Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.
Möchten Sie ein auswärtig absolviertes Modul in Bamberg anrechnen lassen, so lassen Sie sich zunächst vom jeweiligen Fachvertreter bzw. der jeweiligen Fachvertreterin die Gleichwertigkeit des Moduls zu einem Bamberger Modul bestätigen. Reichen Sie dazu bei dem Fachvertreter bzw. der Fachvertreterin eine ausführliche Modulbeschreibung, das Transcript of records sowie den Anrechnungsantrag ein.
Anschließend richten Sie den Anrechnungsantrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Reichen Sie dazu alle Formulare und die vollständigen Unterlagen bei Frau Hartmann ein. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Beate Hartmann wenden.
Für die Anerkennung einer kaufmännischen Lehre für die Teilprüfung Buchführung gilt: Es können nur Leistungen einer kaufmännischen Ausbildung angerechnet werden. Leistungen, die an einem Wirtschaftsgymnasium oder an einer Berufsoberschule (BOS) erbracht wurden, werden grundsätzlich nicht als gleichwertig angesehen. Studierende reichen bitte folgende Unterlagen ein: