(Heinrich schenkt dem Bistum Paderborn den ihm von Erzbischof Unwan von Bremen übereigneten Hof Moringen, mit der Maßgabe, dass der Ertrag auf die Lebenszeit des Bischofs Meinwerk diesem, nach seinem Tode aber dem Domkapitel zufalle. Grone 1013 April 24.)
Auf Intervention der Königin Kunigunde sowie des Erzbischofs Erkanbald von Mainz und der Bischöfe Bernward von Hildesheim, Arnold von Halberstadt, Heinrich von Würzburg, Dietrich von Minden und Hildeward von Zeitz übertrug Heinrich II. Bischof Meinwerk von Paderborn bzw. dem Domkapitel den Hof Moringen (bei Nordhausen/Hildesheim), den er vom Erzbischof Unwan von Bremen erhalten hatte. Die Urkunde hält Zusatzbestimmungen der Schenkung fest: Meinwerk durfte die Einkünfte aus dem Besitz für die Dauer seines Lebens nutzen, nach seinem Tod sollten die Erträge dann dem Domkapitel zugute komme. Solche Schenkungen zum Nießbrauch auf Lebenszeit kommen im Allgemeinen nur bei Empfängern vor, denen Heinrich II. sich persönlich verbunden fühlte. Meinwerk, mit dem er zusammen die Hildesheimer Domschule besucht hatte, zählte dazu. Im Jahr 1009 hatte Heinrich II. ihm das Bistum Paderborn übertragen. Abgesehen davon, dass er mit Meinwerk einen Mann seines Vertrauens in dieses Amt brachte, verband Heinrich wohl zwei Ziele mit seiner Wahl. Er wusste um Meinwerks ererbtes Vermögen und um seine Fähigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung. Beides sollte dem damals recht armen Bistum Paderborn zugute kommen. Indem er qualifizierte Männer wie Meinwerk als Bischöfe und Äbte einsetzte und die materielle Basis der Kirchen durch Schenkungen stärkte, kam er einer seiner Hauptaufgaben, der Sorge für die Kirchen des Reiches, nach. Wie die scheinbar persönliche Zuwendung an Meinwerk in diese Zusammenhänge passt, macht die Arenga der Urkunde deutlich: Der Ordo der Königserhebung fordere, dass der König die Kirchen Gottes bereichere und für die Bedürfnisse seiner Diener fromm und in demütiger Weise sorge (Aecclesias Christi ampliare servorumque eius necessitatibus pie ac clementer subvenire regalis promocionis ordo deposcit).
Die Überlieferung des DH II. 264 ist etwas problematisch. Vom Original hat sich nur ein Bruchstück erhalten, daneben gibt es einen Auszug in der Vita Meinwerci und eine Abschrift aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, die aber lückenhaft ist. Allerdings meinen die Herausgeber der Urkundenedition den Text aus diesen Vorlagen verhältnismäßig sicher rekonstruiert zu haben. Nur das Eschatokoll fehlt. Aus den Angaben der Vita Meinwerci wurde aber immerhin die Annahme abgeleitet, dass das Diplom am 24. April 1013 in Grone ausgestellt wurde.
(Tania Brüsch)