Rückgabe, Verlängerungen und Vormerkungen

Buchrückgabe

Ihre ausgeliehenen Medien können Sie während der Öffnungszeiten in jeder beliebigen Teilbibliothek oder in der Staatsbibliothek zurückgeben.

Zur Rückgabe ist kein Bibliotheksausweis notwendig.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie die Buchrückgabekästen vor der Teilbibliothek 3, der Teilbibliothek 4 und der ERBA-Bibliothek nutzen. Die Medien gelten erst dann als zurückgegeben, wenn sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückgebucht wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die noch nicht zurückgebuchten Medien in den Buchrückgabekästen.

Wenn Sie nicht in Bamberg sind, können Sie Ihre entliehenen Medien auch per Post zurücksenden. Schicken Sie sie idealerweise als Paket, dann ist der Versand versichert und die Sendung lässt sich nachverfolgen. Bitte geben Sie keine Büchersendungen auf, weil diese meist sehr lange unterwegs sind, und senden Sie die Medien an folgende Adresse:

Universitätsbibliothek Bamberg
- Ausleihe -
Feldkirchenstraße 21
Zufahrt: Am Heidelsteig
96052 Bamberg

Die Paketanlieferung ist nur wochentags von Montag bis Freitag möglich.

Die Medien gelten erst dann als zurückgegeben, wenn sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückgebucht wurden.

Verlängerungen und Vormerkungen

Verlängerungen können Sie selbst in Ihrem Bibliothekskonto vornehmen. Dort finden Sie auch eine Übersicht über entliehene und bestellte Medien.

Eine Verlängerung ist frühestens 6 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich. Medien können in der Regel viermal verlängert werden. Prüfen Sie unbedingt in Ihrem Konto, ob die Verlängerungen erfolgreich waren!

Für derzeit entliehene Medien können Sie sich über den Bamberger Katalog vormerken. Sie werden per E-Mail informiert, sobald sie in der gewählten Teilbibliothek zur Abholung bereitliegen.

Sonderkonditionen für Verfasserinnen und Verfasser von Dissertationen und Habilitationen an der Universität Bamberg

Verfasserinnen und Verfassern von Dissertationen und Habilitationen an der Universität Bamberg räumt die Universitätsbibliothek auf Antrag einen Sonderstatus ein. Bitte füllen Sie dazu das Formular auf dem Merkblatt für Verfasserinnen und Verfasser von Dissertationen und Habilitationen(141.6 KB, 1 Seite) aus und legen Sie es zusammen mit den von Ihnen bereits ausgeliehenen Medien in Ihrer Teilbibliothek vor. Promovierende mit bestehendem Bibliothekskonto erhalten den Sonderstatus automatisch, wenn sie sich beim Graduiertenzentrum Trimberg Research Academy (TRAc) registrieren.

Sie brauchen sich dann nicht mehr um die Verlängerungen der von Ihnen entliehenen Medien kümmern. Es erfolgt eine neunmalige automatische Verlängerung

um jeweils 24 Öffnungstage bei

  • Medien mit Grundleihfrist von 24 Tagen

um jeweils 6 Öffnungstage bei

  • Medien der Wochenausleihe und
  • Zeitschriften aus den Magazinbeständen

Bei Fernleihbüchern ohne Ausleihbeschränkung wird die Grundleihfrist viermal um 12 Tage verlängert.

Wenn Ihre Medien von anderen Benutzern vorgemerkt werden, erhalten Sie jedoch eine automatische Rückforderung, die Sie unbedingt beachten müssen, um eine kostenpflichtige Mahnung zu vermeiden.

Bitte beachten Sie: Ist Ihr Bibliothekskonto gesperrt - zum Beispiel wegen einer offenen Mahnung - verlängert sich die Leihfrist Ihrer Medien nicht länger automatisch!

Keine Verlängerung möglich ist bei

  • von anderen Benutzern vorgemerkten Medien
  • Fernleih-Medien mit besonderer Leihfrist