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News Familienfreundliche Universität

23.05.12

KinderVilla eingeweiht!

6 Kinderkrippenplätze und 10 Kindergartenplätze für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Universität Bamberg
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02.05.12

Familientage auf der Landesgartenschau

Ermäßigte Eintrittspreise an insgesamt sechs Tagen
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Wohnen für Hilfe

Der Weg zu einer Wohnpartnerschaft
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21.03.12

Uni und Familie unter einem Hut

Fränkischer Tag
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16.03.12

Auszeichnung für Familienfreundlichkeit

Universität Bamberg erneut als "Familiengerechte Hochschule" zertifiziert
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Alle aktuellen Nachrichten

Frauenförderung und Gleichstellung

gezeichnet von Katrin Wolstein; 4 Jahre

Besser gleich berechtigt - als später...

Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist wesentlicher Bestandteil
einer demokratischen Gesellschaft der Chancengleichheit. Es gilt sowohl Strukturen zu schaffen, in denen ein gleichberechtigtes Miteinander möglich ist, als auch ein Klima des gegenseitigen Verständnisses. Beides ist für uns auch essentieller Bestandteil einer familienfreundlichen Universitätspolitik.
Wir fühlen uns zu aktivem Handeln verpflichtet, um die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu beschleunigen. Dafür stehen das Amt der Frauenbeauftragten im wissenschaftlichen und das Amt der Gleichstellungsbeauftragten im nicht-wissenschaftlichen Bereich.


Die Frauenbeauftragte

Zentrales Anliegen der Frauenbeauftragten ist die Förderung junger Wissenschaftlerinnen, unter anderem durch Stipendien im Rahmen des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms. Die Broschüre kUNIgunde sammelt Informationen und aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema „Frauen an der Hochschule“ und Genderforschung.
Ein Beispiel für die Aktivitäten der Fakultätsfrauenbeauftragten ist das Projekt „MUT – Mädchen und Technik“ mit dem Ziel, Schülerinnen für technische Berufe zu begeistern. Besser gleich berechtigt - als später...


Die Gleichstellungsbeauftragte

Innerhalb der Universität gilt das Gleichstellungsgesetz und mit ihm die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten für alle Frauen und Männer, soweit diese nicht zu den wissenschaftlichen Beschäftigten oder Studierenden gehören.