(Heinrich schenkt dem von ihm gegründeten Bistum Bamberg den Ort Schambach. Frankfurt 1007 November 1.)
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich, durch die Ordnung von Gottes Gnaden König. Daher werden wir durch die überaus heilsamen Lehren des heiligen Wortes belehrt und gemahnt, zeitliche Güter aufzugeben und irdischen Vorteil hintanzustellen und uns stattdessen zu bemühen, im Himmel ewige Erquickung und ohne Ende währende Wohnsitze zu erlangen. Deshalb haben wir den Geboten des Herrn keine tauben Ohren gezeigt und göttlichem Rat Gehorsam erwiesen, ja aus unserem väterlichen Erbe einen Ort namens Bamberg zum Sitz und erhabenen Mittelpunkt eines Bistums erhoben und befördert und kraft römischer Bestätigung sowie im Einvernehmen mit dem hochwürdigen Bischof von Würzburg Heinrich, und auf einhelligen und allgemeinen Ratschlag und Beschluss aller unserer Getreuen, sowohl der Erzbischöfe wie auch der Bischöfe, Äbte, Herzöge und Grafen, zu Ehren der heiligen Gottesmutter Maria und der heiligen Apostel Petrus und Paulus sowie der Märtyrer Kilian und Georg für rechtmäßig erklärt und bestätigt, damit auch dort ein feierliches Gedächtnisamt für uns und unsere Eltern gehalten und stets für alle Rechtgläubigen das heilbringende Opferlamm geschlachtet wird. Somit möge die gegenwärtige Zeit wie auch die künftige Nachwelt wissen, dass wir aus unserem Eigentum den Ort namens Schambach, im Gau Nordgau und in der Grafschaft des Grafen Berengar gelegen, mit all seinem Zugehör und Zubehör, also den Gütern, Dörfern, Kirchen, Kapellen, Knechten und Mägden, Hofgrundstücken, Gebäuden, bebauten und unbebauten Ländereien, Wegen, Unwegen, Einkünften und Erträgen, jetzigen und künftigen Erwerbungen, Wäldern, Forsten, Viehmasten, Jagdgründen, Gewässern, Fischwassern, Wind- und Wassermühlen, beweglicher und unbeweglicher Habe und allen sonstigen Nutzungen, die rechtens irgendwie aufgeschrieben oder genannt werden können mit diesem urkundlichen Schriftstück unserer Amtsgewalt und in best möglicher Rechtskraft schenken und übereignen unter Ausschluss eines Widerspruchs von jedermann , wobei wir jedoch gebieten, dass unser in Gott geliebter Eberhard, Bischof des oft genannten Stuhles, sowie auch seine Nachfolger von nun an die Vollmacht haben sollen, diesen Ort namens Schambach mit all seinem Zubehör innezuhaben und zu besitzen oder darauf all das zu tun, was ihm irgendwie gut dünkt zu Nutzen des Bistums. Wenn sich daher jemand, was ferne sei, herausnehmen sollte, die Freigebigkeit dieser unserer Schenkung zu zerstören oder zu verletzen, so soll er am Jüngsten Tage mit unauslöschlicher Qual vor den Augen Gottes büßen. Damit das jedoch nicht geschieht, vielmehr diese unsere Verleihung von allen unversehrt bleibt, haben wir diese daraufhin ausgefertigte Urkunde, von eigener Hand bestätigt, mit dem Aufdruck unseres Siegels versehen lassen.
Handzeichen des Herrn Heinrich, des unüberwindlichsten Königs.
Ich, Kanzler Eberhard, habe in Vertretung des Archikappellans Willigis die Ausfertigung beglaubigt.
Gegeben am 1. November, in der 5. Indiktion, im Jahre der Geburt des Herrn 1007 und im 6. Jahr der Königsherrschaft des Herrn Heinrich II.; geschehen zu Frankfurt, Heil und Segen. Amen.
(Übersetzung: Lorenz Weinrich)