Was wissen wir über die Kaiserin Kunigunde? Vergleicht man die Nachrichten über sie in ihrer Quantität mit denen über ihren Ehemann Heinrich, so müsste man sagen: fast nichts. Aber gerade in den vergangenen Jahren hat es einige Arbeiten über die historische und die heilige Kunigunde gegeben, die immerhin einen Schatten eigener Konturen erkennen lassen.
Kunigunde wurde vermutlich zwischen 975 und 985 geboren. Ihr Vater war Graf Siegfried von Luxemburg, der über umfangreiche Rechte im Mosel- und im Saargau verfügte. Sein Einfluss gründete auf den Vogteien über die nicht unbedeutenden Abteien St. Maximin/Trier und Echternach, die er innehatte. Zudem waren die Luxemburger mit den Karolingern verwandt, was ihr Ansehen gesteigert haben dürfte. Für Herzog Heinrich IV. von Bayern, den späteren Heinrich II., bot sich eine derartige Heirat an. Sie war orientiert an seinen Handlungsspielräumen im süddeutschen Raum. Nach den mühsam beendeten Konflikten, die Vater und Großvater mit den ottonischen Königen um die Teilhabe am Reich ausgefochten hatten, konnte diese Ehe kein Misstrauen dahingehend wecken, dass auch der Sohn und Enkel nach Höherem strebte. Mit Blick auf die Jugend Ottos III., bei dem Heirat und Nachkommen zu erwarten waren, schien die Konzentration auf das Herzogtum und die gegebenen Verhältnisse als das Vernünftigste.
Wie die Eheabsprache zwischen dem bayerischen Herzog und der Luxemburger Grafenfamilie zustande kam, ist unklar. Es ist nicht auszuschließen, dass Kunigundes Mutter Hedwig eine Babenbergerin war und als solche noch über Kontakte nach Bayern verfügte. Eher anzunehmen ist jedoch, dass die guten Beziehungen über die Klöster St. Emmeram/Regensburg und St. Maximin vermittelt wurden, denn beide Klöster standen in regem Austausch über gemeinsame reformatorische Interessen. Heinrich stand in sehr enger Verbindung mit dem Regensburger Kloster und Graf Siegfried war Vogt der Trierer Abtei. Weitere Verbindungen lassen sich nicht erkennen.
Die Heirat fand vermutlich zwischen 995 und 997 oder im Jahr 1000 statt, da Heinrich von Ende 997 bis Anfang 1000 in Italien weilte. Nichts lässt vermuten, dass an dieser Ehe irgend etwas ungewöhnlich war. Die Mönche des Klosters Tegernsee, die ihren Herzog hinsichtlich einer anstehenden Abtsnachfolge gnädig und ihren Wünschen aufgeschlossen stimmen wollten, gratulierten und wünschten "Nachkommenschaft süßer Abstammung" von Heinrich zu sehen (Tegernseer Briefsammlung, Gedicht XX). Keinesfalls deutet etwas darauf hin, dass Heinrich und Kunigunde ihre Ehe in sexueller Enthaltsamkeit führten, wie spätere Geschichtsschreiber und vor allem die Hagiographen die Kinderlosigkeit zu erklären suchten. Im Gegenteil: In zahlreichen Urkunden wird die biblische Formulierung benutzt, dass er und Kunigunde "zwei in einem Fleisch" seien. In einer Urkunde, von allerdings problematischer Aussagekraft, bezeichnet Heinrich seine Gemahlin angeblich sogar als contubernalis coniux ('Bettgefährtin').
Wie es sich gehörte, stattete Heinrich seine Gemahlin mit einer dos aus. Ein solches Wittum sollte im Fall der Witwenschaft die Versorgung der Ehefrau sicherstellen. In adligen Familien, die über reiches Eigengut verfügten, handelte es sich im Allgemeinen um Liegenschaften. Um gerade in diesen Kreisen den Besitz nicht zu sehr auseinander zu reißen, erhielt die Frau diesen Besitz jedoch nicht geschenkt. Sie durfte nach dem Tod ihres Mannes nur die Einkünfte nutzen. Wollte eine Witwe Teile ihres Wittums verschenken oder tauschen, musste sie zuvor die Zustimmung ihrer Erben einholen, an die die Güter nach ihrem Tod fielen. Umgekehrt durften die zukünftigen Erben aber das Wittum in keiner Weise antasten. Kunigundes Wittum war reichhaltig; sie erhielt Besitz in Bamberg, aber auch Theres, Hallstadt, Forchheim, Herzogenaurach und Langenzenn. Ihre Versorgung im Fall der Witwenschaft schien also gesichert.
Der plötzliche Tod Ottos III. schuf für das Herzogspaar völlig veränderte Rahmenbedingungen. Herzog Heinrich IV. von Bayern kämpfte um die Krone, die ihm zumindest ein anderer Herzog ernsthaft streitig machte: Hermann II. von Schwaben. Heinrich agierte sehr offensiv und konnte schließlich die Königskrönung erlangen. Hermann war damit aber noch nicht geschlagen und hatte ebenfalls einflussreiche Fürsprecher auf seiner Seite, darunter Erzbischof Heribert von Köln, der ebenso wie seine Vorgänger mit dem Mainzer Amtskollegen um eine Vorrangstellung konkurrierte. Heinrich musste also Fakten schaffen. Gerade zwei Wochen nachdem er die Zustimmung der Sachsen zu seinem Königtum erlangt hatte, ließ er Kunigunde, die bei seiner Krönung am 7. Juni in Mainz nicht anwesend war, in Paderborn durch Willigis von Mainz krönen. Kunigunde ist damit die erste Königin nördlich der Alpen, deren Krönung sicher bezeugt ist.
Der Tag war programmatisch, der Ort sicherlich nicht ganz zufällig gewählt. Die Krönung fand am Laurentiustag, dem 10. August, statt. Der Laurentiustag war der Tag der Lechfeldschlacht, in der Otto I. 955 endgültig die Ungarn besiegen konnte. Heinrich und Kunigunde knüpften hier also bewusst an ottonische Traditionen an. Die Wahl Paderborns als Krönungsort könnte ein Zeichen an die Sachsen gewesen sein, die sich nur mühsam zusammengerauft und Heinrich ihre Zustimmung gegeben hatten. Außerdem hatte Bischof Rethar von Paderborn einen weiteren Gegner Heinrichs, Markgraf Ekkehard I. von Meißen, in seine Schranken gewiesen. Auf eine gewisse Zufälligkeit der Ortswahl weisen zwei Aspekte hin. Zum einen lag Paderborn auf Heinrichs Weg in den Westen, wo er noch die Zustimmung der dortigen Großen einzuholen gedachte. Zum anderen scheinen die Krönungsfeierlichkeiten ein wenig improvisiert, denn es kam zu Unruhen. Paderborn war kurz zuvor von einem schweren Brand heimgesucht worden. Offensichtlich war die Infrastruktur noch nicht in ausreichendem Maße wiederhergestellt, so dass die Versorgung nicht funktionierte. Jedenfalls begannen Teile der bayerischen Truppen die Bauernhöfe der Umgebung zu plündern. Die Bauern beschwerten sich. Heinrich versuchte, sie durch Männer aus seiner engeren Umgebung zu beschwichtigen, doch kam es zu Kampfhandlungen, die aber alles in allem glimpflich verliefen und in der für Heinrich immer noch heiklen Lage keinen dauerhaften Schaden anrichteten.
Welche Aufgaben hatte die Königin um die Jahrtausendwende? Nur wenig lässt sich erkennen. Es scheint, dass ihre Hauptverantwortung in ihrer Fürsprecher- und Vermittlungstätigkeit lag. An sie wandte man sich, wenn man etwas vom König erbitten wollte. Sie bemühte sich, durch ihre Kontakte die Eskalation von Konflikten zu verhindern oder, wenn dies nicht mehr möglich schien, eine Lösung derselben zu vermitteln. Dies sind Tätigkeiten, wie sie auch andere einflussreiche Persönlichkeiten, Vertraute und Freunde des Königs, ausübten. Bei Heinrich II. handelte es sich zumeist um Bischöfe. Da wir auch sie gerade in der Funktion als Vermittler fast genauso selten fassen können wie Kunigunde, hängt deren seltene Erwähnung also nicht primär mit ihrer Rolle als Frau, sondern mit ihrer Tätigkeit als Vermittlerin zusammen. Gerade die Entscheidungsfindungsprozesse werden in den Quellen meist verschwiegen. Die mittelalterlichen Autoren berichten uns oft nur von deren Ergebnis, das im Allgemeinen in repräsentativer und auch ritueller Form inszeniert wurde. Bestenfalls wissen wir etwas über den Verlauf eines Gerichtsverfahrens oder die Verhandlungen einer Synode, fast nichts aber über die Gespräche und Absprachen, die jeweils im Vorfeld geführt worden sein müssen. Daher bleiben uns Art und Umfang der Tätigkeit derer, die hier unter Umständen Großes leisteten, oft verborgen. Das gilt auch für Kunigunde.
Unter diesen Voraussetzungen lässt sich ermessen, welch einflussreiche Position Kunigunde vermutlich hatte. Niemand war dem König so nahe wie sie, niemand außer ihr hatte die Möglichkeit, ihn ohne weiteres aufsuchen und seine Anliegen vortragen zu können. Diese Teilhabe an der Herrschaft drückt sich in der consors-regni-Formel etlicher Urkunden aus, die sie als 'Gefährtin in der Königsherrschaft' bezeichnen. Über die praktischen Details ihrer Teilhaberschaft kann man nur spekulieren, aber die Tatsache an sich lässt sich quellenmäßig untermauern, da in mittelalterlichen Königsurkunden festgehalten wurde, wer den König um die Schenkung oder Privilegierung einer anderen Person oder Institution gebeten hatte. Kunigunde intervenierte sehr oft zugunsten anderer: Weit mehr als ein Viertel der überlieferten Urkunden Heinrichs II. tragen den Vermerk über eine Intervention seiner Gattin. Wenn diese Klausel in einer Reihe aufeinanderfolgender Urkunden fehlt, lässt sich mehrfach nachweisen, dass sie in dieser Zeit nicht am Hof weilte. Die Auswertung dieser Urkunden gibt Aufschluss über ihre Kontakte. Besonders häufig setzte sie sich für die Bistümer Bamberg, Paderborn, Würzburg und Worms ein. In knapp der Hälfte der Fälle traten weitere Fürsprecher an ihre Seite, die mit ihr gemeinsam vom König den Gunsterweis erbaten. Hier finden wir besonders häufig Bischof Eberhard I. von Bamberg, Bischof Heinrich von Würzburg, Erzbischof Heribert von Köln und Bischof Meinwerk von Paderborn. In Paderborn erhielt sich die Erinnerung an Kunigundes Interesse am Wohlergehen dieser Kirche. In der anderthalb Jahrhunderte nach ihrem Tod in Paderborn verfassten Vita des Bischofs Meinwerk werden alle Privilegien, die Heinrich II. der Kirche unter Meinwerk ausstellte, mit Inhalt und Intervenienten erwähnt, und Kunigundes Fürsprache wird mehrfach hervorgehoben. Dass dies nicht allein formelhafte Wendungen der Urkunden darstellte, sondern darüber hinausgehendes Erinnerungswissen war, wird ebenfalls deutlich. In der Vita Bischof Meinwerks wird wiederholt beschrieben, wie Heinrich sich oft in Paderborn aufgehalten und Meinwerks Wirken gefördert habe, unterstützt und gedrängt seiner Gemahlin Kunigunde.
Freilich sind diese Zahlenangaben über die Häufigkeit von Interventionen von der Amtsdauer der Bischöfe und dem Überlieferungszufall abhängig, so dass die folgenden Überlegungen nur eine Tendenz anzeigen. Jedoch lassen sich aus den Urkunden Vorlieben Kunigundes herauslesen und durch andere Zeugnisse erklären. Zu den Paderborner Bischöfen Rethar und Meinwerk hatte Heinrich II. ein gutes Verhältnis. Aber auch Kunigunde, die in Paderborn gekrönt worden war, scheint hier eine tiefe Verbundenheit empfunden zu haben. Dieses Miteinander findet 1017 einen beachtenswerten Ausdruck, als Heinrich und Kunigunde für eine Schenkung in die Gebetsgemeinschaft der Paderborner Bischofskirche aufgenommen wurden und eine Pfründe erhielten.
Anders liegen die Dinge im Fall Würzburg und Köln. Zu Heinrich von Würzburg hatte Heinrich II. ursprünglich eine recht gute Beziehung; hier kam es jedoch zu enormen Spannungen, als es um die Gründung des Bistums Bamberg ging, denn der Würzburger Bischof sollte dafür Teile seiner Diözese abtreten. Immerhin gelang bald nach 1007 der Ausgleich. Zu Heribert von Köln, dem Bruder des Würzburger Bischofs, konnte der König nie eine ausgeglichenes Verhältnis schaffen. Heribert hatte eine beispiellose Karriere im Dienste Ottos III. gemacht und sich 1002 für Herzog Hermann von Schwaben als König ausgesprochen, was Heinrich II. offenbar nie vergaß. Erst kurz vor dem Tod des Kölner Metropoliten 1021 söhnten sie sich aus. Vor allem in diesem Fall darf man annehmen, dass sich Kunigunde durch ihre Fürsprache beim Gatten sehr für eine Annäherung eingesetzt hat. Gerade in den Fällen, in denen Heinrich II. von sich aus kein Entgegenkommen zeigte, war Kunigundes Anteil so darf man vermuten von besonderem Wert.
Ein Sonderfall ist Bamberg. Auch wenn die Legenden später anderes berichten, scheint es hier zu Differenzen zwischen Heinrich und Kunigunde gekommen zu sein. Denn in der Phase, in der die Bistumspläne Heinrichs II. Gestalt anzunehmen begannen, gingen die Interventionen Kunigundes, die in den Jahren 1002 bis 1004 in ungefähr der Hälfte der Urkunden als Fürsprecherin erwähnt wird, deutlich zurück. Zwar berichtet keine zeitgenössische Quelle, dass sie Vorbehalte gegen die Bistumsgründung gehabt habe, aber das Schweigen der Quellen ist beredt. In der ersten Serie von immerhin 32 Urkunden mit der Gründungsausstattung für Bamberg wird Kunigunde lediglich zweimal erwähnt, und diese beiden Male vermutlich nur deshalb, weil sie von ihren Besitzungen handeln, die ohne ihre Zustimmung nicht verschenkt werden konnten. Vermutlich war nicht das Bistum selbst das Problem, sondern ihr persönlicher Beitrag, den sie leisten sollte. Sie musste den größeren Teil ihres Wittums hergeben und bekam erst einige Zeit nach dem Gründungsakt eine erste Entschädigung. Diese temporäre Versorgungslücke bedeutete für eine Frau in dieser Zeit ein nicht unerhebliches Risiko. Immer wieder starben Menschen sehr überraschend durch Krankheiten oder Unglücksfälle. Zudem war Kunigunde mit einem bekanntlich kranken Mann verheiratet, der immer wieder von schweren Koliken heimgesucht wurde.
Wie brisant die Angelegenheit war, zeigt Thietmar von Merseburg. Sehr nachdrücklich betont er, dass Heinrich auf der Frankfurter Synode im Jahr 1007 versicherte, er werde Kunigunde und seinen Bruder Bruno, der durch die Dreingabe väterlichen Erbguts ebenfalls von der Bistumsgründung betroffen war, angemessen entschädigen. Tatsächlich erhielt Kunigunde im Mai 1008 anstelle des alten Wittums den Königshof zu Kassel zur freien Verfügung. Danach intervenierte sie häufiger für Bamberg. Der Hof Kassel wurde aus verkehrstechnischen Gründen zunächst nach Kaufungen verlegt. Nach einer schweren Krankheit 1017 gründete Kunigunde hier ein Frauenkloster, in das sie sich tatsächlich nach dem Tod ihres Gemahls zurückzog.
Allerdings waren mit dem Versprechen Heinrichs 1007 und der Übertragung Kassels die Probleme um Kunigundes Wittum noch keineswegs gelöst. Wenn auch der eheliche Friede wieder hergestellt war, so begehrten doch Kunigundes Brüder auf. Der Aufstieg Kunigundes veranlasste die Luxemburger Grafensöhne offenbar dazu, erhebliche Ansprüche aus ihrer nunmehr gewonnenen verwandtschaftlichen Nähe zum Königshaus abzuleiten. Bereits 1006 war Kunigundes Bruder Dietrich zum Bischof von Metz gewählt worden, was seinem Schwager Heinrich keineswegs gefiel, da er grundsätzlich verlangte, dass die Domkapitel vor der Wahl seine Zustimmung für ihren Kandidaten einholten. Vermutlich aus Rücksicht auf die Verwandtschaft verzichtete der König zum ersten und letzten Mal auf die Durchsetzung dieses Anspruchs. Diese Königsnähe beflügelte wohl die Luxemburger so, dass Bischof Dietrich einer späteren Quelle zufolge 1007 lauthals über den Verlust des Wittums seiner Schwester geklagt haben soll. Derartiges wird bei Heinrich, der schon genügend Probleme bei der Bistumsgründung bewältigen musste und Dietrichs Bischofserhebung nur zähneknirschend hingenommen hatte, kaum auf positive Resonanz gestoßen sein.
So begann ein Konflikt, der im Allgemeinen als "Moselfehde" bezeichnet wird. Nicht nur die Luxemburger und ihr Umfeld waren der festen Überzeugung, dass der König seine Schwäger allein aufgrund der Verwandtschaft zu fördern habe. Es entsprach durchaus mittelalterlichen Vorstellungen: Man war auf Familienangehörige und Freunde angewiesen, die allein durch diese Bindung zu Hilfe und Unterstützung verpflichtet waren. Gerade die Ottonenkaiser seit Otto I. hatten bevorzugt Verwandte in hohe Positionen gebracht freilich nicht immer mit dem erwünschten Erfolg. Heinrich II. verfolgte eine andere Strategie. Bei ihm zählten Leistung und bedingungslose Loyalität. Beides suchte und fand er vor allem unter den Bischöfen, die er sehr genau auswählte. Diese hohen Ansprüche unterschätzte ein weiterer Bruder Kunigundes. Adalbero, der schon in jungen Jahren Propst eines Trierer Stifts geworden war, ließ sich nach dem Tod Erzbischof Liudolfs von Trier zu dessen Nachfolger wählen. Heinrich wollte nicht ein zweites Mal nachgeben. Weder Kunigundes Bitten noch die Fürsprache anderer Anhänger der Luxemburger Grafenfamilie konnten ihn überzeugen. So setzte er Megingaud, den Kämmerer des Mainzer Erzbischofs Willigis, als neuen Erzbischof von Trier ein.
Da Adalbero nicht aufgeben wollte, befestigte er die Pfalz in Trier und die Moselbrücke, woraufhin Heinrich II. die Stadt belagerte. Bevor der König damit Erfolg hatte, überredete Herzog Heinrich V. (ebenfalls ein Bruder Kunigundes, den Heinrich II. 1004 in Bayern eingesetzt hatte), seinen königlichen Schwager, von Trier abzuziehen. Dieser zerstörte daraufhin nur die Brücke, um die ungehinderte Verbindung zwischen Adalbero und dem eigentlichen luxemburgischen Herrschaftsbereich zu unterbrechen, und zog seine Truppen zurück. Daraufhin erhob sich der Luxemburger Bischof Dietrich II. von Metz ebenfalls und schloss ein Bündnis mit einem weiteren Bruder, Graf Friedrich im Moselgau, sowie Graf Gerhard von Metz, der mit dem Luxemburger Grafenhaus verwandt war. Auch Herzog Heinrich V. von Bayern, der offensichtlich ein doppeltes Spiel spielte, gehörte dazu und versuchte, in Bayern gegen seinen Schwager zu intrigieren. Der Luxemburger verkannte aber den Einfluss, den die liudolfingisch-ottonische Herzogsherrschaft der "Heinriche" über drei Generationen in Bayern gewonnen hatte. Im April oder Mai 1009 wurde der Herzog in Regensburg abgesetzt und zog zu seinem Bruder Dietrich nach Metz. Der König belagerte nun auch Metz drei Monate lang. Weil er es nicht einnehmen konnte, begnügte er sich damit, das Umland zu verwüsten.
Der Konflikt zog sich hin, ein 1011 verabredeter Friede wurde sofort wieder gebrochen. 1012 belagerte Heinrich II. Metz erneut. Er musste die Belagerung aber aufheben und, von Kunigunde zur Hilfe gerufen, nach Sachsen ziehen, wo Boleslaw Chrobry einen Eroberungsfeldzug begonnen hatte. Im Jahr 1015 waren es dann die Luxemburger Brüder, die sich bemühten, die Huld des inzwischen zum Kaiser gekrönten Heinrich zurückzugewinnen. Barfüßig unterwarfen sie sich und erbaten seine Verzeihung. In Trier wurde nun Heinrichs Wunschkandidat Poppo, der Dompropst in Bamberg gewesen war, zum Erzbischof geweiht, wo er in kurzer Zeit großen Rückhalt bei der Bevölkerung und dem Klerus gewann. Adalbero musste sich infolgedessen in sein Stift St. Paulin zurückziehen. Mit Dietrich, der in seinem Bischofsamt bleiben durfte, söhnte sich der Kaiser aus, und seinem gleichnamigen Schwager sicherte er zu, dass er ihn wieder als Herzog von Bayern einsetzen wolle. Zu verdanken hatte der Luxemburger dies der Fürsprache Erzbischof Heriberts von Köln, der selbst ein gespanntes Verhältnis zum Kaiser hatte. Bei allen Differenzen verhielt er sich jedoch so loyal, dass er sich als ein überaus geeigneter Vermittler in diesem Konflikt erwies.
Kurzzeitig hatte sich Heinrich II. also einer Adelskoalition gegenüber gesehen, die beinahe Bayern, den Moselraum, das Saarland und einen Teil Oberlothringens umfasst hätte und von den Brüdern Kunigundes angeführt wurde. Nach der Absetzung Heinrichs V. als Herzog verblieb der Schwerpunkt der Unruhen im Westen des Reiches. Für Kunigunde war dies eine äußerst unangenehme und schwierige Situation. Wie sie sich verhielt und wie sie gerade in der frühen Phase des Konflikts zu den Brüdern und zu ihrem Ehemann stand, ist unbekannt, nicht einmal Thietmar weiß etwas zu berichten. Vielleicht verhielt sie sich auch nur ruhig und zurückhaltend, worauf der auffällige Rückgang ihrer Interventionstätigkeit während der "Moselfehde" hinzuweisen scheint. Wenn es eine Verstimmung zwischen den Eheleuten gegeben haben sollte, bezog sie sich allerdings eher auf die Frage des Wittums. Denn zum einen intervenierte Kunigunde (wie schon gesagt), nachdem sie ihre Witwenausstattung erhalten hatte, sogar für Bamberg; zum anderen nahm sie 1012, als im Osten Boleslaw Chrobry einbrach, während Heinrich im Westen Kunigundes Brüder zur Raison zu bringen versuchte, die Rolle seiner Stellvertreterin ein. Eigentlich hatte Erzbischof Walthard von Magdeburg für Ruhe und Ordnung sorgen sollen, als dieser jedoch plötzlich verstarb, übernahm Kunigunde die Aufgabe und rief das Heer zur Verteidigung zusammen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt (und nicht erst nach Beendigung der Moselfehde) dürfte also das Einvernehmen zwischen König und Königin bereits wieder hergestellt gewesen sein. Und so begleitete Kunigunde ihren Ehemann auch auf seinem zweiten Italienzug. Am 14. Februar 1014 wurden beide von Papst Benedikt VIII. zu Kaiser und Kaiserin gesalbt und gekrönt. Fortan führte Kunigunde in den Urkunden den Titel imperatrix.
Dass Kunigundes Rolle 1012 in Sachsen keine Ausnahme war, zeigt ihr Verhalten vier Jahre später, als sie erneut mit den sächsischen Fürsten zusammenarbeitete. Aber auch unter friedlichen Umständen nahm sie Aufgaben im Reich wie selbstverständlich wahr. Vor allem in Bayern, wo ihr Bruder Heinrich und ihr Ehemann im Wechsel die Herzogsgewalt ausübten, können wir sie in den Quellen fassen. So war es Kunigunde, die in Vertretung ihres abwesenden Gatten den 1009 abgesetzten Bruder im Jahr 1018 in Regensburg wieder auf den Herzogsthron setzte. In einem anderen Fall berichtet der St. Emmeramer Mönch Arnold, wie 1021 in St. Emmeram ein palatinus conventus stattgefunden habe. Auf diesem Hoftag sei ein Streit zwischen dem Kloster und Bischof Bruno von Augsburg, dem Bruder Kaiser Heinrichs, von einem Gericht, dem die Großen des Herzogtums Bayern angehörten, verhandelt worden. Dem Gericht saßen Herzog Heinrich und seine Schwester, die Kaiserin, vor. Da der Autor, nur an den Belangen des Klosters interessiert ist, gibt es keinem Anlass, ihm hinsichtlich des Gerichtsvorsitzes zu misstrauen, denn die Erwähnung Kunigundes geschieht eher beiläufig, der Vollständigkeit halber.
Welches Ansehen Kunigunde gerade in Bayern genoss, zeichnete sich besonders deutlich nach dem Tod Heinrichs ab. Am 13. Juli 1024 war der Kaiser ohne Sohn und Erben verstorben, er hatte es auch unterlassen, sich für irgendeinen anderen Nachfolger auszusprechen. Kunigunde, die imperatrix und consors regni in den Urkunden des Verstorbenen, übernahm bis zur Erhebung Konrads II. die Regierungsgeschäfte, unterstützt von ihren Brüdern, wie Wipo, der Biograph Konrads, zu berichten weiß. Konrad der Ältere musste sich in Kamba gegen seinen gleichnamigen jüngeren Vetter durchsetzen. Die Wahl verlief nicht ganz so einmütig wie erhofft, denn Erzbischof Pilgrim von Köln und die Lothringer, die den jüngeren Konrad favorisiert hatten, verließen die Versammlung, was freilich nur eine Folge der Einflüsterungen des Teufels war so Wipo. Am Ende jedenfalls stand Konrad der Ältere eindeutig als Sieger da. Jetzt händigte ihm Kunigunde die Insignien aus, was als Zustimmung ihrerseits interpretiert wurde.
Allerdings zeichneten sich in der Folgezeit offenbar kleinere Unstimmigkeiten zwischen dem neuen König und der verwitweten Kaiserin ab. Nun bewährten sich noch einmal Kunigundes alte Bindungen. Sicherlich wirkte hier nach, dass sie sich immer so nachdrücklich für einvernehmliche Lösungen und friedliche Einigung eingesetzt hatte, und zwar auch dann, wenn ihr Mann seine Ansichten durchsetzen wollte und von daher für den Konflikt verantwortlich war. Einige bayerische Grafen und Bischöfen warteten ab, bis Konrad II. den Hoftag in Regensburg verlassen hatte. Dann beriet man, wie man mit den großen und wertvollen Gütern Kunigundes in Bayern verfahren wollte. Kunigundes Anliegen war es, ihr Wittum, das nach ihrem Tod eigentlich da sie keine Kinder hatte an das Reich zurückgefallen wäre, zu ihrem Nutzen zu sichern. Es sollte für das Seelenheil ihrer selbst und ihres Mannes verwendet werden. Hier konnte sie auf die Unterstützung der Kirche hoffen, die die Güter lieber im eigenen als im Reichsbesitz sah. Von Kunigunde sind überhaupt nur vier Urkunden erhalten geblieben. Zwei von ihnen wurden in Regensburg ausgestellt; mit ihnen versuchte Kunigunde unter Mithilfe der Anwesenden die besprochenen Maßnahmen umzusetzen. Sie traf sogar Bestimmungen für den Fall, dass irgendein Kaiser oder König oder Herzog oder Bischof den Vertrag auflösen oder brechen sollte. Die Bedenken waren nicht unberechtigt, wie sich herausstellte. Die loyale Gemeinschaft um Kunigunde zerbrach wahrscheinlich unter dem Druck Konrads II., der nicht bereit war, die ohne ihn getroffenen Vereinbarungen zu bestätigen. Soweit es erkennbar ist, konnte er sein Anrecht auf die Güter letzten Endes durchsetzen.
Ein Jahr nach dem Tod ihres Mannes und nachdem sie die noch anstehenden weltlichen Angelegenheiten geregelt hatte, zog sich Kunigunde in ihre Stiftung Kaufungen zurück. Über die letzten Jahre ihres Lebens wissen wir im Grunde genommen nichts. Nur eine Fülle von Legenden um die Nonne Kunigunde und ihr tugendsames Leben bildete sich aus, nichts davon lässt sich überprüfen. Kunigunde starb am 3. 3. 1033 und wurde in Kaufungen beigesetzt. Die Bamberger Gewissheit, dass sie an der Seite ihres 1146 heiliggesprochenen Gemahls im Dom ruhe, kam erst rund ein Jahrhundert später auf. Einen eindeutigen Hinweis auf eine Überführung des Leichnams gibt es freilich nicht.
Nur Überlieferungssplitter sind es, die vom Leben und Wirken Kunigundes erhalten geblieben sind. Immerhin können wir die Königin und Kaiserin erahnen, die im Dienst des Reiches wichtige Aufgaben wahrnahm. Weniger weil sie eine Frau war, berichteten die Autoren ihrer Zeit so wenig über sie, sondern eher weil ihre Tätigkeit nicht zu den Dingen gehörte, die man der Nachwelt gemeinhin überlieferte. Nicht Verhandlungen und Entscheidungsfindungsprozesse und an diesen wirkte sie mit , sondern nur das Ergebnis galt als überlieferungswürdig. Grundsätzlich tritt Kunigunde als Frau, als Persönlichkeit, völlig hinter den wenigen Spuren ihrer Funktion zurück. Während man bei ihrem Mann noch Charakterzüge erahnen kann, ist dies bei ihr so gut wie nicht möglich.
(Tania Brüsch)
Quellen:
Heirat und Ehe:
Die Krönungen Kunigundes:
Tegernseer Briefsammlung Gedicht XX: der Konvent wünscht dem frisch verheirateten Herzog Heinrich IV. von Bayern Nachkommenschaft.
Frutolf, Regierungsjahre Heinrichs, c. 1 Früher Beleg für die keusche Eheführung des Herrscherpaares.
Kunigundes Wittum:
Thietmar V/5 Bischof Rethar von Paderborn lehnt das Ansinnen Markgraf Ekkehards I. von Meißen ab.
Quedlinburger Jahrbücher, a. 1002 Kunigunde wird in Paderborn gekrönt. Dabei kommt es zu einem Streit zwischen Sachsen und Bayern.
Adalbold, c. 12 Krönung Kunigundes in Paderborn.
Vita Bischof Meinwerks, c. 8 Krönung Kunigundes in Paderborn.
Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c.39 Krönung Kunigundes in Paderborn.
Thietmar VII/1 Kaiserkrönung Heinrichs II. und Kunigundes durch Papst Benedikt VIII. Unruhen in Rom.
Kunigunde als Herrscherin:
Thietmar VI/30 Kunigunde erhält Bamberg als Wittum.
Thietmar VI/31 Heinrich verspricht Kunigunde und Bruno eine Entschädigung für die zur Gründung des Bistums Bamberg zur Verfügung gestellten Güter.
Synodalprotokoll (1007) Heinrich sagt Kunigunde eine angemessene Entschädigung für Bamberg zu.
Thietmar VII/54 Kunigunde gelobt nach schwerer Krankheit, in Kaufungen ein Kloster zu stiften.
DH II. 182 Kunigunde erhält eine Entschädigung für Bamberg: Heinrich schenkt seiner Gemahlin Kunigunde den Hof Kassel. Ingelheim 1008 Mai 24.
DH II. 375 Heinrich schenkt dem von seiner Gemahlin Kunigunde gegründeten Nonnenkloster zu Kaufungen den Hof Hedemühlen. Gottern 1017 Dezember 6.
DH II. 409 Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen die Orte Lay, Waldesch, Winningen, Bisholder und Trimbs. Magdeburg 1019 Mai 20.
DH II. 411 Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen den zum Erbgut seiner Gemahlin Kunigunde gehörigen Hof Herleshausen.
Kunigunde als Intervenientin:
Quedlinburger Jahrbücher, a. 1020 Herzog Bernhard der Jüngere versucht einen Aufstand gegen Heinrich. Auf Vermittlung Kunigundes erhält er Gnade und Lehen zurück.
DH II. 368 Für eine Schenkung Heinrichs werden er und Kunigunde in die Gebetsgemeinschaft der Paderborner Bischofskirche aufgenommen und erhalten eine Pfründe; Anspielung auf Gen 2,24.
Arnold von St. Emmeram Kunigunde sitzt mit ihrem Bruder, dem Herzog von Bayern, zu Gericht.
Thietmar VII/29 Kunigunde arbeitet zusammen mit den sächsischen Fürsten an der Landesverteidigung.
Adalbold, c. 32 Kunigundes Bruder Heinrich erhält das Herzogtum Bayern.
Thietmar VIII/18 Kunigunde setzt ihren Bruder Heinrich V. in Regensburg auf den Herzogsthron.
Vita Bischof Meinwerks, c. 12 Kunigunde setzt sich für die Paderborner Kirche ein.
DH II. 368 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn das ihm übertragene Besitztum des Heinrich in den neun genannten Orten, unter der Bedingung der Überweisung von Kleidung und Nahrung eines Domherrn für sich und seine Gemahlin seitens jeweiligen Bischofs und der Aufnahme beider in die Gebetsgemeinschaft der Kirche. Paderborn 1017.
Heinrich II. und seine Schwäger: Die Moselfehde
DH II. 5 Erste überlieferte Intervention Kunigundes für Bischof Heinrich von Würzburg.
DH II. 43 Urkunde Heinrichs für das Kloster Nienburg mit consors-regni-Formel.
DH II. 84 Urkunde Heinrichs für die bischöfliche Kirche zu Cremona mit consors-regni-Formel.
DH II. 182 Kunigunde erhält eine Entschädigung für Bamberg: Heinrich schenkt seiner Gemahlin Kunigunde den Hof Kassel.
DH II. 363 Heinrich schenkt mit seiner Gemahlin Kunigunde dem Nonnenkloster zu Hilwartshausen 66 Joch zu Gimte.
DH II. 368 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn das ihm übertragene Besitztum des Heinrich in den neun genannten Orten, unter der Bedingung der Überweisung von Kleidung und Nahrung eines Domherrn für sich und seine Gemahlin seitens des jeweiligen Bischofs und der Aufnahme beider in die Gebetsgemeinschaft der Kirche. Anspielung auf Gen 2, 24.
DH II. 375 Heinrich schenkt dem von seiner Gemahlin Kunigunde gegründeten Nonnenkloster zu Kaufungen den Hof Hedemühlen. Anspielung auf Gen 2,24.
DH II. 389 Urkunde Heinrichs für das Kloster Michelsberg mit consors-regni-Formel.
DH II. 390 Heinrich beurkundet eine Schenkung für das Kloster Michelsberg bei Bamberg. Kunigunde wird als contubernalis coniux bezeichnet.
DH II. 409 Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen die Orte Lay, Waldesch, Winningen, Bisholder und Trimbs. Anspielung auf Gen 2,24.
DH II. 411 Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen den zum Erbgut seiner Gemahlin Kunigunde gehörigen Hof Herleshausen. Anspielung auf Gen 2,24.
DH II. 484 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn das Gut Steini. Paderborn 1023 Januar 14.
Kunigunde als Witwe:
Thietmar VI/35 Kunigundes Bruder Adalbero versucht vergeblich, sich gegen den Willen Heinrichs als Erzbischof von Trier durchzusetzen. Ausbruch der "Moselfehde".
Thietmar VI/41 Herzog Heinrich V. versucht vergeblich, die Großen Bayerns hinter sich zu versammeln.
Thietmar VI/51 Bischof Dietrich und Herzog Heinrich bereiten dem König Ungelegenheiten.
Thietmar VI/52 Bischof Dietrich und Herzog Heinrich überfallen Herzog Dietrich von Oberlothringen.
Thietmar VI/60 Bischof Dietrich wird vom König getadelt, weil er ihn beim Papst verleumdet hat.
Thietmar VI/81 Nach dem Tod Erzbischof Walthards von Magdeburg erteilt Kunigunde Befehle und bereitet die Ankunft Heinrichs II. vor.
Thietmar VI/87 Bischof Dietrich wird die Amtsausübung untersagt.
Thietmar VII/9 Heinrichs Schwäger erscheinen und flehen um die kaiserliche Huld.
Thietmar VII/26 Bischof Dietrich will Erzbischof Poppo von Trier weihen, wird von Heinrich II. aber zurückgewiesen.
Thietmar VII/54 Heinrich II. verspricht seinem Schwager Heinrich die Rückgabe des Herzogtum Bayerns.
Thietmar VII/66 Heinrich II. setzt seinen Schwager Heinrich wieder als Herzog von Bayern ein.
Thietmar VIII/18 Kunigunde setzt ihren Bruder Heinrich V. in Regensburg auf den Herzogsthron.
Hermann von Reichenau, a. 1008 Kunigundes Bruder Adalbero versucht, Erzbischof von Trier zu werden; Ausbruch der "Moselfehde".
Hermann von Reichenau, a. 1011 Kunigundes Bruder Heinrich nimmt Herzog Dietrich von Oberlothringen gefangen, kann aber dennoch die Gnade des Königs und sein Herzogtum Bayern zurückerlangen.
Quedlinburger Jahrbücher, a. 1008 Kunigundes Bruder Adalbero gewinnt Trier.
Quedlinburger Jahrbücher, a. 1020 Königserhebung Konrads II. Kunigunde übergibt die Insignien.
Wipo, c. 1 Kunigunde und ihre Brüder, Bischof Dietrich von Metz und Herzog Heinrich V. von Bayern, verwalten das Reich nach dem Tod Heinrichs II.
Wipo. c. 2 Königserhebung Konrads II.; Kunigunde übergibt die Insignien.
D Kunigunde 1 Kunigunde übereignet dem Babo eine Besitzung zu Ecknach behufs Weitervergabung an das Kloster Kühbach, die Babo am Kühbacher Kirchweihfest daselbst vollzieht.
D Kunigunde 2 Kunigunde vergabt an die bischöfliche Kirche zu Freising ihre Güter Ranshofen, Hohenbercha, Ostermiething, Feldkirchen, den Forst Weilhart und ihren Besitz zu Reichenhall, mit Ausnahme von fünf Hufen und einigen Hörigen, unter Vorbehalt des Nießbrauches auf Lebenszeit und erhält dafür zum Niesßbrauch auf Lebenszeit die Höfe Isen, Burgrain, Dorfen und Tegernbach. Regensburg 1025.
D Kunigunde 3 Kunigunde vergabt durch einen Prekarienvertrag an die erzbischöfliche Kirche zu Salzburg ihre Höfe Oetting und Burghausen nebst vier Forsten, mit Ausnahme einiger Hörigen und vierzig zu Oetting gehöriger Hufen am anderen Ufer des Inn, und erhält dafür nach demselben Recht die Höfe Au, Gars, Aschau, Stadel und Ampfing nebst fünfzig dazu gehörigen Hufen. Regensburg, 1025.
D Kunigunde 4 Kunigunde übereignet ihrem Ministerialen Sasso die Hörige Pechilda behufs Weitervergabung an das Kloster S. Emmeram zu Regensburg, die Sasso vollzieht.
Vita der hl. Kunigunde In Kaufungen bessert Kunigunde das Verhalten ihrer Nichte Ute.