Formulare, Infos und Merkblätter
Wichtige Hinweise
Fehlermeldung bei PDF-Dateien
Falls Sie beim Öffnen eines PDF-Dokuments die unten stehende Fehlermeldung erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Download des Dokuments auf den Computer (Rechtsklick auf den Link und im Menü "Ziel Speichern unter" auswählen).
- Öffnen des Dokuments mit dem Programm "Adobe Acrobat (Reader)".
Löschen des Browser-Caches
Immer wieder kommt es vor, dass Aktualisierungen auf der Homepage beim Endanwender nicht dargestellt werden. Dies liegt am vorhanden Browser-Cache. Zum Löschen dieses Speichers folgen Sie bei Firefox den folgenden Schritten:
1. Firefox Einstellungen öffnen
2. Datenschutz & Sicherheit öffnen und Websitedaten löschen
Probleme bei Anwendungen im Intranet
Bei technischen Problemen im Intranet z. B.
- Kontoauszüge
- Hilfskraftvertrag (z. B. Probleme beim Drucken, Kostenstelle oder Projekt wird nicht angezeigt)
wenden Sie sich bitte an Herrn Vonhausen (Z/IS) unter der Durchwahl 1027.
Formulare, Infos und Merkblätter
Abgeordnete Lehrkräfte
Akademischer Rat auf Zeit / Akademischer Oberrat auf Zeit
Arbeitsunfähigkeit (Krankheit/Unfall) / Anzeige der Wiederaufnahme des Dienstes
Mit dem folgenden Formular zeigen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit sowie Wiederaufnahme der Arbeit an:
Arbeitsunfähigkeitsmeldung / Anzeige der Wiederaufnahme des Dienstes(738.7 KB)
Informationen zum Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit entnehmen Sie bitte hier:
Befristung von Arbeitsverträgen
Im Hochschulbereich findet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Anwendung.
Nichtwissenschaftliches Personal:
Nichtwissenschaftliches Personal wird ausschließlich nach § 14 TzBfG befristet. Eine Befristung nach dem WissZeitVG ist seit dem 17.03.2016 nicht mehr möglich.
Wissenschaftliches Personal:
- TzBfG: Bei einer Befristung nach diesem Gesetz ergibt sich hieraus kein Anspruch auf eine eigene wissenschaftliche Qualifizierung im Rahmen des Arbeitsvertrages.
- WissZeitVG: Im Rahmen einer Befristung nach dem WissZeitVG wird unterschieden zwischen einer"Quaifizierungsbeschäftigung" und einer "Projektbeschäftigung". Bei einer "Qualifizierungsbeschäftigung" wird das Ziel der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung in den Vordergrund gestellt, weshalb hier im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Arbeitszeit zur Erlangung dieses Ziels zur Verfügung gestellt wird. Bei einer "Projektbeschäftigung" besteht dieser Anspruch nicht.
Ergänzend zum WissZeitVG existieren die Gründsätze der staatlichen bayerischen Hochschule zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Beihilfe
Für die Beihilfe ist das Landesamt für Finanzen zuständig. Die folgenden Links führen zu den entsprechenden Seiten:
Aktuelles Informationsblatt(1.3 MB) zum Thema Beihilfe.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wir möchten Sie über die Möglichkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) informieren.
Der Gesetzgeber hat mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement ein Instrument geschaffen, um nach längeren bzw. häufigeren Erkrankungen die Eingliederung in den Arbeitsprozess zu erleichtern und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, Sie dabei zu unterstützen,
- ihre Gesundheit zu stabilisieren oder zu verbessern und auf Sie individuell abgestimmte Maßnahmen zu finden, damit Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und Ihnen die Arbeitsausführung erleichtert wird.
Zur besseren Information über die Bedeutung, die Anwendung und den Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements finden Sie hier die Informationsbroschüre zum BEM.
Wir würden uns freuen, wenn es mit Hilfe des BEMs vielleicht Ansätze geben könnte, mit denen Ihre Gesundheit unterstützt werden könnte.
Die Entscheidung von Ihnen bezüglich des Angebots über die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements steht Ihnen völlig frei und ist ohne Auswirkung auf das weitere Beschäftigungsverhältnis.
Das Rundschreiben der Kanzlerin und des Präsidenten zum betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie hier.
Hinweis: Das BEM ist nicht gleichzusetzen mit einer Wiedereingliederung. Die Wiedereingliederung kann aus einem BEM-Gespräch als Maßnahme vereinbart werden.
Bezügeabrechnung / Gehaltsabrechnung
Die Bezügeabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen. Bei Rückfragen zu Ihrer Bezügeabrechnung wenden Sie sich an den zuständigen Bezügeabrechner beim Landesamt für Finanzen. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Bezügeabrechnung.
Die Abteilung III - Personal kann Ihnen daher in dieser Angelegenheit nur nachgeordnet behilflich sein.
Folgende Links und Dokumente können Ihnen in Bezug auf die Bezüge hilfreich sein:
- Formulare des Landesamtes für Finanzen
- Bezügestelle Bayreuth (zuständig für Angestellte)
- Bezügestelle Würzburg (zuständig für Beamte)
Bildschirmarbeitsplatz
Alle Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille finden sie hier: https://www.uni-bamberg.de/abt-haushalt/asa/bildschirmarbeitsplatzbrille/
Checklisten für Einstellung und Beendigung (für Organisationseinheiten)
Checkliste: Einstellung von Beschäftigten(110.5 KB)
Checkliste: Beendigung des Arbeitsverhältnisses(139.2 KB)
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Informationen für Beamte und Beschäftigte hinsichtlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Informationen zum Datenschutz für den Bereich
Datenschutzhinweise für Berufungs- und Bewerbungsverfahren
DSGVO - Berufungsverfahren(68.7 KB)
DSGVO - Bewerbungsverfahren(69.0 KB)
Dienstvereinbarungen
Zu den folgenden Themen existieren zurzeit Dienstvereinbarungen:
- Gleitende Arbeitszeit(96.5 KB)
- Sucht(265.2 KB)
- Telekommunikationsanlage(345.0 KB)
Einstellungsanträge / Weiterbeschäftigungsanträge / Änderungsanträge
- Antrag für nichtwissenschaftliche Beschäftigte (TV-L)(43.3 KB)
- Antrag für wissenschaftliche Beschäftigte (TV-L)(82.6 KB)
- Antrag für Hilfskräfte
- Antrag für Lehrbeauftragte (22.5 KB)
Die erforderlichen Anlagen zu den Einstellungsanträgen (Einstellungsunterlagen) finden Sie in der Rubrik "Einstellungsunterlagen".
Hinweise für die Beschäftigung von Hilfskräften:
Einstellung von nebenberuflichen Hilfskräften (inkl. Informationen zu Parallelverträgen)(221.1 KB)
Einstellungsunterlagen
Die gesamten Einstellungsunterlagen für Ihre jeweilige Personalkategorie finden Sie untenstehend:
- Angestellte (nichtwissenschaftlich)(14.0 MB)
- Angestellte (wissenschaftlich)(22.3 MB)
- Beamte (nichtwissenschaftlich)(24.9 MB)
- Beamte (wissenschaftlich)(33.6 MB)
- Lehrbeauftragte(1.1 MB)
Elternzeit
Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
- für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
- für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen (siehe § 16 Abs. 1 BEEG).
Beantragen Sie die Elternzeit bitte mit folgendem Formular: Antrag auf Elternzeit(1.8 MB)
Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit einer Kopie der Geburtsurkunde Ihres/Ihrer Kindes/Kinder an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in der Abteilung III, damit Sie anschließend eine Bestätigung der Ihnen gewährten Elternzeit zugeschickt bekommen können.
Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit wird Ihr Erholungsurlaub um 1/12 gekürzt, es sei denn, Sie leisten bei Ihrem Arbeitgeber während der Elternzeit Teilzeitarbeit.
Zusätzlich für Beamtinnen/Beamte:
Für die Dauer der Elternzeit werden Beamtinnen/Beamten die Beiträge für ihre Kranken- und Pflegeversicherung zwischen 30,00 Euro und bis zu 80,00 Euro erstattet (für die Besoldungsgruppen A2 bis A11), wenn die Dienstbezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben. Gerne gibt Ihnen hierzu Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in der Bezügestelle weitere Informationen. Das entsprechende Formular des Landesamtes für Finanzen (KV-Erklärung, § 26 Abs. 1 UrlMV) finden Sie hier: LfF Formularcenter
Kontakthalteprogramm:
Informationen zum Kontakthalteprogramm finden Sie hier.
Entsendung / Dienstreise ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland entsendet werden, legen Sie bitte das folgende Formular bei Ihrem zuständigen Personalreferat vor: Entsendung ins Ausland(31.1 KB)
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
Sozialversicherungsrechtliche Informationen zur Entsendung / Dienstreise ins Ausland finden Sie auf den Seiten des GKV Spitzenverbandes.
Wichtig für Personen mit einer privaten Krankenversicherung:
Die Beantragung ist bei Personen mit einer privaten Krankenversicherung nur erforderlich, wenn die Entsendung innerhalb Europas oder in ein Land mit einem bilateralen Abkommen erfolgt. Die Länder, bei denen eine Beantragung erforderlich ist, sind namentlich auf der Seite GKV Spitzenverbandes genannt.
Fortbildung
Für nichtwissenschaftliche Beschäftigte liegt die Zuständigkeit bei Referat III/2 der Abteilung III - Personal.
Angeboten werden insbesondere interne Fortbildungen (z. B. Englisch- und Computerkurse) sowie Fortbildungen bei der Bayerischen Verwaltungsschule oder der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern.
Neben diesen allgemeinen Angeboten besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit sich für spezielle Themen seines konkreten Arbeitsgebietes bei entsprechenden Anbietern anmelden zu lassen.
Wenn Sie ein Seminar besuchen möchten, sollten Sie zunächst das Einverständnis Ihrer/Ihres Vorgesetzten sowie einer evtl. Vertretung einholen und sich dann an Frau Dauer wenden:
Hilfskräfte (studentische und wissenschaftliche)
Wichtige Informationen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte:
- Merkblatt für Hilfskräfte(56.2 KB)
Der Einstellungsantrag:
Hinweise zu den Vergütungssätzen finden Sie in der Rubrik "Einstellungsanträge ..."
Hilfskräfte unterliegen dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und müssen ihre Arbeitszeit dokumentieren. Hierzu ist das unten stehende Formular zu nutzen:
- Dokumentation der Arbeitszeit(155.9 KB)
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Hilfskräfte kann über das interne ZUV-Portal erfolgen:
Umbuchung der Gehaltskosten:
Das Umbuchen von Gehaltskosten aus Hilfskraftverträgen ist immer auf das laufende Jahr beschränkt. Des Weiteren stellt das Umbuchen bzw. Ändern der Verrechnungskonten aus einem laufenden oder abgelaufenen Hilfskraftvertrag eine Ausnahme dar. Das Referat III/3 behält sich vor, Umbuchungsanträge abzulehnen, wenn die im Antrag genannte Begründung keinen triftigen Grund darstellt.
Hinweise für die Beschäftigung von Hilfskräften (Informationen für die Beschäftigungsstelle):
Jobticket der Deutschen Bahn
Lehrbeauftragte
Der Antrag zur Lehrauftragserteilung ist in der Rubrik "Einstellungsanträge / Weiterbeschäftigungsanträge /Änderungsanträge" zu finden.
Formulare:
- Abrechnung der Lehrauftragsvergütung
- Reisekostenabrechnung und Übernachtungen für Lehraufträge (ab Sommersemester 2019)
- Einschreibeliste bei Lehraufträgen
Infos:
Lehrverpflichtung
Die mit Ihnen vereinbarte Lehrverpflichtung wird in der Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) geregelt.
Für Beschäftigte:
- Erklärung zur Erfüllung der Lehrverpflichtung
- Ausfüllhinweise (Erklärung zur Erfüllung der Lehrverpflichtung)(89.9 KB)
Für Fakultäten/Einrichtungen (ohne Fakultät GuK):
Für Fakultät GuK:
Mutterschutz
Schwangere sollen dem Arbeitgeber/Dienstherrn ihren Zustand mitteilen, sobald dieser ihnen bekannt ist und dabei den mutmaßlichen Entbindungstag angeben.
Vollkommen ausreichend für die Mitteilung der Schwangerschaft ist eine Kopie der entsprechenden Seite aus dem Mutterpass. Ergänzt werden muss nur Ihr Name, Vorname und Ihr Geburtsdatum, damit diese Kopie Ihnen zugeordnet werden kann.
Die Kopie aus dem Mutterpass schicken Sie bitte an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in der Abteilung III, damit Sie anschließend durch ein Schreiben über wichtige Punkte des Mutterschutzes informiert werden können.
Änderungen im Verlauf der Schwangerschaft, die Auswirkungen auf den Mutterschutz haben könnten, sollten Sie der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in mitteilen, um entsprechend reagieren zu können.
Die Zeiten des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Entbindung und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) vermindern nicht den Urlaubsanspruch.
Kontakthalteprogramm:
Informationen zum Kontakthalteprogramm finden Sie hier.
Nebentätigkeit
Für die Aufnahme oder Ausübung einer Nebentätigkeit füllen Sie den unten stehenden Antrag aus und berücksichtigen Sie bitte die Hinweise des Informationsblattes:
Praktika
Für ein Praktikum ist der unten stehende Personalbogen auszufüllen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt:
Qualifizierungsmaßnahmenkatalog
Reisekosten
Formulare:
- Abrechnung von Dienstgängen und Fahrtkosten
- Antrag auf eine generelle Dienstreisegenehmigung
- Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise(713.6 KB)
- Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (English - for information only)(604.8 KB)
- Auftrag zur Durchführung einer Reise (für Nichtbeschäftigte)
- Auftrag zur Durchführung einer Reise (für Nichtbeschäftigte) (English - for infomation only)
- Onlinebuchungsformular der Deutschen Bahn(33.5 KB)
- Reisekostenabrechnung(316.4 KB)
- Reisekostenabrechnung (English - for information only)(216.9 KB)
Infos:
- Allgemeine Reisekosteninfos(152.4 KB)
- Auslandstage- und Übernachtungsgelder Hierbei bitte folgend vorgehen: -> Vorschriften -> Auslandstage- und Übernachtungsgelder ab 01.01.2018 -> PDF öffnen
- Bahncard Business(105.3 KB)
- FAQs Reisekosten(104.2 KB)
- Flugreisen(105.6 KB)
- Fortbildungsreisen(141.2 KB)
- Inlands-Dienstreisen(170.1 KB)
- Rechtsbehelfsbelehrung(91.8 KB)
- Reisekosten ab 2014
- Reisekostensätze(17.3 KB)
- Vorstellungsreisen/Berufungsvorträge
Stellenausschreibungen
Hier finden Sie die Formulare für die die Stellenausschreibungen
Stufenweise Wiedereingliederung
Informationen zur Stufenweisen Wiedereingliederung:
- Informationsblatt für Angestellte (und Angestellte, die privat versichert sind)
Tarifvertrag (TV-L)
Den derzeit gültigen Tarifvertrag finden Sie unter dem folgenden Link: Tarifvertrag der Länder (TV-L)
Informationen über das Gehalt erhalten Sie hier: Gehaltsrechner
Telearbeit
Telearbeit
Alle Informationen und Formblätter zur Telearbeit für das nichtwissenschaftliche Personal
Antrag auf Telearbeit für das nichtwissenschaftliche Personal
Entwurf eines Arbeitstagebuchs
Handlungsleitfaden zur Telearbeit(205.1 KB)
Rundschreiben zur Telearbeit 04/2018(203.3 KB)
Trennungsgeld
Zuständig für die Gewährung von Trennungsgeld ist das Landeamt für Finanzen, Dienststelle Straubing:
- Tel. 0941/5044-01
- zast.straubing(at)lff.bayern.de
Informationen zum Trennunggeld finden Sie hier: Informationen
Formulare des Landesamtes für Finanzen zur Beantragung des Trennungsgeldes finden Sie hier: Formulare
Umzugskosten
Zuständig für die Gewährung von Umzugskosten ist das Landeamt für Finanzen, Dienststelle Straubing:
- Tel. 0941/5044-01
- zast.straubing(at)lff.bayern.de
Informationen zum Trennungsgeld finden Sie hier: Informationen
Formulare des Landesamtes für Finanzen zur Beantragung der Umzugskosten finden Sie hier: Formulare
Unfallanzeige
Bei einem Unfall sind die folgenden Formulare auszufüllen und der Personalabteilung umgehend vorzulegen:
- Unfallanzeige(847.3 KB)
- Wegeunfallfragebogen(117.0 KB) (wenn zutreffend)
- bei Unfällen, die durch Dritte verursacht wurden (drei Formulare des Landesamtes für Finanzen)
Urlaubsantrag für wissenschaftliche Beschäftigte
Urlaubsantrag für wissenschaftliche Beschäftigte
alternativ kann auch eine Urlaubskarte genutzt werden: Urlaubskarte für wissenschaftliches Personal
Ein Übersenden das Urlaubsantrags an die Personalabteilung ist nicht erforderlich. Die Urlaubsbearbeitung erfolgt ausschließlich an der Beschäftigungsstelle.
Als Hilfestellung zur Ermittlung des Jahresurlaubs (inkl. Zusatzurlaub für Schwerbehinderung) wurde eine Excel-Datei zur Urlaubsberechnung erstellt.
VBL-Zusatzversicherung
Informationen und Beratung zur VBL-Zusatzversicherung erhalten Sie direkt auf der Seite der VBL (www.vbl.de).
Vereidigung
Für die Vereidigung von Beschäftigten sind die folgenden Formulare zu nutzen:
- Gelöbnis(26.3 KB)
- Niederschrift der Vereidigung (deutsch)(27.3 KB)
- Niederschrift der Vereidigung (englisch)(31.0 KB)
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Auflösungsvertrag)
Wenn Sie beabsichtigen Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, dann gibt es hierfür die folgenden Möglichkeiten:
- Kündigung (Kündigungsfristen gem. § 30 bzw. § 34 TV-L beachten)
- Auflösungsvertrag
Für die Beantragung Ihrer Vertragsauflösung nutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag auf vorzeitige Beendigung(294.3 KB)
Werkverträge
Werkverträge werden durch Referat IV/1 erstellt. Wenden Sie sich daher zuständigkeitshalber an diese Stelle.
Zeiterfassung
Das Bayerische Zeitmanagementsystem (BayZeit) ist ein integriertes Verfahren für Zeiterfassung.
Die Selbstauskunft von BayZeit finden Sie unter: http://zeiterfassung.zuv.uni-bamberg.de
Anleitungen und Formulare zur Arbeitszeiterfassung finden Sie hier: https://www.uni-bamberg.de/abt-personal/personal3-2/zeiterfassung/