Urkunde Heinrichs II. für die bischöfliche Kirche zu Cremona (DH II. 84)

(Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche zu Cremona die ihr von seinen Vorgängern erteilten Rechte: den Besitz des Flussufers, den Zoll und die öffentliche Gewalt innerhalb der Stadt und in einem Umkreis von fünf Miglien. Magdeburg 1004 Oktober 9.)

Nachdem Arduin von Ivrea bereits seit Februar 1002 als König in Italien agierte, zog Heinrich II. auf Bitten der Gegner Arduins im Frühjahr 1004 erstmals nach Italien und erhielt am 14. Mai in Pavia durch den Erzbischof von Mailand die Königskrönung und -salbung. Auch vorher schon hatte er einige wenige Urkunden für italienische Empfänger ausgestellt und dabei stets den Titel rex getragen. Seit dieser Krönung nannte er sich in solchen Urkunden Francorum et Longobardorum rex ('König der Franken und Langobarden'). So auch in der Urkunde für die bischöfliche Kirche von Cremona, in der er die von seinen Vorgängern übertragenen Rechte bestätigt; genannt werden der Besitz am Flussufer, der Zoll und die (Gerichts-)Gewalt innerhalb und außerhalb der Stadt in festgelegtem Umkreis. Als Intervenientin tritt Kunigunde auf, die als consors regni ('Gefährtin in der Königsherrschaft') bezeichnet wird.
Auffällig ist die Poenformel, die für deutsche Empfänger noch gänzlich unüblich war und erst nach und nach vom italienischen Vorbild übernommen wurde. Da Heinrich II. noch keine eigene Kanzlei für Italien eingerichtet hatte, musste die Urkunde von seinen vorhandenen Notaren verfasst werden, die zwar keine große Erfahrungen mit den Gepflogenheiten südlich der Alpen hatten, aber offenbar auf Vorlagen zurückgreifen konnten. So wurde die nur abschriftlich überlieferte Urkunde für Cremona wahrscheinlich von dem Notar EC geschrieben, der wohl aus dem oberdeutschen Sprachraum stammt und erst kurz zuvor das erste Mal in der Kanzlei fassbar wird. Er benutzte dabei verschiedene Urkunden Kaiser Ottos III. für die Cremoneser Kirche, an denen er sich orientieren konnte. Wie und wann er zu diesen Vorlagen kam, ist nicht zu klären, denn das Diplom wurde erst eine ganze Zeit nach der Rückkehr Heinrichs II. nach Deutschland ausgestellt, nämlich am 9. Oktober 1004 in Magdeburg. Es wäre vorstellbar, dass das Domkapitel von Cremona noch in Italien Heinrich II. bzw. einem seiner Notare die Urkunden mit der Bitte um Bestätigung vorgelegt hatte und man entsprechende Notizen und Teilabschriften anfertigte, um die Bestätigungsurkunde dann gelegentlich auszustellen. Die Verzögerung könnte entweder durch Heinrichs schnellen Rückzug aus Italien oder die besondere Situation in Cremona verursacht worden sein. Bischof Odelrich war nämlich ein Anhänger Arduins von Ivrea, während sein Nachfolger Landulf Heinrich II. anhing. Dieser lässt sich jedoch erst sehr viel später sicher nachweisen. Denkbar ist immerhin, dass der neue rex Longobardorum Bischof Odelrich vertrieben hatte und nun erst einmal das Domkapitel von Cremona auf seine Seite bringen wollte, denn Arduin war keineswegs besiegt. Für diese Annahme spricht vor allem, dass in der Urkunde kein Bischof namentlich genannt wird.
(Tania Brüsch)