Urkunde Heinrichs II. für die bischöfliche Kirche zu Paderborn (DH II. 225)

(Heinrich verleiht der bischöflichen Kirche zu Paderborn die Grafschaft des verstorbenen Grafen Hahold. Trebur 1011 April 10.)

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich, durch das Walten der göttlichen Vorsehung König. Die Gnade der göttlichen Güte, die uns zum Gipfel königlicher Hoheit geführt hat, wollte, dass wir herrschen, um durch Stärken und Kräftigen die Ordnung der Kirchen zu stützen, besonders aber die Stätten, die zwar von unseren Vorgängern, den Königen und Kaisern, gegründet wurden, doch wegen unserer Sündenschuld fast vernichtet erscheinen. Daher soll es nach unserem Willen der Aufmerksamkeit aller unserer Getreuen, der gegenwärtigen wie der zukünftigen, nicht entgehen: angetrieben von der Liebe zu Gott, für das Heil unserer Seele und der unserer Eltern sowie Kaiser Ottos III. seligen Angedenkens, auf Fürsprache unserer geliebten Gemahlin, der Königin Kunigunde und auf Bitten Meinwerks, des hochwürdigen Bischofs der heilige Kirche von Paderborn, wollen wir hiermit ihm und seiner heiligen Kirche ­ sie wurde von Kaiser Karl dem Großen einst gegründet, hat zu unsere Zeiten aber eine Feuersbrunst erlitten und ist nun zu Ehren der heilige Gottesmutter und allzeit reinen Jungfrau Maria, des heiligen Märtyrer Kilian und des Bekenners Liborius geweiht ­ die Grafschaft, die Graf Hahold, solange er lebte, innehatte ­und zwar gehören dazu die Orte Havergau, Lemgo, Detmold, Ahagau, Padergau, Drewergau, Langeneicke, Erpesfeld, Silbach, Madfeld, Ittergau, Sindfeld, Balve bei Spreyth, Gembeck, Geseke und Seringhausens ­ mit aller Rechtshoheit durch diese unsere königliche Urkunde zu Eigen verleihen und schenken, das heißt in der Weise, dass besagter Bischof Meinwerk und seine Nachfolger, die diese Kirche leiten, künftig die freie Befugnis haben sollen mit dieser Grafschaft und ihren nutzbaren Einkünften all das zu tun, was ihnen gefällt, jedoch zum Nutzen ihrer Kirche, also unter Ausschluss von Belästigungen aller. Und damit dieses Zeugnis unserer Übergabe und Bestätigung zu allen Zeiten rechtsgültig und unverbrüchlich gehalten wird, haben wir diese daraufhin abgefasste Anweisung mit eigener Hand rechtskräftig zu machen geruht und mit unserem Siegel versehen lassen.
Handzeichen des Herrn Heinrich, des unüberwindlichsten Königs.
Ich Kanzler Gunther habe in Vertretung des Erzkapellans Erkanbald die Ausfertigung beglaubigt.
Gegeben am 10. April, in der 9. Indiktion, im Jahre der Geburt des Herrn 1011, im 9. Jahr der Königsherrschaft des Herrn Heinrich II. Geschehen zu Trebur (Tribur westlisch Groß-Gerau) in der Königspfalz. Heil und Segen. Amen.
(Übersetzung: Lorenz Weinrich)