Urkunde Heinrichs II. für die Magdeburger Domkanoniker (DH II. 224)

(Heinrich schenkt dem Domkapitel zu Magdeburg, in dessen Brüderschaft er aufgenommen ist, die Höfe Hiddeshuson mit der Mark, Ehrsten und Desingerode. Magdeburg, 1010 November 2.)

Am 2. November 1010 stellte die königliche Kanzlei eine Urkunde aus, mit der den Magdeburger Domkanonikern drei Höfe übertragen wurden. Heinrich II. ließ darin verkünden, dass er die Schenkung zu seinem eigenen Seelenheil, dem seines Vorgängers, "unseres großen und Frieden stiftenden Kaisers Otto III.", sowie dem seiner geliebten Gemahlin Kunigunde und seiner Eltern vornehme. Der König schenkte ausdrücklich "für die (Gebets-)Verbrüderung, durch die wir in ihre Pfründe und ihr ewiges Gebet aufgenommen worden sind" (pro fraternitate, qua in eorum prebendam et perpetuam orationem suscepti sumus).
Für Heinrich II. lassen sich mehrfach Gebetsverbrüderungen mit verschiedenen Gruppen vermuten, aber nur selten so sicher nachweisen wie diese mit den Magdeburger Domkanonikern. Er war ihnen besonders verbunden, weil mit Tagino einer seiner engsten Vertrauten dort Erzbischof war. Magdeburg war damit für Heinrich eines der wichtigsten Zentren im unzuverlässigen Sachsen, wo es immer wieder zu Konflikten mit dem Adel kam. Zusammenschlüsse, wie der in dieser Urkunde belegte, dienten dem König in zweierlei Hinsicht. Zum einen band er bestimmte Gruppen, die sein Königtum stützten und seine Politik mittrugen, enger an sich. Zu diesen zählten vor allem die Bischöfe, und der Domklerus wurde wiederholt mit einbezogen. Zum anderen ­ und diesen Beweggrund darf man keinesfalls unterschätzen ­ war es eine Möglichkeit für den kinderlosen Herrscher, das Gebetsgedenken über seinen Tod hinaus sicherzustellen. Aus anderen Fällen, wie beispielsweise dem bei Thietmar gut dokumentierten Dortmunder Gebetsbund, wissen wir, dass auch Bestimmungen über soziale und karitative Leistungen, darunter Armenspeisungen, von den Beteiligten vereinbart werden konnten.
Die Urkunde ist im Original überliefert. Bemerkenswert ist, dass die von Heinrich übertragenen Höfe Hiddeshuson, Ehrsten (nördlich von Kassel) und Desingerode (bei Duderstadt, östlich von Göttingen) bereits 953 von Otto I. dem Magdeburger Mauritiuskloster übertragen worden waren. Otto hatte die Höfe zuvor eingetauscht, machte jedoch später die Schenkung rückgängig und entschädigte die Mönche. Diese Vorgänge sind durch entsprechende Urkunden gut dokumentiert. Wie Heinrich II. zu den Besitzungen kam ist jedoch ungeklärt, vielleicht übernahm er sie als Reichsgut.
(Tania Brüsch)

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