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Allgemeine Informationen zum Prüfungsausschuss WI, IISM und WiPäd/WI

Der Prüfungsausschuss bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende ist unter anderem zuständig für:

  • Entscheidungen über die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen,
  • Entscheidungen über die Zulassung zu Prüfungen,
  • Entscheidungen über die Auslegung der Prüfungsordnungen.

Der Prüfungsausschuss bietet darüber hinaus folgende Dienste an:

  • Erstellung von Rankings,
  • Erstellung von Bafög-Bescheinigungen,
  • Gutachten und Empfehlungsschreiben für Auslandsstudien und Stipendien.

Anträge sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Elmar J. Sinz zu richten. Beraterin in Prüfungsfragen ist Beate Hartmann.

Die Unterlagen zu den Bachelor-, Master- und Diplom-Studiengängen Wirtschaftsinformatik, International Information Systems Management und Wirtschaftspädagogik/WI der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (WIAI) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg finden Sie auf den WWW-Seiten des Dekanats:

  • Prüfungsordnungen (Allgemeine Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordnung)
  • Modultabellen
  • Modulhandbuch

Gedruckte Exemplare von Prüfungs- und Studienordnungen sind im Dekanat erhältlich.

Informationen zum Prüfungsamt

Das Prüfungsamt ist insbesondere zuständig für den operativen Vollzug der Prüfungsordnungen:

  • Anmeldungen zu Teilprüfungen (über FlexNow) und Abchlussarbeiten,
  • Zulassung zu Teilprüfungen,
  • Festlegung der Prüfungsräume und –termine,
  • Verbuchung von Prüfungsergebnissen, Notenbekanntgabe,
  • Mitteilung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Teilprüfungen,
  • Erstellung von Zeugnissen, Urkunden und Bestätigungen.

Besucheradresse des Prüfungsamtes:

Kapuzinerstr. 25

Ansprechpartner im Prüfungsamt:

Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik:

Herr Benjamin Gödicke ( wiai-pruefungen(at)uni-bamberg.de)

Rücktritt von Prüfungen

Gemäß ständiger Rechtssprechung müssen die für das Versäumnis einer Teilprüfung oder den Rücktritt von einer Teilprüfung geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich dem Prüfungsamt oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses angezeigt und glaubhaft nachgewiesen werden.

Erfolgt der Rücktritt während der Prüfung, sind die Gründe gegenüber dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden zu erklären und glaubhaft zu machen.

Bei Erkrankung ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen, das grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist (bitte beachten: das Prüfungsamt muss am Tag der Prüfung telefonisch informiert werden, das Attest ist spätestens drei Tage nach der Prüfung vorzulegen). Das Attest muss eine Angabe des Krankheitsbildes enthalten (Diagnose).

Rechtsgrundlagen:

§ 7 Abs. 2 Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge der Fakultät WIAI, § 8 Abs. 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Diplom-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsinformatik und der Angewandten Informatik.

Rankings

In den Studiengängen der Fakultät WIAI wird jedes Semester nach Abschluss aller Teilprüfungen des Prüfungstermins ein Ranking erstellt. Dieses enthält für alle Studierenden, die zu diesem Prüfungstermin ihre Bachelor-, Master-, Diplomvor- oder Diplomprüfung abgeschlossen haben die Gesamtnote und ihre relative Position innerhalb der Grundgesamtheit aller Studierenden, die ebenfalls zu diesem Prüfungstermin die jeweilige Prüfung abgeschlossen haben.

Ein individuelles Ranking kann beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Vorname
  • Adresse
  • Studiengang
  • Semester, in dem die letzte Teilprüfung der jeweiligen Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Für den Fall, dass das Ranking nicht persönlich abgeholt werden kann, ist dem Antrag ein frankierter Rückumschlag beizulegen.