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Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bamberg!

Was ist und tut der Konvent?

Der Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient der gegenseitigen Information, Meinungsbildung und Koordination der Tätigkeit der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Senat und in den Fakultätsräten, den fakultätsübergreifenden ständigen Kommissionen, Ausschüssen und Gremien sowie in den Beiräten der zentralen Einrichtungen der Universität Bamberg. Mehr dazu unter Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des Konvents

Wer gehört alles dem Konvent an?

Die Vertreter und Vertreterinnen der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Senat und in den Fakultätsräten, den fakultätsübergreifenden ständigen Kommissionen, Ausschüssen und Gremien sowie in den Beiräten der zentralen Einrichtungen bilden den Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Mehr dazu unter Mitglieder

Zudem gibt es drei Sprecherinnen bzw. Sprecher, welche die Mitglieder des Konvents aus der Gesamtheit der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählen. Mehr dazu unter Sprecher

Wie komme ich an aktuelle Infos?

Wir treffen uns regelmäßig zu öffentlichen Konventssitzungen (siehe unter Termine).

Aktuelle Informationen, besonders auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Universität Bamberg, sind zu finden im Service-ABC der Universität Bamberg (nur über das Intranet der Universität erreichbar).

Außerdem gibt es eine Mailing-Liste, über die interessante, speziell den Mittelbau betreffende Informationen an alle Interessierten verschickt werden. Wer sich eintragen lassen möchte  eine Mail an mbkonvent(at)uni-bamberg.de genügt.

Wer hat recht? Der Mittelbau in Paragraphen ...

Informationen bzw. Links zu Gesetzen, Verordnungen, Satzungen sowie die Zuständigkeit der Behörden finden Sie unter Gesetze und Verordnungen.