Urkunde Heinrichs II. für Aribo bzw. das Kloster Göß (DH II. 437)

(Heinrich schenkt seinem Kapellan Aribo, der seine Bemühungen gegen Verwandtenehen unterstützt, einige Knechte, die nach Aribos Tod das Nonnenkloster zu Göß erhalten soll. Hammerstein 1020 Dezember 23.)

Zwischen 994 und 1020 hatte Adala, die Mutter des späteren Erzbischofs Aribo von Mainz, das Nonnenkloster Göß (zunächst wohl noch als Stift) in der Steiermark gegründet. Aribo hatte die Gründung zu einem Abschluss gebracht und während des Papstbesuchs Benedikts VIII. im Frühjahr 1020 eine Bestätigungsurkunde sowohl vom Papst als auch vom Kaiser (DH II. 428) erhalten. Heinrich II. verlieh Göß die Immunität und machte es damit zum Reichskloster bzw. -stift. Wie sehr er sich für die Neugründung verantwortlich fühlte, zeigen drei weitere Urkunden, mit denen er Göß bedachte.
Eine davon wurde am 23. Dezember 1020 ausgestellt: Heinrich schenkte zunächst seinem Kapellan Aribo und nach dessen Tod dem monasterium einige Knechte. Interessant sind in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt und der Ort der Ausstellung. Bereits die Urkunde vom 1. Mai stellte durch den Zusammenhang mit dem Papstbesuch und der Besiegelung mit einer Goldbulle etwas ganz Besonderes dar, aber auch die vorliegende Urkunde zeichnet Aribo als einen engen Vertrauten Heinrichs aus. Der Ausstellungsort war die Burg Hammerstein, die Heinrich II. belagerte, um Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard in die Knie zu zwingen. Der Kaiser warf ihnen vor, sie würden eine Verwandtenehe führen, die nach dem kanonischen Recht unzulässig und damit ungültig sei. Das Ehepaar setzte sich zur Wehr. Die Belagerung dauerte drei Monate. Am Ende der Belagerungszeit, zwei Tage vor Weihnachten, stellte Heinrich die Urkunde für Aribo aus, der im darauffolgenden Jahr Erzbischof von Mainz wurde und den Kampf gegen die Verwandtenehe im Allgemeinen und das Hammersteiner Grafenpaar im Besonderen ganz im Sinne Heinrichs vorantrieb. Am 23. Dezember dürfte bereits festgestanden haben, dass das Grafenpaar aufgeben musste, denn die Übergabe fand am 26. Dezember, am Tag des von Heinrich II. besonders verehrten Erzmärtyrers Stephan, statt. Termin und Bedingungen hatte man zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung sicherlich schon ausgehandelt. Die Verknüpfung von kaiserlichem Erfolg gegen Otto und Irmingard und Schenkung an Aribo, der sich später über das zu erwartende Maß hinaus in diesen kirchenrechtlichen Fragen engagierte, kann kaum ein Zufall gewesen sein.
Die Bestimmung, dass zunächst Aribo und später seine Stiftung ­ er wird ausdrücklich als fundator bezeichnet ­ von der Schenkung profitieren sollten, ist nichts Außergewöhnliches. Allerdings bedachte Heinrich II. nur sehr wenige geistliche Würdenträger mit einer persönlichen Zuwendung. Gemeinsam ist den Beschenkten eine recht enge Beziehung zum Herrscher, soweit man so etwas aus den Quellen herauslesen kann. Neben Aribo wurden in ähnlicher Form Bischof Heinrich von Würzburg und Bischof Meinwerk von Paderborn geehrt.
Die Urkunde blieb im Original erhalten. Sie wurde von dem Notar GF verfasst und geschrieben. Die verschenkten Unfreien (mancipia) werden namentlich genannt. Einige der Namen wurden nachgetragen, teilweise anscheinend auf Rasur. Zunächst ließ man eine Lücke, dann trug GF die ersten drei Namen und zwei Buchstaben des vierten Namens ein, dann folgten mit anderer, dunklerer Tinte die übrigen Namen. Der Beginn dieser Nachträge steht möglicherweise auf Rasur. Ob hier Korrekturen durch die Kanzlei oder spätere Verfälschungen durch den/die Empfänger vorgenommen wurden, lässt sich nicht klären. Wahrscheinlich musste die Kanzlei aber einige Mühe aufwenden, um die Namen der verschenkten Männer in Erfahrung zu bringen und ordnungsgemäß einzutragen, was die Auffälligkeit erklären könnte.
(Tania Brüsch)