Klosterreform

Die Reichsklöster hatten neben der herrschaftlich-politischen Funktion auch eine religiös-liturgische; hier wurde nicht nur für das Wohl des Königs und seiner Familie, sondern auch für das des ganzen Reiches gebetet. Entsprechend dieser Bedeutung kümmerte sich Heinrich II. um diese Institutionen. Bildeten Schenkungen und Rechtsverleihungen die Basis für die politischen, militärischen und wirtschaftlichen Aufgaben der Reichskirchen in ottonisch-salischer Zeit, so entsprangen die Bemühungen um den inneren Zustand und die religiöse Verfassung der Sorge um den zweiten Aufgabenbereich. Während Otto III. eine Vorliebe für das griechisch-eremitische Mönchtum gehabt hatte, bevorzugte Heinrich II. für die Klöster die zönobitische Lebensform nach der Benediktsregel. Hier spielte sicherlich seine besondere Bindung zum heiligen Benedikt von Nursia, dem Verfasser der Regula Benedicti, eine Rolle. Ihn verehrte Heinrich besonders, weil er ihm die Linderung seiner Krankheit zuschrieb. Diese Vorliebe Heinrichs äußerte sich sehr deutlich bei seinem Besuch in Montecassino, dem von Benedikt gegründeten Kloster, während seines dritten Italienaufenthaltes. Sie fand aber auch ihren Niederschlag im Baseler Antependium, auf dem Benedikt neben den Erzengeln Michael, Gabriel und Raphael abgebildet ist, und wirkte in der Vita des hl. Heinrich aus der Mitte des 12. Jahrhunderts nach.
Benedikt von Nursia hatte im 6. Jahrhundert nach dem Vorbild anderer Klosterregeln und aus seinen eigenen Erfahrungen im Gemeinschaftsleben eine Regel für seine eigene Gründung auf einem Berg oberhalb des antiken Casinum verfasst. Sie umfasst Vorschriften zu allen Lebensbereichen innerhalb eines Klosters. Geregelt werden: der Tagesablauf, der Gottesdienst, Aufgaben und Ämter innerhalb des Konvents, Vergehen und Strafen, Entscheidungsfindungsprozesse, Essen und Trinken, Kleidung, der Umgang mit Kranken, Kindern, Laien und der Außenwelt und vieles mehr. Auffällig ist die dominante Rolle des Abtes, der nach der Regel vom Konvent gewählt wird. Dann trägt einzig er die Verantwortung für das Wohlergehen der Gemeinschaft und er kann, wenn er es für richtig hält, alle Entscheidungen allein treffen. Die tragenden Elemente der Regula Benedicti finden sich in der Profess der Benediktiner wieder: die Ortsfestigkeit (stabilitas loci), das Leben nach der Regel (conversatio morum) und absoluter Gehorsam (oboedentia). Demnach durfte ein Mönch sein Klosters nie verlassen, es sei denn, er erhielt eine besondere Erlaubnis des Abtes. Er hatte einen fest vorgeschriebenen Tagesablauf einzuhalten, in dem Gottesdienst, Gebet, Arbeit und Ruhephasen einander abwechselten, Ernährungs- und Kleidungsvorschriften zu befolgen und musste dem Abt demütig und bedingungslos gehorchen, auch wenn er diesen im Unrecht wähnte.
Die Regula Benedicti enthielt strenge und klare Vorgaben. Benedikt hatte aber aus seinen Erfahrungen mit den menschlichen Schwächen auch Klauseln eingefügt, die es dem Abt ermöglichten, hier und da Nachsicht zu üben und in einem gewissen Rahmen Ausnahmen zuzulassen. Sicherlich war diese Flexibilität ein Grund dafür, dass diese Mönchsregel einen Siegeszug sondergleichen antrat und schließlich die beherrschende Regel in den westlichen Reichen wurde. Leichte Veränderungen und Anpassungen zum Beispiel an unterschiedliche klimatische Bedingungen konnten getroffen werden. Die Modifikationen hielt man in sogenannten consuetudines (wörtlich: 'Gewohnheiten') fest.
Die ­ wenn auch beschränkte ­ Offenheit führte jedoch auch zu Missständen. Da im Früh- und Hochmittelalter die Klöster vor allem Adlige aufnahmen, zogen manchmal auch adlige Lebensgewohnheiten mit ein. Nicht immer war es für diese Mönche und Nonnen einsichtig, warum die Verwandten außerhalb der Klostermauern ein Leben mit Annehmlichkeiten und sinnlichen Genüssen führen konnten, während sie selbst ein strenges Leben mit asketischen Zügen führen sollten. Auch die Praxis, Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen den Klöstern zu übergeben, konnte der Disziplin auf Dauer abträglich sein. So kam es im Verlauf des Mittelalters immer wieder zu Reformbestrebungen: Adlige Klosterherren, darunter Könige und Bischöfe, bemühten sich, die Konvente wieder in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben nachzukommen. Hier standen an erster Stelle der Gottesdienst und das Gebet. Denn da die Menschen außerhalb des Klosters durch ihre weltlichen Aufgaben davon abgehalten wurden, in ausreichendem Maß für ihr Seelenheil und das ihrer verstorbenen Verwandten und Freunde zu beten, musste diese Aufgabe delegiert werden: Die Klöster sorgten sich um das Seelenheil der Menschen und wurden dafür durch Schenkungen an die Gemeinschaft unterhalten.
Dies war auch die Stoßrichtung der Klosterreformen Heinrichs II. Heutzutage versteht man Reform als Umgestaltung, Neuordnung und Verbesserung des Bestehenden. Die damalige Vorstellung war eine andere. Die entsprechenden lateinischen Begriffe wie reformare beziehungsweise reformatio lassen sich nur selten in den Quellen finden, aber wo sie auftauchen, sind sie in ihrem eigentlichen Sinn zu verstehen: re-formare meint das Wiederherstellen eines älteren Zustands, der als ein besserer erkannt wurde. In Bezug auf die Klosterreformen bedeutete das die Behebung von Missständen und die Intensivierung des klösterlichen Lebens; das Ziel lag in der Rückkehr zu einer strengeren Befolgung der Regula Benedicti. Wenn hier und da dennoch Neuerungen das Ergebnis waren, so werden sie nur rückschauend vom Historiker erkannt, die Zeitgenossen haben sie nicht als solche empfunden.
Die im ausgehenden ersten Jahrtausend populärste Reformbewegung ging von dem burgundischen Kloster Cluny aus, das Herzog Wilhelm I. von Aquitanien im Jahr 910 gestiftet hatte. Wilhelm hatte es dem Heiligen Stuhl unterstellt. Diese besondere Stellung gewährte Cluny Schutz vor äußeren Einflussnahmen, wie sie die adligen Gründungen normalerweise hinzunehmen hatten. Die äußerst strenge Befolgung der Benediktsregel sowie eine exakte Beachtung der consuetudines, verbunden mit einem sehr intensiv gepflegten Gebet für die Toten, verschafften dem Konvent hohes Ansehen. Die cluniazensische Frömmigkeit und Lebensform schien die besten Gebetsleistungen für das Seelenheil der Menschen zu bieten. So ließen viele Herren ihre Klöster nach diesem Vorbild reformieren.
Nun sagte die cluniazensische Ausprägung des Benediktinertums mit ihrer Strenge Heinrich II. durchaus zu, nur ein Aspekt vertrug sich nicht mit seinem Selbstverständnis als von Gott erwählter König mit verantwortungsvollen Aufgaben: Durch die Unterstellung unter den päpstlichen Schutz waren die cluniazensischen Klöster der Jurisdiktionsgewalt der zuständigen Bischöfe entzogen; außerdem achtete man hier peinlichst genau darauf, dass das Recht auf freie Abtswahl gewahrt wurde. Damit blieben aber kaum noch Möglichkeiten, Einfluss auf die Klöster zu nehmen. So bevorzugte Heinrich II., der gerade auf das Recht der Abtseinsetzung pochte, eine andere Spielart benediktinischer Reformen, die vom Kloster Gorze bei Metz ausging.
Bereits während seiner Regensburger Zeit als Jugendlicher hatte er diese Reformrichtung kennen und schätzen gelernt. Die Gorzer Reform unterschied sich von Cluny in vielen Details, die die Alltagsregelungen, die Liturgie, aber auch die verfassungsrechtlichen Bestimmungen betrafen. Ein Aspekt dürfte jedoch entscheidend gewesen sein: Gorze war und blieb ein Eigenkloster des Bischofs von Metz. Die Reformen, die von hier ausgingen, beanspruchten daher nie eine Einschränkung der Rechte, die ein Herr gegenüber dem von ihm unterhaltenen Kloster wahrnehmen konnte. Die Gorzer Reform erwies sich für Heinrichs Absichten als ideal: Seine Zugriffsmöglichkeiten blieben unangetastet, und seiner eigenen tiefen Frömmigkeit und der Sorge um das Wohl des Reiches wurde durch die straffe Führung und das regelgemäße Leben in gorzisch reformierten Klöstern Genüge getan. Zugleich führte die Beseitigung der angetroffenen Missstände nicht nur zu einer religiösen Erneuerung, sondern auch zu einer wirtschaftlichen Blüte der Klöster, die schließlich auch dem König und dem Hof zugute kam.
Bei der Durchsetzung der Äbte in den Reichsklöstern ging Heinrich II. genauso kompromisslos vor wie bei den Bischofserhebungen. Auch hier suchte er sich die Männer nach ihren Fähigkeiten. Gerade wenn es um große und alte Reichsabteien ging, wählte er solche aus, die mit dem von ihm favorisierten Reformmodell vertraut waren. Hier spielte nun Godehard ein ganz besondere Rolle. Er entstammte einer Ministerialenfamilie des Klosters Niederaltaich. Dort erfuhr er auch seine Grundausbildung, bevor er an die Domschule von Salzburg ging und schließlich das Mönchsgelübde ablegte. Godehard wurde Propst in Niederaltaich. Im Jahr 996 setzte ihn Heinrich anstelle Erchanberts als Abt von Niederaltaich ein. Godehard weigerte sich zunächst und lehnte die Würde ab, da er der Auffassung war, dass die Absetzung seines Vorgängers unrechtmäßig gewesen sei. Er gab dem Drängen Heinrichs erst nach, als durch zeitliche Distanz eine Art Verjährung eintrat und die rechtliche Form gewahrt bleiben konnte. Im Jahr 1001 übernahm Godehard im Auftrag Heinrichs II. zusätzlich die Leitung des Klosters Tegernsee. Hier stand man den Reformen sogar positiv gegenüber, jedoch kam es zu erheblichen Spannungen mit dem zuständigen Diözesanbischof. So ließ Heinrich seinen Musterreformer 1002 wieder nach Niederaltaich zurückkehren.
Seine größte Herausforderung fand Godehard 1005 in Hersfeld. Auch hier ignorierte Heinrich nach dem Tod des Abtes Bernharius das Recht der freien Abtswahl. Das gemeinschaftliche Ziel von Abt Godehard und König Heinrich war es, dem Lotterleben, das sich unter Bernharius eingeschlichen hatte, ein Ende zu machen. Rigoros sorgte Godehard für die Wiedereinführung der vita communis. Wolfhere, sein Biograph, berichtet, wie rund 50 Mönche das Kloster unter Protest verließen. Sie kehrten jedoch einer nach dem anderen zurück, weil sie keine andere Versorgungsmöglichkeit fanden. Der Konvent musste sich schließlich fügen. Nach und nach griffen die Reformen. Im Jahr 1012 hielt Godehard die innere Verfassung des Klosters für so stabil, dass er die Leitung an seinen Schüler Arnold übergeben konnte. Er selbst kehrte nach Niederaltaich zurück, wo er blieb, bis er 1022 von Heinrich zum Bischof von Hildesheim berufen wurde.
Neben Godehard, dem "Chefreformer" Heinrichs II., gab es noch einige weitere Äbte, die der König für solche Zwecke einsetzte. Insgesamt ist die Zahl der Klöster, aus denen sich die "Reformäbte" rekrutierten, mehr als überschaubar. Alle Reformer beziehungsweise ihre Lehrer kamen letztlich aus zwei bayerischen Abteien: Niederaltaich und St. Emmeram/Regensburg. So war Poppo, den Heinrich 1005 als Abt in Lorsch durchsetzte, ein Schüler des St. Emmeramer Abtes Ramwold. Poppo wurde neben Lorsch das Kloster Fulda im Jahr 1013 zur Reform übergeben. Druthmar, der 1015 die Corveyer Abtei übernahm, hatte unter Abt Poppo die Lorscher consuetudines kennengelernt. Richard, der Druthmars Nachfolger in Corvey wurde, vertrat dieselben Vorschriften. Er kam aus dem Kloster Amorbach, das ebenfalls nach Lorscher Vorbild lebte.
Die Durchsetzung der Reformen lief immer nach ähnlichem Muster ab. Nachdem Heinrich II. auf Missstände aufmerksam geworden war, berief er den verantwortlichen Abt ab oder wartete bis zu dessen Tod. Dann übertrug er die betroffene Abtei einem seiner bewährten Reformäbte, was meist zu Widerständen des Konvents führte, die aber früher oder später zusammenbrachen. Nach Niederaltaich, Tegernsee und Hersfeld wandte sich Heinrich II. im Jahr 1013 dem Kloster Fulda zu, wo er auf disziplinarische und wirtschaftliche Missstände gestoßen war. Gegen den Protest der Mönche entfernte er Abt Branthag aus seinem Amt. Dabei hielt Heinrich Branthag keineswegs für gänzlich unfähig, im Gegenteil muss er anerkannte Führungsqualitäten besessen haben, denn 1023 machte Heinrich ihn zum Bischof von Halberstadt. Offenbar waren die beiden Männer nur über die Einhaltung des Armutsgebotes unterschiedlicher Meinung. In der Funktion als Bischof störte die laxere Auffassung Branthags den Kaiser ­ anders als im Kloster ­ offenbar nicht mehr.
Auch in Corvey griff Heinrich erbarmungslos durch. Die Reformmaßnahmen, die er dem Kloster 1014 vorschrieb, riefen so heftigen Widerstand hervor, dass er 17 Mönche inhaftieren ließ. Zunächst verbot er Abt Walh die Ausübung seines Amtes, im nächsten Jahr berief er Druthmar aus Lorsch an seine Stelle. Thietmar von Merseburg berichtet, dass der ganze Konvent mit Ausnahme von neun Brüdern weinend aus dem Kloster ausgezogen sei, als Druthmar dort eintraf. Weniger spektakulär verliefen die Ereignisse in den letzten beiden Klöstern, die unter Heinrich II. reformiert wurden. In den Abteien Stablo-Malmedy und St. Maximin/Trier beschränkte er sich wohl auf die Rolle des Initiators und regte die Veränderungen in den Jahren 1020 und 1023 nur an.
Betrachtet man noch einmal die Abteien, denen Heinrich die Reformen nach Gorzer Vorbild mehr oder weniger aufzwang, so wird deutlich, dass es sich um eine nur kleine Anzahl von alten und bedeutenden Mönchsklöstern handelt, deren Anfänge bis in karolingische Zeit zurückreichen. Und noch etwas fällt auf, wenn man die erhaltenen Urkunden Heinrichs II. durchsieht: Zum einen erhielten die reformierten Klöster sehr viel mehr Urkunden als andere Reichsabteien. Hier ist auch bemerkenswert, dass altehrwürdige Klöster wie zum Beispiel St. Gallen zu den weniger privilegierten zählen. Der Befund ist so evident, dass der Überlieferungszufall nur noch in Ausnahmefällen eine plausible Erklärung bietet. Zum anderen setzten die Schenkungen und Privilegierungen immer erst ein, wenn die Reformen weitgehend durchgesetzt waren. Ausnahmen bilden hier nur frühe Bestätigungen oder Besitzübertragungen aus den Anfängen der Regierungszeit Heinrichs II. Damals konnte er noch nicht so frei nach seinen Vorstellungen agieren wie später, da er vorderhand sein Königtum sichern und Anhänger sammeln musste. Wie in kaum einem anderen Bereich wird am Beispiel der Klosterreform deutlich, wie ausgeprägt Heinrichs Herrschaftskonzepte gewesen sein müssen ­ und wie eisern sein Wille, sie durchzusetzen.
(Tania Brüsch)

Quellen:


DH II. 76 Einziges Diplom für St. Gallen: Heinrich bestätigt dem Kloster die Immunität, das Inquisitions- und das Wahlrecht, Letzteres jedoch vorbehaltlich der königlichen Mitwirkung bei der Wahl. Zürich 1004 Juni 17.
Fundatio (Hildesheim) Über die vorbildliche Strenge der Hildesheimer Geistlichkeit während des Pontifikats der Bischöfe Bernward und Godehard.
Heinrich II. und Benedikt von Nursia

Baseler Antependium Inschrift.
DH II. 380 Heinrich verleiht dem Kloster Burtscheid die Ländereien in einem um den Ort gelegenen Bezirk mit angegebenen Grenzen. Frankfurt 1018 Januar 21.
DH II. 474 Heinrich schenkt dem Kloster Montecassino das den Feinden entrissene Kastell Rocca d'Evandro. Montecassino 1022.
Vita des hl. Heinrich Heinrich II. wird von Benedikt geheilt.
Leo Marsicanus Heinrich II. wird von Benedikt geheilt.
Heinrich II. und Cluny

Ademar III/37 Heinrich II. macht dem Kloster Cluny wertvolle Geschenke.
Odilo von Cluny Brief an Heinrich II.
DH II. 69 Heinrich bestätigt dem Kloster Payerne (Peterlingen) die Höfe Colmar und Hüttenheim, die einstigen Besitzungen des Guntram im Elsaß mit Ausnahme von Brumath, eine Hufe zu Bohlsbach, sowie das Recht der freien Wahl des Vogtes für diese Orte. 1004.
Radulfus Glaber I/23 Heinrich II. schenkt die Sphaira, die er vom Papst erhalten hat, dem Kloster Cluny.
Heinrich reformiert einige Reichsklöster

Thietmar VI/91 Heinrich II. setzt unter Protest der Mönche Abt Branthag von Fulda ab und schickt Poppo von Lorsch dorthin.
Thietmar VII/21 Heinrich II. setzt Abt Walh von Corvey ab und Druthmer aus Lorsch gegen den Willen des Konvents ein.


Vita Bischof Godehards, c. 7 Der Werdegang Godehards in Niederaltaich bis zu seiner Priesterweihe.
Vita Bischof Godehards, c. 8 Herzog Heinrich IV. von Bayern setzt Abt Erchanbert von Niederaltaich ab und will Godehard an seine Stelle setzen; dieser weigert sich.
Vita Bischof Godehards, c. 9 In einer Rede begründet Godehard seine Weigerung: Er hält die Absetzung Erchanberts für unrechtmäßig.
Vita Bischof Godehards, c. 10 Herzog Heinrich und die in Regensburg versammelten Großen Bayerns drängen Godehard, Abt von Niederaltaich zu werden. Dieser sucht Rat beim Abt von St. Emmeram und kehrt dann nach Niederaltaich zurück, Heinrich überträgt das Kloster zunächst Bischof Megingoz von Eichstätt.
Vita Bischof Godehards, c. 11 Godehard erklärt sich bereit, die Abtswürde zu übernehmen, weil Erchanbert in der Zwischenzeit keine rechtlichen Schritte unternommen habe.
Vita Bischof Godehards, c. 13 Heinrich II. setzt Godehard als Abt von Hersfeld ein, um das Kloster zu reformieren. Die Mönche protestieren zunächst, müssen sich dann jedoch fügen.
Vita Bischof Godehards, c. 14 Godehard wird Abt von Tegernsee; Tegernsee und Hersfeld werden Schülern Godehards übertragen, er selbst kehrt in sein Kloster Niederaltaich zurück.


Quedlinburger Jahrbücher, a. 1004 Heinrich II. entzieht dem Kloster Hersfeld das Recht, das seine Vorgänger verliehen haben.
Quedlinburger Jahrbücher, a. 1013 Heinrich beraubt das Kloster Fulda seiner Güter, weil ihm das Leben der Brüder missfällt.
Quedlinburger Jahrbücher, a.1014 Heinrich untersucht das Leben der Brüder in Corvey und verhängt Sanktionen.
Quedlinburger Jahrbücher, a.1015 Heinrich setzt Abt (Walh) von Corvey ab und Druthmar von Lorsch ein; einige Mönche verlassen das Kloster aus Protest.


Hildesheimer Jahrbücher, a. 1005 Godehard wird Abt von Hersfeld.
Hildesheimer Jahrbücher, a. 1012 Godehard kehrt nach Niederaltaich zurück.


Hermann von Reichenau, a. 1006 Heinrich II. zwingt dem Reichenauer Konvent Immo von Gorze und Prüm als Abt auf.
Hermann von Reichenau, a. 1008 Heinrich II. setzt anstelle des "grausamen" Immo Bern als Abt von Reichenau ein.


Fundatio (Hildesheim) Über die vorbildliche Strenge der Hildesheimer Geistlichkeit während des Pontifikats der Bischöfe Bernward und Godehard.

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