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Allgemeine Informationen zum Lehramt an Gymnasien in Bayern

1. Ausbildung

Die Ausbildung für ein Lehramt an Gymnasien in Bayern gliedert sich in zwei Abschnitte: in ein 9-semestriges  Studium (Regelstudienzeit) an einer wissenschaftlichen Hochschule (Abschluss: I. Staatsexamen)  und in eine anschließende zweijährige schulpraktische Ausbildung (Referendariat, Abschluss: II. Staatsprüfung).

2. Umfang des Studiums

Das Studium umfasst:

  • das erziehungswissenschaftliche Studium
  • das Studium von zwei Unterrichtsfächern mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen
  • Praktika

Im letzten Studienabschnitt ist eine „schriftliche Hausarbeit“ (Zulassungsarbeit) zu verfassen, welche im Umfang von 12 LP in das Studium einfließt. Diese kann in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in den Erziehungswissenschaften verfasst werden.

Grundlage für das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung (u.a. Inhalte des Studiums, erforderliche Leistungsnachweise, Prüfungsanforderungen für das I. Staatsexamen) ist die externer Link folgt Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) in der Fassung vom 13.03.2008.
Daneben sind noch die Vorgaben der universitätsinternen Modulprüfungen (Studien- und Prüfungsordnung, Modulhandbuch) zu beachten. 

3. Schematischer Studienaufbau

Das Studium Lehramt an Gymnasien umfasst insgesamt 271-275 Leistungspunkte (LP). Diese gliedern sich wie folgt (idealtypischer Aufbau):

Aufbau Lehramt an Gymnasien

Unterrichtsfach I

inklusive Fachdidaktik


108 LP

Unterrichtsfach II

inklusive Fachdidaktik


108 LP

Erziehungs-
wissenschaftliches
Studium

35 LP

Zulassungsarbeit

12 LP

Praktika

11 LP

 

3.1  Das Studium der Unterrichtsfächer umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 108 LP pro Fach. Nach dem Absolvieren aller Pflichtmodule und –praktika sowie dem Verfassen der schriftlichen Hausarbeit erfolgt die Anmeldung zur I. Staatsprüfung. Die während des Studiums erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen fließen zu 40 % in die Endnote der I. Staatsprüfung mit ein.
In den Fächerverbindungen mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (145 LP) beträgt die Gesamtpunktzahl im Studiengang 310 LP bzw. 312 LP.   

Nähere Hinweise zu den inhaltlichen Anforderungen enthalten die LPO I von 2008 (vgl. 2) und fachspezifische Internetseiten zu den an der Universität Bamberg wählbaren Unterrichtsfächern.

3.2 Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS-Bereich, §32 LPO I) dient besonders der pädagogischen Befähigung der angehenden Lehrkraft für ihre Aufgaben der Erziehung und des Unterrichts und ist integraler Bestandteil des Curriculums. Es umfasst die verpflichtende Teilnahme an Modulen in einem Umfang von 35 LP während des gesamten Studiums. Die abzuleistenden Praktika werden mit 11 LP in das Studium mit eingebracht (§ 34 LPO I, nähere Ausführungen vgl. 7)

4. Kombinationsmöglichkeiten

Folgende Kombinationen von je zwei vertieft studierten Unterrichtsfächern sind an der Universität Bamberg wählbar:

Kombinationsmöglichkeiten
DeutschEnglisch
DeutschFranzösisch
DeutschGeographie
DeutschGeschichte**
DeutschKatholische Religionslehre
DeutschLatein
DeutschSozialkunde**
FranzösischGeschichte**
FranzösischLatein
FranzösischSpanisch
LateinKatholische Religionslehre
LateinPsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt*
EnglischFranzösisch
EnglischGeographie
EnglischGeschichte**
EnglischItalienisch
EnglischKatholische Religionslehre
EnglischLatein
EnglischPsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt*
EnglischRussisch
EnglischSozialkunde**
EnglischSpanisch
GriechischLatein
LateinGeschichte**

*  Das Fach  Psychologie mit schulpsychologischem
    Schwerpunkt ist zulassungsbeschränkt (vgl. 9.)
**Erweiterung aufgrund der Stundentafel des 8-jährigen Gymnasiums
    empfohlen (vgl. 6.)


Weitere in Bayern mögliche Fächerkombinationen, die aber in Bamberg nicht studiert werden können und auf die hier nicht eingegangen wird:

Kombinationsmöglichkeiten in Bayern
BiologieChemie
BiologieEnglisch
BiologiePhysik
ChemieEnglisch
ChemieGeographie
ChemieMathematik
DeutschEvangelische Religionslehre
DeutschMathematik
DeutschMusik
DeutschSport
EnglischEvangelische Religionslehre
EnglischInformatik
EnglischMathematik
EnglischMusik
EnglischPhysik
EnglischSport
EnglischWirtschaftswissenschaften
Evangelische Religionslehre Sport
FranzösischMusik
GeographiePhysik
GeographieWirtschaftswissenschaften
InformatikMathematik
InformatikPhysik
InformatikWirtschaftswissenschaften
ItalienischMusik
Katholische ReligionslehreSport
Kunst (Doppelfach)
LateinEvangelische Religionslehre
LateinMathematik
LateinMusik
LateinSport
MathematikEvangelische bzw. Katholische Religionslehre
MathematikLatein
MathematikMusik
MathematikPhysik
MathematikPsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
MathematikSport
MathematikWirtschaftswissenschaften
Musik (Doppelfach)
MusikEvangelische bzw. Katholische Religionslehre
MusikSpanisch

5. Sprachkenntnisse

In einigen Unterrichtsfächern müssen spätestens bis zur Meldung zur I. Staatsprüfung Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden:

FachFremdsprachenkenntnisse
Deutschgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere Fremdsprache (Niveau B1)
Englischgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2)
Französischgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2)
Geschichtegesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere Fremdsprache (Niveau B1)
GriechischLatinum und Graecum
Italienischgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2)
Katholische Religionslehreausreichende Kenntnisse in Latein und Altgriechisch
LateinLatinum und Graecum
Russischgesicherte Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache (Niveau B1)
Spanischgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2)

Nähere Informationen zum externer Link folgt Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (unter dem Stichwort: Sonstige Regelungen) finden Sie im Internet oder erteilt das zuständige Prüfungsamt an der Universität.

Fehlende Sprachkenntnisse können an der Universität Bamberg erworben werden; dies sollte unbedingt während der ersten Semester des Studiums geschehen, da auch u. U. der Zugang zu bestimmten Lehrveranstaltungen von der Vorlage des Nachweises abhängig ist. Die hierfür zu belegenden Kurse können nicht mit Leistungspunkten (LP) in das Studium eingebracht werden.

6. Erweiterungsstudium

Das Studium der aufgeführten Fächerkombinationen kann erweitert werden:

  • durch das Studium eines dritten, in den Fächerkombinationen aufgeführten Unterrichtsfaches (§ 59 LPO I) oder das Fach Philosophie/Ethik (§ 76 LPO I),
  • durch das Studium, das zu der pädagogischen Qualifikation der Beratungslehrkraft führt (§ 111 LPO I),
  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (§ 110 LPO I).
  • Weitere Möglichkeiten der Erweiterung regelt § 60 der LPO I. externer Link folgt http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/gymnasium/studium.html
  • Aufgrund der Neustrukturierung der gymnasialen Ausbildung mit der Einführung des 8-jährigen Gymnasiums in Bayern werden zukünftig die Fächer Geschichte und Sozialkunde in der Oberstufe zusammengefasst unterrichtet. Deshalb ist es ratsam, bei einer Fächerkombination mit Geschichte oder Sozialkunde mit dem nicht-gewählten Fach zu erweitern  (z.B.: Kombination Deutsch-Sozialkunde => Erweiterung mit Geschichte, oder: Kombination Deutsch-Geschichte => Erweiterung mit Sozialkunde)

7. Praktika

Für das Studium des Gymnasiallehramtes sind Praktika abzuleisten, die die Studierenden in die Schul- und Unterrichtspraxis der von ihnen gewählten Fächer einführen sollen:

  • ein mindestens 3-wöchiges Orientierungspraktikum u.a. an einem Gymnasium möglichst vor Studienbeginn,
  • ein 8-wöchiges Betriebspraktikum vor bzw. während des Studiums,
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Rahmen von 6 LP,
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (in einem Semester) in einem der gewählten Fächern im Rahmen von 5 LP.

8. Studiendauer

Die Regelstudienzeit für ein Lehramt an Gymnasien beträgt 9 Semester. Wird das Studium erweitert (vgl. 6.), verlängert sich diese u.U. um 2 Semester.

9. Zulassungsbeschränkungen und Studienbeginn

Für das Studium Lehramt an Gymnasien bestehen an der Universität Bamberg nur für Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und das Erweiterungsfach Beratungslehrkraft Zulassungsbeschränkungen.

Das Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden mit Ausnahme des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Bewerbung bis zum 15. Juli, Beginn nur zum Wintersemester) und dem Erweiterungsstudium Beratungslehrkraft (Bewerbung bis zum 15. Juli, Beginn nur zum Wintersemester, u.U. Vergabe von Restplätzen zum Sommersemester) Auskünfte erteilt die Studierendenkanzlei: E-Mail: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Die Einschreibefristen liegen jeweils im September (für ein Wintersemester) bzw. im März (für ein Sommersemester). Eine vorherige Bewerbung für zulassungsfreie Fächerkombinationen ist nicht erforderlich (vgl. aber 4.).

10. Wechsel des Bundeslandes

Da Lehramtsexamina zwischen den Bundesländern eventuell nur bedingt gegenseitig anerkannt werden, empfiehlt es sich, die I. und II. Staatsprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem eine Lehrtätigkeit angestrebt wird. 

Für Personen, die den Studienort oder Studiengang wechseln wollen, gilt: Bitte informieren Sie sich bei der Zentralen Studienberatung. Weitere Auskünfte über die Möglichkeit der Anerkennung von Studienleistungen und der unter Umständen damit verbundenen Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester erteilt der zuständige Prüfungsausschussvorsitzende für das Lehramt an der Universität Bamberg.

11. Hinweise für ausländische Studieninteressierte

Für ausländische Studieninteressierte, die ihr Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz gesonderte Bestimmungen. Informationen hierüber erhalten sie:

Akademisches Auslandsamt
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 (0)951-863-1051
Fax: +49 (0)951-863-1054
E-Mail: auslandsamt[at]uni-bamberg.de

Informationen nach dem Stand von Mai 2013

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