Urkunde Heinrichs II. für das Kloster Hersfeld (DH II. 330)

(Heinrich macht einen Tausch zwischen Otto II. und dem Kloster Hersfeld rückgängig. Frankfurt 1015 Januar 26.)

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich II., durch göttliche Gnade begünstigt, Kaiser der Römer und Augustus. Der Aufmerksamkeit aller Gott und uns Getreuen soll bekannt werden, dass Arnold, der ehrwürdige Abt der Hersfelder Kirche, mit der ganzen Gemeinschaft seiner Mönche und seiner milites zu uns kam und klagte, dass der Schaden des Tauschgeschäfts, das unser Vorgänger Kaiser Otto (III). zu seinem Seelenheil mit seiner (Arnolds) Kirche geschlossen hatte, indem er ihr zwei Güter, Muffendorf und Klobikau, abtrat und dafür den rechtmäßig der Kirche gehörenden Zehnten, der dieser viel nützlicher war, nahm. Daher haben wir die Klage der Beschwerde sorgfältigst geprüft und gewährten seiner gerechten Bitte unsere Zustimmung; den Zehnten aber, der der Kirche nach Recht und Gesetz zugehörte, treten wir durch diese unsere kaiserliche Urkunde ab und schenken, um sie zurückzugeben, und wir lösen das mit dieser Kirche schädlich geschlossene Tauschgeschäft, indem wir es umbrechen, und bekräftigen das, was der Kirche rechtmäßig gehört, wie wir es gesagt haben. Damit aber dieser Beschluss unserer Bekräftigung dauerhaft und unverletzlich bis in alle Zeiten dauere, haben wir befohlen, die daher niedergeschriebene Urkunde, die wir mit eigener Hand bestätigen, mit den Eindruck unseres Siegels zu versehen.
Handzeichen des unbesiegbaren Herrn Heinrich, des Kaisers und Augustus.
Kanzler Gunther hat die (Ausfertigung) in Vertretung des Erzkapellans Erkanbald beglaubigt.
Gegeben am 7. Tag vor den Kalenden des Februar, in der 12. Indiktion im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1015, und im 13. Jahr der Regierung des Herrn Heinrich II., aber im 1. Jahr seines Kaisertums, geschehen zu Frankfurt.
(Übersetzung: Tania Brüsch)