Wintersemester 2015/16 und Sommersemester 2016: Forschungssemester Prof. Ivens

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie für Ihre Studienplanung die folgenden Informationen:

Für das Wintersemester 2015/16 ist Herrn Prof. Ivens ein Forschungssemester von der Fakultät genehmigt worden. Während des Forschungssemesters ist er von allen Lehrverpflichtungen entbunden.

Das Angebot des Pflichtlehrprogramms, also aller Veranstaltungen, die in den Pflichtbereichen der verschiedenen Studiengänge enthalten sind, wird während des Forschungssemesters sichergestellt, u.a. durch Lehrbeauftragte und Mitarbeiter.

Dies gilt u.a. für die Veranstaltungen Customer Management, Business-to-Business Marketing & Purchasing, sowie die Seminare zur Bearbeitung von Bachelor- und Masterarbeiten (Kolloquien).

Veranstaltungen, die nicht zum Pflichtbereich gehören und auch in der Vergangenheit nur sporadisch angeboten wurden (z.B. Knowledge Management in Marketing & Sales) werden nicht mit Sicherheit angeboten. Eine Entscheidung hierüber muss kurzfristig und in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen getroffen werden.

Informationen über das konkrete Lehrangebot im Marketing werden jeweils einige Wochen vor Semesterbeginn durch den Prüfungsausschuss offiziell bekannt gegeben. Zudem werden wir auf dieser Seite darüber informieren.

Der Lehrstuhl ist während des Forschungssemesters in derselben Art besetzt, wie zu normalen Lehrzeiten auch. Das heißt, dass Sekretariat und Mitarbeiter zur Bearbeitung von Learning Agreements und anderen Vorgängen verfügbar sind. Ebenso wird weiterhin eine Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten angeboten, jedoch vermutlich bei reduzierter Zahl der Betreuungsplätze.

Für das Sommersemester 2016 ist Herrn Prof. Ivens ein weiteres Forschungssemester zugesprochen worden. Hierfür gelten alle obigen Aussagen identisch. Angeboten werden dann mit Sicherheit u.a. Marketing-Management, Price Management, sowie die Seminare zur Bearbeitung von Bachelor- und Masterarbeitet (Kolloquien). 

Die Gewährung von Forschungssemestern ist in Artikel 11 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes geregelt. 

Mit freundlichen Grüßen
Björn Ivens & Ihr Lehrstuhlteam