Hinweise zur Anfertigung von schriftlichen Haus- und Abschlussarbeiten

Vorgaben für die Erstellung von Haus- und Abschlussarbeiten der Evangelischen Theologie

Themenfindung

Zu einer Haus- oder Abschlussarbeit gehört es, dass Sie das Thema selbst finden.

Sprechen Sie Ihr Thema in der Sprechstunde mit Ihrem/Ihrer betreuenden Dozenten ab. Warten Sie damit nicht bis zur letzten Sprechstunde im Semester.

Bitte bereiten Sie für die Sprechstunde vor:

  • was? (Problemstellung und Gegenstand),
  • wie? (theoretische Bezüge und Methode)
  • warum? (Erkenntnisinteresse und Relevanz)

Layoutvorgaben

siehe "Formale Richtlinien" (oben)

Aufbau einer schriftlichen Arbeit

  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Hauptteil
  • Schlussteil
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang
  • Eidesstattliche Erklärung

Titelblatt

Das Titelblatt nennt, in der Mitte, das Thema der Arbeit sowie, im oberen Drittel, Universität, Fachrichtung, Semester, Typ/Titel der Arbeit und den Namen des betreuenden Dozierenden sowie, im unteren Drittel, folgende Angaben zu Verfasserin/Verfasser: Name, Adresse (inkl. Telefonnummer und E-Mail), Fächerkombination, angestrebter Studienabschluss, Semesterzahl.

Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis gibt, durchnummeriert, alle Kapitel und Unterkapitel (inkl. Literaturverzeichnis) an, sowie die Seitenzahl, auf der der jeweilige Abschnitt beginnt. Die Gliederungspunkte müssen den (Zwischen-)Überschriften im Text entsprechen. Es wird empfohlen, die Gliederung vor der schriftlichen Ausarbeitung der Arbeit mit dem Dozenten / der Dozentin abzusprechen.

Einleitung

Die Einleitung hat die Funktion, zum Thema hinzuführen, einen knappen Überblick über die Arbeit zu geben und die Vorgehensweise kurz darzulegen und ggf. zu begründen (z.B. Entscheidungen in Bezug auf Text-, Themen- und Methodenwahl).

Hauptteil

Der Hauptteil enthält die – ergebnisorientierte! – Ausarbeitung des Themas und soll möglichst mehrfach gestaffelt untergliedert werden. Am Leitfaden von zentralen Problemstellungen und/oder Leitfragen, die auch als solche zu benennen sind, sollen Gegenstand, Thesen und Belegmaterial in übersichtlich gegliederter Form und mit klarem Argumentationsgang entfaltet werden.

Schluss

Der Schluss (auch: Fazit, Zusammenfassung) reflektiert die Einzelergebnisse des Hauptteils zusammenfassend auf einer höheren Abstraktionsebene. Spätestens hier ist auch, sofern dies nicht im Hauptteil bereits geleistet wurde, das Ergebnis der Arbeit in Hinblick auf die Themenstellung klar herauszustellen.

Literaturverzeichnis

siehe "Formale Richtlinien" (oben)

Erklärung über das selbstständige Verfassen der Seminararbeit

"siehe Formale Richtlinien" (oben)

Grundlegende Zitationsregeln

Ihr eigener Text muss von integrierten Aussagen bzw. Texten anderer klar unterschieden werden können (ansonsten handelt es sich um ein Plagiat!).

Wörtliche Wiedergaben anderer Texte – das können manchmal auch nur einzelne Kernbegriffe sein – sowohl aus der Primär- wie aus der Sekundärliteratur sind also immer als Zitate auszuweisen, deren Quelle ebenfalls immer anzugeben ist. Auch sinngemäße, nicht wörtliche Wiedergaben müssen immer als solche, und zwar durch Fußnoten, ausgewiesen werden. Beim Umgang mit Sekundärliteratur sollten Sie zudem unbedingt vermeiden, sich allzu eng an eine bestimmte wissenschaftliche Arbeit anzulehnen; ziehen Sie grundsätzlich mehrere Forschungsbeiträge heran und bilden Sie sich aufgrund Ihrer Kenntnisse und Ihres Textverständnisses immer zuerst ein eigenes Urteil!

Beim wörtlichen Zitieren gelten folgende Grundregeln: 

  • Das Zitat muss genau sein, d. h. bis in Einzelheiten von Orthographie und Interpunktion mit der Vorlage übereinstimmen. Auch eine etwaige grammatikalische Anpassung des Zitats an einen eigenen Satzkontext bedarf einer Kennzeichnung (durch eckige Klammern).
  • Erläuternde Zusätze, die Sie direkt in das Zitat einfügen (z.B. Namensangaben zu einem Personalpronomen im Zitat), stehen in eckigen Klammern. Auslassungen sind mit [...] zu bezeichnen.
  • Hervorhebungen sind zu übernehmen; eigene Hervorhebungen müssen als solche kenntlich gemacht werden, entweder unmittelbar nach der Hervorhebung in eckige Klammern gesetzt mit Ihren Initialen [Hervorhebung von mir X.Y.] oder in der zugehörigen Anmerkung.
  • Zitate aus zweiter Hand (d.h., Nennung eines Beitrags, der in einem anderen Werk zitiert, doch selbst nicht eingesehen wurde) sollten vermieden werden.

Zitationsweise

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Entweder Sie zitieren nach der international gängigen Zitierweise Harvard Style im Text. Dann geben Sie in Klammern nur den Nachnamen des Autors, das Jahr und, durch eine Komma getrennt, die Seitenzahl an (Mustermann 2015, S. 15).
  • Sie können aber auch Fußnoten verwenden. Das liegt besonders bei historischen oder exegetischen Themenstellungen nahe. Sie zitieren dann wie folgt: Autorenname 1[/Autorenname 2], Kurztitel, Seite(n). Bei unmittelbar folgenden Bezugnahmen auf die gleiche Seite: Ebd. und bei veränderten Seitenangaben: A.a.O., Seite(n).

Organisatorisches (Zulassungsarbeit)

Für die Bearbeitung eines Themas sollten ca. sechs Monate eingeplant werden.

Der Erstkontakt mit der betreuenden Person sollte deshalb spätestens zu diesem Zeitpunkt, möglichst jedoch bereits früher, aufgenommen werden.
Die Arbeit ist der betreuenden Person in zweifacher Ausführung in gebundener Version (keine Spiralbindung) mit Eidesstattlicher Erklärung und Originalunterschrift am Schluss des Dokumentes einzureichen. (LPO, 2008, §29, Abs.6)

Auf dem Deckel der Zulassungsarbeit ist jeweils ein Aufkleber der entsprechenden Schulart (siehe Abbildung) aufzukleben, der vom Prüfling auszufüllen ist.

Das Beiblatt zum Gutachten der Arbeit (siehe Abbildung) ist ebenfalls vom Prüfling auszufüllen und einer gebundenen Ausgabe beizulegen (nicht einbinden!).

Bei der Abgabe ist von der betreuenden Person eine Bescheinigung der Abgabe (siehe Abbildung) zu unterschreiben, die anschließend fristgerecht im Prüfungsamt abgegeben werden muss.

Ein Exemplar der Zulassungsarbeit wird nach Begutachtung dem Prüfungsamt übermittelt, das zweite Exemplar verbleibt bei der betreuenden Person.

Alle erforderlichen Formulare erhalten Sie im Prüfungsamt.

Terminliches (Zulassungsarbeit)

Als Termin für die Abgabe der Zulassungsarbeit ist der 1. Februar bzw. der 1. August vorgesehen. Nach Absprache mit der betreuenden Person ist eine Verlängerung um jeweils maximal zwei Monate möglich. Dazu wird ein Antrag beim Betreuer gestellt,  der unterschrieben im Prüfungsamt abgegeben werden muss. Der Abgabetermin ist dann dementsprechend der 1. April bzw. der 1. Oktober. 

Beachten Sie bitte weiterhin: Abgabetermin 01.08. gilt für die Erste Staatsprüfung im darauffolgenden Frühjahr, Abgabetermin 01.02. für die Erste Staatsprüfung im darauffolgenden Herbst.

Besonderheiten für Bachelor- und Masterarbeiten

Die Arbeit muss innerhalb der Studienzeit (BA Höchststudienzeit neun Semester, MA Höchststudienzeit fünf Semester) verfasst und abgegeben werden.

Nach der Themenabsprache ist der Antrag zur Themenbestätigung im Prüfungsamt erhältlich, dabei muss eine aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden.

Ab der Bestätigung des Themas liegt die Bearbeitungszeit für BA-Arbeiten bei drei Monaten (plus drei Monate Korrekturzeit) und für MA-Arbeiten bei sechs Monaten (plus drei Monate Korrekturzeit).

Beispiel für ein Titelblatt