Urkunde Kaiser Ottos II. für Herzog Heinrich II. von Bayern (DO II. 44)

(Otto II. schenkt dem Herzog von Bayern die Stadt Bamberg mit Aurach und anderem Zubehör. Worms 973 Juni 27)
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Otto durch die göttliche Vorsehung Kaiser und Mehrer des Reiches. Alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Getreuen sollen wissen, dass wir auf Vermittlung (interventum) unserer höchstgeliebten Mutter (dilectissima genitrix) Adelheid unserem lieben Neffen (caro nepoti), dem Herzog (Heinrich) der Bayern, ein gewisses Gut unseren Rechtes, die Bamberg genannte Stadt (civitas) mit allem Zubehör (cum omnibus ad hanc respicientibus) und allen Dienstbarkeiten (cum omnibus eo in servitium versis) und Aurach (Nendilin Uraha), gelegen in der Grafschaft des Grafen Berthold, die Volkfeld genannt wird, kraft unserer kaiserlichen Macht zum Gebrauch als ewiges Eigentum (in usum perpetue proprietatis) verliehen und fest geschenkt haben, mit den Hörigen beiderlei Geschlechts, Gebäuden, Kirchen, bebautem und unbebautem Land, Wiesen, Weiden, Wäldern, Forsten, Förstern, ceilaria (Bienenzuchten?), Zinsen, Gewässern, Wasserläufen, Mühlen, beweglichen und unbeweglichen Gütern, Wegen und Unwegen, eingeforderten oder einzufordernden Abgaben und Einkünften sowie mit allen Dingen, die nach Recht und Gesetz zu diesen schon genannten Gütern gehören, mit der Maßgabe, dass er von nun an freie Verfügung haben soll, diese innezuhaben, zu tauschen, zu vergeben, seinen Nachkommen zu hinterlassen oder, was auch immer er will, damit zu tun. Damit diese unsere Anweisung fester und unerschütterlicher bleibe, haben wir befohlen, diese Urkunde niederzuschreiben, und haben sie, nachdem sie mit dem Ring besiegelt worden war, mit unserer eigenen Hand bekräftigt.
Zeichen des Herrn Otto, des großen Kaisers und Mehrers des Reiches.
Ich, Kanzler Willigis, habe anstelle von Erzkapellan Rupert aufgezeichnet.
Gegeben am 27. Juni im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 975 (eigentlich: 973), 1. Indiktion, im 13. Jahr der Königsherrschaft und im 7. Jahr der Kaiserherrschaft des Herrn Otto; geschehen zu Worms.
(Übersetzung: Klaus van Eickels)

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