(Heinrich schenkt dem Kloster Hersfeld das Kloster Memleben. Frankfurt 1015 Februar 5.)
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich, durch die Begünstigung der göttlichen Milde, Kaiser der Römer, Mehrer des Reiches. Wenn wir die ehrwürdigen Plätze der Kirchen Gottes durch den Zuwachs an irgendwelchen Geschenken bereichern und erhöhen möchten, zweifeln wir keineswegs, dass es für unsere Seele und den Zustand unseres Reichs sehr nützlich sein wird. Daher sollen alle eifrigen Gott und uns Getreuen, die gegenwärtigen und die zukünftigen, wissen, wie wir, angetrieben durch die göttliche Liebe, für das Gedenken unserer Seele, über die Armut der Abtei namens Memleben beraten, den Mangel der dort Gott dienenden Mönche untersucht und entschieden haben, auf die Art und Weise für sie Sorge zu tragen, dass wir diese Abtei der Hersfelder Abtei übertragen, damit durch diesen Entschluss auf diese Art und Weise die Armut der schon genannten Brüder durch die Betriebsamkeit des Abts dieser Abtei, Arnold, und seiner Nachfolger sowie durch den Wohlstand ihrer Abtei gelindert wird. Dies also sorgfältigst erwägend, haben wir die vorgenannte Abtei Memleben der Abtei Hersfeld und ihrem ehrwürdigen Abt Arnold sowie seinen Nachfolgern durch diese unsere kaiserliche Urkunde zur vollen Verfügungsgewalt überlassen und geschenkt und zwar mit all ihrem Zubehör und ihrer Ausstattung, nämlich sowohl mit den bebauten wie unbebauten Ländereien, den Unfreien beiderlei Geschlechts, mit den Burgwarden, Dörfern, Gebäuden, Wäldern, Jagden, Gewässern und Wasserläufen, Mühlen, Fischereien, Wiesen, Weiden, Sümpfen, Wegen und Unwegen, Ausgängen und Rückwegen, mit Erworbenem und zu Erwerbendem sowie mit allen Nutzungsrechten, die in irgendeiner Art genannt oder benannt werden können; (dies alles) überstellen wir aus unserer Gewalt in sein (des Abtes) Recht und seine Gewalt, damit durch diesen Beschluss nun der vorgenannte Abt Arnold und seine Nachfolger zukünftig die freie Verfügungsgewalt über die vorgenannte Abtei und deren Zubehör haben sollen, zum Nutzen der Kirche alles zu tun, was ihnen gefällt, (und dies) ohne den Einspruch irgendwelcher Menschen. Und damit die Gültigkeit unserer kaiserlichen Schenkung für alle Zeit dauerhaft und unverletzlich bleibe, haben wir diese daraufhin ausgefertigte Urkunde mit eigener Hand bestätigt und befohlen, sie mit dem Eindruck unseres Siegels unterhalb zu versehen.
Handzeichen des Herrn Heinrich, des unbesiegbarsten Kaisers, Mehrer des Reiches.
Kanzler Gunther hat in Vertretung des Erzkapellans Erkanbald (die Ausfertigung) beglaubigt.
Gegeben an den Nonen des Februar, in der 12. Indiktion, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1015, und im 13. Jahr der Regierung des Herrn Heinrich II., im 1. Jahr seines Kaisertums; geschehen zu Frankfurt.
(Übersetzung: Tania Brüsch)