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News Frauenbeauftragte

Auftaktveranstaltung feRNet

Mit einer feierlichen Auftaktveranstaltung wurde am 09. Mai 2012 die zweite Runde des Mentoring-Programms eingeleitet.
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Step by Step

Die Universitätsfrauenbeauftragten vergeben auch im Jahr 2012 Stipendien und Prämien für besondere Leistungen von Wissenschaftlerinnen der Universität Bamberg.
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PUSh - Der Absolventinnen-Preis

Ab sofort können die Bewerbungsunterlagen für "PUSh" eingereicht werden.
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Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten"

Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
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Seminar "Wie bewerbe ich mich richtig?"

Das Bewerbungsseminar wendet sich an Studentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, es findet am Freitag 15. Juni 2012 von 9.30 s.t. - 16.15 Uhr statt.
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Alle aktuellen Nachrichten

Stalking

80 Prozent der Stalking-Opfer sind weiblich, der Großteil der Stalking-Täter ist männlich und zu 50 Prozent handelt es sich bei dieser Straftat um Expartner Stalking. Was verbirgt sich aber hinter diesem Phänomen und was ist zu tun, wenn man selbst Opfer wird?

Was ist Stalking?

"Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie 'anpirschen' oder 'anschleichen'. Inzwischen wird der Begriff aber auch in Deutschland als Umschreibung für eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen verwendet. Eine allgemeingültige Definition des Stalking gibt es allerdings nicht und seine Erscheinungsformen sind vielfältig.

Das Phänomen Stalking ist in Deutschland relativ wenig erforscht. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist aber davon auszugehen, dass auch in Deutschland eine ernst zu nehmende Zahl von Menschen von Stalking betroffen ist."

Quelle: externer Link folgt Bundesministerium der Justiz
Stalkingforschung: externer Link folgt Arbeitsgruppe "Stalking" 

Die Auswirkungen des Stalkings auf Betroffene ist massiv: Schlaftstörungen und Albträume können mit panikartigen Zuständen einhergehen. Oft verlässt das Furchtgefühl die Opfer selbst nach Beendigung des Stalkings nicht.

Das neue Stalkinggesetz

Seit 01.04.2007 ist nun der Tatbestand der Nachstellung im Strafgesetzbuch definiert und kann verfolgt werden. Wie nachhaltig dieses Gesetz ist, muss sich allerdings erst einmal in der Praxis herausstellen. Damit es überhaupt greifen kann müssen Betroffene ersteinmal den Mut aufbringen den Stalker/ die Stalkerin anzuzeigen. Erst dann können die Behörden aktiv werden und eingreifen.

§ 238 StGB

Was ist zu tun?

Meistens dauert es unnötig lange bis sich Betroffene eingestehen, dass sie Opfer von Stalking geworden sind und versuchen diese Tatsache so lange es irgend geht zu ignorieren. Noch mehr Zeit dem Stalker/ der Stalkerin zu schenken, indem man Beratungsstellen aufsucht, zur Polizei geht und sich auf Gerichtsverfahren einlässt, erscheint den meisten Betroffenen zuerst unrealtistsch. Sie wollen ihr Leben nicht wegen dem Stalker/ der Stalkerin ändern und realisieren erst, wenn die Belastung überhaupt nicht mehr erträglich ist, dass sich ihr Leben bereits unerwünscht verändert hat und ihr Handlungsspielraum ungewollt extrem eingeschränkt wurde.

Wir haben einige Verhaltenstipps und Beratungsstellen für Betroffene hier zusammengestellt.

Mehr Information zum Thema finden Sie unter der folgenden Linksammlung:

externer Link folgt Polizei-Beratung

externer Link folgt "Kurzfilm: Wenn Liebe zur Bedrohung wird..

externer Link folgt Merkblatt der Polizei

externer Link folgt Polizei_Bayern

externer Link folgt Stalking- Erklärungsansätze und neue Forschungsergebnisse

externer Link folgt Stalking - Verfolgung, Belästigung, Bedrohung

externer Link folgt Stalking im Kontext häuslicher Gewelt 

externer Link folgt Weisser Ring

externer Link folgt Stalkingforschung

externer Link folgt Bundesministerium der Justiz