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Informationen zu BaföG-Bescheinigungen

Studierende der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik, die für den weiteren Erhalt von BAföG-Leistungen eine Bescheinigung darüber benötigen, dass sie die in ihrem Studiengang üblichen Leitungen erbracht haben, werden gebeten, die Vordrucke des BAföG-Amtes im Sekretariat des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik, insbes. Systementwicklung und Datenbankanwendung, Prof. Dr. Sinz (Raum WE5/01.029, Mo – Fr 9 – 11 Uhr) abzugeben.

Als übliche Leistungen werden in den Bachelorstudiengängen der Fakultät WIAI 80% der Soll-Leistung in ECTS-Punkten zugrunde gelegt, wobei eine Überprüfung frühestens zum Ende des 4. Fachsemester stattfindet. Das bedeutet:

Ende des 4. Fachsemesters:
Mindestens 4 * 30 * 0,8 = 96 ECTS-Punkte

Das entsprechende Formular steht online zum externer Link folgt Download bereit.