Urkunde Heinrichs II. für das Kloster Hersfeld (DH II. 51)

(Heinrich verleiht dem Kloster Hersfeld den Wildbann über den Forst Eherineuirst. Rohr 1003 Mai 30.)

Das Verhältnis zwischen Heinrich II. und dem Kloster Hersfeld zeigt wie keine zweites Beispiel, wie der König im Umgang mit den Reichsabteien seine Prioritäten setzte. Kein Reichskloster erhielt so viele Urkunden von Heinrich II. wie Hersfeld, jedoch verteilen sie sich sehr ungleichmäßig auf seine Amtszeit. Mit der vorliegenden Originalurkunde, die am 30. Mai 1003 ausgestellt wurde, übertrug er der altehrwürdigen Reichsabtei den Wildbann über einen Forst. Die nächste Urkunde erhielt Hersfeld erst im August 1010. In der Zwischenzeit passierte viel: Heinrich II. nutzte den Tod des Abtes Bernharius, überging das Recht der freien Abtswahl, ließ die vita communis wieder einführen und entsandte Abt Godehard von Niederaltaich, seinen bewährten Reformabt, nach Hersfeld. Fast der ganze Konvent zog unter Protest aus dem Kloster aus, jedoch mussten die Mönche nach und nach zurückkehren, weil sie keine anderen Versorgungsmöglichkeiten fanden. Mit strenger Hand setzte Godehard nach und nach die Einhaltung der Regula Benedicti durch. Als dies gelungen war, überließ er die Abtswürde einem seiner Schüler und kehrte in sein Kloster zurück. Von diesem Zeitpunkt an setzen auch die Urkunden für Hersfeld wieder ein. Insgesamt erhielt das Kloster bis 1024 acht Diplome. Nicht immer entsprachen sie den Hersfelder Vorstellungen, jedoch zeigen sie, dass Heinrich II. sich um das Wohlergehen der Abtei kümmerte. Hersfeld ist nur ein Beispiel, andere Fälle verliefen ähnlich: Heinrich zwang die meist widerstrebenden Konvente zu Reformen, und anschließend setzten die Privilegierungen ein. Das vorliegende Diplom ist also nur eine frühe vereinzelte Urkunde für Hersfeld.
(Tania Brüsch)