Die Zentralbibliothek und die Teilbibliotheken sind am Pfingstsonntag, den 27.05.2012 und am Pfingstmontag, den 28.05.2012, geschlossen.
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IT-Sprechstunden in der TB 4
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Vergoogeln Sie nicht Ihre Zeit - bitte melden Sie sich an!
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Universität Bamberg veröffentlicht Open-Access-Erklärung und unterstützt die Finanzierung von Publikationsgebühren
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Der
Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetz erlaubt es,
öffentlich zugänglich zu machen.
Allerdings ist diese Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2009 befristet. Viele Verlage leisten intensive Lobbyarbeit, um diese Erlaubnis zu streichen. Die im Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zusammengeschlossenen Wissenschaftler und Bibliothekare fordern jedoch, die Befristung nach 2009 aufzuheben. Wie ist Ihre Meinung dazu? Wollen Sie weiterhin die Möglichkeit haben und nutzen, z.B. Zeitschriftenartikel oder Buchkapitel in einem elektronischen Semesterapparat im Virtuellen Campus zusammenzustellen?
Um die Nutzung des §52a zu evaluieren und eine Grundlage für die Beratungen des Bundestags 2009 zu schaffen, führt das Bundesministerium für Justiz derzeit an allen deutschen Hochschulen eine Befragung durch, deren Ergebnisse in Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur gesammelt werden. Bitte investieren Sie wenige Minuten Zeit und füllen Sie den Fragebogen für Kursautoren im Virtuellen Campus aus:
http://vc.uni-bamberg.de/moodle/mod/data/view.php?id=46499
Bei Fragen zum Urheberrechtsgesetz steht Ihnen Herr Christian Wolf (Tel. 863-1532) gerne zur Verfügung.