Urkunde Heinrichs II. für das Kloster Hersfeld (DH II. 330)

(Heinrich macht einen Tausch zwischen Otto II. und dem Kloster Hersfeld rückgängig. Frankfurt 1015 Januar 26.)

Die im Original erhaltene Urkunde gehörte zu einer Serie von insgesamt drei beziehungsweise vier Urkunden, die zwischen dem 26. Januar und dem 5. Februar 1015 in Frankfurt ausgestellt wurden. Damals verhandelte Heinrich II. mit dem Kloster Hersfeld um einen Austausch von Güter. Am Ende erhielt das Bistum Bamberg die vier Höfe Rodheim (Mittelfranken), Welbhausen (Mittelfranken), Schnackenwerth (bei Schweinfurt/Unterfranken) und Wonfurt (bei Haßfurt/Unterfranken) (DH II. 332). Am Anfang wurde der Tausch von sechs Litenhufen zu Beuna gegen eine Besitzung zu Riestedt verbrieft (DH II. 329). Dieser Tauschhandel scheint problemlos vonstatten gegangen zu sein. Die Schwierigkeiten begannen offenbar mit den anschließenden Geschäften. Die vorliegende Urkunde wurde noch am 26. Januar ausgefertigt: Heinrich macht einen Tausch rückgängig, den seinerzeit Otto II. mit Abt Gozbert von Hersfeld geschlossen hatte. Das Kloster hatte dem Kaiser wertvolle Zehntrechte im thüringischen Friesenfeld und Hassegau überlassen und dafür zwei Güter, Muffendorf (bei Bad Godesberg/Bonn) und Klobikau (bei Halle), erhalten. Laut der Narratio der vorliegenden Urkunde hatte sich der nunmehrige Abt Arnold mit der Mönchsgemeinschaft über dieses für Hersfeld ungünstige Tauschgeschäft beklagt. Er, Heinrich, habe daraufhin die Klage geprüft und den Handel rückgängig gemacht. Zu diesem Zweck entzog er die Zehntrechte dem Reichskloster Memleben, für das Otto sie einst von Hersfeld eingetauscht hatte. Dem Memlebener Konvent hatte Heinrich die Möglichkeit, ernsthaft zu protestieren, genommen, indem er Abt Reginold noch vor dem Entzug abgesetzt hatte.
Ganz so zufrieden war man in Hersfeld jedoch nicht. Auf der Rückseite der Urkunde befindet sich eine Dorsualnotiz: Karta imperatoris Heinrici. Quomodo nobis Moffondorfp abstulit decimamque nostram nobis reddidit, 'Urkunde Kaiser Heinrichs. Auf welche Weise er uns Muffendorf wegnahm (oder auch: raubte) und uns unseren Zehnten zurückgab'. Eine ähnlich bedauernde Äußerung findet sich auch auf der Rückseite von DH II. 332 für Hersfeld. Damit aber nicht genug. Es gibt weitere Hinweise darauf, dass Heinrich II. die mit den Urkunden Nr. 330 bis 332 vollzogenen Geschäfte unbedingt abschließen wollte und erheblichen Druck auf Hersfeld ausübte. Die königliche Kanzlei hatte nämlich für diese drei Urkunden Blanketts angefertigt. Für DH II. 330 war bereits die erste Zeile und das Monogramm eingetragen. Wahrscheinlich wurde es auch schon in dieser Form, also ohne den eigentlichen Urkundentext, von Heinrich vollzogen und besiegelt, denn um einen eventuellen Missbrauch zu verhindern, hatte man in das noch weiche Siegelwachs die abgekürzten Worte Moffend decimat. eingekratzt. Offensichtlich plante Heinrich, Muffendorf gegen die Zehntrechte zu tauschen, war sich aber nicht ganz sicher, unter welchen Bedingungen die Hersfelder Mönche zustimmen würden. Vielleicht stritt man um die Einbeziehung Klobikaus; immerhin erhielt Hersfeld das Gut zehn Tage später wieder zurück (DH II. 332).
(Tania Brüsch)