Urkunde Heinrichs II. für das Kloster Nienburg (DH II. 43)

(Heinrich bestätigt dem Kloster Nienburg Königsschutz, Immunität und Wahlrecht, unter Vorbehalt einer Mitwirkung des Königs bei der Besetzung der Abtswürde. Magdeburg 1003 März 22.)

Am 22. März 1003 bestätigte Heinrich II. dem Reichskloster Nienburg Königsschutz, Immunität und Wahlrecht, letzteres unter Vorbehalt einer Mitwirkung des Königs bei der Besetzung der Abtswürde. Eine derartige Regelung ist keine Seltenheit bei Heinrich II. Weil er sein Königtum sehr stark auf die Kirche stützte, achtet er darauf, nicht zu viel Einfluss zu verlieren. So ist beispielsweise nur ein einziger Fall bekannt, in dem ein Bischof ohne seine Zustimmung in sein Amt kam und dieses auch behalten durfte. War Heinrich in dieser Frage gegenüber dem Episkopat konsequent und rigoros, wählte er die Orte seines Engagements unter den Reichsabteien stärker aus. Im Großen und Ganzen kümmerte er sich nur um einige wenige alte Reichsabteien wie Hersfeld oder Tegernsee, viele andere erhielten gerade mal eine Bestätigungsurkunde oder gingen gänzlich leer aus. Nienburg zählt zu der Gruppe dazwischen: Heinrich besuchte die Abtei immerhin dreimal in den Jahren 1004, 1005 und 1024; 1004 nahm er an der Weihe der Klosterkirche teil und bei diesem letzten Aufenthalt verbrachte er hier den Karfreitag. 1003 konnte das an der Saale gelegene Mönchskloster zunächst einmal über die Bestätigung seiner Rechte erfreuen.
Die Urkunde von 1003 hat sich im Original erhalten. Sie wurde nach Vorlage einer Urkunde Kaiser Ottos II. von EA geschrieben, dem ersten Notar, der in Heinrichs Kanzlei nachzuweisen ist und den er aus der Kanzlei Kaiser Ottos III. übernommen hatte. Die Urkunde wurde in zwei Abschnitten verfasst. Der Vorurkunde entsprechend hatte EA den Passus über das freie Wahlrecht formuliert und die Schnitte für das Siegel gesetzt. Dann sollte er nachträglich und zusammen mit dem Eschatokoll den Zusatz einfügen, der das Wahlrecht einschränkte. Da das Pergament aber recht klein ist, war hierfür eigentlich kein Platz mehr. EA musste daher den Zusatz in einer zweiten Zeile fortführen und hier unmittelbar die Signumzeile anschließen.
(Tania Brüsch)