Urkunde Heinrichs II. für das Kloster Fulda (DH II. 413)

(Heinrich verleiht dem Kloster Fulda Münz- und Marktrecht in Fulda nebst Zoll und Gerichtsbarkeit. Köln 1019 Juli 1.)

Das Kloster Fulda wurde um die Mitte des 8. Jahrhunderts auf Initiative des Missionars Bonifatius gegründet. Ihm verdankte die Abtei auch die direkte Unterstellung unter den Papst und die Exemption von der bischöflichen Amtsgewalt. Das Reichskloster Fulda nahm seitdem eine Sonderstellung ein. Von Karl dem Großen bekam Fulda das Recht auf freie Abtswahl, Immunität und Königsschutz übertragen, seine Nachfolger bestätigten diese Rechte. Auch Heinrich II. stellte ein entsprechendes Privileg aus, behielt sich allerdings bei den Abtswahlen seine Zustimmung zum Kandidaten vor (vgl. DH II. 429).
Zuvor hatte er aber noch in ganz anderer Art und Weise in Fuldaer Angelegenheiten eingegriffen. Im Jahr 1013 hatte Heinrich gegen den Widerstand der protestierenden Mönche Abt Branthag von Fulda abgesetzt. Es war nicht die einzige Aktion dieser Art, Hintergrund waren wohl disziplinarische und wirtschaftliche Missstände, die ihn zum Eingreifen veranlassten. Keinesfalls hatte er einen persönlichen Angriff auf Branthag im Sinne, dem wohl nur das zurückgezogene klösterliche Leben in Armut nicht zusagte, denn 1023 setzte der Kaiser ihn als Bischof in Halberstadt ein. Um die Abtei zu reformieren, berief Heinrich Poppo von Lorsch nach Fulda.
Wie auch in vergleichbaren Fällen begann Heinrich II. erst in dem Augenblick Fulda in größerem Umfang zu privilegieren, als die Reformen zu greifen begannen. So übertrug er der Abtei am 1. Juli 1019 das Münz- und Marktrecht in Fulda mit dem dazugehörigen Zoll und der Gerichtsbarkeit. Zusammen mit der kurz darauf erfolgten Bestätigung älterer Rechte konnte das Kloster ­ Abtswahlen ausgenommen ­ vor Ort ohne Einfluss von außen agieren. Derartige Handlungsfreiheiten waren sehr selten. Allerdings bedeutete das nicht, dass Heinrich das Reichskloster sich selbst überließ. Im Jahr 1024 griff er noch einmal ein, um Streitigkeiten zwischen den Leuten der Abteien Fulda und Hersfeld zu unterbinden (vgl. DH II. 507). Den Rechtsstatus sicherte er dem Kloster erneut zu, indem er es in die Bestätigungsurkunde für Papst Benedikt VIII., das sogenannte Heinricianum (DH II. 427), aufnahm, und wohl 1024 folgte eine weitere Schenkung (vgl. DH II. 509).
(Tania Brüsch)