Heinrich II. und die Reichsklöster

Die "Reichsklöster" unterscheiden sich von anderen Klöstern durch ihre unmittelbare Zuordnung zum König. Ihre Wurzeln liegen in der Karolingerzeit. Karl der Große und noch mehr sein Sohn Ludwig der Fromme hatten den karolingischen Gründungen Königsschutz und Immunität verliehen, die fortan ein feste Einheit bei der Privilegierung bildeten. Dadurch gerieten die wichtigen Abteien im Reich in unmittelbaren Bezug zum König bzw. Kaiser. In nachkarolingischer Zeit gingen im ostfränkisch-lothringischen Raum diese Klöster in der Reichskirche der Ottonen auf. Ihre Anzahl vermehrte sich durch eigene Stiftungen der Liudolfinger-Ottonen sowie durch adlige Gründungen, die von ihren Stiftern ­ um die Existenz der Klöster zu sichern ­ an die ottonischen Könige übertragen wurden.
Unter Otto I. nahm dann das langsam Gestalt an, was in der Forschung lange Zeit als "ottonisch-salisches Reichskirchensystem" bezeichnet wurde. Inzwischen spricht man dieser Organisationsform den System-Charakter ab, weil weder für Otto I. noch für seine Nachfolger erkennbar ist, dass sie zielgerichtet und bewusst ­ also "systematisch" ­ auf dieses Ziel hingearbeitet hätten. Dennoch weist die ottonisch-salische Reichskirche, wie man diese Institution inzwischen nur noch nennt, einige besondere Merkmale auf. Die Reichskirche, zu der die Bistümer wie auch die Reichsabteien zählen, war Teil der Universalkirche, zugleich aber durch bestimmte Rechte und Pflichten in die politischen Strukturen des Reiches integriert. Der König konnte meist direkt den Nachfolger eines verstorbenen Bischofs oder Abtes auswählen. Seine Herrschaftsgewalt fand ihren Ausdruck in der Investitur mit dem Stab. Der König versprach Schutz und Immunität, verlieh Regalien (Königsrechte) und tätigte zahlreiche Schenkungen aus königlichem Erb- und Reichsgut. Auf der Seite der Reichskirchen bestand die Verpflichtung zu Hof- und Heerfahrt und zur Leistung des Servitium regis. Diese Pflichten und Leistungen schufen eine enge Bindung, von der beide Seiten profitierten. Vor allem für die Klöster war der Status einer Reichsabtei durchaus begehrenswert. So preisen die Tegernseer Mönche Heinrich II. in einem Brief als Garanten ihrer Sicherheit. Tatsächlich hatte keine adlige Stiftung die Chance, so reich zu werden und so lange zu existieren wie die großen alten Reichsabteien. Ihre Vorsteher gehörten ­ ebenso wie die Bischöfe ­ zu den mächtigen Fürsten im Reich. Umgekehrt konnten die Könige immer wieder von Neuem Männer ihres Vertrauens in diesen Positionen etablieren, da sie nicht vererbbar waren. Zudem wurden Reichsgut und Privilegien von den Abteien oft sehr viel effektiver verwaltet, was dem Königtum indirekt wieder zugute kam.
Heinrich II. wusste die vielfältigen Möglichkeiten, die sich ihm durch die Reichsklöster boten, zu nutzen wie kein anderer. Bereits zu Beginn seines Königtums signalisierte er mit seinem "Kirchenumritt" im Jahr 1003, dass er seine Herrschaft auf die Reichskirche stützen wollte. Sein Verhalten gegenüber den Reichsklöstern war durch zwei Grundmotive geprägt: Infolge seiner hervorragenden Ausbildung war er zum einen sehr an kirchlich-religiösen Angelegenheiten interessiert, zu denen auch die Klosterreform zählte, die er Zeit seines Lebens verfolgte. Zum anderen bestand er auf seiner königlichen Verfügungsgewalt über die Reichsklöster. Einzelne Abteien förderte er durch Schenkungen und Privilegierungen, er schreckte aber auch nicht davor zurück, andere Reichsklöster an Bistümer zu verschenken und ihnen so die königliche libertas ecclesiae zu entziehen. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen.
Nach der Regula Benedicti sollte der Vorsteher eines Klosters von den Angehörigen des Konvents gewählt werden. Einwirkungen von außen waren nicht vorgesehen. So wie die Eigenklosterherren jedoch die Äbte ihrer Klöster bestimmten, nahmen auch die Ottonen zunehmend Einfluss auf die Wahlen in den Reichsklöstern. Die Rechtslage war also alles andere als eindeutig, und kirchenrechtlich war die ottonische Kirchenpolitik in keiner Weise gedeckt. Die Zustimmung zur freien Abtswahl wurde als Privileg gewährt, das sich jedes Kloster nach Möglichkeit von jedem neuen Herrscher bestätigen ließ. Uns ist eine ganze Reihe von solchen Wahlrechtsprivilegien überliefert: Sechs von Heinrich I., 40 von Otto I., 33 von Otto II., 27 von Otto III. und 25 von Heinrich II. Rechnet man die Anzahl der ausgestellten Urkunden auf die Herrscherjahre um, so zeigt sich deutlich eine steigende Tendenz bis zu Otto II. und Otto III., die ungefähr die gleiche Anzahl von Wahlrechtsprivilegien pro Jahr ausstellten. Dabei zählen die Bestätigungen ebenso wie die Neuverleihungen. Unter Heinrich II. gehen die Privilegierungen um 60 bis 70 Prozent zurück. Auch wenn man den Unsicherheitsfaktor des Überlieferungszufalls in Rechnung stellt, bleibt diese Verringerung beachtlich und macht die sehr viel straffere Führung der Reichsklöster unter Heinrich II. deutlich.
Noch vehementer als seine Vorgänger beharrte Heinrich II. darauf, dass zumindest bei einigen der wichtigsten Reichsabteien die Vorsteher nicht ohne seine Zustimmung gewählt wurden. Für Bayern hatte er dieses Recht sogar schon als Herzog beansprucht. So störte es ihn nicht im Geringsten, dass das Kloster Tegernsee bereits unter Otto II. das freie Wahlrecht verliehen bekommen hatte. In Tegernsee kannte man seine Einstellung. Als 1001 ein neuer Abt gefunden werden musste, schrieb der Konvent an Heinrich und bat ihn nachdrücklich, den Wunsch der Tegernseer Mönche nicht zu übergehen. Heinrich setzte damals Godehard von Niederaltaich ein, weil dieser die von Heinrich bevorzugten Ideen einer Klosterreform vertrat. Allerdings konnte Godehard sich nicht durchsetzen, so dass Heinrich ihn schon nach schon nach kurzer Zeit wieder zurückberief.
Im altehrwürdigen Kloster Reichenau war man nicht so vorsichtig gewesen. Anstatt sich vor der Wahl eines neuen Abtes mit Heinrich II. ins Einvernehmen zu setzen, wählten die Mönche im Jahr 1006 einen eigenen Kandidaten. Dieser wurde von Heinrich abgelehnt. Er gab ihnen "gegen ihren Willen als Vorgesetzten einen gewissen Immo, Abt von Gorze, der zugleich Prüm innehatte", wie Hermann von Reichenau (a. 1006) knapp fünfzig Jahre später schrieb. Wieder war es ein Vertreter der Kirchenreform, auf den Heinrich II. bestand; Immo sei ein strenger Mann gewesen, so Hermann, einige der Brüder hätten daraufhin das Kloster verlassen, andere seinen von ihm durch Fasten, Schläge und Verbannung schwer bedrängt worden. Die Klagen über Immos Strenge wurden so laut, dass Heinrich auch diesen Abt wieder abberufen musste.
Nicht nur die gesunkene Anzahl der Wahlrechtsverleihungen und seine Einflussnahmen, sondern auch die Art der Verleihungen zeigt, dass Heinrich seiner Mitwirkung bei der Abtswahl einen sehr hohen Stellenwert beimaß. Hier finden wir Klauseln, die das an sich freie Wahlrecht einschränkten. Beispielsweise verlieh er im März 1003 dem Kloster Nienburg Königsschutz, Immunität und Wahlrecht, Letzteres unter Vorbehalt der Mitwirkung des Königs bei der Einsetzung des Abtes. Im Juni 1004 erhielt St. Gallen eine ähnliche Urkunde, und für das Kloster auf der Bodenseeinsel Reichenau hat sich eine solche Urkunde mit eingeschränkter Wahlrechtsbestätigung aus dem Jahr 1016 erhalten, um nur einige Beispiele zu nennen.
In einer anderen Art und Weise machte Heinrich II. seine Verfügungsgewalt über die Reichsklöster noch deutlicher: Er verschenkte einzelne Abteien an Bistümer, in einem Fall sogar an eine andere Reichsabtei. Nun bedeutete dies in keinem der Fälle eine Auflösung der verschenkten Institution, dennoch konnte Heinrich kaum auf die Zustimmung der Betroffenen hoffen. Auch wenn der Bischof, der nun über eine solche ehemalige Reichsabtei verfügen konnte, dieser in der Praxis ihre Autonomie beließ und ihren Bestand wahrte, war es doch eine Rangminderung: Man unterstand nicht mehr dem König, sondern "nur noch" einem Bischof. Auch zeigt sich wieder ein deutlicher Unterschied zwischen Heinrich II. und seinen Vorgängern, denn in seiner Zeit liegt ein deutlicher Höhepunkt von Klosterschenkungen. Damit lässt sich in ottonisch-salischer Zeit nur die Vergabepraxis Heinrichs IV. vergleichen ­ größtenteils freilich noch zur Zeit seiner Unmündigkeit.
Heinrich II. traf diese Entscheidungen nicht beliebig und unüberlegt. Meist kann man aus den Umständen der Schenkungen auf seine Motive schließen. Im Juli 1002 übertrug er die am Main gelegenen Abtei Seligenstadt an Bischof Heinrich von Würzburg zum Nießbrauch auf Lebenszeit. Hierbei handelte es sich vielleicht um eine Art Entschädigung, denn er hatte den Bischof eine Zeit lang in Geiselhaft gehalten. Auf dieses Weise hatte Heinrich II. versucht, die Königsinsignien nach dem Tod Ottos III. in die Hand zu bekommen. Er hatte den Leichenzug eine Weile begleitet und sich vom Bruder Bischof Heinrichs, Erzbischof Heribert von Köln, die Insignien aushändigen lassen ­ bis auf die Heilige Lanze, die Heribert vorausgesandt hatte. Da diese für Heinrich besonders wichtig war, erpresste er den Erzbischof, nahm zunächst ihn selbst, dann ersatzweise seinen Bruder als Geisel. Nun war diese Form der Geiselhaft keine kriminelle Handlung nach modernem Verständnis, sondern diente der Absicherung einer Zusage. Dennoch durfte Heinrich von Würzburg im Nachhinein ein Zeichen des Wohlwollens von seinem ­ nun mehr ­ König erwarten. Diese Entschädigung ging auf Kosten des Klosters Seligenstadt, das aber immerhin hoffen konnte, nach dem Tod des Bischofs wieder den Status einer Reichsabtei zu erlangen.
Auffällig ist auch die Übertragung der Abtei Stein am Rhein an das Bistum Bamberg. Hier schlug er gleichsam zwei Fliegen mit einer Klappe: Es war ein Schlag gegen die Konradiner, die von Heinrich wieder und wieder geschädigt und bedrängt wurden. Im Jahr 1002 war Herzog Hermann II. von Schwaben Heinrichs schärfster Konkurrent um den Thron gewesen, hatte sich jedoch unterwerfen müssen. Nach dem Tod des Herzogs übernahm Heinrich die Vormundschaft für Hermann III., dessen noch unmündigen Sohn und Nachfolger im Herzogtum, um so Einfluss auf die Verhältnisse in Schwaben zu bekommen. Im Jahr 1003 hatte er den Versuch unternommen, die Ehe eines anderen Konradiners, des späteren Herzogs Konrad von Kärnten, aufgrund zu naher Verwandtschaft für ungültig erklären zu lassen. Die Vergabung Steins im Jahr 1007 war eine weitere Attacke gegen die Familie. Zunächst hatte Heinrich die Abtei, die sich zu einer Art Hauskloster für die schwäbische Herzogsfamilie entwickelt hatte, 1005 vom Hohentwiel nach Stein am Rhein verlegt, dann verschenkte er sie 1007 an Bamberg. Stein gehörte also zur reichhaltigen Ausstattung des von Heinrich gegründeten Bistums Bamberg, das mit großem Abstand zu allen anderen Institutionen die meisten Schenkungen von ihm erhielt. Neben Stein übertrug er Bamberg allein sieben weitere Reichsabteien. Dazu gehörten (neben Stein am Rhein) die Mönchsklöster Deggingen, Gengenbach, Haslach und Schuttern, die weiblichen Reichsabteien Bergen (Eichstätt), Kitzingen und Neuburg an der Donau. Um die legitime Verfügungsgewalt des Königs herauszustellen, werden diese Klöster im einheitlichen Urkundenformular allesamt als abbatiae nostrae iuris/proprietatis ('Abteien unseres Rechts/Eigentums') bezeichnet.
Besonders schlimm traf es die an der Unstrut gelegene Abtei Memleben, die an das Reichskloster Hersfeld verschenkt wurde und damit ihren Status als eigenständiges Kloster verlor. Für den Konvent muss diese Erfahrung besonders bitter gewesen sein, weil die Abtei für höhere Ziele gegründet worden war. Es war eine Stiftung Ottos II., über dessen Motive in der Forschung zwei unterschiedliche Auffassungen herrschen. Diese sind zwar miteinander unvereinbar, jedoch verweisen beide auf ein Unternehmen von großer Bedeutung. Die eine These besagt, Memleben sei als Kompensationsleistung für den Merseburger Bistumsheiligen Laurentius geplant gewesen, den Otto II. durch die Aufhebung des Bistums geschädigt hatte. Die andere zielt auf eine bedeutende Rolle Memlebens bei der Polenmission. Mangels Quellen vermag keine These die andere auszustechen. Jedoch gleichgültig, welcher Ansicht man folgen mag, allein die für damalige Zeit ungeheure Größe der Kirche, von der heute noch Ruinen vorhanden sind, macht deutlich, dass hier keinesfalls eine Stiftung unter vielen geplant war. Otto II. hatte Großes mit Memleben vorgehabt. Dementsprechend hatte er das Kloster gefördert. Auch sein Nachfolger Otto III. besuchte und beschenkte die Abtei.
1002 war Abt Reginold so geschickt gewesen, sich von dem neuen König sofort die Rechte und den Besitz Memlebens bestätigen zu lassen. Dies geschah im November, als Heinrich II., der gerade erst seinen Gegner Hermann von Schwaben unterworfen hatte, noch recht vorsichtig agierte. Die Urkunde hatte jedoch nur einen kurzfristigen Gewinn bedeutet. Ende 1014, Anfang 1015 versuchte Heinrich II. nämlich, vom Kloster Hersfeld die Zustimmung zu einem umfangreichen Gütertausch zugunsten des Bistums Bamberg zu bekommen. Die darüber ausgestellten Urkunden lassen erkennen, dass hart verhandelt wurde. Letzten Endes konnte Heinrich sein Ziel wohl nur erreichen, indem er dem Kloster Hersfeld seine alten Zehntrechte zurückgab, die ihm Otto II. zur Ausstattung Memlebens seinerzeit genommen hatte. Als Dreingabe fügte er auch noch das Kloster selbst hinzu, das fortan nur noch eine Hersfelder Propstei neben anderen war. Den Memlebener Mönchen dürfte Hören und Sehen vergangen sein ob des rasanten Abstiegs ihres Klosters. Sie hatten sich sicherlich auf die Bestätigung Heinrichs II. von 1002 verlassen. Nun setzte der Kaiser Reginold ab und nahm dem Konvent somit den Abt. Dieser konnte nach der Regula Benedicti normalerweise als Einziger die Belange eines Kloster nach außen vertreten. Dann entzog er dem Kloster mit den Zehntrechten im Friesenfeld und im Hassegau seine wichtigste Einnahmequelle. In der Urkunde für Hersfeld erklärte er anschließend, dass es zu seinen Aufgaben gehöre, für eine arme Abtei wie Memleben zu sorgen; um ihre Not zu lindern, habe er sie dem reichen Hersfeld mit seinem betriebsamen Abt Arnold unterstellt ­ dass Heinrich diese Armut kurz zuvor herbeigeführt hatte, wird freilich nicht erwähnt.
Man darf in diesen Vorgehensweisen nicht allein Schikane sehen oder Heinrich II. einen aggressiven Durchsetzungswillen unterstellen. Heinrich sah es als seine Pflicht, sich um das Wohl der Reichskirche zu kümmern. Dabei konnte und wollte er nicht allen Kirchen in gleicher Weise gerecht werden. In seinen Urkundenarengen sind programmatische Äußerungen überliefert, in denen sich sein Anspruch auf die Verfügungsgewalt ­ vor allem über die Reichsklöster ­ ebenso wie seine Verantwortung und Fürsorgepflicht verdeutlichen. Im Januar 1013 oder 1014 schenkte Heinrich II. die Abtei Schwarzach an die bischöfliche Kirche von Straßburg. Die Arenga der Urkunde diktierte er persönlich. Der menschliche Körper sei nach der vernunftmäßigen göttlichen Ordnung so gestaltet, dass die kleineren Glieder dem Haupt unterworfen sind, von dem sie wie von einem militärischen Führer gelenkt würden. Nach diesem Vorbild halte er es für angemessen, die kleineren Kirchen im Reich den größeren zu unterstellen. ­ Als von Gott erwählter und gesalbter König durfte und musste er ordnend in die Kirchenlandschaft des Reiches eingreifen, wenn er seine Aufgabe erfüllen wollte. So darf man ihm auch nicht das in der Urkunde für Hersfeld erwähnte Empfinden einer Fürsorgepflicht absprechen. Die Entscheidung, Memleben an Hersfeld zu unterstellen, war unter den gegebenen Umständen durchaus rational: Das Bistum Bamberg benötigte eine komfortable Ausstattung, damit ihm nicht dasselbe Schicksal widerfuhr wie dem von Otto II. aufgehobenen Bistum Merseburg. Hersfeld war ein alte, reiche Abtei, verkehrstechnisch günstig gelegen und von Heinrichs Lieblingsreformer Godehard einem strengen Lebenswandel unterworfen worden. Memleben hingegen besaß für Heinrich keinerlei Funktion. So lag es nahe, Memlebener Besitz und Eigenständigkeit zugunsten zweier wichtiger Kirchen im Reich zu opfern.
Auch wenn Heinrich II. einige Reichsklöster offenbar überhaupt nicht unterstützte oder gar als politische Verhandlungsmasse einsetzte, indem er sie an andere kirchliche Institutionen verschenkte, darf man nicht übersehen, dass er andere in hohem Maße förderte. Allein die Anzahl der Urkunden spricht für sich: Fast 40 % seiner überlieferten Urkunden gingen an Reichsklöster. Schaut man genauer hin, so erkennt man, dass Heinrich immer wieder wie im Fall Memleben-Hersfeld-Bamberg seine Kräfte bündelte. Er beschenkte nicht alle Abteien seines Reiches nach dem "Salzstreuerprinzip", sondern wählte einzelne aus, die er begünstigte. Dabei galt sein Interesse den Klöstern, die wichtige Funktionen für ihn erfüllten oder zu denen er ­ z.T. noch aus seiner Herzogszeit ­ sehr gute Beziehungen hatten und die sein Königtum vorbehaltlos unterstützten. Man darf also nicht den Einzelfall betrachten, sondern muss den Blick auf Heinrichs Vorstellungen von Herrschaft werfen, die sich auf die Reichskirche stützte. So gesehen lässt sich vieles, was zunächst als Willkürmaßnahme erscheint, ebensogut als eine zielgerichtete Konzentration der Mittel interpretieren.
(Tania Brüsch)

Quellen:


Tegernseer Briefsammlung Brief Nr. 25: Heinrich wird als Stützpfeiler der Kirche bezeichnet.
Tegernseer Briefsammlung Brief des Konvents an Herzog Heinrich IV. von Bayern: Die Mönche bitten Heinrich, ihre Wünsche bei der Wahl eines neuen Abtes zu berücksichtigen.
Tegernseer Briefsammlung Gedicht Nr. XX: Das Gedicht preist Herzog Heinrich als Herrscher und beklagt dann den Zorn des Herzogs über die eigenmächtige Wahl eines Abtes durch den Konvent.
Tegernseer Briefsammlung Brief Nr. 68: Abt Eberhard bittet den Kaiser, das Kloster und seine Güter vor Feinden zu schützen.


Vita Bischof Godehards, c. 11 Godehard wird Abt von Tegernsee.


Hermann von Reichenau, a. 1006 Heinrich II. zwingt dem Reichenauer Konvent Immo von Gorze und Prüm als Abt auf.
Hermann von Reichenau, a. 1008 Heinrich II. setzt anstelle des "grausamen" Immo Bern als Abt von Reichenau ein.


Quedlinburger Jahrbücher, a. 1014 Heinrich II. visitiert das Kloster Corvey.


Everhelm, Vita Poppos Geschichte vom "Honigschlecker".


DH II. 3. Heinrich schenkt der dem Bischof Heinrich von Würzburg gehörenden Kirche Johannes' des Täufers bei Würzburg die Abtei Forchheim, die Orte Erlangen und Eggolsheim mit Zubehör und drei genannten Priestern. 1002.
DH II. 166. Heinrich schenkt dem von ihm gegründeten Bistum Bamberg die Abtei Stein.
DH II. 277 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg die Abtei Schwarzach.
DH II. 371 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Abtei Helmarshausen. Leitzkau 1017 Juli 11.
DH II. 507a Heinrich trifft Bestimmungen über die Abstellung und Bestrafung von Streitigkeiten und Gewalttaten zwischen den Leuten der Klöster Fulda und Hersfeld. Bamberg 1024 März 9.

Aussagen über das Verhältnis zu den Reichsklöstern in den Urkunden Heinrich II.:

DH II. 331 Heinrich schenkt dem Kloster Hersfeld das Kloster Memleben. Frankfurt 1015 Februar 5.
DH II. 99 Heinrich schenkt dem von Otto III. begründeten, aber nicht vollendeten St. Adalbertstift zu Aachen den Zehnten von allen königlichen Einkünften zu Walcheren, Goslar und Dortmund, ferner die Kapelle zu Ingelheim und das Kloster auf dem Luisberg bei Aachen. Dortmund 1005 Juli 7.
DH II. 277 Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Straßburg die Abtei Schwarzach. Pavia 1013 oder 1014 Januar 17.
DH II. 352 Heinrich verleiht dem Stift des hl. Florin zu Koblenz das Marktrecht zu Gillenfeld mit Zoll und Münze. Frankfurt 1016.
DH II. 433 Heinrich schenkt dem Marienstift zu Aachen den vom Kloster Hersfeld eingetauschten Hof Muffendorf. Aachen 1020 Juli 24.
Wahlrechtsbestätigungen und -verleihungen mit Vorbehalt:

DH II. 43 Heinrich bestätigt dem Kloster Nienburg Königsschutz, Immunität und Wahlrecht, unter Vorbehalt einer Mitwirkung des Königs bei der Besetzung der Abtswürde. Magdeburg 1003 März 22.
DH II. 76 Heinrich bestätigt dem Kloster St. Gallen die Immunität, das Inquisitions- und das Wahlrecht, Letzteres jedoch vorbehaltlich der königlichen Mitwirkung bei der Wahl. Zürich 1004 Juni 17.
DH II. 354 Heinrich bestätigt dem Kloster Reichenau die Immunität, die Zollfreiheit, gewisse Verleihungen von Zinsen und Zehnten und das Wahlrecht, Letzteres mit Vorbehalt der königlichen Zustimmung. Dammerkirch 1016 August 29.
DH II. 429 Heinrich bestätigt dem Kloster Fulda die Immunität, den Zehntbezug von den eigenen Gütern und das Wahlrecht, vorbehaltlich der königlichen Zustimmung. Fulda 1020 Mai 3.
Memleben ­ Hersfeld ­ Bamberg:

Thietmar VII/31 Thietmar beklagt die Vertreibung Abt Reginolds von Memleben und die Unterstellung seiner Abtei unter das Kloster Hersfeld.
DH II. 25 Heinrich II. bestätigt dem Kloster Memleben die Immunität und den Besitzstand und verleiht ihm rechtliche Gleichstellung mit den Klöstern Fulda, Corvey und Reichenau sowie freie Wahl des Abtes und des Vogtes. Regensburg 1002 November 16.
DH II. 329 Heinrich vertauscht an das Kloster Hersfeld sechs Litenhufen zu Beuna gegen eine Besitzung zu Riestedt. Frankfurt 1015 Januar 26.
DH II. 330 Heinrich macht einen Tausch zwischen Otto II. und dem Kloster Hersfeld rückgängig. Frankfurt 1015 Januar 26.
DH II. 331 Heinrich schenkt dem Kloster Hersfeld das Kloster Memleben. Frankfurt 1015 Februar 5.
DH II. 332a Heinrich tauscht zu Gunsten der Bamberger Kirche von dem Kloster Hersfeld die Höfe Rodheim, Welbhausen, Schnackenwerth und Wonfurt ein und gibt ihm dafür eine von Siegfried, dem Sohne Siegfrieds, empfangene Besitzung zu Wanfried, eine von einem anderen Siegfried empfangene Besitzung zu Liutfrideshusun und sein Gut zu Klobikau. Frankfurt 1015 Februar 5.
DH II. 366 Heinrich bestätigt dem Kloster Michelsberg bei Bamberg die demselben von dem Bischof Eberhard von Bamberg geschenkten Besitzungen und verleiht ihm das Wahlrecht, vorbehaltlich der bischöflichen Zustimmung. Frankfurt 1017 Mai 8.
DH II. 433 Heinrich schenkt dem Marienstift zu Aachen den vom Kloster Hersfeld eingetauschten Hof Muffendorf. Aachen 1020 Juli 24.
Weitere Schenkungen, Rechtsverleihungen und Bestätigungen für Reichsklöster:

DH II. 23 Heinrich schenkt dem Kloster Tegernsee einen Hof zu Regensburg; Regensburg, 1002 November 12.
DH II. 29 Heinrich verleiht dem Kloster Niedermünster zu Regensburg Königsschutz, Immunität und Wahlrecht und bestätigt seinen Besitz. Regensburg 1002 November 20.
DH II. 51 Heinrich verleiht dem Kloster Hersfeld den Wildbann über den Forst Eherineuirst. Rohr 1003 Mai 30.
DH II. 83 Heinrich schenkt dem Kloster Nienburg Besitzungen an der Lausitz.
DH II. 213 Heinrich schenkt dem Kloster Obermünster zu Regensburg den Hof Sallach.
DH II. 363 Heinrich und seine Gemahlin Kunigunde schenken dem Nonnenkloster zu Hilwartshausen 66 Joch zu Gimte. Kaufungen 1017.
DH II. 375 Heinrich schenkt dem von seiner Gemahlin Kunigunde gegründeten Nonnenkloster zu Kaufungen den Hof Hedemühlen. Gottern 1017 Dezember 6.
DH II. 380 Heinrich verleiht dem Kloster Burtscheid die Novalländereien in einem um den Ort gelegenen Bezirk mit angegebenen Grenzen.
DH II. 409 Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen die Orte Lay, Waldesch, Winningen, Bisholder und Trimbs.
DH II. 411 Heinrich schenkt dem Nonnenkloster zu Kaufungen den zum Erbgut seiner Gemahlin Kunigunde gehörigen Hof Herleshausen.
DH II. 413 Heinrich verleiht dem Kloster Fulda Münz- und Marktrecht in Fulda nebst Zoll und Gerichtsbarkeit. Köln 1019 Juli 1.
DH II. 428 Heinrich verleiht dem von der Adala begonnenen Nonnenkloster zu Göß, welches deren Sohn, der Kapellan Aribo, dem Kaiser tradiert hat, die Immunität und das Recht, Äbtissin und Vogt zu wählen, unter Vorbehalt der königlichen Befugnisse bei der Ernennung des Vogts. Fulda 1020 Mai 1.
DH II. 437 Heinrich schenkt seinem Kapellan Aribo, der seine Bemühungen gegen Verwandtenehen unterstützt, einige Knechte, die nach Aribos Tod das Nonnenkloster zu Göß erhalten soll. Hammerstein 1020 Dezember 23.
DH II. 509 Heinrich schenkt dem Kloster Fulda die Grafschaft Stoddenstadt.
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