22.05.12
Aufgrund der großen Nachfrage, werden wieder zwei Veranstaltungen zu SPSS angeboten.
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22.05.12
Nutzung der Datendienste der Universität durch Gäste und Kooperationspartner
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Persönliche Nutzerkennungen werden auf schriftlichen Antrag an natürliche Personen, die IT-Dienste der Universität Bamberg nutzen dürfen, vergeben. „An natürliche Personen“ bedeutet, dass solche Kennungen nicht an Organisationseinheiten oder an Einrichtungen vergeben werden. Sie sind nicht übertragbar.
Es hängt vom jeweiligen Status ab, welche Nutzungsrechte möglich sind.
Mit der persönlichen Nutzerkennung wird in der Regel auch gleich ein persönliches E-Mail-Konto mit einer persönlichen E-Mail-Adresse sowie ein Fileserver-Konto mit einem persönlichem Speicherplatz beantragt.
Persönlichen Nutzerkennungen können durch das Rechenzentrum oder durch Stellen der Universitätsverwaltung persönliche Berechtigungen zugeordnet werden. Insbesondere betrifft dies
Die entsprechenden Berechtigungen werden von den für die jeweiligen IT-Dienste an der Universität zuständigen Stellen entsprechend der jeweils festgelegten Verfahren automatisch oder auf Antrag zugeteilt.