Studium der Englischdidaktik (modularisierte Studiengänge)

Hinweise zu den mündlichen Prüfungen im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik sowie im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik

Studierende des Bachelorstudienganges Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozial­pädagogik (mit Studienbeginn vor Wintersemester 2022/23) sowie des Masterstudienganges Wirtschaftspädagogik legen in der Englisch­didaktik als Abschluss ihres Vertiefungsmoduls eine dreißigminütige mündliche Prüfung ab. Die Wahl der Prüfungssprache ist hierbei freigestellt.

Prüfungsanmeldung, Angabe eines Prüfer- bzw Prüferinnenwunsches und Termine

Die Prüfungsanmeldung und die Prüfer- bzw. Prüferinnenwahl erfolgen durch ein Formular, auf dem Sie neben Ihren Anmeldedaten auch Ihren Prüfer- bzw. Prüferinnenwunsch vermerken. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. Bitte geben Sie es ausgefüllt bei der Englischdidaktik ab (persönlich oder im Postfach der U9) oder schicken Sie es per SCAN & MAIL an Frau Dr. Schmidt. Bitte beachten Sie dabei folgende Fristen:

Letzter Abgabetermin für eine Prüfung im Sommersemester: 15. Mai

Letzter Abgabetermin für eine Prüfung im Wintersemester: 15. November

Im Rahmen des Möglichen werden Ihre Wünsche selbstverständlich berücksichtigt; eine Gewähr dafür, dass Sie vom Prüfer bzw. von der Prüferin Ihrer Wahl geprüft werden, können wir leider nicht geben.

Sie werden von Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin benachrichtigt und sollten ihn bzw. sie dann unverzüglich in der Sprechstunde aufsuchen, um Themengebiete für die Prüfung abzusprechen.

Sollten Sie bis zu den o.g. Terminen keinen schriftlichen Prüferwunsch abgeben, werden Sie von uns einem Prüfer bzw. einer Prüferin zugeteilt.

Die Prüfungen selbst finden in der Regel in der letzten Vorlesungswoche bzw. der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt. Den genauen Prüfungstermin vereinbart Ihr Prüfer/Ihre Prüferin mit Ihnen.

Ablauf der Prüfung

In der mündlichen Prüfung wird sowohl Grundlagenwissen als auch Wissen in bestimmten thematischen Bereichen (Spezialgebieten) geprüft, und zwar in Form eines Prüfungsgespräches. Es ist also kein Referat zu halten. (Von daher erübrigt sich auch die Abgabe einer Gliederung!) 

Die Studierenden wählen in Absprache mit dem Prüfer/der Prüferin zwei Spezialgebiete, die jeweils ca. zehn Minuten der Prüfungszeit umfassen. Die restliche Zeit der Prüfung (ca. 10 Minuten) gilt englischdidaktischem Grundlagenwissen.

Wahl von Spezialgebieten

Die Studierenden sprechen in einer der Sprechstunden die Spezialgebiete mit dem Prüfer/der Prüferin ab und erklären ihre Wahl auch schriftlich. Spätestens vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung muss die Angabe der Spezialgebiete schriftlich beim Prüfer/bei der Prüferin vorliegen. Die Erklärung kann formlos abgegeben werden.

Literaturlisten

Die Studierenden können Literaturlisten zu ihren Spezialgebieten einreichen, müssen dies jedoch nicht unbedingt tun. Wenn Sie sich entscheiden, Literaturlisten einzureichen, dann müssen diese spätestens vier Wochen  vor der mündlichen Prüfung bei dem Prüfer/der Prüferin abgegeben werden. Wenn Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Literaturliste möchten, dann müssen Sie dazu rechtzeitig (d.h. spätestens vier Wochen vor Ihrer mündlichen Prüfung) in eine der Sprechstunden kommen. Rückmeldungen per Mail können nicht gegeben werden.