(Heinrich bestätigt der erzbischöflichen Kirche zu Mainz ihre Besitzungen und Rechte. Mainz 1007 Mai 27.)
Im Verlauf des Jahres 1007 versuchte Heinrich II. sehr zügig seine Pläne zur Gründung eines Bistums umzusetzen. Der Bau der Kirche war so weit gediehen, dass man die Hauptaltäre weihen konnte, erste Schenkungen informieren uns über diesen Zustand (DDH II. 134, 135). Vermutlich im Frühjahr 1007 verhandelte Heinrich II. auch mit Bischof Heinrich von Würzburg, denn dieser musste im Falle der Gründung Bambergs einen Teil seiner Diözese abtreten. Dies war nicht ganz so unproblematisch, wie es im ersten Augenblick scheinen mag, denn zu den Aufgaben eines Bischofs zählte die Wahrung und Mehrung seines Bistums, das nach damaliger Auffassung dem Heiligen gehörte, dem es geweiht war. Nur ein adäquater Ausgleich konnte die Lösung sein. Bischof Heinrich stellte sich darunter offenbar die Erhebung Würzburgs zum Erzbistum mit der Unterstellung Bambergs als Suffragan vor. Heinrich II. scheint ihm zugesagt zu haben, sich für diesen Plan einzusetzen, was der Bischof offensichtlich als Versprechen auffasste. Dabei muss sowohl ihm wie auch dem König klar gewesen sein, dass Letzterer überhaupt nicht über die Kompetenz verfügte, solche Umstrukturierungen der Bistumslandschaft vorzunehmen.
Nun hätte mit der Umsetzung von Bischof Heinrichs Plan eine Schädigung der Würzburger Diözese durch die Rangerhöhung vermieden werden können. Dafür wäre aber das Erzbistum Mainz geschmälert worden, denn Würzburg wäre aus dem Metropolitanverband ausgeschieden. Also hätte hier der Mainzer Erzbischof Willigis zustimmen müssen. Bevor der König ihn jedoch überhaupt mit diesem Problem belastete, fand am 25. Mai in Mainz eine Synode statt. Man muss davon ausgehen, dass die Würzburger Hoffnungen hier noch nicht bekannt waren und daher auch noch nicht auf Ablehnung durch Willigis stoßen konnten. Heinrich von Würzburg jedenfalls erteilte sein Einverständnis zur Bamberger Neugründung und versprach, im Tausch gegen 150 Hufen bei Meiningen die dafür notwendigen Gebiete seiner Diözese abzutreten. Als äußeres Zeichen seiner Zustimmung übergab er Heinrich II. seinen Stab. Außerdem stellte er ein entsprechendes Empfehlungsschreiben aus, mit dem zwei königliche Kapelläne sofort nach Rom aufbrachen, um die päpstliche Zustimmung einzuholen.
Erst danach kann Heinrich II. mit Willigis gesprochen haben, denn hätte Heinrich von Würzburg von der Ablehnung seines Planes durch den Erzbischof gewusst, hätte er auf der Synode niemals der Bamberger Gründung zugestimmt, wie sein späteres Verhalten zeigt. Zwar weiß man nicht, in welchem Rahmen der König mit dem Erzbischof sprach, ob er es überhaupt tat oder ob Willigis vielmehr ahnte, was an ihn herangetragen werden sollte. In jedem Fall sicherte sich Willigis ab: Er erbat von Heinrich II. die Bestätigung für sämtliche Mainzer Rechte und Besitzungen. Heinrich kam der Bitte nach; die Urkunde wurde nur wenige Tage nach dem 25. Mai, wahrscheinlich am 27., ausgestellt. Zwar ist die Urkunde nur abschriftlich im Bamberger Codex Udalrici überliefert, jedoch konnte aufgrund des Diktatvergleichs festgestellt werden, dass der Verfasser ein Mainzer Kleriker aus der näheren Umgebung Erzbischof Willigis' war. Nun sind Empfängerausfertigungen generell nichts Ungewöhnliches, in diese Fall lässt sich aber die Vermutung nicht ganz von der Hand weisen, dass Willigis gegenüber dem König und seiner Kanzlei ein gewisses Misstrauen hegte und die Aufzählung von Besitz und Rechten lieber durch einen eigenen Mitarbeiter vornehmen ließ.
(Tania Brüsch)