Planungssicherheit bis 2013
ausführlich
Damit können Studierende von Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen der Fakultäten GuK und HuWi Politikwissenschaft auch im zweiten Hauptfach studieren.
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Im Rahmen des Ergänzungsmoduls sollen Studenten und Studentinnen in einem oder zwei nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebieten, die sie selbst wählen, an Grundbegriffe, Arbeitsweise und Theorieansätze anderer Wissenschaften herangeführt werden. Die Studieninhalte richten sich nach dem jeweils geltenden Studienangebot. Der Umfang dieses Moduls ist variabel. Es müssen mindestens benotete Leistungsnachweise im Umfang von 19 ECTS-Leistungspunkten erworben werden. Es können höchstens Leistungen im Umfang von 28 ECTS-Leistungspunkten angerechnet werden.
I. Für die folgenden nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebiete hat der Prüfungsausschuss in Absprache mit den zuständigen Fachvertretern verbindliche Modulgruppen definiert. In das Ergänzungsmodul können also nur Leistungen eingebracht werden, die diesen Vorgaben entsprechen:
II. Für die folgenden nicht-politikwissenschaftlichen Teilgebiete hat der Prüfungsausschuss noch keine verbindlichen Modulgruppen definiert. In diesen Fällen können beliebige Leistungen aus einem oder zwei der unten aufgeführten Teilgebiete in das Ergänzungsmodul eingebracht werden. Die Anzahl der ECTS-Leistungspunkte, die mit dem Erwerb eines solchen Leistungsnachweises verbunden ist, wird durch das exportierende Teilgebiet zugewiesen. Wo dies bislang nicht geschehen ist, wird die Leistungspunkte-Bewertung des ECTS-Guides der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften angewandt. Andernfalls wird der Leistungsnachweis durch den Prüfungsausschuss bewertet. Dabei geht der Ausschuss entsprechend der Wertigkeit der Veranstaltungen der politik-wissenschaftlichen Teilgebiete vor. Auch in diesen Fällen sollen in Absprache mit den zuständigen Fachvertretern schrittweise verbindliche Modulgruppen definiert werden.
III. Über die ausnahmsweise Zulassung weiterer Teilgebiete im Einzelfall entscheidet der Prüfungsausschuss. In der jüngeren Vergangenheit sind derartige Ausnahmen für folgende Teilgebiete erteilt worden:
Verantwortlich für das Ergänzungsmodul ist der Studiengangsbeauftragte.