(Heinrich schenkt dem Domkapitel zu Bamberg den Ort Pförring. Ein Nachtrag von zweifelhafter Geltung fügt die Schenkung von sieben Hofstätten in und bei Regensburg hinzu. Frankfurt 1007 November 1.)
Heinrich II. hatte nur unter großen Mühen die Gründung seines Bistums Bamberg durchsetzen können. Aus dem Episkopat war ihm viel Widerstand entgegengebracht worden. Der Durchbruch gelang ihm auf der Frankfurter Synode am 1. November 1007. Alle Streitpunkte wurden verhandelt, und am Ende verfasste man ein Protokoll, das von allen anwesenden Bischöfen unterzeichnet wurde (DH II. 143). Noch am selben Tag wurde Bischof Eberhard geweiht. Außerdem sorgte Heinrich für eine Grundausstattung des jungen Bistums. Insgesamt sind uns 27 Urkunden überliefert, die zumindest nach Angabe des jeweiligen Eschatokolls noch am 1. November ausgestellt wurden. Freilich lässt allein ihre Anzahl darauf schließen, dass man zwar bewusst dieses Datum für den Vollzug der Schenkung angab, dass jedoch die Herstellung der Diplome länger gedauert haben dürfte.
Mit DH II. 151 schenkte Heinrich dem Domkapitel zu Bamberg den Ort Pförring. Da er die Kanoniker als seine 'in Christo geliebtesten Bamberger Brüder' bezeichnet, darf man davon ausgehen, dass er mit ihnen eine Gebetsverbrüderung eingegangen war. Der König benutzte diese Möglichkeit eines Zusammenschlusses in seiner Regierungszeit wiederholt, um bestimmte Gruppen enger an sich zu binden. Eine feste Bindung mit dem Bamberger Domklerus dürfte ihm besonders am Herzen gelegen haben, da er keinen anderen Ort und keine andere Institution so förderte wie den Ort und das Bistum Bamberg. Dass man mit dem Passus etwas Spezifisches meinte, zeigt der Vergleich mit der Vorurkunde. DH II. 151 ist bis auf die Angabe der Namen und einen Zusatz am Ende mit der Vorlage identisch. Nur die Erwähnung der Kanoniker in der genannten Form ist neu und muss daher sehr bewusst eingefügt worden sein. Sie wurde auch in zwei weitere Urkunden aufgenommen (DDH II. 152, 153), die also in einem engen Entstehungs- und Schenkungszusammenhang stehen.
Die Urkunde ist im Original überliefert. Sie enthält allerdings einen Nachtrag von anderer Hand, der unmittelbar auf den Siegelbefehl folgt. Angeblich wurden der Schenkung Pförrings sieben Hofstätten in und bei Regensburg hinzugefügt. Dies ist sachlich durchaus möglich, da Heinrich II. als ehemaliger bayerischer Herzog noch über Besitz in Regensburg verfügen konnte. Man kann also nicht ausschließen, dass der Nachtrag mit Wissen und Billigung des Königs vorgenommen wurde. Da der Schreiber aber sichtlich bemüht war, die Handschrift des Kontextschreibers nachzuahmen, lässt sich die zweite Hand nicht identifizieren. Daher kann man auch nicht entscheiden, ob der Zusatz von einem Angehörigen der Kanzlei im Jahr 1007 geschrieben oder später nachgetragen und somit gefälscht wurde.
(Tania Brüsch)