Urkunde Heinrichs II. für die erzbischöfliche Kirche zu Magdeburg (DH II. 63)

(Heinrich schenkt der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg, damit sie bei der von ihm bewirkten Wiederherstellung des Bistums Merseburg keinen Schaden erleide, eine Besitzung im Gau Zeudici und einen Teil der Reliquien des hl. Mauritius. Magdeburg 1004 Februar 24. oder 25.)

Die Wiederherstellung des Merseburger Bistums ist durch mehrere Urkunden und die historiographischen Quellen einigermaßen gut bezeugt. Die Vorgeschichte reicht in die Zeit Ottos I. zurück, der vor der Lechfeldschlacht 955 gelobt haben soll, dem Tagesheiligen Laurentius im Falle des Sieges ein Bistum zu gründen. Dies gelang ihm erst 968 mit großer Mühe und auf Kosten des Halberstädter Bischofs, der Teile seiner Diözese abtreten musste. Die geringe Akzeptanz der Neugründung, ihre Armut und wohl auch der Ehrgeiz Bischof Giselhers von Merseburg, der nach der Würde eines Erzbischofs von Magdeburg strebte, führten unter Otto II. schließlich zur Aufhebung des Bistums, was kirchenrechtlich höchst bedenklich war. So bemühte sich bereits Otto III. um eine Wiederherstellung, starb jedoch, bevor er seinen Plan umsetzen konnte. Heinrich II. nahm recht bald das Heft in die Hand und forderte Erzbischof Giselher auf, seinen alten Bischofssitz wieder einzunehmen. Giselher zögerte die Angelegenheit hinaus; bevor das letzte Ultimatum des Königs ablief, verstarb er. Heinrich nutzte die Gelegenheit, setzte gegen den Wunsch des Magdeburger Domkapitels seinen Vertrauten Tagino als Erzbischof ein und konnte mit dessen Hilfe die Wiederherstellung durchsetzen.
Gerade Magdeburg musste also angemessen entschädigt und zugleich für die Mitwirkung belohnt werden: So schenkte Heinrich am 24. oder 25. Februar 1004 eine Besitzung im Gau Zeudici und einen Teil der Reliquien des hl. Mauritius. Dabei waren die Reliquien zweifellos das Wertvollere, zumal die Bischofskirche aus dem Mauritiuskloster hervorgegangen war, der Heilige hier also besonders verehrt wurde. Sogar im Magdeburger Nekrolog wurde der Ankunftstag der Reliquien vermerkt. ­ Die Urkunde ist nur abschriftlich überliefert, die Unsicherheit in der Datierung rührt aber nicht vom Textbefund her. Die Angabe der Urkunde ist eindeutig: VI. kal. mart. Die Frage ist nur, ob bei der Berechnung das Schaltjahr berücksichtigt wurde oder nicht.
(Tania Brüsch)