22.05.12
Aufgrund der großen Nachfrage, werden wieder zwei Veranstaltungen zu SPSS angeboten.
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22.05.12
Nutzung der Datendienste der Universität durch Gäste und Kooperationspartner
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Für Einrichtungen der Universität (Fakultäten, Lehrstühle und Professuren, Universitätsverwaltung, Universitätsbibliothek, Rechenzentrum, Sportzentrum, die einzelnen wissenschaftlichen und weiteren nichtwissenschaftlichen Einrichtungen) und gegebenenfalls auch für Projekte und Studienfächer werden mit dem Ziel einer abgestimmten Außendarstellung der Universität Kürzel festgelegt und im offiziellen Schlüsselverzeichnis eingetragen. Über dieses Verzeichnis ist dokumentiert, wer jeweils für ein bestimmtes Kürzel verfügen darf. Das nimmt das Rechenzentrum als Grundlage für die Zuständigkeit und Verantwortung für aufgabenbezogene Nutzungsberechtigungen.
Das Rechenzentrum verwendet die Kürzel
Die beantragten und vergebenen Kürzel werden im Intranet der Universität veröffentlicht (siehe www.uni-bamberg.de/intranet/einrichtungskuerzel/)
Anträge auf neue Kürzel sind von der für den zugeordneten Bereich verantwortlichen Person per E-Mail zu richten an kuerzel-freigabe(at)uni-bamberg.de. Dabei sind das gewünschte Kürzel und die genaue Bezeichnung der Einrichtung anzugeben. Die beantragten Kürzel werden von einer zentralen Stelle geprüft und falls es keine Einwände gibt, mit dem Antragsdatum in der oben genannten Liste veröffentlicht.
Falls die zuständige Stelle Probleme bei der Zuteilung sieht, wird sie direkt antworten und im Dialog eine einvernehmliche Lösung suchen.
Einsprüche anderer Stellen gegen die Zuteilung von Kürzeln sind innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung an kuerzel-freigabe(at)uni-bamberg.de zu richten. Sie erreichen auf diesem Weg alle für die Verwendung der Kürzel zuständigen Stellen (wie zum Beispiel auch die Operateure des Rechenzentrums) und blockieren die Zuteilung des entsprechenden Kürzels bis zu einer einvernehmlichen Lösung (gegebenenfalls nach erneutem Veröffentlichen geänderter Kompromisslösungen und Abwarten der 14-tägigen Einspruchsfrist).
Einsprüche, zu welchen kein Einvernehmen erzielt werden kann, werden dem CIO vorgelegt.
Die Zuständigkeit für das Kürzel und damit auch alle damit verbundenen Rechte und die Pflichten liegen bei der Person, die im Kürzelverzeichnis zu dem Kürzel eingetragen ist.