Vor- und Nachkorrekturantrag
Die Vor- sowie Nachkorrektur einer Klausur bedarf eines begründeten Antrages. Senden Sie hierzu bitte eine Email mit entsprechender Begründung Ihres Antrags an Herrn Johannes Stößel (johannes.stoessel(at)uni-bamberg.de). Sie werden sodann zeitnah darüber informiert, ob Ihrem Antrag statt gegeben wird.
Antragsfristen:
Vorkorrektur: bis 14 Tage vor dem betreffenden Klausurtermin.
Nachkorrektur: spätestens eine Woche nach Klausureinsicht.
!!!Bitte beachten!!!
- Wir bearbeiten ausschließlich Anträge Klausuren betreffend, die am Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre geschrieben werden bzw. wurden!
- Anträge werden grundsätzlich nur bearbeitet, wenn
- diese von der studentischen Email-Adresse verschickt werden, und
- die Matrikelnummer angegeben ist!