Urkunde Heinrichs II. für die bischöfliche Kirche zu Würzburg (DH II. 86)

(Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Würzburg die Knechte Gerold und Iring. Frohse 1004 Oktober 15.)

Am 15. Oktober 1004 ließ Heinrich II. in Frohse eine Urkunde für die "Kirche des heiligen Kilian in Würzburg", also für die dortige Bischofskirche, ausstellen, mit der er ihr die beiden servi Gerold und Iring übertrug. Die Schenkung kam auf Intervention und Bitten seiner Gemahlin Kunigunde und des Würzburger Bischofs Heinrich zustande. Letzterem scheint viel an dem Besitz der beiden Unfreien gelegen zu haben, denn der Ausdruck pia flagitatio deutet an, dass die Bitte zwar fromm, aber wohl recht dringlich vorgebracht wurde. Warum Heinrich von Würzburg so viel an Gerold und Iring lag, geht aus der Urkunde nicht hervor, möglicherweise verfügten sie über besondere Fähigkeiten, vielleicht waren es auch die zu ihnen gehörenden umfangreichen Besitzungen, die sie so attraktiv erscheinen ließen. Die Bezeichnung servus besagt nur, dass sie unfrei waren, lässt aber nichts von ihrer Funktion oder ihren Aufgaben erkennen.
Das DH II. 86 wurde von den Herausgebern in die Überlegungen zur Verfasserfrage des nur abschriftlich überlieferten DH II. 84 für die bischöfliche Kirche von Cremona einbezogen. Wegen der Arenga meinte man, dass der Notar EC die Cremonenser Urkunde verfasst haben musste. Die Datierung spricht aber eher für ED, denn die Art der Datierung stimmt mit der vorliegenden Urkunde für die bischöfliche Kirche zu Würzburg überein. Da diese im Original überliefert ist, lässt sich der Notar ED eindeutig als Verfasser und Schreiber identifizieren. Wegen der abschriftlichen Überlieferung der Cremoneser Urkunde ist aber nicht mehr zu klären, ob ED die Datierung in DH II. 86 aus DH II. 84 übernahm oder sie selbst in beiden Urkunden eingetragen hatte. Sicherlich kannte er aber das nur wenige Tage zuvor in Magdeburg ausgestellte Diplom, denn er betitelt Heinrich II. als Francorum et Longobardorum rex, was in Urkunden für deutsche Empfänger unüblich war, in denen er für gewöhnlich den einfachen Titel rex trägt. Hier könnte die mangelnde Erfahrung eine Rolle gespielt haben, denn EC und ED waren beide noch neu in der Kanzlei. Sie sind in diesen Urkunden vom Oktober 1004 überhaupt zum ersten Mal nachweisbar.
(Tania Brüsch)

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