(Heinrich schenkt der durch feindliche Einfälle herabgekommenen bischöflichen Kirche zu Meißen sechs Ortschaften in den Gauen Dalaminci, Gudici und Niseni. Frankfurt 1013 Juli 19.)
Am 19. Juli 1013 wurde von der königlichen Kanzlei eine im Original erhaltene Urkunde für die bischöfliche Kirche zu Meißen ausgestellt. Bischof Eid von Meißen hatte beim König über die Zerstörungen geklagt, die seine Kirche durch feindliche Einfälle hatte hinnehmen müssen. Die Schäden seien so groß, dass ihm im Grunde genommen nur noch der Name geblieben sei, er aber den Pflichten seines Hirtenamtes nicht mehr nachkommen könne. Die Verheerungen müssen tatsächlich schlimm gewesen sein; auch Thietmar von Merseburg berichtet, dass Eid, den er aufgrund seiner Lebenshaltung und Pflichterfüllung fast als einen Heiligen schildert, nachdrücklich darum gebeten habe, aus Furcht vor künftigen Verwüstungen keinesfalls in Meißen bestattet zu werden (vgl. Thietmar VII/25).
Diese Situation spiegelt sich auch in der Arenga der Urkunde wider. Heinrich verweist darauf, dass er durch Gottes Willen auf dem Thron sitze. Obgleich ihm somit die Sorge für alle Angelegenheiten des Reichs übertragen sei, bemühe er sich besonders um die Kirchen. Sogar die notwendigen Aufbauleistungen klingen an, allgemein formuliert, wie in einer Arenga üblich. Die konkrete Hilfe besteht dann in der Übertragung von sechs Ortschaften in den Gauen Dalaminci, Gudici und Niseni. Die Urkunde zeigt sehr anschaulich, wie sehr auch Arengen, die anscheinend allgemeingültige Angaben machen, in sehr engem Bezug zum eigentlichen Urkundeninhalt stehen können und nicht nur gebräuchliche Rechtfertigungen für das herrscherliche Handeln oder legitimatorische Aussagen zum Königtum enthalten.
(Tania Brüsch)