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Ausnahmen von der Beitragspflicht

Nicht studienbeitragspflichtig sind Studierende,

  • die pdf beurlaubt sind,
  • die in einen Promotionsstudiengang (1. - 6. Fachsemester) immatrikuliert sind,
  • die im virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik immatrikuliert sind
  • die nach Abschluss des 1. Staatsexamens (Lehramtsstudium) in einem Erweiterungsstudium eingeschrieben sind.

In diesen Fällen muss kein Antrag auf Beitragsbefreiung gestellt werden. Die verwaltungsmäßige Umsetzung erfolgt durch die Studierendenkanzlei automatisch.

Auch bei gleichzeitigem Studium zweier Studiengänge (Doppelstudium) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist der Studienbeitrag nur einmal zu entrichten.

Grundsätzlich besteht die Beitragspflicht auch dann, wenn an weiteren Hochschulen Studienbeiträge gezahlt werden.
Studierende, die aufgrund einer Studien- oder Prüfungsordnung in einem Studiengang an zwei Hochschulen eingeschrieben sind, entrichten ihren Beitrag nur an der Hochschule, bei der der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt.

Jeder einzelne Studierende kann mit Beginn der Rückmeldung im Internet eine persönliche Aufstellung finden, aus der ersichtlich ist, welchen Beitrag er überweisen muss, um im kommenden Semester zurückgemeldet zu werden.
Wie alle anderen Online-Bescheinigungen kann man auch diese Aufstellung mit Hilfe der Nutzerkennung, des Passwortes und der TAN-Nummern abrufen.