Heinrich II. und der Episkopat

Mit "Episkopat" (episcopus 'Bischof') wird die Gesamtheit aller Bischöfe und Erzbischöfe bezeichnet. Der Episkopat bildet zusammen mit den Reichsabteien und -stiften die Reichskirche, die unter den ottonischen und salischen Herrschern besonders eng in die Politik einbezogen wurde. Für diesen Zeitraum erhielt sie daher in der Forschung auch die Bezeichnung "ottonisch-salische Reichskirche". Sie war Teil der Universalkirche, zugleich aber durch bestimmte Rechte und Pflichten in die politischen Strukturen des Reiches integriert. Zu den besonderen Merkmalen zählte, dass der König meistens direkt den Nachfolger eines verstorbenen Bischofs oder Abtes auswählen und investieren konnte. Gerade die Bischofsinvestitur des Herrschers mit Ring und Stab als den geistlichen Symbolen wurde zum Kristallisationspunkt im sogenannten Investiturstreit zwischen Kaiser und Papst in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. Entzündete sich der Streit primär an den Symbolen, so standen dahinter sehr weitreichende Rechte und Pflichten. Der König gewährte den Reichskirchen Schutz und Immunität, er verlieh Regalien (Königsrechte) und tätigte Schenkungen aus königlichem Erb- und Reichsgut, die die Reichskirchen in die Lage versetzten, das servitium regis zu leisten. Darüber hinaus waren sie ­ wie die übrigen Fürsten im Reich ­ zu consilium ('Rat') und auxilium ('Hilfe'), zu Hof- und Heerfahrt, verpflichtet. Die knappe Aufzählung lässt erahnen, wie eng die Verbindungen zwischen Königtum und Reichskirche in ottonisch-salischer Zeit waren. Bedenkt man, dass gerade die Bischöfe gleichzeitig Pflichten gegenüber der Kirche zu erfüllen hatten, kann man sich auch das Konfliktpotential in dieser Beziehung vorstellen.
Heinrich II. gilt als derjenige, der die Verbindung von Kirche und Reich intensivierte. Generell war er auf ein gutes Verhältnis zum Episkopat bedacht. Das Bemühen zeigt sich bereits deutlich in seinem neuerdings sehr treffend so bezeichneten "Kirchenumritt". Grundsätzlich war es üblich, dass ein Herrscher nach seiner Erhebung und Krönung einen Umritt durch das Reich unternahm, also möglichst alle Regionen persönlich aufsuchte, denn mittelalterliche Königsherrschaft war ­ ohne die Möglichkeiten der modernen Medien ­ weitaus mehr an die Präsenz des Herrschers gebunden. So unternahm Heinrich II. 1002 eine Art Umritt, der im Vergleich zu dem anderer Königs allerdings besonderen Bedingungen unterlag, weil er hierbei noch die Zustimmung einzelner Teile des Reiches einholte. Auffällig ­ und ungewöhnlich ­ ist der oben genannte "Kirchenumritt" von 1003, weil der neue König über den Besuch der Regionen im Reich hinaus nun fast ausschließlich Bischöfe, bedeutende Klöster und Stifte aufsuchte.
Zum Auftakt berief Heinrich II. gleich zu Beginn des Jahres 1003 eine Synode nach Diedenhofen, die mit einem Hoftag verbunden war. Hier bekamen die Bischöfe einen Vorgeschmack auf Heinrichs zielgerichteten Durchsetzungswillen und seine Durchsetzungsfähigkeit. Wie sich auch im Folgenden zeigen wird, waren es immer wieder Synoden, auf denen er wichtige Anliegen verhandelte und auf denen er die entscheidenden Durchbrüche erzielte. In Diedenhofen wird bereits deutlich, dass Heinrich die Rechte, die sich seine Vorgänger von Otto I. bis zu Otto III. nach und nach angeeignet hatten und die in der Forschung als Spezifika der ottonisch-salischen Reichskirche gelten, in gesteigertem Umfang wahrzunehmen suchte. Auf der Synode griff Heinrich die Bischöfe scharf an und warf ihnen vor, Verstöße gegen das Kirchenrecht in ihren Diözesen nicht streng genug zu ahnden. In der Vita Bischof Adalberos II. von Metz (Constantinus) werden Heinrich II. folgende Worte, die seine Einstellung deutlich widerspiegeln, in den Mund gelegt. Er tadelt die Bischöfe:
"'Seht', sagte er, 'ihr seid fürwahr Stellvertreter der heiligen Priester (des Alten Bundes) und sitzt auf einem besseren Stuhl als Moses, da ihr nämlich (euer Amt) anstelle des Herrn innehabt. Die ihr gute Wachhunde und heilige Widder um des Verdienstes des Lebens genannt zu werden verdient hattet, seit nun durch Wandlung ins Gegenteil und Verkehrung der Ordnung stumme Hunde geworden, die nicht bellen können. Selbst mit Blindheit geschlagen, während ihr den (euch) Unterstellten Führung geben müsst, fallt ihr gemeinsam, Führer und Gefolgschaft in die Grube.'" (Constantinus, c. 16).
Der Angriff zielte auf die Bischöfe, die Verwandtenehen duldeten. Da es einen konkreten Anlass gab und der Betroffene sogar anwesend war, kam es zu heftigen Zornesausbrüchen bei fast allen Anwesenden. Der offene Dissens hielt Heinrich jedoch nicht davon ab, die Einhaltung der Vorschriften zu Eheschließungen während seiner gesamten Herrschaft immer wieder einzufordern, wie auch das Beispiel des Hammersteiner Ehestreits zeigt.
Die Unnachgiebigkeit Heinrichs, die sich hier abzeichnet, prägte ganz allgemein sein Verhalten. Das bekamen nun auch die Bischöfe zu spüren, auf die er seine Herrschaft in besonderem Maße stützte. Der Eindruck, den die Vita Adalberos vermittelt, ist nicht singulär und findet sich auch in anderen Zusammenhängen. So wirft Brun von Querfurt Heinrich mit Blick auf die Ostmission und Polenpolitik vor, er sei zu restriktiv, würde den, der sein treuer Gefolgsmann sein könnte (gemeint ist Boleslaw Chrobry), zu sehr bedrängen und einengen, ihn grausam bekämpfen, anstatt ihn durch gute Taten zu gewinnen. Explizit wirft er Heinrich einen Mangel an Barmherzigkeit vor: "Gib acht, o König, wenn du alles mit Macht tun willst und niemals mit Barmherzigkeit, die der Gute selbst liebt, (gib Acht), dass nicht vielleicht Jesus, der dir jetzt hilft, erbittert wird" (Brun von Querfurt).
Weder die Aussage Bruns noch die Vorkommnisse auf der Diedenhofener Synode dürfen allerdings darüber hinwegtäuschen, dass Heinrichs Kompetenzen in Bezug auf die Reichskirche als solche akzeptiert wurden. Ein Beispiel: Als Bischof Heinrich von Würzburg sein ursprünglich gegebenes Einverständnis zur Gründung des Bistums Bamberg zurückzog und sich weigerte zu der ­ im Sinne des Wortes ­ entscheidenden Synode 1007 nach Frankfurt zu kommen, sandte ihm Bischof Arnulf von Halberstadt einen Brief. In diesem Schreiben fordert er den Amtsbruder auf, nachzugeben und dem Willen des Königs, der nichts Unbotmäßiges verlange, zu gehorchen. Dabei erinnert er ihn an seine Pflichten: "Weder durch Briefe, wie ich höre, noch durch Gesandte vermag er es, dich zu sich kommen zu lassen ­ nicht mit Rücksichtnahme, nicht mit Versprechungen, nicht mit flehentlichem Bitten. Wie kannst du in seinem Königreich die Bischofswürde innehaben, wenn es dir widerstrebt, zu ihm zu gehen? Was werden die Richter sagen, wenn derlei vor Gericht erörtert wird?" (Brief Bischof Arnulfs).
Arnulf begründet seine Forderung mit der Legitimation Heinrichs, der ein von Gott auserwählter Herrscher sei. In einer mittelalterlichen Königserhebung fand sie ihren Ausdruck in der von den Quellen stets betonten Einmütigkeit der Wahl durch die Großen des Reiches sowie in der Krönung und Salbung, die den König zum Christus domini, zum 'Gesalbten des Herrn', machte. Arnulf erinnert Bischof Heinrich an die möglichen Folgen seiner Starrköpfigkeit: "Was sagt der Apostel? Er sagt: "Jeder Mensch sei einer Obrigkeit unterstellt, die Macht über ihn hat! Denn es gibt keine Obrigkeit außer von Gott. Die bestehende Obrigkeit aber ist von Gott angeordnet. Daher widersetzt sich derjenige, der sich der Obrigkeit widersetzt, auch der Anordnung Gottes. Diejenigen aber, die sich widersetzen, bringen selbst das Urteil über sich." ... Aber vielleicht heißt 'das Urteil über sich selbst bringen' genau das, nämlich sich über das, was einem von der Obrigkeit auferlegt wird, hinwegzusetzen." (Ebd.)
Während Arnulf auf die Rechte des Königs und die Pflichten des Bischofs abhebt, schildert Thietmar am Beispiel seiner Merseburger Bischofskirche die andere Seite dieses Verhältnisses, nämlich die königliche beziehungsweise kaiserliche Fürsorge. Gegen Ende seiner Chronik wendet er sich mit guten Ratschlägen an seine Nachfolger im Bischofsamt. Dabei hat er die besondere Situation des von Heinrich II. wiedergegründeten Bistums Merseburg im Auge. In einem Kapitel hebt er auf die von ihm erhaltenen Schenkungen ab, die unbedingt ­ so seine Mahnung ­ bewahrt werden müssten. Dabei zählt er nicht die Güter auf, sondern die von Heinrich stammenden Teile des Domschatzes, an erster Stelle eine Reliquienschenkung. Eine Art Vermächtnis gibt er seinem Nachfolger mit auf den Weg: "Als frommer Mann musst du auch das vielfältige Wohlwollen kennen, das unser König und Kaiser Heinrich unserer Kirche bewiesen hat ... . Sieh zu, dass er stets an dich denkt, unser Gut wiederherstellt und unablässig fördert. Wehe einer Zeit, da die Armen und die Kirche von Merseburg nicht darauf hoffen dürfen! ... Folgendes hat sie von ihm erhalten, und sie wird sich, solange er lebt, noch viel größeren, uneigennützigen Zuwachses erfreuen. Weiß doch der Hochgemute schon, wie er sie durch mancherlei Gaben erhöhen will." (Thietmar VIII/14).
Die wechselseitige Verhältnis von Königtum und Episkopat spiegelt sich auch in den Urkundenarengen wieder. Im Jahr 1020 schenkte Heinrich II. dem Marienstift zu Aachen einen großen, sehr ertragreichen Hof in der Nähe von Bonn. Die Schenkung sollte dem Seelenheil seiner Eltern, seiner Vorgänger im Königtum und Kaisertum, insbesondere dem seines Vorgängers Ottos III. sowie seinem eigenen Seelenheil und dem seiner Gemahlin Kunigunde dienen. Einleitend wird dabei betont, dass man von demjenigen, dem mehr gegeben wird als anderen, auch mehr verlangen kann. Hier wird sehr deutlich, dass Heinrich für seine materiellen Wohltaten Gegendienste verlangte, zu denen auch Gebetsleistungen gehörten. Dem entspricht die unterschiedliche Verteilung seiner Begünstigungen auf die Reichskirchen: Bistümer und Abteien, mit denen er eng zusammenarbeitete und die daher vielerlei Dienste zu leisten hatten, wurden entsprechend häufig von ihm bedacht.
Etwas anders wird dieser Aspekt in der Arenga einer Urkunde von 1017 für das Bistum Paderborn ausgedrückt. Die Paderborner Bischöfe Rethar und Meinwerk zählten zu Heinrichs zuverlässigsten Anhängern in Sachsen. Ihre Treue wurde durch zahlreiche Schenkungen belohnt, darunter das Reichskloster Helmarshausen. In dem Diplom wird ausgeführt, dass es zu den Aufgaben der Bischöfe zähle, die Klöster zu visitieren und Regelüberschreitungen zu sanktionieren. Heinrich II. zählte auch die Kontrolle über den inneren Zustand der Kirche zu seinen Pflichten; er empfand sich als eine Art Verwalter im domus dei, im Haus Gottes, wie es in einer anderen Urkunde heißt (DH II. 99). So achtete er bei den Reichsklöstern, für die er verantwortlich war, auf einen einwandfreien Lebenswandel der Mönche. Denn nur wenn sie ordnungsgemäß nach der Regel lebten, konnten sie auch ihre Aufgaben erfüllen; eine der wichtigsten war dabei das Gebet für den König und das Reich. In der Urkunde für Paderborn führt er daher aus, er habe einige seiner Bürden zu seiner Entlastung "in gegenseitiger Liebe" auf die Bischöfe übertragen und aus diesem Grund die Schenkung vorgenommen (DH II. 371). Hier zeigt sich sehr deutlich, dass Heinrich die Bischöfe als Stützen seiner Herrschaft in die Regierungsgeschäfte einbeziehen wollte. Und zwar geschah dies sehr bewusst. Seine Kirchenpolitik resultierte also nicht allein aus den Umständen seiner Regierung, die durch zahlreiche Konflikte mit dem Adel geprägt war, sondern basierte ganz offensichtlich auf konzeptionellen Überlegungen.
Dass Heinrich II. diese Überlegungen nicht erst im Verlauf seiner Regierung entwickelte, zeigt eine andere Urkunde. Sie wurde bereits im Januar 1003 auf der oben erwähnten Diedenhofener Synode ausgestellt. Heinrich schenkte damals der bischöflichen Kirche zu Straßburg das Nonnenkloster St. Stephan und begründete seine Schenkung ausführlich. Der Hintergrund war eine militärische Auseinandersetzung im Zuge der Thronkämpfe im Juni 1002. Damals hatten schwäbische Truppen Straßburg verwüstet, weil sich der dortige Bischof Werner Herzog Hermann II. von Schwaben nicht anschließen wollte. Als dieser sich im Oktober Heinrich II. unterwerfen musste, verpflichtete der König ihn zur Wiedergutmachung gegenüber Bischof Werner. Hermann musste das Kloster St. Stephan an das Bistum übertragen. Auf der Synode bestätigte Heinrich die Schenkung mit einer Königsurkunde. Zum einen sollte die Urkunde der Legitimierung seiner Königsherrschaft als Nachfolger Ottos III. dienen, zum anderen verkündete Heinrich durch sie, dass ein treuer Anhänger über das normale Maß hinaus belohnt werden würde, wenn er ­ wie Bischof Werner ­ "unter Einsatz seines gesamten Gutes und ohne Rücksicht auf Drohungen und Schmeicheleien für das öffentliche Wohl und die Gerechtigkeit" kämpfe. Was andernfalls geschehen würde, hatte er ja sinnfällig an Hermann von Schwaben demonstriert, der für die "Belohnung" des Bischofs aufzukommen hatte.
In einer späteren Urkunde für das Bistum Straßburg kleidete Heinrich II. seine Auffassung in ein Bild und diktierte persönlich die programmatischen Teile der Urkunde. Er führt aus, dass der menschliche Körper nach der vernunftmäßigen Ordnung Gottes geschaffen sei. Die kleineren Glieder seien dem Haupt unterworfen, das sie wie ein Führer lenke, und er halte es für angemessen, mit den Kirchen des Reiches in derselben Weise zu verfahren und die kleineren Kirchen den größeren unterzuordnen. Mit dieser Begründung überträgt er dem Bistum anschließend die in der Ortenau gelegene Abtei Schwarzach. Der König hatte keinerlei Skrupel, derart in die Kirchenlandschaft des Reiches einzugreifen, denn er handele, wie er ausdrücklich schreibt, nach göttlichem Vorbild.
Wie Heinrich II. in politischen Angelegenheiten nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung mit den Bischöfen zusammenarbeitete, so verband er sich auch im Religiösen mit ihnen. Für ihn lassen sich mehrfach Gebetsbünde mit Bischöfen nachweisen. Derartige Zusammenschlüsse von lebenden und verstorbenen Geistlichen und Laien dienten dem gegenseitigen Gedenken. Man betete an bestimmten Tagen für das Seelenheil der Teilnehmer und erbrachte die vereinbarten liturgischen und karitativen Leistungen. Ursprünglich wurde dieses Gedenkwesen vor allem von Klostergemeinschaften getragen, die Namenslisten ihrer Konvente austauschten und in sogenannte Verbrüderungsbücher eintrugen. Das bekannteste dieser Art ist das Reichenauer Verbrüderungsbuch mit ca. 38.000 Namen. Aber auch Laien ließen sich gerne einschreiben; durch Schenkungen an die Klöster ermöglichten sie den Brüdern, ihre Kraft auf das Gebet zu konzentrieren und so auch zum Seelenheil der Spender beizutragen, die als Laien andere Aufgaben zu erfüllen hatten. Die Gebetsbünde zwischen (noch) Lebenden erfüllten wichtige Funktionen und hatten den Charakter einer ordentlichen vertraglichen Vereinbarung. Sie dienten häufig dem festeren Zusammenschluss von Gruppen mit einem gemeinsamen Ziel. So konnten sich zum Beispiel die Teilnehmer eines Feldzuges enger aneinander binden, indem sie Verpflichtungen zur gegenseitigen Hilfe über den Tod hinaus eingingen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Rolle solcher Vereinigungen im Bereich der Armenfürsorge, da vielfach eine bestimmte Anzahl von Armen gespeist oder gar für einen längeren Zeitraum ernährt werden mussten.
Eines der prominentesten Beispiele ist der Gebetsbund von Dortmund aus dem Jahr 1005. Die darin getroffenen Vereinbarungen sind bei Thietmar von Merseburg überliefert. Demnach schloss Heinrich II., hier als coepiscopus bezeichnet, mit seiner Gemahlin Kunigunde und insgesamt 15 Erzbischöfen und Bischöfen sowie ihrem Domklerus und Herzog Bernhard I. von Sachsen einen Gebetsbund. Die Leistungen, die ein jeder zu erbringen hatte, wurden genau festgelegt; dazu zählten: Messfeiern, Spenden und Armenspeisungen sowie Vereinbarungen über bestimmte zusätzliche Fastentage. Die Verrichtungen wurden je nach Rang und Weihegrad und den damit verbunden Möglichkeiten der Teilnehmer gestaffelt. Zwar gibt Thietmar nicht den Grund dieser Verbrüderung an, jedoch lässt sich aus der Herkunft der Bischöfe, die fast ausschließlich aus dem Norden, Nordwesten und Sachsen kamen, den Umständen des Dortmunder Ereignisses und dem Vergleich mit ähnlichen Zusammenschlüssen erkennen, dass die Teilnehmer offenbar zwei Ziele damit verbanden. Zum einen diente der Gebetsbund dem festeren Zusammenschluss der Teilnehmer des bevorstehenden Polenfeldzuges, für den Heinrich II. vor allem die Hilfe der sächsischen Bischöfe benötigte. Zum anderen gab es im Jahr 1005 eine der schlimmsten Hungersnöte im Mittelalter und man wollte durch eine Art Selbstverpflichtung künftigen Mangel lindern. Gerade das letzte Motiv dürfte zum Beispiel Erzbischof Heribert von Köln, der bis kurz vor seinem Tod eine recht gespanntes Verhältnis zu Heinrich II. hatte, bewogen haben, sich zusammen mit seinen Suffraganen dem Bund anzuschließen; denn von Heribert wissen wir, dass er sich gerade in diesem Hungerjahr sehr um die Armen seines Sprengels gekümmerte.
Wir kennen aber auch andere Gebetsgemeinschaften Heinrichs II. Vielleicht gleich zu Beginn seiner Regierung, vielleicht auch erst später, verbrüderte er sich mit den Hildesheimer Domherren, die er in einer Schenkungsurkunde von 1013 als confratres (DH II. 263) bezeichnet. Der dortigen Kirche war er Zeit seines Lebens sehr verbunden, da er in der Hildesheimer Domschule ausgebildet worden war, Bischof Bernward aus dieser Zeit gut kannte und nach dessen Tod seinen vertrauten Klosterreformer Godehard dort einsetzte. Auch schätzte er das strenge Leben im Hildesheimer Domstift so sehr, dass er es, wenn man der Hildesheimer Quelle glauben darf, auch für die Kanoniker seiner Bistumsgründung Bamberg einführen wollte. Da Heinrich schon in den frühesten Urkunden (DDH II. 151-153) für die dortige Kirche die Kanoniker als dilectissimi in Christo Babenbergenses fratres nostri ('unsere in Christo geliebtesten Bamberger Brüder') bezeichnet, darf man auch hier auf solch eine Verbrüderung schließen. Gesichert ist die Gebetsverbrüderung mit den Domkanonikern von Magdeburg, wo Heinrichs enger Vertrauter Tagino Erzbischof war. Ausdrücklich wird die fraternitas in einer Schenkungsurkunde erwähnt. Ähnliches gilt für Paderborn, wo Heinrich 1017 für eine Schenkung die Überweisung von Kleidung und Nahrung eines Domherrn für sich und seine Gemahlin Kunigunde sowie die Aufnahme in die Gebetsgemeinschaft verlangte. Es zeigt sich also deutlich, dass Heinrich II. Gebetsbünde nutzte, um die Führungsgruppen des Reiches wie mit einer Klammer zusammenzuhalten.
Der König versuchte aber nicht nur durch Verbrüderungen den Episkopat für seine Sache zu gewinnen, sondern ergriff auch gleichsam "vorbeugende Maßnahmen". Unter seinen Vorgängern hatte sich die Gewohnheit herausgebildet, soweit wie möglich Einfluss auf die Bischofswahlen zu nehmen. Heinrich setzte diesen Anspruch rigoros durch. Thietmar von Merseburg, dem diese Gepflogenheit wohlvertraut war, legitimiert sie im Sinne Heinrichs: Könige und Kaiser seien Stellvertreter Christi auf Erden. Ihnen stehe es daher zu, Bistümer zu vergeben, denn niemand dürfe über denen stehen, die Christus als die Ersten auf Erden eingesetzt habe. Tatsächlich gelang es unter den 64 Bischofseinsetzungen in der Amtszeit Heinrichs II. nur einem einzigen Kandidaten, sich gegen den Willen des Königs zu behaupten. Wohl aus Rücksicht auf die Familie seiner Gemahlin Kunigunde akzeptierte Heinrich 1006 seinen Schwager Dietrich als Bischof von Metz. Aber bereits bei einem weiteren Bruder Kunigundes griff er hart durch. Als 1008 der Trierer Erzbischof Liudolf starb, wählte man, so Thietmar von Merseburg, Adalbero, den Bruder der Königin, "einen unreifen jungen Mann" (Thietmar VI/35). Der König, der seine Toleranz bei der Einsetzung Dietrichs in Metz bereute, widersprach und übergab das Bistum Megingaud. Die Luxemburger waren empört, und Heinrich musste Trier belagern, um seinen Kandidaten inthronisieren zu können. Trotz des großen Aufwands einer mehrwöchigen Belagerung und obgleich er Kunigundes Brüder gegen sich aufbrachte, gab er nicht nach, sondern bestand auf seinem Entscheidungsrecht, wie auch in vielen anderen Fällen, die allerdings weniger dramatisch verliefen.
Magdeburg ist dafür ein Paradebeispiel; es zeigt, dass es Heinrich II. ums Prinzip ging. Auch hier ist Thietmar unser Berichterstatter. Nach dem Tod Erzbischof Giselhers im Januar 1004 hatten die Magdeburger Domkanoniker ihren Propst Walthard zum Erzbischof gewählt, während Heinrich II. seinen Kapellan Tagino, der ihm seit seiner Herzogszeit treue Dienste leistete, als Nachfolger vorgesehen hatte. Der König entsandte Bischof Arnulf von Halberstadt nach Magdeburg, um Tagino durchzusetzen. Die Magdeburger Domkanoniker pochten jedoch auf ihr Wahlrecht, das ihnen Otto II. verliehen hatte. Heinrich zitierte daraufhin den von ihm als solchen akzeptierten Elekten Walthard zu sich. Mit Zusagen und Versprechungen erreichte er dessen Verzicht und die Zustimmung der Domherren zur Wahl Taginos.
Als Tagino 1012 starb, zeigte sich, dass die Magdeburger prinzipiell bei der Auffassung, dass ihnen das freie Wahlrecht zustände, geblieben waren. Auf Anraten Thietmars von Merseburg, der dieses Mal aus eignem Erleben berichten kann, ging man jedoch etwas vorsichtiger vor. Heinrich II. hatte sofort, nachdem er vom Tod Taginos erfahren hatte, Bischof Erich von Havelberg nach Magdeburg entsandt. Dieser richtete dem Domkapitel die Botschaft des Königs aus. Sie sollten noch keine Wahl vornehmen, sondern ihm zunächst einen einmütigen Vorschlag unterbreiten. In der Zwischenzeit hatten die Domkanoniker aber bereits wieder ­ wie 1004 ­ Walthard gewählt. Von diesem ließ sich Thietmar vor Zeugen versichern, dass er, wenn er tatsächlich Erzbischof werden sollte, der Merseburger Kirche ihre ehemaligen Besitztümer zurückerstatten würde. Er versprach Walthard daraufhin seine Fürsprache beim König.
Dieser erfuhr von den Magdeburger Vorgängen durch den abgesandten Domkanoniker Reding. Heinrich blieb seinen Prinzipien treu, stimmte zunächst nicht zu, sondern zitierte Walthard zu sich. Dieser zog zum König nach Grone, von Bischof Thietmar begleitet. Jedoch nur Walthard wurde zum König vorgelassen. Was beide miteinander besprachen, bleibt dem Leser der Chronik vorenthalten. Heinrich erwies sich gleichwohl als gnädig und wertete offensichtlich die Wahl als einmütigen Vorschlag, da der "Vorgeschlagene" ihn wunschgemäß aufgesucht hatte. Möglicherweise bewegte ihn die Gebetsverbrüderung, die er 1010 mit den Magdeburger Domkanonikern ­ darunter Walthard ­ geschlossen hatte, zur sonst eher seltenen Nachgiebigkeit. Doch er bestand darauf, dass der äußere Schein gewahrt blieb: In der Unterredung gab er Walthard einen Ring als Zeichen für seine Zustimmung. Danach musste er noch einmal ­ aus Sicht des Königs erstmals ­ gewählt werden. Erst danach erhielt er vom König den Hirtenstab, leistete ihm den Treueid und wurde geweiht.
Damit nicht genug; nur wenige Wochen später versuchte man in Magdeburg das dritte Mal, einen eigenen Kandidaten zu erheben, denn Erzbischof Walthard starb bereits kurz nach seiner Einsetzung. Nun wählten die Domkanoniker ­ mit einer Ausnahme ­ unter Beteiligung von Magdeburger Suffraganen den ehemaligen Kapellan Taginos namens Dietrich zum Nachfolger. Die Nachricht wurde Heinrich II. überbracht. Der sächsische Vermittler, Bischof Erich von Havelberg, fand jedoch beim König kein Gehör für die Magdeburger Wünsche. Vielmehr zitierte Heinrich den gewählten Dietrich nach Grone. Dort muss er mit ihm verhandelt haben. Thietmar berichtet nur, dass er Dietrich anstelle Geros, den er als Erzbischof wünschte, zum königlichen Kapellan ernannte. In Magdeburg befahl Heinrich eine Versammlung von Domkapitel und Magdeburger Suffraganen: "Dort wurde auf des Königs Wunsch unbeschadet des Wahlrechts für die Zukunft einstimmig Gero erwählt" (Thietmar VI/81). Heinrich hatte sich erneut demonstrativ durchgesetzt und eine "einmütige Wahl" nach seinem Willen erzwungen.
Diese Grundeinstellung Heinrichs II. fand auch ihren Niederschlag in den Urkunden. Im April 1003 bestätigte er der bischöflichen Kirche zu Paderborn, die im Jahr 1000 von einer schweren Feuersbrunst heimgesucht worden war, ihren kompletten Besitzstand und sämtliche bisherigen Verleihungen ­ mit Ausnahme des Rechts auf die Bischofswahl, das nicht erwähnt wird. Dabei handelte es sich keineswegs um eine Maßnahme, die in irgendeiner Weise gegen das Bistum gerichtet war. Paderborn gehörte von Anfang an zu den königsnahen Bistümern. Am 10. August 1002 war Heinrichs Gemahlin Kunigunde hier gekrönt worden. Zuvor hatte Bischof Rethar versucht, Markgraf Ekkehard von Meißen, der zunächst Heinrichs Konkurrent um die Königskrone gewesen war, davon zu überzeugen, dass sein Ansinnen chancenlos war. Und auch unter Rethars Nachfolger Meinwerk, der Heinrichs Mitschüler gewesen war, änderte sich nichts an dem guten Verhältnis des Königs zu dieser Kirche, die wie nur wenige reich beschenkt wurde.
Eine weitere Urkunde zeigt, welche Vorstellungen von Wahl hier zugrunde liegen. Im Jahr 1009 bestätigte Heinrich der bischöflichen Kirche zu Minden, die Rechte, die ihr von Otto II. verliehen worden waren. Dazu zählt auch das Wahlrecht: Heinrich erlaubt den Domkanonikern, aus ihren Reihen einen würdigen und geeigneten Bischof zu wählen, sofern das Einverständnis des Königs vorliege. Das in diesem Zusammenhang gebräuchliche Verb ist eligere, das ursprünglich 'auslesen' heißt. Das mittelalterliche Wählen darf also keinesfalls mit unserem Verständnis von freier, demokratischer Wahl verwechselt werden. Vielmehr muss man sich darunter ein "Auswählen" vorstellen, die Menge, aus der ausgewählt werden konnte, war keine beliebige, sondern eine beschränkte. Im Fall der Bischofs- ebenso wie der Abtswahl wurden die wählbaren Kandidaten durch die Notwendigkeit des königlichen Einverständnisses bestimmt. Damit wird auch verständlich, warum Heinrich II. darauf bestand, dass die Wahlgremien seine Meinung einholten, bevor sie wählten: Er war derjenige, der diejenigen bestimmte, aus deren Mitte einer ausgewählt werden durfte. In vielen Fällen handelte es sich dabei nur um eine Person, wie man anhand der Magdeburger Bischofserhebungen vermuten kann. Stieß der Kandidat Heinrichs auf Ablehnung, so versucht der König diese durch Zugeständnisse in anderen Dingen zu überwinden. Leider lassen die Quellen ­ wenn überhaupt ­ nur erahnen, wie solche Verhandlungen verlaufen sind. Fest steht nur, dass Heinrich II., von der einen erwähnten Ausnahme abgesehen, letztendlich immer seine Kandidaten durchsetzte.
Die Bischöfe, die Heinrich II. im Verlauf seiner Regierungszeit einsetzte, hatte er sorgfältig ausgewählt. Selbstverständlich stammten die meisten von ihnen aus vornehmen adligen Familien. Zu etlichen hatte Heinrich eine besonders gute und enge Beziehung: Mit Meinwerk von Paderborn hatte er zusammen die Hildesheimer Domschule besucht. Godehard von Hildesheim war lange Jahre im Auftrag Heinrichs als Klosterreformer tätig gewesen. Die Walbecker Grafenfamilie hatte 1002 zwischen Heinrich und den Sachsen vermittelt und das ihre dazu beigetragen, dass er schließlich auch in Sachsen anerkannt wurde; und so wurden drei Brüder Bischöfe: Thietmar in Merseburg, Siegfried in Münster und Brun in Verden. Ungefähr ein Drittel aller von ihm erhobenen Bischöfe waren vorher Angehörige der Hofkapelle gewesen. Die hier tätigen Hofkapelläne besorgten die Kanzlei, waren also mit den politischen Angelegenheiten des Reiches eng vertraut. Die ständige Nähe zum König und die enge Bindung durch das Dienstverhältnis, das eine unerlaubte Entfernung vom Hof nicht zuließ, schufen ein persönliches Treueverhältnis, das in den meisten Fällen nachwirkte. Prominente Beispiele hierfür sind Tagino von Magdeburg, der eine sehr wichtige Rolle für Heinrichs Sachsen- und Polenpolitik spielte, und Aribo von Mainz, der Heinrichs Kampf gegen Verwandtenehen mit großem Engagement führte.
Auch legte Heinrich sehr viel Wert auf Bildung. Für seine eigene Gründung Bamberg soll er die Lütticher Domschule wegen ihrer Gelehrsamkeit zum Vorbild erklärt haben. Viele der unter Heinrich II. eingesetzten Bischöfe verfassten historiographische oder theologische Werke, wie beispielsweise Thietmar von Merseburg und Adalbold von Utrecht. Durch besondere Gelehrsamkeit zeichnete sich auch Burchard von Worms aus, der zwar von Otto III. eingesetzt worden war, von Heinrich aber gefördert wurde. Er verfasste das berühmte Decretum Burchardi, eine systematisch geordnete kirchenrechtliche Sammlung. Freilich gab es auch Ausnahmen. Wenn man einer Anekdote der Vita Bischof Meinwerks glauben darf, hatte Bischof Meinwerk von Paderborn leichte Schwierigkeiten mit der lateinischen Sprache. Heinrich II., dem diese Schwäche bekannt war, soll sich einen Spaß daraus gemacht haben. Er tilgte die Silbe fa- aus dem Messbuch, was dem Bischof beim Lesen nicht sofort auffiel, so dass er einen Segen über die Maultiere (mulis und mulibus) anstatt über Diener und Dienerinnen (famulis et famulabus) sprach. Freilich hatte Heinrich Meinwerk auch nicht wegen seiner Gelehrsamkeit, sondern wegen seines Reichtums und seiner organisatorischen Fähigkeiten zum Bischof gemacht, damit er das arme Bistum Paderborn aus der größten Not herausführe. Welchen Stellenwert die Bildung jedoch im Normalfall für Heinrich hatte, zeigt sich darin, dass immerhin vier Nicht-Adlige Bischof wurden: Durand von Lüttich, Gundekar I. und Walter von Eichstätt sowie Godehard von Hildesheim. Sie waren freilich in noch viel höherem Maß von ihm abhängig als ihre Amtskollegen, die aus einflussreichen Familien stammten.
Die Quellenaussagen über Heinrich II. und sein Verhältnis zum Episkopat ließen sich beliebig vermehren. Man geht wohl kaum fehl, wenn man für die Regierungszeit Heinrichs II. die Bischöfe als führende Elite bezeichnet. Ganz gezielt baute er diese Beziehung auf und aus: Er forderte und förderte Bischöfe und Bistümer, manche mehr, manche weniger. Im Allgemeinen war das Verhältnis von Geben und Nehmen ein ausgeglichenes. Freilich gab es auch Fälle, wo erhebliche Spannung zu einer gewissen Benachteiligung einzelner Bistümer führte. Mit Erzbischof Heribert von Köln, der mit hohem persönlichen Einsatz versucht hatte, Heinrichs Königtum zu verhindern, söhnte er sich erst kurz vor dessen Tod aus. Gebhard, den Bischof von Regensburg, der zu Heinrichs Herzogszeit von Otto III. anstelle Taginos erhoben worden war, strafte er mit Missachtung; unter Gebhard erhielt das Bistum nicht eine Schenkung. Da nach und nach jedoch die Bischöfe des Reiches von Heinrich ausgesucht und eingesetzt worden waren, bildeten sie den stabilisierenden Faktor in seiner Politik, die ansonsten von Konflikten geprägt war. Wie überaus eng das Verhältnis Heinrichs zur Reichskirche war, fiel auch den Zeitgenossen auf. Diese Außergewöhnlichkeit blieb im Bewusstsein und führte später, als die spezifischen Bindungsformen der ottonisch-salischen Reichskirche im Vorfeld des Investiturstreits in die Kritik gerieten, zur Verteufelung Heinrichs II. Humbert von Silva Candida warf ihm in seiner Streitschrift Adversus simoniacos Kirchenraub und Simonie vor, was aus seiner Perspektive zweifellos nicht ungerechtfertigt war. Zu Heinrichs Zeit war es freilich nur die Steigerung und Intensivierung anerkannter Bindungsformen, die von den meisten akzeptiert wurden.
(Tania Brüsch)

Quellen:


Thangmar, Vita Bischof Bernwards, c. 40 "Kirchenumritt" Heinrichs II. (1003).


Thietmar VI/1 Das Bistum Merseburg wird Heinrichs II. Kapellan Wigbert anvertraut.
Thietmar VI/38 Thietmar denkt über seine Abhängigkeit als Bischof von der Huld des Königs nach.
Thietmar V/27 Diedenhofener Synode.
Thietmar VI/38 Heinrich bezeichnet Tagino als simpnista (Mitpriester).
Thietmar VIII/14 Thietmar preist die Wohltaten Heinrichs II. für die Merseburger Kirche.


Fundatio (Hildesheim), c. 4 Die Gelehrsamkeit der Lütticher Domschule soll Vorbild für die Bamberger Kirche werden.


Brun von Querfurt Brief Bruns an Heinrich mit der Ermahnung zur Barmherzigkeit.


Constantinus, c. 15 Heinrich II. fordert auf der Diedenhofener Synode von den Bischöfen eine strengere Wahrnehmung ihrer Pflichten.
Constantinus, c. 16 Heinrich II. fordert auf der Diedenhofener Synode eine strengere Befolgung des Kirchenrechts von den Bischöfen.
Constantinus, c. 17 Als Bischof Adalbero die Ansichten Heinrichs II. hinsichtlich der Verwandtenehe Konrads noch schärfer vertritt, kommt es zu tumultartigen Zwischenfällen.


Humbert von Silva Candida Humbert bezichtigt Heinrich des Kirchenraubs und der Simonie.

Über die Reichsbischöfe:

Brief Bischof Arnulfs Bischof Arnulf von Halberstadt erinnert Bischof Heinrich von Würzburg an seine Pflichten als Reichsbischof.
DH II. 371 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Abtei Helmarshausen. Leitzkau 1017 Juli 11.
Urteil der Goslarer Synode In Anwesenheit des Kaisers beraten und beschließen die Bischöfe über die Ehe von Klerikern unfreien Standes.
Beschlüsse der Synode von Seligenstadt Die reformorientierten Bischöfe und Äbte bemühen sich um Vereinheitlichungen von Vorschriften.
Humbert von Silva Candida Über den Einfluss der ottonischen Kaiser auf Belange der Kirche, der als unrechtmäßig und simonistisch gegeißelt wird.


Quedlinburger Jahrbücher, a. 1020 Erzbischof Heribert von Köln, der sich besonders in der Armenpflege verdient gemacht hat, stirbt; Herausstellung seiner Verdienste.


Lantbert, Vita Erzbischof Heriberts, c. 10 Erzbischof Heribert von Köln, der 1002 die Insignien nicht herausgab, kann bis kurz vor seinem Tod kein gutes Verhältnis zu Heinrich entwickeln.


Vita Bischof Meinwerks, c. 9 Bischof Meinwerk von Paderborn und Heinrich II.: Über das Verhältnis Heinrichs zu Meinwerk und über die Förderung der Kirche durch den kinderlosen König.
Vita Bischof Meinwerks, c. 92 Lob der Reichsbischöfe.
Vita Bischof Meinwerks, c. 180 Bischof Meinwerk von Paderborn und Heinrich II.: Meinwerk lädt Heinrich zur Kirchenweihe, die wegen des Einsturzes der Kirche nicht stattfindet.
Vita Bischof Meinwerks, c. 181 Bischof Meinwerk von Paderborn und Heinrich II.: Geschichte von den Schaffellen.
Vita Bischof Meinwerks, c. 182 Bischof Meinwerk von Paderborn und Heinrich II.: Geschichte vom Kelch.
Vita Bischof Meinwerks, c. 186 Bischof Meinwerk von Paderborn und Heinrich II.: Geschichte über die schlechten Lateinkenntnisse Meinwerks.


Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 15 Bischof Megingoz gilt als Ausnahmeerscheinung.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 16 Anekdote über Megingoz, der das Fasten nicht mag.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 17 Anekdote über Megingoz, der das Fasten und lange gottesdienstliche Handlungen nicht mag.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 18 Über die ungewöhnliche Art des Bischofs Megingoz bei Weihehandlungen.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 19 Anekdote über Megingoz, der sehr viel flucht. Über die Strenge Megingoz.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 20 Megingoz züchtigt einen königlichen Dienstmann wegen dessen Lügen.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 21 Megingoz züchtigt einen Würzburger Kleriker wegen seines unangemessenen Verhaltens ihm gegenüber.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 22 Anekdote über Megingoz und den Austausch von Geschenken mit dem Würzburger Bischof.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 23 Megingoz wehrt sich gegen die Forderung des Königs, diesem auf dem Weg nach Regensburg ein volles Servitium zu leisten.
Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 24 Megingoz weigert sich, dem König die gebührende Ehrerbietung zu erweisen, mit der Begründung, er selbst sei der ältere Verwandte.


Vita Bischof Godehards, c. 7 Zur Herkunft Godehards.

Aussagen über das Verhältnis von Reichskirche und Königtum in den Urkunden Heinrichs II.:

DH II. 34 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg das Nonnenkloster St. Stephan. Diedenhofen 1003 Januar 15.
DH II. 99 Heinrich schenkt dem von Otto III. begründeten, aber nicht vollendeten St. Adalbertstift zu Aachen den Zehnten von allen königlichen Einkünften zu Walcheren, Goslar und Dortmund, ferner die Kapelle zu Ingelheim und das Kloster auf dem Luisberg bei Aachen. Dortmund 1005 Juli 7.
D H II. 100 Heinrich bestätigt der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg den Ort Schieder samt Pertinenzien, unter Verbriefung der Immunität für denselben. Paderborn 1005 Juli 17.
DH II. 264 Heinrich schenkt dem Bistum Paderborn den ihm von Erzbischof Unwan von Bremen übereigneten Hof Moringen, mit der Maßgabe, dass der Ertrag auf die Lebenszeit des Bischofs Meinwerk diesem, nach seinem Tode aber dem Domkapitel zufalle. Grone 1013 April 24.
DH II. 269 Heinrich schenkt der durch feindliche Einfälle herabgekommenen bischöflichen Kirche zu Meißen sechs Ortschaften in den Gauen Dalaminci, Gudici und Niseni. Frankfurt 1013 Juli 19.
DH II. 277 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg die Abtei Schwarzach. Pavia 1013 oder 1014 Januar 17.
DH II. 371 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Abtei Helmarshausen. Leitzkau 1017 Juli 11.
DH II. 433 Heinrich schenkt dem Marienstift zu Aachen den vom Kloster Hersfeld eingetauschten Hof Muffendorf. Aachen 24. Juli 1020.
Gebetsverbrüderungen:

Thietmar VI/18 Dortmunder Gebetsbund.
Thietmar VII/33 Thietmar von Merseburg klagt sich an, die Vereinbarungen des Dortmunder Gebetsbundes nicht eingehalten zu haben.


DH II. 151 Heinrich schenkt seinen 'in Christo geliebtesten Bamberger Brüdern' den Ort Pförring. Frankfurt 1007 November 1.
DH II. 152 Heinrich schenkt seinen 'in Christo geliebtesten Bamberger Brüdern' den Ort Fürth. Frankfurt 1007 November 1.
DH II. 153 Heinrich schenkt seinen 'in Christo geliebtesten Bamberger Brüdern' denOrt Holzheim. Frankfurt 1007 November 1.
DH II. 224 Heinrich schenkt dem Domkapitel zu Magdeburg, in dessen Brüderschaft er aufgenommen ist, die Höfe Hiddeshuson mit der Mark, Ehrsten und Desingerode. Magdeburg, 1010 November 2.
DH II. 263 Heinrich schenkt dem Domkapitel (confratres) zu Hildesheim eine ihm von Gottfried, dem Sohn des Grafen Bardo, übereignete Besitzung in Ledi. Hildesheim 1013 März 26.
DH II. 368 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn das ihm übertragene Besitztum des Heinrich in den neun genannten Orten, unter der Bedingung der Überweisung von Kleidung und Nahrung eines Domherrn für sich und seine Gemahlin seitens des jeweiligen Bischofs und der Aufnahme beider in die Gebetsgemeinschaft der Kirche. Paderborn 1017.

Bischofserhebungen:

Quedlinburger Jahrbücher, a.1008 Adalbero, der Bruder der Königin, gewinnt Trier "gegen alles menschliche und göttliche Recht".
Quedlinburger Jahrbücher, a.1013 Der Ebf. Liawizo von Hamburg-Bremen stirbt, er möchte seinen Vikar Odda als Nachfolger sehen. Doch der König erhebt Unwan.


Hermann von Reichenau, a. 1008 Adalbero, der Bruder Kunigundes, kann sich nicht als Erzbischof von Trier durchsetzen.
Thietmar I/26 Nach Thietmar steht es Königen und Kaisern als Stellvertretern Christi auf Erden zu, Bistümer zu besetzen.
Thietmar VI/35 Heinrich weigert sich, Kunigundes Bruder Adalbero zum Erzbischof von Trier zu machen.
Thietmar V/39 Tod Erzbischof Giselhers von Magdeburg.
Thietmar V/40 Wahl Walthards durch das Domkapitel.
Thietmar V/41 Die Magdeburger beharren auf ihrem Wahlrecht; Heinrich II. kann durch Zureden und Versprechungen Walthard zum Verzicht überreden und Tagino als seinen Kandidaten durchsetzen.
Thietmar V/44 Weihe Taginos zum Erzbischof von Magdeburg.
Thietmar VI/38 Erzbischof Tagino schlägt Thietmar als neuen Bischof von Merseburg vor.
Thietmar VI/39 Im Traum wird Thietmar von einer Stimme gefragt, ob er Bischof von Merseburg werden will, und davor gewarnt, den hl. Laurentius zu verärgern.
Thietmar VI/40 Thietmar wird zum Bischof von Merseburg geweiht.
Thietmar VI/61 Tod Erzbischof Taginos von Magdeburg.
Thietmar VI/62 In Anwesenheit Thietmars wird Walthard vom Domkapitel gewählt. Thietmar verspricht seine Fürsprache beim König gegen die Zusage von Besitzrestitutionen.
Thietmar VI/66 Walthard wird zu Heinrich II. zitiert und erhält in geheimer Unterredung einen Ring als Zeichen der königlichen Zustimmung.
Thietmar VI/67 Erneute Wahl Walthards, Überreichung des Hirtenstabs durch Heinrich II. und Treueid Walthards.
Thietmar VI/68 Walthard wird als Erzbischof von Magdeburg inthronisiert.
Thietmar VI/72 Der Tod Walthards.
Thietmar VI/74 Die Versammelten wählen Dietrich zum Erzbischof, um das Wahlrecht zu wahren; Beisetzung Walthards.
Thietmar VI/79 Walthard erscheint Thietmar im Traum; über das Verhältnis der beiden zueinander. Die Wahlanzeige Dietrichs wird dem König überbracht.
Thietmar VI/81 Heinrich II. setzt anstelle Dietrichs seinen Kapellan Gero als Erzbischof von Magdeburg ein. Dietrich wird königlicher Kapellan.
Thietmar VI/88 Der sterbende Erzbischof Liawizo von Bremen schlägt Otto als seinen Nachfolger vor.
Thietmar VI/89 Heinrich II. weist Otto zurück und setzt seinen Kapellan Unwan als Erzbischof ein.
Thietmar VII/26 Heinrich II. setzt Poppo als Erzbischof von Trier ein und bestimmt, wer ihn weihen soll.
Thietmar VII/31 Heinrich II. setzt Wigger als Bischof von Verden ein.
Thietmar VIII/18 Heinrich II. bestimmt seinen Kapellan Rothard als Bischof von Konstanz (1018).


Eichstätter Bischofsgeschichten, c. 25 Heinrich II. setzt Gundekar I., der unfrei ist und der Bamberger Domkirche angehört, als Bischof von Eichstätt ein, damit dieser dem Bistum Bamberg die geforderten Gebiete der Diözese Eichstätt abtritt.

Adalbold, c. 29 Der königliche Kapellan Tagino wird Erzbischof von Magdeburg.

Wahlrechtsbestätigungen und -verleihungen mit Vorbehalt:

DH II. 45 Heinrich bestätigt der durch Feuersbrunst heimgesuchten bischöflichen Kirche zu Paderborn alle bisherigen Verleihungen, mit Ausnahme des Rechts der freien Bischofswahl, und den gesamten Besitzstand, wie sie ihn am Tage des Brandes innegehabt hat. Quedlinburg 1003 April 2.
DH II. 189 Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Minden die Immunität, die ihr von Otto II. verliehenen königlichen Gerechtsame zu Minden und das Wahlrecht, Letzteres jedoch mit Vorbehalt der königlichen Zustimmung. Dortmund 1009 März 12.
Weitere Schenkungen, Privilegierungen und Bestätigungen für Bischofskirchen, Bischöfe und Domkapitell:(ausgenommen sind die Schenkungen für Bamberg, die in dem entsprechenden Kapitel aufgeführt sind)

DH II. 3 Heinrich schenkt der dem Bischof Heinrich von Würzburg gehörenden Kirche Johannes' des Täufers bei Würzburg die Abtei Forchheim, die Orte Erlangen und Eggolsheim mit Zubehör und drei genannte Priester. 1002.
DH II. 5 Heinrich verleiht dem Bischof von Würzburg die Abtei Seligenstadt zum Nießbrauch auf Lebenszeit. Bamberg 1002 Juli 10.
DH II. 31 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche von Säben-Brixen eine Besitzung in Teugn. Regensburg 1002 November 24.
DH II. 34 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg das Nonnenkloster St. Stephan. Diedenhofen 1003 Januar 15.
DH II. 38 Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Würzburg die Abtei (Münster-) Schwarzach. Köln 1003 Februar 9.
DH II. 62 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Halberstadt als Entschädigung für die Abtretung eines Teils ihrer Diözese an das wiederhergestellte Bistum Merseburg hundert Hufen in sechs Ortschaften. Merseburg 1004.
DH II. 63 Heinrich schenkt der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg, damit sie bei der von ihm bewirkten Wiederherstellung des Bistums Merseburg keinen Schaden erleide, eine Besitzung im Gau Zeudici und einen Teil der Reliquien des hl. Mauritius. Magdeburg 1004 Februar 24. oder 25.
DH II. 64 Heinrich bekundet die Erneuerung des Bistums Merseburg und die Einsetzung seines Kapellans Wigbert zum Bischof, bestätigt der wiederhergestellten Kirche ihre Besitzungen und Recht in Zwenkau, Merseburg, Eythra und Helfta, verleiht ihr aus seinem Eigentum fünf Ortschaften und restituiert ihr den vom Bistum Halberstadt eingelösten Teil seiner Diözese. Wallhausen 1004 März 4.
DH II. 67 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Säben-Brixen das Gut Veldes in Krain mit Ausnahme des dem Domkapitel überwiesenen Zehntens und mit der Bestimmung, dass nach dem Tode des Bischofs Albuin zwei Drittel der Einkünfte des Gutes seinen Nachfolgern, ein Drittel aber dem Kapitel zufallen sollen. Trient 1004 April 10.
DH II. 84 Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Cremona die ihr von seinen Vorgängern erteilten Rechte: den Besitz des Flussufers, den Zoll und die öffentliche Gewalt innerhalb der Stadt und in einem Umkreis von fünf Miglien. Magdeburg 1004 Oktober 9.
DH II. 86 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Würzburg die Knechte Gerold und Iring. Frohse 1004 Oktober 15.
DH II. 100 Heinrich bestätigt der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg den Ort Schieder samt Pertinenzien, unter Verbriefung der Immunität für denselben. Paderborn 1005 Juli 17.
DH II. 136 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Freising sein Gut Katsch. Bamberg 1007 Mai 10.
DH II. 139 Heinrich bestätigt der erzbischöflichen Kirche zu Mainz ihre Besitzungen und Rechte. Mainz 1007 Mai 27.
D H II. 189 Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Minden die Immunität, die ihr von Otto II. verliehenen königlichen Gerechtsame zu Minden und das Wahlrecht, Letzteres jedoch mit Vorbehalt der königlichen Zustimmung.
DH II. 223 Heinrich nimmt die bischöfliche Kirche zu Brandenburg in seinen Schutz und verleiht dem Bischof Wigo und seinen Nachfolgern dieselbe Freiheit in der Wahl der Vögte, welche die sächsischen Bischöfe haben, sowie das freie Verfügungsrecht über die Zehnten des Bistums. Oschersleben 1010 Oktober 27.
DH II. 225 Heinrich verleiht der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Grafschaft des verstorbenen Grafen Hahold. Trebur 1011 April 10.
DH II. 242 Heinrich schenkt der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg des Königshof und die Stadt Frohse. Magdeburg 1012 Januar 21.
DH II. 248 Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Würzburg die Immunität. Frankfurt 1012 September 10.
DH II. 263 Heinrich schenkt dem Domkapitel zu Hildesheim eine ihm von Gottfried, dem Sohn des Grafen Bardo, übereignete Besitzung in Ledi. Hildesheim 1013 März 26.
DH II. 264 Heinrich schenkt dem Bistum Paderborn den ihm von Erzbischof Unwan von Bremen übereigneten Hof Moringen, mit der Maßgabe, dass der Ertrag auf die Lebenszeit des Bischofs Meinwerk diesem, nach seinem Tode aber dem Domkapitel zufalle. Grone 1013 April 24.
DH II. 265a Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn den ihm von Erzbischof Unwan von Bremen übereigneten Hof Bernhausen. Grone 1013 April 24.
DH II. 269 Heinrich schenkt der durch feindliche Einfälle herabgekommenen bischöflichen Kirche zu Meißen sechs Ortschaften in den Gauen Dalaminci, Gudici und Niseni. Frankfurt 1013 Juli 19.
DH II. 307 Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Paderborn ihre Besitzungen und Rechte. Pavia 1014.
DH II. 341 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Erbgüter des Bischofs Meinwerk, welche dieser seiner Mutter Adala und Adala dem Kaiser übertragen hat, und verleiht ihr für dieselben die Immunität. Dortmund 1016 Januar 10.
DH II. 344 Heinrich erneuert der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Verleihung der Grafschaft des verstorbenen Grafen Hahold. Dortmund 1016 Januar 14.
DH II. 368 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn das ihm übertragene Besitztum des Heinrich in den neun genannten Orten, unter der Bedingung der Überweisung von Kleidung und Nahrung eines Domherrn für sich und seine Gemahlin seitens des jeweiligen Bischofs und der Aufnahme beider in die Gebetsgemeinschaft der Kirche. Paderborn 1017.
DH II. 370 Heinrich schenkt dem von Bischof Meinwerk gegründeten Kloster Abdinghof bei Paderborn eine von Rediald ererbte Besitzung zu Grosseneder. Leitzkau 1017 Juli 10.
DH II. 371 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Abtei Helmarshausen. Leitzkau 1017 Juli 11.
DH II. 416 Heinrich bestätigt die Tradition, durch welche der Freigelassene Abbo sich mit seiner Familie und Habe der bischöflichen Kirche zu Verden zu eigen gegeben hat. Koblenz 1019 August 15.
DH II. 440 Heinrich verleiht der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Grafschaft des verstorbenen Grafen Liudolf mit der Maßgabe, dass ihr Ertrag zur Instandhaltung der Domkirche verwendet werden soll.
DH II. 484 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn das Gut Steini. Paderborn 1023 Januar 14.
DH II. 504 Heinrich verleiht der bischöflichen Kirche zu Utrecht die Grafschaft Drenthe.
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