Libertas ecclesiae: In ottonischer Zeit wurde die "Freiheit der Kirche" erstmals urkundlich erwähnt. Eine derart privilegierte Kirche gehörte zur Reichskirche; sie genoss königlichen Schutz und Immunität, stand aber auch von Geistlichem abgesehen unter seiner Herrschaft. Im Investiturstreit begann man, darunter gerade die Unabhängigkeit vom Königs zu verstehen.