Ab dem Wintersemester 2009/2010 wird der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Allgemeiner Hochschulzugang
Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Dies wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oderZeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie.
Jeder Studieninteressierte muss nach den gesetzlichen Regelungen vor der Immatrikulation ein Beratungsgespräch absolvieren. Hier können Sie sich für das
Beratungsgespräch anmelden. Die Studienberatung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg setzt sich nach Prüfung Ihrer Anmeldung zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Bewerberinnen und Bewerber für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen sich zusätzlich Online um einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2012/2013 ist der 15. Juli 2012.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei oder die Studienberatung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
Fachgebundener Hochschulzugang
Qualifizierten Berufstätigen wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich undanschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
erfolgreicher Absolvierung eines Probestudiums an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
Jeder Studieninteressierte muss nach den gesetzlichen Regelungen vor der Immatrikulation ein Beratungsgespräch absolvieren. Hier können Sie sich für das
Beratungsgespräch anmelden. Die Studienberatung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg setzt sich nach Prüfung Ihrer Anmeldung zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Bewerberinnen und Bewerber für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen sich zusätzlich Online um einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2012/2013 ist der 15. Juli 2012.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei oder die Studienberatung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.