Tim Kipphan/Universität Bamberg

Wahllokale gibt es in der Feldkirchenstraße 21 im Raum 00.107 (Erdgeschoss), An der Universität 2 im Raum 00.25 (Erdgeschoss), im Marcushaus im Foyer (2. Obergeschoss) sowie An der Weberei 5 im Raum 00.039 (Erdgeschoss).

Universität Bamberg

Gewählt werden die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat, Konvent und Senat.

  • Lehre & Studium
- Vera Katzenberger

Von A wie Anwesenheitspflicht bis Z wie Zulassungsbeschränkungen

Eine Umfrage zeigt, was die Bamberger Studierenden im Vorfeld der Hochschulwahlen beschäftigt

Nach ihrer Meinung gefragt waren die Bamberger Studierenden in einer Umfrage der Studierendenvertretung der Universität. Die Ergebnisse sind jetzt veröffentlicht worden. Sie zeigen, welche Themen die Studierenden vor den Hochschulwahlen am Dienstag, den 4. Juli 2017, beschäftigen.

Mehr als 500 Studierende nahmen an der Umfrage im Wintersemester 2016/2017 teil. Die Idee der Befragung stammt aus dem studentischen Konvent, sagt Julian Megerle, der als Vertreter der Studierenden im Konvent den Fragebogen konzipiert hat. „Mit der Umfrage wollten wir herausfinden, wie die verschiedenen hochschulpolitischen Gremien wahrgenommen werden und welche Themen den Studierenden aktuell am Herz liegen. Nur so können wir wirklich ein Sprachrohr der Studierenden sein“, sagt Megerle. Die Umfrage zeigt: 66 Prozent der Befragten lehnen eine Anwesenheitspflicht bei Seminaren oder Vorlesungen ab. Die Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge halten 54 Prozent der Studierenden für eine wichtige Maßnahme. Ein Dauerbrenner kam ebenso zur Sprache: Immer noch gaben 45 Prozent der befragten Studierenden an, dass es schwierig sei, in Bamberg eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Höhere Wahlbeteiligung, mehr Mitspracherecht

Um sich bei diesen Themen noch stärker für die Interessen der Studierenden einsetzen zu können, hoffen Julian Megerle und die anderen Vertreterinnen und Vertreter in den hochschulpolitischen Gremien, dass mehr Studierende als in den vergangenen Jahren der Studierendenvertretung mit ihrem Kreuzchen bei der Hochschulwahl den Rücken stärken. „Eine höhere Wahlbeteiligung bedeutet letztlich auch mehr Mitspracherecht für die Vertreterinnen und Vertreter,“ sagt der Student der Politikwissenschaft. Zuletzt lag die studentische Wahlbeteiligung bei nur 11,07 Prozent. Nur 1407 der insgesamt 12.715 Wahlberechtigten machten sich also die Mühe zu wählen. Und nicht nur die geringe Beteiligung bereitet den Engagierten Kopfzerbrechen: Im vergangenen Jahr waren sogar 133 der abgegebenen Stimmzettel ungültig.

Auch zur Hochschulpolitik befragte die Studierendenvertretung die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer. 60 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen Themen der Hochschulpolitik wichtig seien. Weitere 66 Prozent sind der Meinung, dass Hochschulwahlen viel verändern können. Auch Megerle unterstreicht die Bedeutung der Uniwahlen: „Wenn mehr Studierende die Studierendenvertretung mit ihrer Stimme legitimeren, ist unser Machtpotential gegenüber der Universitätsleitung größer.“

Wer wird da eigentlich gewählt?

Die Umfrage zeigt aber auch: Die meisten Studierenden hatten bisher weder Kontakt mit der Studierendenvertretung noch kennen sie die genauen Funktionen der hochschulpolitischen Gremien. Doch was muss beachtet werden, um den Stimmzettel gültig auszufüllen? Und wer steckt eigentlich hinter den verschiedenen hochschulpolitischen Gremien? Fragen, auf die Julian Megerle Antworten gibt: „Gewählt werden die Fachschaft sowie die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im studentischen Konvent und im Senat.“ Die Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten sind im Internet einsehbar.

Das erste Gremium, über das die studentischen Wählerinnen und Wähler abstimmen, ist der Fakultätsrat. Gewählt werden zwei studentische Vertreterinnen und Vertreter für den Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät. Auf dem Stimmzettel stehen entsprechend je nach Fakultät verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten einer Fachschaftsliste zur Auswahl. Neben den Studierenden sitzen auch Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende sowie die Frauenbeauftragte der Universität im Fakultätsrat. Doch an welchen Beschlüssen wirkt der Fakultätsrat mit? Unter anderem werden dort Berufungsverfahren oder Neubesetzungen von Ämtern besprochen. Grundsätzlich können aber alle Themen, die Studierende betreffen, im Fakultätsrat angesprochen werden. Auch die Mitglieder der Fachschaftsvertretungen werden durch die Wahl des Fakultätsrates bestimmt.

Neben dem Fakultätsrat gibt es den Fachschaftenrat, eine Art Parlament der Fachschaften, der bei der Wahl – genau wie die Fachschaftsvertretung – nur indirekt mitbestimmt wird: Die Fachschaften aller Fakultäten schicken jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter in den Fachschaftenrat. Auch der studentische Konvent entsendet ein, der Senat sogar zwei Mitglieder in den Fachschaftenrat. Erst einmal besetzt, beschäftigt der sich dann mit vielen verschiedenen Aufgaben: Er bestimmt den Haushalt der Studierendenvertretung und richtet zum Beispiel Referate ein.

Meinungsbildungsgremium mit offenen Türen

Ihr Kreuz bei der Wahl machen die Studierenden auch für das zweite Gremium, den studentischen Konvent. Im Konvent  sitzen nach der Hochschulwahl 19 gewählte Mitglieder aus verschiedenen Studierendengruppen. Der Konvent ist in erster Linie ein Meinungsbildungsgremium, in dem alles zur Sprache kommt, was Bamberger Studierende beschäftigt: von A wie Anwesenheitspflicht bis Z wie Zulassungsbeschränkungen. Die Sitzungen des Konvents sind in der Regel hochschulöffentlich. Die Türen stehen Studierenden also immer offen.

In das dritte Gremium, den Senat, wählen die Studierenden zwei studentische Senatorinnen oder Senatoren aus den zwei gemeinsamen Listen der Studierendengruppen. Zur Wahl stehen in diesem Jahr die gemeinsame Liste „RCDS & LHG“, ein Zusammenschluss des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) und der Liberalen Hochschulgruppe (LHG), als auch die „Bunte Linke Liste“, in der die Juso Hochschulgruppe, die Liste AStA-Forum sowie der Sozialistisch-Demokratische Studierendenverband (SDS) vertreten sind. Das so genannte Panaschieren, also das Verteilen der Stimmen auf Kandidatinnen oder Kandidaten der unterschiedlichen Listen, ist bei der Senatswahl – anders als bei der Wahl des studentischen Konvents – nicht erlaubt. Wird trotzdem panaschiert, ist der Stimmzettel ungültig.

Der Senat ist das wichtigste, zentrale Organ der Universität für Angelegenheiten von Forschung und Lehre. Neben den Studierenden sitzen dort sechs Professorinnen und Professoren, die Frauenbeauftragte, eine Vertreterin oder ein Vertreter der nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des akademischen Mittelbaus. Auch die Mitglieder der Universitätsleitung sind in beratender Funktion im Senat vertreten. Das Gremium beschäftigt sich mit verschiedenen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für Forschung und Lehre. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Darüber hinaus ist der Senat Teil des Universitätsrats, der die Arbeit der Universitätsleitung kritisch begleitet.

Vier Wahllokale für die Stimmabgabe

Am Donnerstag, 29. Juni 2017, findet die studentische Vollversammlung statt. Für die Studierenden ist die Vollversammlung eine Gelegenheit, verschiedene Angelegenheiten zu diskutieren, aber auch die hochschulpolitischen Vertreterinnen und Vertreter kennen zu lernen. Kurz darauf, am Dienstag, den 4. Juli 2017, findet dann die Hochschulwahl statt. Der Wahlvorgang selbst dauert nur wenige Minuten. Ihre Stimme können alle Studierenden außerdem in den Wahllokalen in der Feldkirchenstraße 21 im Raum 00.107 (Erdgeschoss), An der Universität 2 im Raum 00.25 (Erdgeschoss), im Marcushaus im Foyer (2. Obergeschoss) sowie An der Weberei 5 im Raum 00.039 (Erdgeschoss) abgeben.

Weitere Informationen zur Hochschulwahl gibt es auf der Homepage der Universität.