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Studienjahr im Ausland (Bachelor EES)

Learning Agreement

Für das Studium im Ausland müssen Studierende des Bachelor-Studienganges European Economic Studies (EES) ein Learning Agreement (LA) mit der Universität vereinbaren, um eine Anerkennung aller Studienleistungen zu garantieren. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen, die häufig zum Learning Agreement gestellt werden (FAQs).

Achtung: Diese Informationen und das Formular gelten nur für Studierende im Bachelor EES, welche ein Learning Agreement im Rahmen ihres obligatorischen Auslandsstudiums abschließen müssen. Studierende aus anderen Studiengängen, welche ein Learning Agreement für einzelne Lehrveranstaltungen (insb. Makroökonomik I+II, Mikroökonomik I+II) abschließen wollen, wenden sich bitte an die jeweiligen Fachvertreter.

Das Learning Agreement Formular finden Sie pdf hier.

Bitte das Learning Agreement immer in doppelter Ausführung und in Papierform vollständig ausgefüllt bei Herrn Dr. Felix Stübben einreichen.

Frequently Asked Questions (FAQs)

1. Muss ich mein Auslandsjahr an einer der Partneruniversitäten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg durchführen oder kann ich mir auch eine andere Universität aussuchen?

Grundsätzlich kann man auch an Universitäten, die keine Partneruniversitäten sind, sein Auslandsjahr verbringen. Dies kann beispielsweise erforderlich werden, wenn die Bewerbungen um einen Platz an einer Partneruniversität nicht erfolgreich waren. Allerdings muss an dieser Uni ein ausreichendes wirtschaftswissenschaftliches Kursangebot zum Abschluss des LAs vorhanden sein. Weiterhin ist in einem solchen Fall der Aufenthalt und die Finanzierung selbst zu organisieren.

2. Wann ist das Learning Agreement abzuschließen?

Das Learning Agreement ist vor der Aufnahme des Studiums an der ausländischen Universität abzuschließen. Dazu kann sich jeder Student das Learning Agreement Formular unter obigem Link herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.

3. Bei wem ist das Learning Agreement abzuschließen?

Das Learning Agreement ist mit dem zuständigen LA-Koordinator abzuschließen. Dies ist Herr Dr. Felix Stübben ( ees(at)uni-bamberg.de, F240, Sprechstunde: Mi. 13-15Uhr).

4. Wie sieht der Inhalt des Learning Agreements aus?

Jeder Student hat sich eigenverantwortlich darum zu kümmern, welche Kurswahl an der jeweiligen ausländischen Uni möglich ist. Von der inhaltlichen Seite sollte das LA folgende drei Kriterien erfüllen:

  1. Die Kursinhalte sollten dem Studienforschritt angemessen sein, um die sinnvolle Verzahnung der im Ausland zu erbringenden Studienleistungen mit den schon erbrachten Vorleistungen in Bamberg zu erreichen.
  2. Das LA eine sollte berufsqualifizierende Schwerpunktsetzung unterstützen. Es lohnt sich daher sich bereits Gedanken über die Zeit nach dem Bachelorabschluss zu machen.
  3. Es müssen Kurse im Umfang von mindestens 48 ECTS bzw. 24 SWS in das LA eingebracht werden. Von diesen Kursen muss mindestens ein Drittel einen wirtschaftswissenschaftlichen Bezug aufweisen. Die restlichen Kurse können aus den Angebot der ausländischen Universität frei gewählt werden. Das inhaltliche Niveau aller Kurse sollte allerdings dem Studienfortschritt angemessen sein.

Zur Prüfung dieser Punkte durch den LA-Koordinator ist es unbedingt erforderlich, von allen Kursen eine kurze Kursbeschreibung mit Angaben der ECTS bzw. SWS beizulegen. Dies kann eine Gliederung, ein Syllabus, ein Ausdruck aus dem Vorlesungsverzeichnis o.ä. sein. Selbst verfasste oder handschriftlich ergänzte Kurszusammenfassungen und Aufstellungen reichen dagegen nicht aus.

5. In welchem Umfang müssen Kurse im Ausland erbracht werden?

Gemäß der Prüfungsordnung im Fach „European Economic Studies (EES)“ müssen 48 ECTS an der ausländischen Universität erbracht werden. Die ECTS-Angaben sind den Kursbeschreibungen der ausländischen Universität zu entnehmen und in das Learning Agreement Formular einzutragen. Sofern die ausländische Universität außerhalb Europas angesiedelt ist und daher über kein ECTS-System verfügt, (wie z.B. in den USA und Kanada, wo "Credits" berechnet werden), muss eine Umrechnung in SWS erfolgen (siehe Frage 6). Während des Auslandsjahres sind insgesamt 24 SWS zu erbringen, d.h. zwei ECTS entsprechen einer SWS.

Sind ECTS-Angaben vorhanden, so ist eine Anrechnung in SWS ausgeschlossen!

6. Wie erhalte ich Informationen darüber, wie viel SWS ein Kurs hat?

Wird das Auslandsjahr an einer Universität ohne ECTS-System absolviert, sind im Learning Agreement (pdf-Download siehe oben) folgende Informationen einzutragen, um die SWS berechnen zu können:

  • Vorlesungsstunden pro Woche
  • Minuten einer Vorlesungsstunde
  • Zahl der Wochen (pro Semester)

Die Berechnung der SWS erfolgt automatisch!

Rechenbeispiel:

In Bamberg dauert eine SWS 45 Minuten und das Semester läuft 14 Wochen.

Ein Kurs dauert im Ausland 150 Minuten pro Woche über zwölf Wochen.

Dies entspricht: 150/45*12/14=2,86 SWS in Bamberg.


Hinweis: Die SWS Anzahl wird automatisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

7. Wie können Blockseminare im Ausland umgerechnet werden?

Im Prinzip genauso wie normale Kurse. Man teilt einfach die Gesamtdauer des Seminars durch 45 (Dauer einer SWS in Bamberg) und durch 14 (Anzahl Wochen pro Semester in Bamberg), um auf die Bamberger SWS zu kommen.

 
Beispiel: Ein Blockseminar findet einmalig Donnerstag und Freitag jeweils acht volle Stunden statt. Dies entspricht 960/45/14=1,52 SWS.

8. Können Sprachkurse im Rahmen des Learning Agreements angerechnet werden?

Ja. Sprachkurse gehen allerdings nur zur Hälfte ins Learning Agreement ein.

Beispiel: Hat ein Sprachkurs vier SWS, dann können davon nur zwei SWS ins LA eingebracht werden.

Es gibt auch eine Obergrenze, bis zu welcher Sprachkurse ins LA eingebracht werden können: maximal können Sprachkurse mit 12 ECTS, d.h. 6 SWS eingebracht werden.

9. Können Praktika im Rahmen des Learning Agreements angerechnet werden?

Das Auslandsstudium soll eine berufsqualifizierende Schwerpunktsetzung unterstützen. Daher kann bis zu einem Drittel der im Ausland zu erbringenden Studienleistungen (d.h. maximal 16 ECTS oder 8 SWS) durch ein berufsqualifizierendes Praktikum im Ausland ersetzt werden.

Dazu muss das Praktikum inhaltlich geeignet sein und mindesten zwei Monate Vollzeit dauern. In diesem Fall ist das berufsqualifizierende Praktikum Bestandteil des LAs und mit dem LA-Koordinator zu vereinbaren.

Bezüglich der Anrechnung des Praktikums gilt folgendes: Da auf ein Praktikum keine Note vergeben wird, werden die verbleibenden 16 SWS entsprechend höher gewichtet.

Bezüglich Anbahnung und Fördermöglichkeiten von Auslandspraktika siehe auch die Seite des Akademischen Auslandsamtes.

10. Was mache ich nach erfolgreicher Absolvierung des Auslandsjahres?

Sobald Ihnen das offzielle Noten-Transcript über Ihre im Ausland erbrachten Leistungen vorliegt, sollten sie es (im Original) bei ihrem LA-Koordinator ( Dr. Felix Stübben) einreichen. Dieser prüft den Inhalt und Vollständigkeit des LAs anhand der im Ausland erbrachten Leistungen und gibt die Unterlagen weiter an den Prüfungsausschussvorsitzenden im Studiengang „European Economic Studies (EES)“.

Das Noten-Transcript sollte alle besuchten Kurse und das erzielte Ergebnis beinhalten. Enthält das Transcript keine ECTS- bzw. SWS- Angaben müssen diese - falls noch nicht geschehen - auch eingereicht werden. Nachweise über Praktika bzw. Sprachkurse sind ebenfalls einzureichen.

11. Wie werden die ausländischen Leistungen in Bamberger Noten umgerechnet?

Nach Erhalt der Unterlagen vom LA-Koordinator rechnet der Prüfungsausschussvorsitzende im Studiengang „European Economic Studies (EES)“ die Noten aus dem Ausland in eine Bamberger Durchschnittsnote um. Zur Berechnung dieser Durchschnittsnote werden die Kurse jeweils mit den ECTS bzw. SWS der Kurse gewichtet. Diese Durchschnittsnote erscheint dann auch im Bachelor-Abschlusszeugnis. Dies gilt nicht für die Anerkennung von Einzelveranstaltungen, die mit einzelnen Lehrstühlen vereinbart wurden (z.B. Anrechnung von Makroökonomik I+II, Mikroökonomik I+II aus dem Ausland).

Seit Januar 2008 gibt es eine fakultätsweite Richtlinie zur Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen. Diese finden Sie unter folgendem pdf Link

Ansprechpartner für Umrechnungsmodalitäten, die über die obige Richtlinie hinausgehen, ist Oliver Hermsen vom Lehrstuhl für Volkswirschaftslehre, insbesondere Wirtschaftspolitik

oliver.hermsen(at)uni-bamberg.de

12. Wie kann ich einen Doppelabschluss erreichen?

Zur Zeit existieren mit der Technischen Universität Budapest, der Corvinus Universität Budapest, der Universität Sarajewo sowie der Universität Tirana sogenannte Doppelgraduierungsabkommen, so dass Bamberger Studierende, die im Auslandsstudium an einer dieser vier Universitäten studieren, neben dem Bamberger „Bachelor of Science (BSc)“ in „European Economic Studies (EES)“ auch den Budapester Grad des „Bachelor of Science (BSc)“ in „Applied Economics“ an der TU, den Grad des „Bachelor of Science (BSc)“ in „Applied Economics“ an der Corvinus, in Sarajewo den Grad des „Bachelor of Arts (BA)“ in “Economics” sowie in Tirana den "Bachelor in Economics"erwerben können. Weitere Doppelgraduierungsabkommen sind in Planung.

Nähere Informationen zu den Doppelabschlüssen und den Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Dekanats SoWi. Zudem hilft Ihnen gerne die zentrale Studienberatung EES weiter.

13. Ich befinde mich derzeit nicht in Bamberg. Kann ich das Transcript auch per Post an den LA-Koordinator schicken?

Sie können das Transcript auch per Post an den LA-Koordinator schicken. Allerdings weisen wir darauf hin, dass in der Vergangenheit schon Unterlagen auf dem Postweg beschädigt wurden. Wir empfehlen daher nachdrücklich, alle anrechnungsrelevanten Unterlagen persönlich beim LA-Koordinator einzureichen.

14. Kann das Learning Agreement nachträglich noch geändert werden? Was ist in einem solchen Fall zu tun?

Grundsätzlich ist ein abgeschlossenes LA beiderseitig verpflichtend. Man sollte deshalb sorgfältig bereits im Vorfeld die Kurswahl planen. Dennoch kann es sein, dass Änderungen im LA nötig werden. In diesem Fall ist unverzüglich ein geändertes Learning Agreement abzuschließen und mit allen relevanten Nachweisen an den LA-Koordinator zu senden. Änderungsmitteilungen per E-Mail werden nicht bearbeitet.

15. Kann ich während des Auslandstudiums Urlaubssemester beantragen?

Es ist möglich für das fünfte Fachsemester ein Urlaubssemester zu beantragen, sofern dieses im Ausland erbracht wird. Während des Urlaubssemesters ist der Student von der Zahlung der Studienbeiträge in Bamberg entbunden. Somit fallen nur die üblichen Beiträge für das Studentenwerk und für das Semesterticket an (65 Euro, Stand: Juli 2011).

Im sechsten Fachsemester ist im Allgemeinen kein Urlaubssemester vorgesehen, da in diesem Semester die Anmeldung zur Bachelorarbeit in Bamberg erfolgt. Eine Beurlaubung ist nämlich nur möglich, wenn im entsprechenden Semester keine Prüfungsleistung (dazu zählt auch die Bachelorarbeit) in Bamberg absolviert wird!

Achtung: Eine Erstanmeldung zur Prüfung ist während des Urlaubssemesters nicht möglich. Wer also plant, im fünften Semester Prüfungen zu schreiben (als Erstanmeldung) sollte sich nicht befreien lassen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie für Prüfungen, für die Sie aufgrund einer Nach- oder Wiederholungsverpflichtung zwangsangemeldet sind, trotz der Gewährung des Urlaubssemesters zwangsangemeldet bleiben. Sie müssen sich also zusätzlich (!) zur Beaurlaubung von der Wiederholungsverpflichtung befreien lassen:

Wird eine Verschiebung der Zwangsanmeldung um mehr als ein Semester gewünscht, ist hierzu ein formloser Antrag (Name, Matrikelnummer, Veranstaltung, Termin/Semester, wann die Prüfung absolviert werden soll) beim Prüfungsausschussvorsitzenden bis zum Ende der Meldefrist des Semesters zu stellen. Der Antrag ist durch eine Studienbescheinigung der Auslandsuni zu begründen. Bei der Verschiebung der Zwangsanmeldung um nur ein Semester stellen Sie diesen Antrag mit den gleichen Angaben bis zum Ende der Meldefrist an das Prüfungsamt.