Verlängerte Kurzausleihe für Studierende mit Kind
Studierende Eltern können auf Antrag an den Ausleihen der Teilbibliotheken eine Verlängerung der Wochenend- und Nachtausleihe von 15:00 Uhr (statt 17:00 Uhr) bis 10:00 Uhr des folgenden Tages beantragen. Die verlängerte Ausleihe ist einmalig in einer Teilbibliothek mit amtlichem Nachweis (z.B. Vorlage der Geburtsurkunde) zu beantragen. Bei der Beantragung erfolgt ein Eintrag in das persönliche Bibliothekskonto. WICHTIG: Bitte weisen Sie bei jeder Kurzausleihe darauf hin!
Nachtausleihe
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Mo - Do ab 15:00 Uhr bis 10:00 Uhr des Folgetages |
Wochenendausleihe
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TB 1-5: Fr ab 15:00 bis Mo 10:00 Uhr, ERBA-Bibliothek: Fr ab 12:00 Uhr bis Mo 10:00 Uhr |