Urkunde Heinrichs II. für das Kloster Memleben (DH II. 25)

(Heinrich II. bestätigt dem Kloster Memleben die Immunität und den Besitzstand und verleiht ihm rechtliche Gleichstellung mit den Klöstern Fulda, Corvey und Reichenau sowie freie Wahl des Abtes und des Vogtes. Regensburg 1002 November 16.)

Nur mit großer Mühe hatte Heinrich II. sich 1002 gegen seine Konkurrenten um die Krone durchsetzen können. Gegen Herzog Hermann II. von Schwaben hatte er sogar Krieg führen müssen, bis dieser sich im Oktober 1002 unterwarf. Im darauffolgenden November hielt er sich zum ersten Mal, seit er im Februar die über die Alpen gebrachte Leiche seines Vorgängers Ottos III. in Bayern in Empfang genommen hatte, für einen längeren Zeitraum an einem Ort auf. Er wählte für diesen Aufenthalt einen ihm vertrauten, zentralen Ort des bayerischen Herzogtums: Regensburg. Hier fertigte er eine ganze Reihe von Urkunden aus, belohnte seine Anhänger und entsprach Bitten, die an ihn herangetragen wurden.
Zu den Bittstellern zählte auch Abt Reginold von Memleben. Diese an der Unstrut liegende Reichsabtei war von Otto II. gegründet worden. Es handelte sich um eine auffallend große Anlage, die zudem mit ehemaligen Hersfelder Zehntrechten eine umfangreiche Grundausstattung erhalten hatten. Da Heinrich II. bemüht sein musste ­ gerade im norddeutschen Raum, wo er nur mit Vorbehalt akzeptiert wurde ­ niemanden unnötig vor den Kopf zu stoßen, kam er der Bitte nach. Am 16. November 1002 bestätigte er auf Intervention seiner Gemahlin Kunigunde und Abt Reginolds dem Kloster Memleben die Immunität und den Besitzstand und verlieh ihm die rechtliche Gleichstellung mit den großen und altehrwürdigen Reichsabteien Fulda, Corvey und Reichenau sowie das Privileg der freien Wahl des Abtes und des Vogtes. Mehr hätte man sich in Memleben kaum wünschen können. Der Konvent leitete daraus offenbar die Annahme ab, dass er in der besonderen Gunst des Königs stehe. In diesem Punkt irrten sich die Memlebener Mönche jedoch: 1015 verschenkte Heinrich II. Memleben und machte es zu einer Propstei des Klosters Hersfeld (vgl. DH II. 331).
(Tania Brüsch)