Urkunde Heinrichs II. für das Kloster Kaufungen (DH II. 409)

(Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen die Orte Lay, Waldesch, Winningen, Bisholder und Trimbs. Magdeburg 1019 Mai 20.)

Am 20. Mai 1019 wurde in Magdeburg eine Urkunde für das Nonnenkloster Kaufungen ausgestellt. Heinrich II. übertrug damit dem zukünftigen Witwensitz seiner Gemahlin die Orte Lay, Waldesch, Winningen, Bisholder und Trimbs. Heinrich II. hatte Kunigunde 1007 um ihr ursprüngliches Wittum Bamberg bitten müssen, um hier ein Bistum errichten zu können. Als Entschädigung erhielt sie einige Zeit später Kaufungen. Das dort gegründete Kloster wurde in den folgenden Jahren immer wieder mit Schenkungen bedacht. Dass auch diese Schenkung etwas mit den ehelichen Verpflichtungen des Kaisers zu tun hatte, geht aus der Formulierung qui in Christo sumus una caro hervor. Die Anlehnung an Genesis 2,24 ist ungewöhnlich. Einem einfachen Notar der Kanzlei ist die Anspielung, dass das kaiserliche Paar "zwei in einem Fleisch" sei, kaum zuzutrauen.
Nun hat sich die Urkunde im Original erhalten. Daher ist erkennbar, dass zwei auch sonst nachweisbare Notare an der Herstellung beteiligt waren: GF bereitete ein Blankett vor und schrieb die Rekognitionszeile, HC verfasste den Kontext. Da die biblische Entlehnung aber nur in sehr wenigen Urkunden Heinrichs II., nämlich für Kaufungen und Paderborn (Kunigundes Krönungsort), vorkommt, besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass diese Wendung auf das Eigendiktat des Kaisers zurückgeht.
In dieser Urkunde stützt ein weiteres Argument die Annahme. Die Formulierung Quamvis generaliter ..., specialiter tamen ... kommt in den Urkunden Heinrichs II. nur ein weiteres Mal vor. Im Juni 1022 ließ der Kaiser ein Diplom für das Kloster Montecassino anfertigen; hier variiert die ansonsten singuläre Wendung: Quamvis communiter ..., singulariter tamen ... (DH II. 474). Auch diese Urkunde lässt sich aufgrund weiterer Indizien auf das persönliche Engagement Heinrichs II. schließen. Man darf also davon ausgehen, dass er sich in beiden Fällen in die Abfassung der Texte persönlich eingemischt und Teile davon selbst diktiert hat.
(Tania Brüsch)

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