(Heinrich schenkt dem Kloster Fulda die Grafschaft Stoddenstadt. Goslar ?)
Die Reichsabtei Fulda verfügte über einen rechtlichen Sonderstatus, da bereits Bonifatius im 8. Jahrhundert die Unterstellung unter den Papst und damit die Befreiung von der bischöflichen Gewalt erreicht hatte. Zwar achtete Heinrich II. (mit Ausnahme der freien Abtswahl) die zahlreichen Rechte, die Fulda im Verlauf der Jahrhunderte erhalten hatte, zugleich behandelte er die Abtei aber ähnlich wie andere Reichsklöster, die für ihn von Bedeutung waren. So erzwang er auch in Fulda Reformen nach Gorzer Vorbild. Erst als die Maßnahmen zu greifen schienen, begann er, das Kloster in größerem Umfang zu beschenken und zu privilegieren. Die letzte Urkunde, die Fulda von ihm erhielt, wurde wohl im Jahr 1024 ausgestellt. Mit ihr überträgt der Kaiser der Abtei die Grafschaft Stoddenstadt (um Stockstadt, bei Aschaffenburg).
Die Urkunde ist nur in einer Abschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts überliefert und steht in einigen Passagen unter Fälschungsverdacht. Man vermutete, dass der Text mit Hilfe einer Urkunde Konrads II. angefertigt wurde. Jedoch scheint es den Herausgebern der Edition wahrscheinlicher, dass zumindest der erste Teil der Abschrift auf einer echten Urkunde Heinrichs II. beruht, da sich einige Wendungen auch in anderen Diplomen aus seiner Kanzlei wiederfinden lassen. Die Urkunde Konrads II. wäre dann nach dieser Vorlage angefertigt worden (und nicht umgekehrt). Der zweite Teil von Hoc tantum caveant bis observentur entspricht hingegen eher dem Sprachgebrauch des Fälschers, der bekannt ist. So sind auch die Unsicherheiten bei der Datierung so groß, dass die Herausgeber sich beim Tagesdatum nicht festlegen möchten. Sehr wahrscheinlich gehört die Urkunde aber zu den letzten, die Heinrich ausfertigten ließ, bevor er am 13. Juli 1024 in Grone starb. Da Goslar als Ausstellungsort genannt wird, könnte die Urkunde während seines dortigen Aufenthalts in der zweiten Aprilhälfte dieses Jahres ausgestellt worden sein. Die Anwesenheit des Kaisers in diesem Zeitraum ist durch eine Urkunde verbürgt, die am 19. April in Goslar für das Kloster Montecassino angefertigt wurde und im Original erhalten blieb.
(Tania Brüsch)