Planungssicherheit bis 2013
ausführlich
Damit können Studierende von Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen der Fakultäten GuK und HuWi Politikwissenschaft auch im zweiten Hauptfach studieren.
ausführlich
Bekanntmachung des Prüfungsausschusses vom 11.03.2011 zum § 11 Abs. 4 der Prüfungsordnungen vom 22. Oktober 2010
1. Die Anmeldung zur freiwilligen Wiederholung einer Modulteilprüfung ist nur über das Prüfungsamt möglich.
2. Eine bestandene Modulteilprüfung ist durch eine gleichwertige Leistung ersetzbar, wenn die bestandene Modulteilprüfung nicht mehr angeboten wird. Das bedeutet, dass die Wiederholungsmöglichkeit auch dann besteht, wenn nicht mehr die gleiche Veranstaltung angeboten wird, solange der Katalogtitel (z.B. Vertiefungsseminar Internationale Politik) übereinstimmt.