''Heinricianum'': Urkunde Heinrichs II. für Papst Benedikt VIII. (DH II. 427)

(Heinrich erneuert dem Papst Benedikt VIII. das von Otto I. mit der römischen Kirche abgeschlossen pactum, bestätigt ihm das Kloster Fulda sowie alle anderen Klöster und Besitzungen des heiligen Petrus diesseits der Alpen mit Ausnahme der gegen ein Gebiet zwischen Narni, Teramo und Spoleto eingetauschten Höfe Andiesenhofen, Winhöring und Uuillinbach und unterstellt ihm das Bistum Bamberg. ?.)

In den Jahren nach der Kaiserkrönung Heinrichs II. geriet Papst Benedikt VIII. durch die Expansionsbestrebungen des byzantinischen Kaisers Basileios II. in Süditalien unter Druck. Schließlich hielt es auch Heinrich II. für angemessen, gegenüber dem Ostkaisertum seine Ansprüche und die Bedeutung der katholischen Kirche herauszustellen. So lud er Benedikt ein, der zum Osterfest 1020 nach Bamberg kam. Der Papstbesuch mit der Ausgestaltung des Osterfests und zwei Kirchweihen in Bamberg bildete zweifellos einen der zeremoniellen Höhepunkte in der Herrschaft Heinrichs II. Und in Byzanz, wo es üblich war, dass das kirchliche Oberhaupt zum Kaiser kam, musste man dieses Zeichen der kaiserlichen Machtdemonstration verstehen.
Nicht allein Heinrich II. profitierte jedoch von diesem Papstbesuch, auch Benedikt konnte im Frühsommer 1020 zufrieden nach Rom zurückkehren, denn Heinrich II. hatte sämtliche Rechte und Besitzungen der römischen Kirche bestätigt. Die darüber ausgefertigte Prachturkunde, das sogenannte "Heinricianum", beruhte in fast allen Teilen auf der Urkunde, die Otto I. kurz nach seiner Kaiserkrönung 962 für den Apostel Petrus und seinen Stellvertreter Papst Johannes XII. verfügt hatte ("Ottonianum"). Beide stehen am Ende einer langen Reihe von Privilegien der fränkischen Herrscher seit der Mitte des 8. Jahrhunderts, deren Ausgangspunkt die sogenannte pippinische Schenkung von 754 war. Sie bestätigen im Wesentlichen ­ zumindest auf dem Pergament ­ die Ausdehnung des Kirchenstaates und halten Vereinbarungen zur Papstwahl und einige rechtliche Bestimmungen in Kompetenzfragen zwischen Kaiser und Papst fest. Heinrich II. fügt noch die Bestätigung über einen Gebietstausch sowie für die Oberhoheit über das Kloster Fulda hinzu und stellte das Bistum Bamberg in den Schutz des Papstes. Der Wert des Heinricianum für den Papst lässt sich nicht allein an der hochwertigen Ausfertigung ablesen, sondern auch daran, dass Otto III. sich ausdrücklich gegen das Ottonianum gewandt hatte, dessen Zugeständnisse ihm zu weit gingen.
Das Original des Heinricianum ging im 14. Jahrhundert oder später verloren, der Text ist uns jedoch mehrfach abschriftlich überliefert. Über das Aussehen sind wir aufgrund einer Beschreibung durch Johannes von Amelio aus dem Jahr 1339 sowie einen Katalog des päpstlichen Archivs vom Jahr 1366, informiert, wobei der Katalog auf der Darstellung von 1339 beruht. Man fertigte das Bestätigungsprivileg mit Goldschrift auf Purpurpergament aus. Die Datierung des Heinricanum fehlt, der Ausstellungszeitpunkt lässt sich jedoch aufgrund der Unterfertigungen der Zeugen einigermaßen genau in die Zeit von Anfang 1020 bis März 1021 datieren. Da in diese Zeit der Papstbesuch Benedikts VIII. fällt, ist eine Ausfertigung im April oder Mai 1020 sehr wahrscheinlich. Als Ausstellungsort vermutet man Bamberg oder Fulda.
(Tania Brüsch)

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