Urkunde Papst Johannes' XVIII. für das Bistum Bamberg (1007)

Die Urkunde Papst Johannes XVIII. ist der Beginn der kirchenrechtlichen Existenz des Bistums Bamberg, dessen Gründung Heinrich II. gegen zahlreiche Widerstände 1007 durchsetzte. Aus welcher Zeit seine Pläne stammten und wann er anfing, sie umzusetzen, ist unklar. Wir wissen nur, dass er bald nach 1002 in Bamberg mit dem Bau eine doppelchörigen Kirche, die nach ihrer Vollendung ein Zitat des Petersdoms in Rom darstellte, begonnen haben muss, denn im Mai 1007 waren oder wurden die Hauptaltäre geweiht, wie aus zwei Schenkungsurkunden für die Bamberger Kirche hervorgeht (DDH II. 134, 135). In dieser Zeit muss er auch mit Bischof Heinrich von Würzburg verhandelt haben, denn für die Gründung war es nötig, dass die Würzburger Diözese einen Teil ihres Gebietes abtrat. Offenbar hatte der Würzburger Oberhirte darauf spekuliert, dass sein Bistum zum Erzbistum erhöht und die Neugründung Bamberg Würzburger Suffragan werden würde. Der König muss etwas Derartiges angedeutet haben, wenngleich sowohl ihm wie auch dem Bischof bewusst gewesen sein dürfte, dass Heinrich II. hier bestenfalls intervenieren, kirchenrechtlich aber keine Entscheidungen fällen konnte. Beide waren jedoch ­ wenn auch vielleicht auf der Basis eines Missverständnisses ­ überein gekommen.
In dieser Situation fand am 25. Mai 1007 eine Synode in Mainz statt. Hier verhandelte man Heinrichs Anliegen. Da Bischof Heinrich von Würzburg der Schmälerung seiner Diözese im Tausch gegen 150 Hufen zustimmte und als Zeichen seines Einverständnisses dem König seinen Stab überreichte, sahen die Teilnehmer der Synode kein weiteres Hindernis. Sofort wurden die beiden königlichen Kapelläne Alberich und Ludwig nach Rom gesandt, um auch von Papst Johannes XVIII. die Zustimmung zur Bistumsgründung einzuholen. Dass ihn seine Hoffnungen getrogen hatten, dürfte Heinrich von Würzburg bald darauf gemerkt haben, jedoch war sein Empfehlungsschreiben da bereits auf dem Weg nach Rom.
Dort hatte man nichts gegen die Pläne Heinrichs einzuwenden, und so stellte Papst Johannes im Juni 1007 ein Urkunde aus, die die Rechtmäßigkeit der Gründung und den Besitz des Bistums bestätigte, ihm die Immunität verlieh, den Bamberger Bischof dem Mainzer Metropoliten unterstellte, dem Bistum aber dennoch den besonderen römischen Schutz gewährte. Freilich macht der Urkundentext deutlich, dass man in Rom die Angelegenheit mit sehr viel mehr Distanz und weniger Interesse betrachte, als man sich in Bamberg, Würzburg oder Mainz vorstellen konnte. Man machte sich nicht die Mühe, einen neuen Text aufzusetzen, sondern griff auf die Urkunde zurück, die man drei Jahre zuvor für die Wiederbegründung Merseburgs angefertigt hatte. Offenbar war man der Auffassung, dass nördlich der Alpen die Bistümer und ihre Verhältnisse sehr ähnlich sein müssten, so dass die Merseburger Version schon irgendwie für Bamberg passen würde. So blieben einige Versatzstücke stehen, die die Situation der Neugründung kaum trafen: So sollte beispielsweise die Memoria des "ersten Erbauers" (primus constructor) ebenso gefeiert werden wie die des "Wiederherstellers" (recuperator). Außerdem ist von der Beeinträchtigung und Vernachlässigung des Bistums die Rede, das es doch noch gar nicht gab.
An der Urkunde haftet ein weiteres quellenkritisches Problem, das sich nicht befriedigend lösen lässt. Während fast alle Dokumente aus der Gründungsphase Bambergs sorgfältig aufbewahrt wurden und im Original erhalten blieben, ist die Papsturkunde von 1007 nur in einer Abschrift des 12. Jahrhunderts überliefert. Damals bemühte man sich gerade darum, die Sonderstellung Bambergs auszubauen. Man wollte das Bistum aus dem Mainzer Metropolitanverband herauslösen und eine direkte und ausschließliche Unterstellung unter den Heiligen Stuhl erreichen. Ob man unter diesen Umständen Veränderungen am Text vornahm, die den damaligen Intentionen entsprachen, muss offenbleiben, da eine Parallelüberlieferung fehlt.
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