(Heinrich verleiht dem Kloster Niedermünster zu Regensburg Königsschutz, Immunität und Wahlrecht und bestätigt seinen Besitz. Regensburg 1002 November 20.)
Die Urkunde gehört zu einer Reihe von Diplomen, die Heinrich II. während seines ersten längeren Aufenthalts, seit er im Februar 1002 in den Kampf um die Krone eingetreten war, in Regensburg ausfertigte. Das dortige Nonnenkloster Niedermünster war zu Beginn des 10. Jahrhunderts an das bayerische Herzogtum geschenkt worden. Unter Heinrichs II. Großvater und Vater bildete Regensburg einen wichtigen repräsentativen Zentralort in Bayern und wurde entsprechend gefördert. Das Niedermünster erfreute sich der besonderen Gunst der Herzogsfamilie und wurde zur Grablege für Heinrichs Großeltern, Herzog Heinrich I. und Judith, die als Witwe in den Konvent eingetreten waren. Dies dürfte einer der Gründe gewesen sein, warum der König am 20. November 1002 dem Nonnenkloster Königsschutz, Immunität und Wahlrecht verlieh und dessen Besitz bestätigte.
Eine zweiter Grund lag vielleicht in seiner persönlichen Ablehnung gegenüber Bischof Gebhard von Regensburg. Gebhard hatte sein Amt durch Otto III. erhalten. Von diesem war ihm das Regensburger Bistum übertragen worden, obwohl Herzog Heinrich (der Zänker) und sein nunmehr zum König aufgestiegener Sohn ihren Kapellan Tagino für dieses Amt vorgeschlagen hatten. Diese Zurücksetzung konnte Heinrich II. offensichtlich nicht verzeihen, und er begann den Bischof zwar nicht direkt zu schädigen, jedoch demütigte er ihn wiederholt. Auch die Privilegierung des Klosters Niedermünster darf in diesen Zusammenhang gestellt werden, denn durch die verliehenen Rechte erhielt es den Status eines Reichsklosters, das unmittelbar dem König unterstand. Durch den Standort in unmittelbarer Nähe zum Dom wurde der Regensburger Bischof bei jedem Anblick an seinen Peiniger erinnert.
(Tania Brüsch)