Visum und Einreise

Beim Thema Einreise und Aufenthalt in Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen für Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz auf der einen und Bürger von sogenannten Drittstaaten auf der anderen Seite:

1.    Staatsangehörige der Europäischen Union, Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz

Staatsangehörige der Europäischen Union sowie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig (§ 2 Abs. 5 FreizügG).
Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie müssen jedoch eine spezielle Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen (§ 28 AufenthV).

2.    Staatsangehörige aus Drittstaaten

Im Allgemeinen gilt, dass Staatsangehörige eines sogenannten Drittstaates, das heißt weder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, ein Visum für die Einreise, bei längerem Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Das Visum bekommt man in der Regel bei den deutschen Auslandsvertretungen. Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck benötigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).

Staatsangehörige einiger Drittstaaten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt ohne Visum einreisen. Weitere Informationen finden Sie in dieser Übersicht des Auswärtigen Amts.

 Bitte beachten Sie:

  • Ein Schengen-Visum kann in keinem Fall verlängert werden. Nach drei Monaten ist eine Ausreise erforderlich. Falls Sie planen, während der Gültigkeit des Schengen-Visums den Schengen-Raum zu verlassen und erneut einzureisen, beantragen Sie bitte ein Visum, das zur mehrfachen Einreise berechtigt.
  • Falls Sie für Ihren Forschungs- oder Lehraufenthalts von der Universität Bamberg angestellt werden, benötigen Sie für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags ein gültiges nationales Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, welches die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt.
  • Bitte planen Sie genug Zeit für das Visumverfahren ein. Die Beantragung kann bis zu zwölf Wochen dauern.
  • Erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland nach den mitzubringenden Unterlagen für den Visumsantrag.

Das Welcome Center berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Ihr Visum und Ihre Einreise.