Wittum: Das Wittum (lat. dos) bezeichnet die Güter, die ein Mann seiner Ehefrau schenkte, um ihre Versorgung nach seinem Tod sicherzustellen. Über die bewegliche Habe konnte die Witwe frei verfügen. Bei Verschenkung und Verkauf von Liegenschaften musste sie jedoch die Zustimmung ihrer Erben einholen, da ihr nur der Nießbrauch an diesem Besitz zustand.