Studierende bedürfen vor der Aufnahme eines Studiums der Immatrikulation durch die Hochschule. Die Aufnahme eines Doppelstudiums ist grundsätzlich persönlich in der Studentenkanzlei zu beantragen.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG).
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im
Bayerischen Hochschulgesetz und in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung.