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Die Ausgabe der Scheine findet vom 12. bis 23. April, jeweils von 10 bis 12 Uhr statt.
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Fragen zur Zulassung, Durchführung und zum Inhalt der Prüfung sind in der
Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 30. September 2005 geregelt.
Die DSH findet zweimal im Jahr, jeweils vor Semesterbeginn im März/April und September/Oktober, statt.
Weitere Informationen zur DSH-Prüfung erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
In der DSH sollen Sie zeigen, dass Ihre Deutschkenntnisse für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichen. Wie an den anderen Hochschulen in der Bundesrepublik wird diese Prüfung auch in Bamberg nach der Prüfungsordnung (PDF-Datei) abgehalten, die am 8. Juni 2004 von der Hochschulrektorenkonferenz beschlossen wurde.
Die einzelnen Prüfungsteile sind auf der Seite Aufbau der DSH-Prüfung genau beschrieben.
Sie haben die DSH bestanden, wenn Sie mindestens 67 % (entspricht DSH-2) der gesamten Anforderungen sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung erfüllen. (Weitere Informationen hierzu siehe Prüfungsordnung).
Die DSH findet jeweils kurz vor Semesterbeginn statt (März/April und Anfang Oktober).
Um an der DSH teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Im Selbststudium mit Hilfe einer Musterprüfung mit Lösungen und Materialien zur Prüfungsvorbereitung und / oder in den Semesterkursen zur Vorbereitung auf die DSH und den dreiwöchigen Deutschkursen zur Vorbereitung auf die DSH. Alle diese Kurse der Universität Bamberg sind kostenpflichtig.
Sie finden hier auch Tipps zur Vorbereitung auf die DSH-Prüfung.
Sie können die DSH wiederholen. Die für die Aufnahme eines Fachstudiums in deutscher Sprache erforderlichen Kenntnisse müssen innerhalb eines Jahres (zwei Semester) erworben werden.
Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie unter
Akademisches Auslandsamt
Frau Stephanie Exner
Raum M6/101
Tel.: 0951-863-1051
E-Mail: auslandsamt(at)uni-bamberg.de