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Arbeitslehre - Lehramt an Hauptschulen

Art des Studiums

Arbeitslehre als Unterrichtsfach
grundständiges Studium für das Lehramt an Hauptschulen

Gegenstand des Fachs


pdf Kurzinformation Arbeitslehre

Die Arbeitslehre ist das profilbildende Fach der Hauptschule und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben vor. Dabei sollen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einstellungen, Kompetenzen für ihre späteren Rollen als Erwerbstätige (Berufswählerinnen und -wähler, Azubis, ...), als Produzentinnen und Produzenten von Gütern und Dienstleistungen, als Verbraucherinnen und Verbraucher, Konsumentinnen und Konsumenten und Wirtschaftsbürgerinnen und -bürger (Sparerinnen und Sparer, Kreditnehmerinnen und -nehmer, Steuerzahlerinnen und -zahler,...) erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein grundlegendes Verständnis in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Beruf, Haushalt und Recht erwerben und die Arbeit als Grundphänomen menschlichen Daseins begreifen. Die Berufsorientierung gilt dabei als zentrale Bildungsaufgabe. Die Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend angeleitet werden, dass sie einen Erstberuf wählen, der zu ihnen passt und den sie ausfüllen können. Auch die Perspektive zukünftiger beruflicher Entwicklung, die Notwendigkeit der Weiterbildung und der beruflichen Mobilität im Kontext der eigenen Lebensplanung finden Berücksichtigung.

Berufs- und Tätigkeitsfelder
von Absolventinnen und Absolventen

Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschließende Studium ist Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Hauptschulen und die spätere Einstellung im öffentlichen und privaten Schulwesen.

Studienaufbau

modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen)

vorgeschriebene Praktika

ein achtwöchiges Betriebspraktikum, ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, zwei jeweils einsemestrige studienbegleitende (fachdidaktische) Praktika

Auslandsstudium

Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen möglich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim Akademischen Auslandsamt.

Regelstudienzeit

7 Semester

Studienbeginn

zum Wintersemester und Sommersemester möglich

Fremdsprachenkenntnisse

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung  für das Lehramt an Hauptschulen müssen gesicherte Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" nachgewiesen werden, falls Englisch nicht als Unterrichtsfach oder Didaktikfach gewählt wurde.

Zulassungsbeschränkung

nein

Einschreibung

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Studien- und Prüfungsordnungen

zu den Studien- und Prüfungsordnungen

zur LPO I vom 13.03.2008: 

externer Link folgt Kultusministerium

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