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Aktuelles aus der Universitätsbibliothek

Neu in der UB: Interaktive Whiteboards

Lebendiger präsentieren und digitale Flipcharts speichern - in den Teilbibliotheken 2, 3 und 4 und in der ERBA-Bibliothek
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Fragen zu VPN, WLAN, Benutzernummer und Passwort, Hard- und Software?

IT-Sprechstunden in der TB 4
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Grobe Wahrheiten - Wahre Grobheiten, Feine Striche - Scharfe Stiche

Ausstellung vom 22.04. bis 16.06.2013 in der Teilbibliothek 4, Heumarkt 2.
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Bücherbörse in der Teilbibliothek 2

Zur Zeit findet in der TB 2 ein Verkauf ausgeschiedener Bücher statt.
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Neue E-Books und Datenbanken

Nomos, Duncker & Humblot, Duden, Lexikon des Mittelalters online, Literaturnaia gazeta
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Alle aktuellen Nachrichten

Novellierung des Urheberrechts zum 01.01.2008

Zum 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Sie enthält eine Regelung, mit der den Verlagen automatisch die Rechte zur Online-Verwertung Ihrer vor 1995 erschienenen Publikationen zufallen, wenn Sie als Autoren nicht aktiv werden.

Bitte verhindern Sie, dass die Online-Nutzungsrechte exklusiv beim Verlag liegen und keine Möglichkeit zu einem weltweit freien Zugang im Open Access oder einer anderen Nutzungsart im Internet nach Ihren Vorstellungen besteht.

Am 21. September 2007 hat der Bundesrat dem so genannten zweiten Korb zur Änderung des Urheberrechts zugestimmt. Damit tritt das neue Urheberrechtsgesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Darin entfällt der bisherige § 31 Abs.4 UrhG über „unbekannte Nutzungsarten“, in dem „die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten […]“ als unwirksam erklärt wird. In der Rechtsprechung geht man davon aus, dass die Online-Zugänglichmachung eines Werkes bis 1995 eine solche unbekannte Nutzungsart war. Wer also bis zu diesem Zeitpunkt einem Verlag Nutzungsrechte an eigenen Publikationen (u. a. Zeitschriftenaufsätze, Monographien) übertragen hat, hat damit bisher das Recht, diese ins Netz zu stellen, nicht an den Verlag abgegeben.

Mit dem neu in das Gesetz eingefügten § 137 l UrhG wird den Verlagen nun jedoch die Möglichkeit gegeben, diese Rechte rückwirkend für sich zu beanspruchen.

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt damit:

  • Wenn ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1. Januar 1966 und dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2008 ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen hat, darf der Verlag es ohne weitere Zustimmung des Autors digitalisieren und zu seinen Lizenzbedingungen und Marktpreisen im Internet zugänglich machen

Diese Regelung greift jedoch in zwei Fällen nicht:

  1. Der Verfasser widerspricht innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes der Internet-Verwertung durch den Verlag. Solange der Verlag das Werk noch nicht im Internet zugänglich gemacht hat, kann der Widerspruch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch wirksam eingelegt werden.
  2. Der Verfasser hat das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung seiner Werke zwischenzeitlich (das heißt noch bis einschließlich Dezember 2007) einem anderen übertragen. Dann bekommt der Verlag das Recht auf Internet-Verwertung auch dann nicht automatisch, wenn der Verfasser nicht widerspricht.

Damit die wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren ihre Verwertungsrechte wahren und die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen im Sinne von Open Access gewährleistet ist, bitten wir Sie, der Universitätsbibliothek ein einfaches Nutzungsrecht Ihrer vor 1995 erschienenen Publikationen auf dem Online-Publikationsserver OPUS unserer Universität einzuräumen.

Bitte senden Sie uns dazu dieses Formular bis zum 31.12.2007 zurück und legen nach Möglichkeit eine Liste der Publikationen bei. Selbstverständlich können Sie jederzeit das Recht auf elektronische Zugänglichmachung zusätzlich auch Dritten übertragen oder es selbst nutzen.

Die Universitätsbibliothek unterstützt Sie gerne bei der Digitalisierung Ihrer Publikationen. Bitte wenden Sie sich an Frau Dr. I. Keunecke, Tel. 0951/863-1537.

Zusätzlich empfehlen wir allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei den betreffenden Verlagen Widerspruch gegen die automatische Übernahme der Rechte an der Online-Veröffentlichung ihrer Publikationen einzulegen, etwa mit diesem doc Musterbrief.

Weitere Informationen finden Sie auf der externer Link folgt Open-Access-Seite der Universitätsbibliothek Heidelberg.