Laut Bay. Hochschulgesetz haben die Frauenbeauftragten an bayerischen Universitäten folgende Aufgaben: Die Frauenbeauftragten achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende. Sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Dementsprechend fördern die Frauenbeauftragten Nachwuchswissenschaftlerinnen durch die Vergabe von Stipendien, beraten Studentinnen und Wissenschaftlerinnen, organisieren frauen- und geschlechterspezifische Veranstaltungen und stellen Öffentlichkeit für die Anliegen von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an der Universität Bamberg her. Zudem fördern sie die Genderforschung an der Universität. Außerdem sind sie stimmberechtigtes Mitglied in allen Universitätsgremien. In den einzelnen Fakultäten vertreten Fakultätsfrauenbeauftragte die Interessen von Frauen.
Die Frauenbeauftragten der Universität Bamberg veröffentlichen semesterweise die „kUNIgunde“, ein Informationsheft und kommentiertes Vorlesungsverzeichnis. Die Broschüre „Studieren mit Kind in Bamberg“ wird regelmäßig aktualisiert und neu aufgelegt.
Die zentrale Koordinierungsstelle für die Arbeit der Frauenbeauftragten an der Universität Bamberg ist das Frauenbüro, sowohl intern als auch bei Anfragen außerhalb der Hochschule. Studentinnen und Wissenschaftlerinnen erhalten dort Auskunft und Beratung rund um das Thema „Frauen und Universität“.
Kontakt: Büro der Frauenbeauftragten
Dipl. Soz. Johanna Bamberg-Reinwand
Austr. 37, Zi. 302
96045 Bamberg
Tel. 0951 863-12 44
Fax: 0951 863-42 44
E-Mail: frauenbeauftragte(at)uni-bamberg.de
Öffnungszeiten: Di - Do 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Homepage: www.uni-bamberg.de/frauenbeauftragte