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News Familienfreundliche Universität

23.05.12

KinderVilla eingeweiht!

6 Kinderkrippenplätze und 10 Kindergartenplätze für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Universität Bamberg
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02.05.12

Familientage auf der Landesgartenschau

Ermäßigte Eintrittspreise an insgesamt sechs Tagen
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Wohnen für Hilfe

Der Weg zu einer Wohnpartnerschaft
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21.03.12

Uni und Familie unter einem Hut

Fränkischer Tag
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16.03.12

Auszeichnung für Familienfreundlichkeit

Universität Bamberg erneut als "Familiengerechte Hochschule" zertifiziert
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Alle aktuellen Nachrichten

Beurlaubung

Ein Student kann auf Antrag aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Auslandsstudium
  • studienbezogenes Praktikum
  • Krankheit
  • Mutterschutz, Erziehungsurlaub
  • Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflege nicht durch eine andere Person erbracht werden kann

Während der Zeit der Beurlaubung, die in der Regel bis zu insgesamt zwei Semestern gewährt werden kann, bleiben Rechte und Pflichten der Studenten - mit Ausnahme der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium - unberührt.
Studien- und Prüfungsleistungen können während der Beurlaubung, mit Ausnahme von Wiederholungen nicht bestandener Prüfungen, nicht erbracht werden. Dies gilt nicht für Beurlaubungen wegen Mutterschafts- und Erziehungsurlaubes. Auch wird Erziehungsurlaub bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes gewährt.


Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass Fristen innerhalb eines laufenden Prüfungsverfahrens durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen oder gehemmt werden.


Zum Antragsformular


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