Planungssicherheit bis 2013
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Damit können Studierende von Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen der Fakultäten GuK und HuWi Politikwissenschaft auch im zweiten Hauptfach studieren.
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1. Die Bachelorarbeit (12 ECTS):
Mit der Bachelorarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Prüfungskandidat bzw. die -kandidatin in der Lage ist, das gestellte Thema selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Arbeit wird von einem der dafür durch den Prüfungsausschuss bestellten Prüfer betreut. Das Thema ist einem der sechs Teilgebiete der Politikwissenschaft einschließlich der Verwaltungswissenschaft zu entnehmen. In dem betreffenden Teilgebiet soll zuvor ein Vertiefungsseminar absolviert worden sein.
2. Kolloquium oder Disputation (3 ECTS)
Im Rahmen dieses Moduls sind Studierende nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer und abhängig von dem entsprechenden Angebot verpflichtet, entweder an einem Kolloquium teilzunehmen oder sich einer Disputation zu unterziehen. Das Kolloquium findet in der Regel während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit statt und gibt Gelegenheit zur Vorstellung und gemeinsamen Diskussion der Projekte, die von den Studierenden bearbeitet werden. Die Disputation findet nach Abgabe der Bachelorarbeit statt und dient der Verteidigung der Hauptergebnisse und der Forschungsmethoden der Arbeit.
Verantwortlich für das Modul ist der Studiengangsbeauftragte