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Aufgabenverteilung der Universitätsleitung

Die folgende Geschäftsordnung regelt die Geschäftsverteilung der Universitätsleitung.

Die Universitätsleitung beschließt folgende Geschäftsverteilung der Universitätsleitung

1. Der Präsident nimmt die ihm gesetzlich nach Art. 21 BayHSchG zugewiesenen Aufgaben wahr, u.a. als:

  • Vorsitzender der Universitätsleitung;
  • Vorsitzender der Erweiterten Universitätsleitung;
  • Dienstvorgesetzter der an der Universität tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Beamten und Beamtinnen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Dienst des Freistaates Bayern stehen, sowie der Kanzlerin.

Außerdem ist er zuständig für:

  • Pflege der Auslandsbeziehungen;
  • Kontakte zwischen Universität und Wirtschaft.

Er ist zuständig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:

  • Frauenbeauftragte.

Er ist unmittelbarer Vorgesetzter der Stabsstelle:

  • Referentin des Präsidenten, Kerstin Seidenath, M.A.

2. Vizepräsident Prof. Dr. Wirtz nimmt ressortmäßig den Aufgabenbereich „Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchs und IT-Infrastruktur“ wahr.

Er ist:

  • Vorsitzender der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Außerdem ist er zuständig für:

  • Forschungsförderung;
  • Pflege und Entwicklung des Wissens- und Technologietransfers.

Er ist zuständig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:

  • Beauftragter für Fragen der europäischen Forschungsprogramme.

3. Vizepräsident Prof. Dr. Kempgen nimmt ressortmäßig den Aufgabenbereich „Lehre und Studium“ wahr.

Er ist:

  • Vorsitzender der Ständigen Kommission für Lehre und Studierende;
  • Vorsitzender der Studienbeitragskommission.

Außerdem ist er zuständig für:

  • Fragen der Weiterbildung.

Er ist zuständig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:

  • Beauftragter für Weiterbildung,
  • Beauftragter für schwerbehinderte Studierende.

4. Die Kanzlerin übt die ihr nach Art. 19 Abs. 2 Satz 3 und Art. 23 BayHSchG gesetzlich zugewiesenen Funktionen aus:

  • Leitung der Zentralen Universitätsverwaltung;
  • Beauftragte für den Haushalt;
  • Dienstvorgesetzte der an der Universität tätigen Bediensteten des Freistaates Bayern sowie der im Dienst der Universität stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, soweit sich nicht aus Art. 21 Abs. 10 Satz 1 BayHSchG etwas anderes ergibt;
  • Erledigung der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Universität;
  • das Hausrecht hinsichtlich folgender Regelungsbereiche:
    • Genehmigung von Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit sowie Veranstaltungen außerhalb des regulären Lehrbetriebs innerhalb der Öffnungszeiten,
    • Raumnutzung der zentralen Flächen,
    • Plakataushang,
    • Parkordnung,
    • Vorschläge zur Raumnutzung und Umnutzung.

Sie ist zuständig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:

  • Datenschutzbeauftragter;
  • Gleichstellungsbeauftragte;
  • Vertrauensmann für Schwerbehinderte;
  • Suchtbeauftragter;
  • Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter.

5. Personalzuordnung

Der Universitätsleitung unmittelbar zugeordnet sind folgende Stellen:

  • Leiter des Rechenzentrums, Dr. Hartmut Plehn;
  • Leiter der Zentralbibliothek, Dr. Fabian Franke;
  • Leiter des Sportzentrums, Prof. Dr. Stefan Voll;
  • Leiterin des Dezernates Kommunikation, Dr. Monica Fröhlich;
  • Leiterin des Universitätsarchivs, Dr. Margrit Prussat;
  • Leiter des Akademischen Auslandsamtes, Dr. Andreas Weihe;
  • Leiterin der Studienberatung, Dr. Barbara Körber-Hübschmann.

Die Universitätsleitung nimmt gemeinsam die Verantwortung für die Besetzung der genannten Stellen wahr. Die Dienstvorgesetztenfunktion entsprechend Nr. 1 bzw. Nr. 4 ist dadurch nicht berührt.

6. Vertretungsregelung

Die Universitätsleitung bestellt Vizepräsident Prof. Dr. Kempgen zum ersten Vertreter des Präsidenten.

Die Vizepräsidenten vertreten sich gegenseitig, sofern keine andersartige Regelung getroffen wird.

Die Kanzlerin wird nach Art. 23 Abs. 4 BayHSchG durch ihre Vertreterin, Frau Yvonne Burscheit, vertreten.

7. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 18. April 2012 in Kraft.

Bamberg, den 18. April 2012
Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert
– Präsident –