Zulassung und Einschreibung
Formale Studienvorraussetzungen
Für die Einschreibung in das Bachelornebenfach Allgemeine Sprachwissenschaft benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss, ansonsten gelten keine Zulassungsbeschränkungen. Für deutsche Studieninteressierte sowie für ausländische Inhaberinnen und Inhabern von deutschen Hochschulzugangsberechtigungen ist keine Bewerbung, sondern nur eine Einschreibung (Immatrikulation) notwendig. Das Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester begonnen werden. Es ist auch als Teilzeitstudium studierbar.
Alle Informationen rund ums Einschreiben, die Einschreibefristen und die notwendigen Unterlagen finden Sie auf den Webseiten der Studierendenkanzlei.
Persönliche Vorraussetzungen
Sie sollten über sehr gute Englischkenntnisse verfügen, da die Lehrveranstaltungen überwiegend englischsprachig sind. Darüber hinaus sollten Sie ein starkes Interesse an Sprachen, gute analytische Fähigkeiten sowie die Bereitschaft mitbringen, sich mit weniger bekannten Sprachen zu befassen.