Urkunde Heinrichs II. für die bischöfliche Kirche zu Paderborn (DH II. 265a)

(Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn den ihm von Erzbischof Unwan von Bremen übereigneten Hof Bernhausen. Grone 1013 April 24.)

Das DH II. 265 liegt in zwei Ausfertigungen (a und b) vor, von denen sich nur Bruchstücke der Originale erhalten haben. Der Text des DH II. 265a konnte mit Hilfe einer späteren Urkunde rekonstruiert werden, die nach Vorlage dieses Diploms für Paderborn angefertigt wurde und nur in der Poenformel der Ausfertigung b folgte. Beide Fassungen weichen, soweit erkennbar, in einigen Passagen erheblich voneinander ab, ohne dass erkennbar würde, warum es zu der Neuausfertigung kam. Weil der Text von DH II. 265b nur lückenhaft rekonstruierbar ist, lässt sich nicht einmal entscheiden, welche der beiden Fassungen die erste und welche die spätere ist. Da von DH II. 265a der Text des Eschatokolls vollständig verloren ging, ließ sich die Datierung auf den 24. April 1013 wie bei DH II. 264 nur aus den Angaben der Vita Meinwerci ermitteln.
DH II. 265a und b stehen in engem Zusammenhang mit DH II. 264. In beiden Fällen verschenkt Heinrich II. eine Besitzung, die er von Erzbischof Unwan von Hamburg-Bremen bekommen hatte. Während in D. 264 zunächst Meinwerk und nach seinem Tod das Domkapitel die Beschenkten sind, geht in D. 265 der Hof Bernshausen (bei Duderstadt/Harz) direkt an die "heilige Paderborner Kirche, die zu Ehren der Mutter Gottes Maria, des hl. Märtyrers Kilian und des hl. Bekenners Liborius geweiht wurde". Wahrscheinlich stellte man wegen der unterschiedlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verfügungsgewalt über die übertragenen Güter zwei Urkunden aus.
(Tania Brüsch)

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