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Informationen zu den Studienbeiträgen

Wichtige Mitteilung: Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages fallen die Studienbeiträge voraussichtlich ab WS 2013/2014 weg. 

 

Aufgrund der Novellierung des externer Link folgt bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) werden ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben (Art. 71 i. V. m. Art. 101 Abs. 1 BayHschG).

Die Satzung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge, die am 01.09.2006 in Kraft getreten ist, regelt Näheres.

Die Höhe des Studienbeitrags beträgt ab Sommersemester 2011 einheitlich 450,- Euro für jedes Semester.

Ausnahmen von der Beitragspflicht

Befreiung auf Antrag

Anträge auf Befreiung für das Sommersemester 2013:

Die Abgabefristen für Befreiungsanträge von den Studienbeiträgen haben sich im Wintersemester 2009/2010 geändert. Sie können Befreiungsanträge jetzt das ganze Semester stellen.

Bitte beachten Sie die neuen Fristen zur Abgabe Ihrer Befreiungsanträge:

Anträge für das jeweilige Sommersemester müssen bis 30.09. und für das jeweilige Wintersemester bis 31.03. abgegeben werden.

Zusätzlich zu den Studienbeiträgen ist weiterhin der Semesterbeitrag (73,- Euro) zu entrichten.

Zur Finanzierung der Studienbeiträge kann ein Studienbeitragsdarlehen beantragt werden.

Auf den Seiten Verwendung der Studienbeiträge können Sie jederzeit nachvollziehen, für welche Zwecke die Gelder ausgegeben werden.