Wichtige Mitteilung: Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages fallen die Studienbeiträge voraussichtlich ab WS 2013/2014 weg.
Aufgrund der Novellierung des
bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) werden ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben (Art. 71 i. V. m. Art. 101 Abs. 1 BayHschG).
Die Satzung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge, die am 01.09.2006 in Kraft getreten ist, regelt Näheres.
Die Höhe des Studienbeitrags beträgt ab Sommersemester 2011 einheitlich 450,- Euro für jedes Semester.
Ausnahmen von der Beitragspflicht
Die Abgabefristen für Befreiungsanträge von den Studienbeiträgen haben sich im Wintersemester 2009/2010 geändert. Sie können Befreiungsanträge jetzt das ganze Semester stellen.
Bitte beachten Sie die neuen Fristen zur Abgabe Ihrer Befreiungsanträge:
Anträge für das jeweilige Sommersemester müssen bis 30.09. und für das jeweilige Wintersemester bis 31.03. abgegeben werden.
Zusätzlich zu den Studienbeiträgen ist weiterhin der Semesterbeitrag (73,- Euro) zu entrichten.
Zur Finanzierung der Studienbeiträge kann ein Studienbeitragsdarlehen beantragt werden.
Auf den Seiten Verwendung der Studienbeiträge können Sie jederzeit nachvollziehen, für welche Zwecke die Gelder ausgegeben werden.