Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Bamberg das Gut Forchheim (DH II. 170)

(Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Bamberg das Gut Forchheim. Frankfurt 1007 November 1.)

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich durch das Wirken der göttlichen Gnade unbesiegbarster König der Römer. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Getreuen der Kirche Gottes sollen wissen, dass wir in der Hoffnung auf göttliche Vergeltung einen gewissen Ort unseres Eigentums, Bamberg genannt, zur Ehre des allmächtigen Gottes und der heiligen Maria, der Mutter unseres Herrn Jesus Christus, und der heiligen Apostel Petrus und Paulus und aller Heiligen, mit Zustimmung unserer höchstgeliebten Gemahlin Kunigunde und aller Fürsten unseres Reiches, zum Bischofssitz erhoben haben, damit dort unablässig Gott das heilbringende Opfer dargebracht und unseres und unserer Vorgänger Heils gedacht werde. Zur Mehrung dieses Bischofssitzes haben wir durch fromme Schenkung ein gewisses ­ Forchheim genanntes, im Gau Rednitzgau (Ratenzgouue) und in der Grafschaft des Grafen Adalbero gelegenes ­ Gut mit allen angrenzenden Dörfern, Höfen, Knechten, Mägden, beweglichen und unbeweglichen Gütern, bebauten und unbebauten Ländereien, Abgaben und Einkünften, und allen Nutzungen, die auf irgendeine Art benannt oder beschrieben werden können, indem wir uns bei dieser Schenkung derselben Befugnis bedient haben, derer sich auch unsere königlichen und kaiserlichen Vorgänger früher bei der Ausstattung heiliger Kirchen bedient haben. Daher ordnen wir durch unsere königliche Macht unverletzbar an, dass unser in Gott geliebter Eberhard, der erste Bischof des genannten Bischofssitzes, und seine Nachfolger von nun an die freie Gewalt haben sollen, das genannte Gut innezuhaben, zu besitzen, zu vertauschen oder, was ihnen beliebt, in jeglicher Weise zum Nutzen ihres Bistums damit zu machen. Damit also die Freigebigkeit dieser unserer Schenkung jetzt und in Zukunft fest und unbeeinträchtigt Bestand habe, haben wir diese darüber niedergeschriebene Anordnung mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, sie durch Aufdrücken unseres Siegels auszuzeichnen.
Zeichen des Herrn Heinrich, des unbesiegbarsten Königs
Ich, Kanzler Gunther, habe (oder: Kanzler Gunther hat ...) anstelle des Erzkapellans Willigis rekognosziert.
Gegeben am 1. November, 5. Indiktion, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1007, im 5. Jahr der Königsherrschaft des Königs Heinrich II.; verhandelt in Frankfurt. Glücklich. Amen.
(Übersetzung: Klaus van Eickels)