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News & Pressemitteilungen

14.01.13

Über das kommende Volksbegehren und die Studienbeiträge

Über das kommende Volksbegehren und die Studienbeiträge

Erklärung der Universitätsleitung
ausführlich

20.11.12

Diskontinuität und Identität

Diskontinuität und Identität

Historische Matrikel im Rahmen der Gründungsfeier übergeben
ausführlich

News Übersicht

Verwendung der Studienbeiträge im Zentralen Bereich 2009

Vorwegabzug Verwaltung Studienbeiträge

Nach §9 (2) der Satzung wurde vorab unverändert ein Betrag von 300.000 Euro für “Personal-, Raum- und Sachkosten für die Beitragserhebung und -verwaltung abgezogen”. Die Ausgabe erfolgten ihrer Zweckbestimmung entsprechend.

Gesamtsumme Zentraler Bereich und relativer Anteil

Für das Haushaltsjahr 2009 (1.4.2009–31.3.2010) wurde für den Zentralen Bereich unverändert ein relativer Anteil von 20 Prozent der Verteilungssumme (6,45 Mio) angesetzt, d.h. 1,250 Mio. Die – auf Schätzungen beruhende – Verteilungssumme war allerdings, wie jetzt klar ist, um ca. 300.000 Euro höher als die tatsächlichen Einnahmen – ein Minus, das ausgeglichen werden muss.

Grundsätzliche Änderungen des Verteilungsmodus

Erstmals wurde aufgrund von Erfahrungen im Vorjahr ein Betrag von 5 Prozent der Verteilungssumme (300.000 Euro) der Universitätsbibliothek für Literaturanschaffungen direkt zur Verfügung gestellt (statt diese Gelder
über den Umweg der Fakultäten an die Bibliothek fliessen zu lassen). Der Anteil, der den Fakultäten für ihre sonstigen Verwendungen zugewiesen wurde, verringerte sich um den gleichen Betrag (relativ: von 80 Prozent auf 75 Prozent der Verteilungssumme, das waren insges. 4,6 Mio).

Wie die Tabelle zeigt, sind im Zentralen Bereich 2009 keine prinzipiell neuen Ausgabenarten hinzugekommen. Die meisten Bereiche (Studienberatung, Auslandsamt, Prüfungsamt, Rechenzentrum, Sprachenzentrum, FBZHL, EETs, Qualitätssicherung) erhielten im Berichtsjahr die gleichen Zuweisungen
wie im Vorjahr für die gleichen Zwecke. In allen genannten Fällen wurde das Geld vornehmlich für Personal ausgegeben. Die Ausgaben entsprachen in hohem Maße den Ansätzen; in den der AG übersandten Berichten wurde durchweg der hohe Nutzen betont, der erst mit diesen zusätzlichen Geldern
erreicht werden konnte.

Eine größere Veränderung gab es im Berichtsjahr im Bereich der Bibliothek. Hier wurde die bisherige Zuweisungssume aufgrund eines entsprechend gut begründeten und umfangreichen Antrages deutlich
erhöht, was von der AG als Projektmaßnahme verstanden wurde. Die Gelder flossen auch hier in primär in Personalausgaben. Erreicht wurden damit insbesondere zwei Dinge: a) die Wochenend- und Sonntagsöffnung der Bibliotheken konnte deutlich erweitert bzw. überhaupt erst ermöglicht werden; b)neue Personalstellen dienten der Unterstützung der Lehre im Bereich VC, Bibliothekskurse und Acquisition. Die Sonntagsöffnung wurde sehr gut angenommen und entsprechend wahrgenommen.

Für die Ausgaben in der Infrastruktur samt einmaligen Maßnahmen sowie für Anmietungen wurde ein Anteil von 1/3 der Gesamtsumme für den zentralen Bereich angesetzt. Der Ansatz für Geräte war dabei angesichts geringerer Abflüsse deutlich niedriger als im Vorjahr. Mit diesen Geldern wurde u.a. die Anschaffung von Beamern weiter fortgesetzt, es wurden ferner Sachkosten (Kopien…) an alle Beschäftigungsstellen mit tudienbeitragsstellen überwiesen. Anmietungen konnten im Berichtszeitraum noch nicht realisiert werden.

Aus den zur Verfügung stehenden Reservemitteln wurde im Laufe des Jahres eine weitere Lektorenstelle im Sprachenzentrum geschaffen, außerdem eine Stelle im Prüfungsamt zur Modellierung des Lehramtes bewilligt sowie anteilige Gelder für einen größeren Antrag aus dem IADK reserviert. Damit wurde ein deutlicher Beitrag zum Abschmelzen von nicht festgelegten Ausgaberesten im zentralen Bereich geleistet.

Grundsatzentscheidungen der AG

Die AG traf im Berichtszeitraum eine wichtige Grundsatzentscheidung: die Lehrverpflichtung von Studienbeitragspersonal wurde von den bisher vorgegebenen 10 SWS auf einen Korridor von 6 bis 10 SWS
festgelegt, wobei die Fakultäten gehalten waren, jeden Fall als Einzelfallentscheidung zu behandeln und die Kompensationen, die anstelle der Lehre ebenfalls der Verbesserung in der Lehrsituation zugute kommen
sollten, genau zu prüfen. Die Anträge sollten den fakultätsinternen AGs zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die Universität Bamberg positionierte sich mit dieser Entscheidung für 6–10 SWS als konkurrenzfähige Institution innerhalb der bayer. Universitäten. Im Berichtszeitraum wurde jedoch von den neuen Möglichkeiten kein nennenswerter Gebrauch gemacht; vielmehr sprachen sich einzelne Gremien bewußt gegen die Ausnutzung der Absenkung aus.

Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen

Zum 1.10. traten neue Befreiungstatbestände in Kraft, die den Beitragszahlersatz von ca. 74 Prozent auf ca. 67 Prozent (Stand 31.12.2009) sinken ließen. Dieser Einnahmerückgang konnte nicht durch die eigentlich prognostizierten deutlichen Zuwäche an Studierenden aufgefangen werden. Im Berichtszeitraum wurde ferner die Abführung an den Sicherungsfonds deutlich herabgesenkt (auf 2 Prozent; 150T Euro); umgekehrt verminderte die Wirtschaftskrise die Einnahmeseite durch einen Einbruch bei den Zinsen um ca. 50.000 Euro.