Briefwahlantrag für Beschäftigte
Anschrift bei Versand

Bitte geben Sie hier eine Adresse an, unter der Sie zuverlässig postalisch erreichbar sind! Dies kann sowohl die Dienst- als auch Ihre Privatadresse sein.

Info und Abschicken

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Solange diese nicht ausgefüllt sind, kann der Briefwahlantrag nicht abgeschickt werden!
  • Ein Antrag auf Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Dienstag, 30. Mai 2023, 16.00 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein.
  • Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen ist dafür ein Termin mit dem Wahlamt (telefonisch unter 0951 863 1440 oder via E-Mail an wahlamt@uni-bamberg.de) zu vereinbaren.
  • Wurden Briefwahlunterlagen beantragt, besteht keine Möglichkeit mehr zur Stimmabgabe bei der elektronischen Wahl.
  • Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbriefe) müssten spätestens am letzten Tag der Wahlfrist, 27. Juni 2023, um 18 Uhr wieder im Wahlamt eingehen. Nach diesem Zeitpunkt zugehende Wahlbriefe gelten nicht als Stimmabgabe.