Der Antrag auf einen Studiengang- oder Studienfachwechsel sowie auf gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengängen ( Doppelstudium) ist vom Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters zu stellen.
Der Antrag auf Studiengang- oder Studienfachwechsel muss grundsätzlich persönlich an der Studentenkanzlei abgegeben werden.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im
Bayerischen Hochschulgesetz und in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung.