Datierung, Datierungszeile: Bestandteil des Eschatokolls einer Urkunde; nennt Zeit und Ort der Beurkundung, die Zeitangabe folgt oft verschiedenen Datierungsmöglichkeiten. Die Datierungszeile enthält häufig eine Actum et datum-Formel; Rechtsgeschäft (actum) und Ausstellung bzw. Übergabe der Urkunde (datum) können dabei zeitlich und räumlich durchaus auseinander fallen.