(Heinrich bestätigt der durch Feuersbrunst heimgesuchten bischöflichen Kirche zu Paderborn alle bisherigen Verleihungen, mit Ausnahme des Rechts der freien Bischofswahl, und den gesamten Besitzstand, wie sie ihn am Tage des Brandes innegehabt hat. Quedlinburg 1003 April 2.)
Zur Paderborner Kirche hatte Heinrich II. von Anfang an ein besonders gutes Verhältnis. Da er in Sachsen, besonders im ostfälischen Teil, immer wieder auf erhebliche Schwierigkeiten stieß und sich mit dem Laienadel auseinandersetzen musste, kam den Bistümer eine besondere Vertrauensstellung zu. Thietmar von Merseburg berichtet, wie Bischof Rethar von Paderborn sich bemüht hatte, Markgraf Ekkehard I. von Meißen, der 1002 auf die Königskrone gehoffte hatte, von seinem Vorhaben abzubringen, indem er ihm dessen Aussichtslosigkeit vor Augen stellte. Am 10. August war dann Kunigunde etwas überstürzt und improvisiert durch Erzbischof Willigis in Paderborn gekrönt worden. Das Herrscherpaar befand sich auf dem Weg in den Westen, um die noch ausstehenden Huldigungen zu erlangen. Paderborn litt zu dieser Zeit noch unter den Folgen einer Feuersbrunst. So war es zu einem Zwischenfall mit Todesopfern gekommen, weil einige Bayern aus Heinrichs Tross sich nicht ausreichend versorgt fühlten und randalierten. Kurz: Heinrich II. schuldete dem Paderborner Bischof seinen Dank.
In einer ersten Urkunde hatte Heinrich II. bereits im September 1002 einen Forst geschenkt und der Paderborner Kirche einige ihrer Privilegien bestätigt. Offenbar war Bischof Rethar damit aber noch nicht zufrieden und drängte darauf, dass Heinrich II. ihm alle von Otto III. im Jahr 1001 zugestandenen Rechte bestätigte. Dies geschah mit dem vorliegenden Diplom, das im Original erhalten blieb und, von geringfügigen Abweichungen abgesehen, dem Wortlaut der Vorurkunde folgt. Mit einer Ausnahme: Heinrich verweigerte die Bestätigung der freien Bischofswahl durch das Domkapitel. In diesem Punkt ließ er nicht mit sich verhandeln. Auch in der Praxis bestand er darauf, vor jeder Bischofswahl nach seinem Einverständnis gefragt zu werden. Trotz dieser Einschränkung blieb aber das Verhältnis zwischen dem König und dem westfälischen Bischöfen ein ausgezeichnetes.
(Tania Brüsch)