Durch die Einschreibung (Immatrikulation) erwerben die Studierenden die Mitgliedschaft an der Universität Bamberg. Eine vorherige Bewerbung ist bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen und Studienfächern nicht notwendig. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich für einen Zugang zu einem Masterstudiengang vorher bewerben müssen. Informationen zu allen Studiengängen und -fächern und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen können Sie auf dieser Internetseite finden.
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über das Internet ein. In jedem Fall ist es aber erforderlich, dass Sie nach erfolgter Online-Immatrikulation (steht ab 02. Juli 2012 zur Verfügung) Ihren Immatrikulationsantrag ausdrucken, unterschreiben und im unten genannten Zeitraum mit den erforderlichen Unterlagen zur Studentenkanzlei kommen. Erst dann ist Ihre Immatrikulation wirksam!
Voraussetzung zum Studium an der Universität Bamberg ist die
Einige Studiengänge beziehungsweise -fächer unterliegen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus).
Diese Studiengänge können nur mit einer entsprechenden Zulassung aufgenommen werden.
Die Immatrikulation für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt für deutsche Studieninteressierte sowie für ausländische Inhaberinnen und Inhaber von deutschen Hochschulzugangsberechtigungen (Bildungsinländer) ohne vorhergehende Bewerbung für das
Wintersemester 2012/2013
während des Zeitraumes vom
13. August 2012 bis 05. Oktober 2012
in der Studentenkanzlei der Universität, Kapuzinerstr. 16, Bamberg.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag 13.30 bis 15.00 Uhr.
Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen für die Immatrikulation eine Zulassung des Akademischen Auslandsamtes der Universität Bamberg.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im
Bayerischen Hochschulgesetz und in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung.