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Studienbeitragsdarlehen

Mit dem zinsgünstigen Bayerischen Studienbeitragsdarlehen unterstützt Sie der Freistaat Bayern bei der Finanzierung der Studienbeiträge - und zwar elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung.

Sie können es in Anspruch nehmen

  • für ein Erststudium
  • sowie einen daran anschließenden Masterstudiengang (nicht für gebührenpflichtige weiterbildende Masterstudiengänge)
  • mit oder ohne Bafögberechtigung
  • und ohne, dass Sicherheiten oder Bonitäten nachgewiesen werden müssen.

Die rechtliche Grundlage ist die pdf Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StubeiDaV).

 

Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen wird über die KfW Bankengruppe angeboten.

Darlehensberechtigt sind:

  • Deutsche, EU-Bürger und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie deren Angehörige,
  • Ausländer, die Deutschen gleichgestellt sind,
  • und "Bildungsinländer"- also Ausländer, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Um es zu beantragen, müssen folgende Dokumente an der Studentenkanzlei vorliegen:

  1. externer Link folgt Darlehensantrag der KfW-Förderbank
  2. externer Link folgt eidesstattliche Versicherung
  3. Personalausweis oder Reisepass (zum Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)

 

An der Studierendenkanzlei wird die Darlehensberechtigung überprüft, die Legitimationsprüfung des Antragstellers nach dem Geldwäschegesetz vorgenommen und die Weiterleitung an die KfW Bankengruppe veranlasst.

Zurückzuzahlen ist das Darlehen erst nach Abschluss des Studiums, spätestens zwei Jahre nach Studienende. Die Rückzahlung erfolgt in moderaten monatlichen Raten (mindestens 20 Euro) und kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Sie hängt von einer Einkommensgrenze ab: 1.170 Euro netto im Monat (zuzüglich 535 Euro für einen nicht verdienenden Ehepartner und 485 Euro für jedes Kind).

Außerdem setzt Bayern bei BAföG-Empfängern eine Verschuldensobergrenze fest: Sie beträgt 15.000 Euro. Was darüber liegt, wird auf Antrag erlassen. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung oder im Todesfall wird das Darlehen erlassen. Diese Ausfälle in der Rückzahlung werden durch den Sicherungsfonds ausgeglichen.
Dieser Sicherungsfonds wurde für die Sicherstellung der sozialverträglichen Darlehen eingerichtet. Er speist sich aus 2 Prozent des Beitragsaufkommens und wird von der LfA Förderbank Bayern verwaltet.

Die FAQ-Liste zum Bayerischen Studienbeitragsdarlehen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bietet Antworten auf Fragen, die zu diesem Thema häufig gestellt werden.
Mit dem Tilgungsrechner der KfW Bankengruppe haben Sie die Möglichkeit, sich Ihren eigenen ersten Darlehensplan selbst zu erstellen.