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News Familienfreundliche Universität

23.05.12

KinderVilla eingeweiht!

6 Kinderkrippenplätze und 10 Kindergartenplätze für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Universität Bamberg
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02.05.12

Familientage auf der Landesgartenschau

Ermäßigte Eintrittspreise an insgesamt sechs Tagen
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Wohnen für Hilfe

Der Weg zu einer Wohnpartnerschaft
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21.03.12

Uni und Familie unter einem Hut

Fränkischer Tag
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16.03.12

Auszeichnung für Familienfreundlichkeit

Universität Bamberg erneut als "Familiengerechte Hochschule" zertifiziert
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Alle aktuellen Nachrichten

Angehörigenbetreuung

Sonderurlaub für pflegebedürftige Angehörige

Arbeitnehmer können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten (§ 28 TV-L).

Pflegebedürftigkeit ist anzunehmen, wenn die betroffene Person in Folge ihrer körperlichen, seelischen und/oder geistigen Behinderungen zu den Verrichtungen des täglichen Lebens aus eigener Kraft nicht dazu im Stande ist, sodass für ihre Pflege die Arbeitskraft einer anderen Person in Anspruch genommen werden muss (vgl. auch § 14 SGB XI 26.05.1994, BGBl.I S.1014,1019). Die Voraussetzung dafür ist vom Arbeitnehmer durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.


Gemäß §29 TV-L (Arbeitsbefreiung) kann ein Arbeitnehmer für einen Arbeitstag im Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden, wenn eine schwere Erkrankung einer/eines Angehörigen vorliegt, soweit sie/er in dem selben Haushalt lebt.

Sie erhalten weiterführende Informationen/Beratung zum Thema bei der Personalabteilung der Universität Bamberg oder ihrem Personalrat, der Sie gerne berät!

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt externer Link folgt Informationen und Publikationen zum Thema Pflege bereit.