Forschungsdaten-Policy der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

1. Präambel

Forschungsdaten sind Grundlage wissenschaftlicher Forschung und von hoher Bedeutung für Wissenschaft und Gesellschaft. Bei Forschungsdaten handelt es sich um Daten, die im Zuge wissenschaftlicher Vorhaben z. B. durch Digitalisierung, Quellenforschungen, Experimente, Messungen, Erhebungen oder Befragungen entstehen.

Forschungsergebnisse müssen für andere reproduzierbar und nachvollziehbar gemacht werden. Dies ist unerlässlich für nachhaltige Forschung und essentieller Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Für Forschende eröffnen sich Potenziale und zugleich entstehen neue Anforderungen in Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten.

Forschungsdatenmanagement (FDM) umfasst die Organisation und Verwaltung digitaler Forschungsdaten während des gesamten Lebenszyklus, der die Schritte von der Planung, Antragstellung, Datenerhebung über Aufbereitung und Analyse, Speicherung, Publikation und Archivierung bis hin zur Nachnutzung einschließt. Ziel eines nachhaltigen Forschungsdatenmanagements stellt die Sicherung und Bereitstellung der im Rahmen der wissenschaftlichen Tätigkeit entstehenden Forschungsdaten, unter Berücksichtigung der jeweiligen fachspezifischen Regelungen bzw. Standards, dar.

Mit dieser Policy gibt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ihren Forschenden Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten an die Hand und benennt Unterstützungsangebote der wissenschaftsstützenden Einrichtungen.

Diese Forschungsdaten-Policy steht in Zusammenhang mit den "Grundsätzen zum Umgang mit Forschungsdaten" (2010) der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie den "Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten" (2015) und den "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (2019) der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Darüber hinaus stützt sie sich auf die FAIR-Prinzipien, die eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten darstellen.

Zudem ergänzt sie die weiteren Grundsätze der Universität Bamberg: Die "Open-Access-Erklärung" (2011) und die "Leitlinie zur Sicherung der Forderungen guter wissenschaftlicher Praxis an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg(189.3 KB)" (2021).

2. Geltungsbereich

Diese Policy richtet sich an alle an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg tätigen Forschenden, die die Verantwortung für das angemessene Management aller im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Forschungsdaten tragen. In allen Phasen des Forschungsdatenmanagements sind die geltenden Rechtsvorschriften und forschungsethische Belange zu beachten.

Wird eine Forschungstätigkeit durch Dritte gefördert und enthält der Fördervertrag besondere Bestimmungen zum Forschungsdatenmanagement, so haben diese Vorrang vor der universitären Policy.

Entstehen im Rahmen von Forschungsprojekten Policies, die gleichwertige oder strengere Vorgaben beinhalten, haben diese ebenfalls Vorrang vor dieser Policy.

3. Leitlinien

3.1 Rechtliche und ethische Aspekte

Im Rahmen des Forschungsdatenmanagements sind die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Personen und geistigem Eigentum sowie ethische Belange zu beachten.

Die Forschenden tragen die Verantwortung dafür, dass Urheberrechte Dritter gewahrt werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind zudem das Datenschutzrecht sowie das Persönlichkeitsrecht zu beachten. Darüber hinaus können andere Vereinbarungen wie Förder- und Kooperationsverträge wirksam werden.

Bei Rechteübertragung oder Lizenzierung ist dafür Sorge zu tragen, dass die Forschungsdaten für wissenschaftliche Zwecke frei zugänglich bleiben.

3.2 Umgang mit Forschungsdaten

Die Integrität von Forschungsdaten muss gewährleistet sein: Forschungsdaten sind korrekt, vollständig, unverfälscht und zuverlässig zu verwalten. Sie sollen, wann immer möglich, entsprechend der FAIR-Prinzipien identifizierbar, auffindbar, interoperabel und nachnutzbar aufbewahrt werden. Dies ist auch durch die Nutzung entsprechender technischer Systeme sicherzustellen.

Nach Möglichkeit sollen die Forschungsdaten während der Dauer des Forschungsprojekts in redundant gesicherten Speichersystemen abgelegt werden.

Personenbezogene Forschungsdaten sind zu anonymisieren, sobald dies nach dem Forschungszweck möglich ist. Sollte die Anonymisierung nicht umsetzbar sein, ist eine Pseudonymisierung vorzunehmen. Die Daten sind dabei auf den für das Forschungsvorhaben notwendigerweise erforderlichen Umfang zu minimieren.

Die Otto-Friedrich-Universität empfiehlt nachdrücklich, alle Forschungsdaten nach wissenschaftlichen Standards mit bibliografischen, administrativen und inhaltsbeschreibenden Metadaten zu versehen, um die Auffindbarkeit, Interoperabilität und Nachnutzbarkeit sicherzustellen. In den meisten Fachdisziplinen existieren Metadatenstandards, die den speziellen Anforderungen der jeweiligen Disziplin gerecht werden und die Daten inhaltlich beschreiben. Falls diese nicht existieren, können allgemeingültige Standards zur Beschreibung verwendet werden.

Gemäß ihrer Open-Access-Erklärung, fordert die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ihre Forschenden dazu auf, unter Einhaltung der (datenschutz)rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen, Forschungsdaten in etablierten disziplinübergreifenden oder fachlichen Repositorien ohne Zugangsbeschränkungen öffentlich zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, in geeignetem Umfang und unter je nach Art des Repositoriums und der rechtlichen Gegebenheiten passenden Lizenzen erfolgen (z. B. Creative Commons oder Open Data Commons).

Können Forschungsdaten aufgrund enthaltener urheberrechtlich geschützter, personenbezogener oder proprietärer Daten nicht offen zugänglich gemacht werden, empfiehlt es sich aus Gründen der Nachhaltigkeit dennoch, diese mit den zugehörigen Metadaten in einem Repositorium entweder zugangsbeschränkt zu veröffentlichen oder zu archivieren, sofern und soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. Eine bloße Ablage auf dem eigenen Rechner stellt noch kein nachhaltiges FDM dar.

Die langfristige Ablage soll in einem geeigneten fachspezifischen Repositorium bzw. Datenzentrum oder, sofern ein solches nicht vorhanden ist, in dem institutionellen Forschungsdatenrepositorium der Otto-Friedrich-Universität erfolgen. Die Aufbewahrungsfristen für Forschungsdaten orientieren sich an einschlägigen gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften sowie den Vorgaben von Fördergebern. Die Universität empfiehlt im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Bedeutsamkeit der Forschungsdaten eine dauerhafte Veröffentlichung und Archivierung.

Die Zitierbarkeit von Forschungsdaten wird durch die Vergabe persistenter Identifikatoren gewährleistet. Um die langfristige Lesbarkeit und Interoperabilität sicherzustellen, wird empfohlen, offene, maschinenlesbare Formate und/oder in der jeweiligen Fachcommunity etablierte Formate zu wählen. Darüber hinaus ist es ratsam, Empfehlungen für Langzeitarchivierungsformate zu folgen.

Datenmanagement- und Data-Literacy-Kompetenzen sind Schlüsselqualifikationen des 21. Jahrhunderts, weshalb sich die curriculare Verankerung von Data Literacy und fachspezifischem Forschungsdatenmanagement in der Lehre empfiehlt.

4. Verantwortlichkeiten

Die Forschenden und die Otto-Friedrich-Universität Bamberg tragen gemeinsam die Verantwortung für das angemessene Management aller entstehenden Forschungsdaten.

4.1 Verantwortlichkeiten – Forschende

  1. Umsetzung des Forschungsdatenmanagements gemäß den in dieser Policy formulierten Grundsätzen.
  2. Erstellung von Datenmanagementplänen (DMP): Das Anfertigen eines Datenmanagementplans ist eine wichtige Komponente im Umgang mit Forschungsdaten. Ein DMP beantwortet Fragen von der Erhebung bis zur Archivierung und Nachnutzung von Forschungsdaten und dokumentiert somit deren Lebenszyklus. Daher empfiehlt es sich, einen DMP bereits vor Beginn eines Forschungsprojekts bzw. in der Antragsphase zu erstellen.
  3. Sicherstellen der Nachnutzbarkeit: Verwendung der jeweils am wenigsten restriktiven Lizenzierung im Sinne von Open Science, sofern keine rechtlichen, vertraglichen oder ethischen Gründe entgegenstehen.
  4. Verzeichnung bereits veröffentlichter Forschungsdaten im Forschungsinformationssystem (FIS), das zugleich als Universitätsbibliografie dient und Verknüpfung mit Publikationen, Personen, Einrichtungen und Projekten.

4.2 Verantwortlichkeiten – Otto-Friedrich-Universität Bamberg

  1. Die Otto-Friedrich-Universität baut die Informations- und Unterstützungsangebote der zentralen Einrichtungen gezielt weiter aus.
  2. Der zentrale FDM-Service bietet in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Forschungsförderung und Transfer (Z/FFT), der Universitätsbibliothek, dem Universitätsarchiv (Z/ARCH), dem IT-Service (ITS), dem Datenschutzbüro und dem Justitiariat organisatorische, technische und rechtliche Unterstützung rund um den Lebenszyklus von Forschungsdaten an. Diese reicht von der Antragstellung über Fragen zu Datenspeicherung, -verwaltung, -austausch und -sicherung bis hin zur Veröffentlichung und Archivierung in einem geeigneten vertrauenswürdigen Repositorium. Zudem bündelt der zentrale FDM-Service Aktivitäten im Kontext Forschungsdatenmanagement an der Universität.
  3. Für Forschende, in deren Fachdisziplinen sich noch keine Repositorien etabliert haben, stellt die Otto-Friedrich-Universität ein institutionelles Forschungsdatenrepositorium bereit. Darüber hinaus gibt es auf die Veröffentlichung von Forschungsdaten spezialisierte Data Journals.

5. Gültigkeit und Kontakt

Die Forschungsdaten-Policy der Otto-Friedrich-Universität Bamberg wurde am 30.11.2022 von der Universitätsleitung verabschiedet. Sie wird regelmäßig evaluiert und an aktuelle Standards angepasst.

Bei Fragen zum Forschungsdatenmanagement wenden Sie sich bitte an fdm(at)uni-bamberg.de.