Der Personalrat
In der Vergangenheit konnte der Personalrat aus den Gesetzen zur Mitbestimmung klar definierte Aufgabenbereiche ableiten. Sie bezogen sich in erster Linie aus:
soziale Angelegenheiten
- Gewährung von Unterstützung, Zulagen etc.
- Verhütung von Dienst und Arbeitsunfällen
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Festsetzung der Arbeitszeit (Verlängerung, Verkürzung, Überstunden)
- Fort- und Weiterbildung
personelle Angelegenheiten
- Einstellung
- Beförderung, Eingruppierung, Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
- Übertragung anderer Tätigkeiten
- Abmahnung, Kündigung
- Versetzung und Abordnung
organisatorische Angelegenheiten
- Veränderungen bei Betriebsteilen
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Organisations- und Geschäftsverteilungspläne
- Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen