezug auf die legitimierenden Aussagen unmittelbar dienlich sein sollten. Dazu zählen in erster Linie die Urkunden, unter denen sich einige mit Eigendiktat finden lassen. Kaum weniger aussagekräftig sind die liturgischen Handschriften und Gegenstände wie das Regensburger Sakramentar und andere, die im Auftrag Heinrichs II. angefertigt wurden. Zwar kann man im Einzelfall nicht nachweisen, wie genau die Vorgaben des Königs waren, man darf aber mit einem erheblichen Einfluss rechnen. Schließlich handelte es sich um gewaltige Investitionen, die auch "Gewinn" abwerfen mussten.
Die zweite Gruppe umfasst die Quellen, die nicht mehr dem engeren Umfeld Heinrichs II. zuzuordnen sind. Auch sie können Äußerungen über die Legitimation Heinrichs II. enthalten. Da sie jedoch primär ganz anderen Zwecken dienen sollten, haben diese Äußerungen auch eine etwas andere Konnotation: Der Autor wollte für die Person oder Institution, für die er schrieb, und ihre Ziele Anteil haben an der Legitimität des Königs. Folglich mussten die angeführten Argumente sowohl den eigenen Interessen als auch den Vorstellungen des Königs entsprechen.
Im Übergang der beiden Gruppen steht die Vita Heinrichs von Adalbold von Utrecht: Einerseits zählte er zu den glühendsten Verehrern Heinrichs II. und schrieb sicherlich nichts ­ zumindest nicht bewusst und absichtlich ­, womit sein König nicht einverstanden gewesen wäre. Andererseits sind seine Äußerungen stark von seiner lothringischen Herkunft beeinflusst, denn nur so erklärt sich zum Beispiel das Verschweigen der sächsischen Wurzeln Heinrichs und die alleinige Betonung der Karolingerverwandtschaft.
Etwas schwerer einzuordnen ist die jüngere Mathildenvita, die gerne in das engste Umfeld Heinrichs gestellt wird. Wenn sie aber tatsächlich in Nordhausen verfasst wurde, gehört sie zur zweiten Gruppe. Eindeutig dort zuzuordnen ist Thietmar von Merseburg: Er schrieb im Dienste seines Bistums Merseburg. Heinrich II., der die Aufhebung durch Otto II. für unrechtmäßig hielt, sorgte 1004 für seine Wiederherstellung und kümmerte sich auch zukünftig um seine Belange. Dafür war Thietmar ihm dankbar: Die Existenz seines Bistums sowie die Rechtmäßigkeit der Wiederherstellung sollten durch die Begründung der Rechtmäßigkeit von Heinrichs Königtum gestärkt werden. Nun stand Thietmar dem König nicht so nahe, dass er nur sein Sprachrohr gewesen wäre, wie die vielfach geäußerte Kritik am König zeigt. Daher finden wir auch nicht exakt dieselben Argumente, die Heinrich wohl für sich anführte. Für Thietmar zählte vor allem ein Aspekt, nämlich der der sächsischen Herkunft Heinrichs und seiner Verwandtschaft mit den ottonischen Königen. Thietmars abfällige Äußerungen über die Slaven und die Italiener, aber auch über die Bayern und die Leute im Westen des Reiches, weisen daraufhin, dass er durch und durch Sachse war. Die Ottonenkönige waren aufgrund ihrer Abkunft von Heinrich I. und seinem Vater Liudolf für ihn eindeutig Sachsen, daran änderte weder die Angelsächsin Edgith (die Gemahlin Ottos I.) noch die Burgunderin Adelheid oder die Byzantinerin Theophanu etwas. Für Thietmar war die sächsische Verankerung also von immenser Bedeutung. Da verwundert es kaum, dass er Heinrich II. aus diesem sächsischen Königtum erwachsen ließ.
Allen Quellen, aus denen die Historiker die verschiedenen legitimierenden Aspekte und Argumente herausgearbeitet haben, ist jedoch eines gemein: Der Zeitpunkt ihrer Abfassung liegt nach der erfolgreichen Durchsetzung des Königs. Es gibt keine Quelle, die vor der Königserhebung Heinrichs II. geschrieben wurde und begründet, warum Heinrich II. ­ oder auch ein anderer ­ König werden müsste. Was wir als "Legitimation" bezeichnen, ist also etwas, was erst nach Krönung und Salbung ausformuliert wurde. Freilich kann man nicht ausschließen ­ und braucht es auch gar nicht zu tun ­, dass die einzelnen Aspekte auch vorher schon gedacht wurden oder dass man sie als Argumente in die Waagschale warf. Abhängig vom Zeitpunkt der Äußerung haben wir es jedoch mit einer anderen Qualität zu tun. Ein gesalbter König, ein christus domini, musste nicht mehr seine Eignung unter Beweis stellen. Sehr wohl hatte er aber nun eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Ihm oblag es, Frieden herzustellen und Frieden zu erhalten und der göttlichen Ordnung ihr Recht zu verschaffen. Wir wissen, dass ein König in ottonisch-salischer Zeit sich nur durchsetzen konnte, wenn er "präsent" war, und dass königsferne Regionen oft ihre eigenen Wege gingen. Präsent durfte aber nicht allein die Person des Königs in ihrer menschlichen Gestalt sein. Auch militärische Stärke konnte nur die eine Hälfte seiner Durchsetzungsfähigkeit ausmachen. Es gab genügend Kräfte im Reich, für die sich nach ihrer Zustimmung und nach ihrem Treueid im Verlauf der Zeit die eigenen, ganz anders gelagerten Interessen und Bindungen wieder in den Vordergrund schoben. Diese Zweifler mussten immer wieder daran erinnert werden, wer der von Gott erwählte König war. Die Argumente, warum er es war, sollten ihnen die Einsicht erleichtern. Dass gerade Heinrich II. in dieser Richtung besonders aktiv war, kam nicht von ungefähr, denn gerade im Laienadel stieß er immer wieder auf Ablehnung und Widerstand. Beim König und den ihm Nahestehenden rief das fast zwangsläufig als Gegenreaktion eine ständige Betonung der Legitimation hervor. Seine eigene Bildung wie auch die Tatsache, dass er sich bevorzugt auf die Bischöfe des Reiches stützte, sorgten für das notwendige geistige und intellektuelle Potential, das die Voraussetzung für die Entwicklung einer derartigen Programmatik bildete.
Zusammengefasst: Die einen Autoren vertraten ausschließlich die Perspektive des Siegers, die anderen verfolgten eigene Ziele, wollten dabei aber vom "Sieg" profitieren. Gleichgültig aber, welche Intention sie verfolgten: Sie schrieben unter der Voraussetzung, dass Gott diesen einen zum König auserwählt hatte. Für sie war es eine Tatsache, mit der man sich arrangieren musste. Kritik galt nur dem Menschen, der als König ein verantwortungsvolles Amt zu tragen hatte; und als solcher konnte er fehlen und sich versündigen. Sein Rang und seine Würde wurden aber nicht generell in Zweifel gezogen. Es ist also nicht allein die Tendenz der Quellen, mit der man sich auseinandersetzen muss. Mindestens eben so wichtig ist die Berücksichtigung der Tatsache, dass in Fragen der Eignung eines Königs alle Quellen ­ einschließlich der Urkunden ­ im Wissen um das Ergebnis einer Königserhebung verfasst wurden, dass sich aber mit dem Ergebnis die Perspektiven und Zielsetzungen aller Beteiligten verändert hatten, was man so aber nicht mehr sehen, geschweige denn darstellen wollte.
(Tania Brüsch)

Quellen:


Thietmar I/19 Äußerungen Thietmars über die Nachfolge im Königtum.
Thietmar I/24 Die Zeugung Herzog Heinrichs I. von Bayern.
Thietmar IV/2 Versuch Heinrichs des Zänkers, anstelle des unmündigen Ottos III. das Königtum zu erlangen.
Thietmar IV/52 Die Sachsen beraten in Frohse über den neuen König. Ekkehard findet keine Unterstützung. Beratung in Werla (das "vierte Rad am Wagen").
Thietmar IV/54 Die Mehrzahl der Großen, die am Begräbnis Ottos III. teilnehmen, spricht sich für Herzog Hermann von Schwaben als König aus, denn Heinrich sei ungeeignet.
Thietmar V/2 Spottvers auf Heinrich (den Zänker).
Thietmar V/3 Hermann von Schwaben greift zu den Waffen; die Walbecker verhandeln mit Heinrich, der "nach Erbrecht" König sein soll.
Thietmar V/4 Bischof Bernward empfängt Markgraf Ekkehard von Meißen in Hildesheim wie einen König.
Thietmar V/11 Heinrich gelangt durch einen List nach Mainz, wo er gekrönt wird.
Thietmar V/12 Nach der Salbung Heinrichs II. erhebt sich Herzog Hermann von Schwaben "gegen seinen Herrn und König". Hermann ist untröstlich über die Verwüstungen, die die Schwaben ohne sein Wissen angerichtet haben.
Thietmar V/14 Die Thüringer huldigen Heinrich, der ihnen den Schweinezins erlässt.
Thietmar V/15 In Merseburg treffen die Großen Sachsens mit Heinrich zusammen.
Thietmar V/16 Herzog Bernhard legt die Forderungen der Sachsen dar. Heinrich verspricht, sie ­ soweit er könne ­ zu erfüllen und sagt ihnen ihr eigenes Recht zu.
Thietmar V/17 Preisgedicht Thietmars mit der Aufforderung an das Bistum Merseburg, sich über die Erhebung Heinrichs zu freuen.
Thietmar V/18 Die Sachsen huldigen Heinrich II.
Thietmar V/19 Heinrich zieht in das Gebiet der Lothringer. Auf dem Weg dorthin wird Kunigunde in Paderborn gekrönt.
Thietmar V/20 Heinrich muss auf die Lothringer warten. Der gekränkte Erzbischof Heribert von Köln leistet erst nach längerem Zögern den Treueid. Heinrich wird von den Lothringern zum König erwählt. Thronsetzung in Aachen. Hermann von Schwaben bittet den König um seine Gnade.
Thietmar V/25 Rückblick: Heinrich II. erwählt Otto von Worms zum König, der jedoch ablehnt.
Thietmar V/27 Während des Weihnachtsfestes (1002) leistet Herzog Hermann von Schwaben Dienste.
Thietmar V/32 Im Zusammenhang mit den Aufständen Heinrichs von Schweinfurt, Boleslaws Chrobry und Brunos (Bruder Heinrichs II.) führt Thietmar aus, dass jede Herrschaft von Gott kommt.


Adalbold, c. 1 Karolingische Abstammung Heinrichs II. und seine Thronfolge.
Adalbold, c. 2 Heinrich ist der geborene Nachfolger, der wie alle Guten und Klugen vom Neid verfolgt wird.
Adalbold, c. 3 Heinrich nimmt den Leichenzug Kaiser Ottos III. in Empfang und trägt den Leichnam auf seinen Schultern.
Adalbold, c. 4 Heinrich lässt die Eingeweide Ottos III. in Augsburg beisetzen.
Adalbold, c. 5 Über die Konkurrenten Heinrichs 1002.
Adalbold, c. 6 Heinrich erreicht durch eine List Mainz und wird zum König gekrönt.
Adalbold, c. 10 Huldigung der Thüringer und der Sachsen.
Adalbold, c. 13 Unterwerfung Herzog Hermanns von Schwaben, der die Straßburger Bischofskirche entschädigen muss.


Thangmar, Vita Bernwards, c. 38 Bernward soll Heinrich II. von Beginn an unterstützt haben; Übergabe der Heiligen Lanze und Salbung Heinrichs II. in Mainz unter (angeblicher) Beteiligung Bernwards.


Fundatio (Brauweiler), c. 12 Heinrich entwendet Erzbischof Heribert von Köln die Insignien (1002) und verhält sich ungerecht gegenüber Pfalzgraf Ezzo von Lothringen.


Vita der Königin Mathilde, Prolog Über Heinrich II., Königin Mathilde und das Werk.
Vita der Königin Mathilde, c. 6 Über die Geburt von Königin Mathildes Kindern und die Bevorzugung ihres Sohnes Heinrich.
Vita der Königin Mathilde, c. 9 Über den Streit zwischen den Brüdern Otto und Heinrich.
Vita der Königin Mathilde, c. 20 Gott prophezeit durch Mathilde, dass unter den Nachkommen ihres Sohnes Heinrich ein König sein wird.


Quedlinburger Jahrbücher, a. 985 Heinrich der Zänker unterwirft sich Otto III., nachdem er versucht hat, das Königtum zu erringen.
Quedlinburger Jahrbücher, a. 1000 Otto III. kommt seinen königlichen Pflichten nach, indem er "lenkt, beschenkt und belohnt".
Quedlinburger Jahrbücher, a. 1020 Vor Heinrich beugen alles Zonen der Welt dienend den Nacken. Die Quedlinburger Jahrbücher verweisen auf die sächsischen Vorfahren Heinrichs II.


Regensburger Sakramentar Inschrift des Krönungsbildes.
Regensburger Sakramentar Inschrift des Thronbildes.

Urkunden mit legitimatorischen und programmatischen Aussagen:

DH II. 34 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg das Nonnenkloster St. Stephan. Diedenhofen 1003 Januar 15.
DH II. 99 Heinrich schenkt dem von Otto III. begründeten, aber nicht vollendeten St. Adalbertstift zu Aachen den Zehnten von allen königlichen Einkünften zu Walcheren, Goslar und Dortmund, ferner die Kapelle zu Ingelheim und das Kloster auf dem Luisberg bei Aachen. Dortmund 1005 Juli 7.
DH II. 307 Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Paderborn ihre Besitzungen und Rechte. Pavia 1014.
stätigt der bischöflichen Kirche zu Paderborn ihre Besitzungen und Rechte. Pavia 1014.