Die Ausbildung für ein Lehramt an Gymnasien in Bayern gliedert sich in zwei Abschnitte: in ein 9-semestriges Studium (Regelstudienzeit) an einer wissenschaftlichen Hochschule (Abschluss: I. Staatsexamen) und in eine anschließende zweijährige schulpraktische Ausbildung (Referendariat, Abschluss: II. Staatsprüfung).
Das Studium umfasst:
Im letzten Studienabschnitt ist eine „schriftliche Hausarbeit“ (Zulassungsarbeit) zu verfassen, welche im Umfang von 12 LP in das Studium einfließt. Diese kann in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in den Erziehungswissenschaften verfasst werden.
Grundlage für das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung (u.a. Inhalte des Studiums, erforderliche Leistungsnachweise, Prüfungsanforderungen für das I. Staatsexamen) ist die
Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) in der Fassung vom 13.03.2008.
Daneben sind noch die Vorgaben der universitätsinternen Modulprüfungen (Studien- und Prüfungsordnung, Modulhandbuch) zu beachten.
Das Studium Lehramt an Gymnasien umfasst insgesamt 271-275 Leistungspunkte (LP). Diese gliedern sich wie folgt (idealtypischer Aufbau):
| Aufbau Lehramt an Gymnasien | |||
|---|---|---|---|
Unterrichtsfach I inklusive Fachdidaktik
| Unterrichtsfach II inklusive Fachdidaktik
| Erziehungs- 35 LP | Zulassungsarbeit 12 LP |
Praktika 11 LP | |||
3.1 Das Studium der Unterrichtsfächer umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 108 LP pro Fach. Nach dem Absolvieren aller Pflichtmodule und –praktika sowie dem Verfassen der schriftlichen Hausarbeit erfolgt die Anmeldung zur I. Staatsprüfung. Die während des Studiums erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen fließen zu 40 % in die Endnote der I. Staatsprüfung mit ein.
In den Fächerverbindungen mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (145 LP) beträgt die Gesamtpunktzahl im Studiengang 310 LP bzw. 312 LP.
Nähere Hinweise zu den inhaltlichen Anforderungen enthalten die LPO I von 2008 (vgl. 2) und fachspezifische Internetseiten zu den an der Universität Bamberg wählbaren Unterrichtsfächern.
3.2 Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS-Bereich, §32 LPO I) dient besonders der pädagogischen Befähigung der angehenden Lehrkraft für ihre Aufgaben der Erziehung und des Unterrichts und ist integraler Bestandteil des Curriculums. Es umfasst die verpflichtende Teilnahme an Modulen in einem Umfang von 35 LP während des gesamten Studiums. Die abzuleistenden Praktika werden mit 11 LP in das Studium mit eingebracht (§ 34 LPO I, nähere Ausführungen vgl. 7)
Folgende Kombinationen von je zwei vertieft studierten Unterrichtsfächern sind an der Universität Bamberg wählbar:
| Kombinationsmöglichkeiten | |
|---|---|
| Deutsch | Englisch |
| Deutsch | Französisch |
| Deutsch | Geographie |
| Deutsch | Geschichte** |
| Deutsch | Katholische Religionslehre |
| Deutsch | Latein |
| Deutsch | Sozialkunde** |
| Französisch | Geschichte** |
| Französisch | Latein |
| Französisch | Spanisch |
| Latein | Katholische Religionslehre |
| Latein | Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt* |
| Englisch | Französisch |
| Englisch | Geographie |
| Englisch | Geschichte** |
| Englisch | Italienisch |
| Englisch | Katholische Religionslehre |
| Englisch | Latein |
| Englisch | Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt* |
| Englisch | Russisch |
| Englisch | Sozialkunde** |
| Englisch | Spanisch |
| Griechisch | Latein |
| Latein | Geschichte** |
* Das Fach Psychologie mit schulpsychologischem
Schwerpunkt ist zulassungsbeschränkt (vgl. 9.)
**Erweiterung aufgrund der Stundentafel des 8-jährigen Gymnasiums
empfohlen (vgl. 6.)
Weitere in Bayern mögliche Fächerkombinationen, die aber in Bamberg nicht studiert werden können und auf die hier nicht eingegangen wird:
| Kombinationsmöglichkeiten in Bayern | |
|---|---|
| Biologie | Chemie |
| Biologie | Englisch |
| Biologie | Physik |
| Chemie | Englisch |
| Chemie | Geographie |
| Chemie | Mathematik |
| Deutsch | Evangelische Religionslehre |
| Deutsch | Mathematik |
| Deutsch | Musik |
| Deutsch | Sport |
| Englisch | Evangelische Religionslehre |
| Englisch | Informatik |
| Englisch | Mathematik |
| Englisch | Musik |
| Englisch | Physik |
| Englisch | Sport |
| Englisch | Wirtschaftswissenschaften |
| Evangelische Religionslehre | Sport |
| Französisch | Musik |
| Geographie | Physik |
| Geographie | Wirtschaftswissenschaften |
| Informatik | Mathematik |
| Informatik | Physik |
| Informatik | Wirtschaftswissenschaften |
| Italienisch | Musik |
| Katholische Religionslehre | Sport |
| Kunst (Doppelfach) | |
| Latein | Evangelische Religionslehre |
| Latein | Mathematik |
| Latein | Musik |
| Latein | Sport |
| Mathematik | Evangelische bzw. Katholische Religionslehre |
| Mathematik | Latein |
| Mathematik | Musik |
| Mathematik | Physik |
| Mathematik | Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt |
| Mathematik | Sport |
| Mathematik | Wirtschaftswissenschaften |
| Musik (Doppelfach) | |
| Musik | Evangelische bzw. Katholische Religionslehre |
| Musik | Spanisch |
In einigen Unterrichtsfächern müssen spätestens bis zur Meldung zur I. Staatsprüfung Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden:
| Fach | Fremdsprachenkenntnisse |
|---|---|
| Deutsch | gesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere Fremdsprache (Niveau B1) |
| Englisch | gesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2) |
| Französisch | gesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2) |
| Geschichte | gesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere Fremdsprache (Niveau B1) |
| Griechisch | Latinum und Graecum |
| Italienisch | gesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2) |
| Katholische Religionslehre | ausreichende Kenntnisse in Latein und Altgriechisch |
| Latein | Latinum und Graecum |
| Russisch | gesicherte Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache (Niveau B1) |
| Spanisch | gesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2) |
Nähere Informationen zum
Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse (unter dem Stichwort: Sonstige Regelungen) finden Sie im Internet oder erteilt das zuständige Prüfungsamt an der Universität.
Fehlende Sprachkenntnisse können an der Universität Bamberg erworben werden; dies sollte unbedingt während der ersten Semester des Studiums geschehen, da auch u. U. der Zugang zu bestimmten Lehrveranstaltungen von der Vorlage des Nachweises abhängig ist. Die hierfür zu belegenden Kurse können nicht mit Leistungspunkten (LP) in das Studium eingebracht werden.
Das Studium der aufgeführten Fächerkombinationen kann erweitert werden:
Für das Studium des Gymnasiallehramtes sind Praktika abzuleisten, die die Studierenden in die Schul- und Unterrichtspraxis der von ihnen gewählten Fächer einführen sollen:
Die Regelstudienzeit für ein Lehramt an Gymnasien beträgt 9 Semester. Wird das Studium erweitert (vgl. 6.), verlängert sich diese u.U. um 2 Semester.
Für das Studium Lehramt an Gymnasien bestehen an der Universität Bamberg nur für Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und das Erweiterungsfach Beratungslehrkraft Zulassungsbeschränkungen.
Das Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden mit Ausnahme des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Bewerbung bis zum 15. Juli, Beginn nur zum Wintersemester) und dem Erweiterungsstudium Beratungslehrkraft (Bewerbung bis zum 15. Juli, Beginn nur zum Wintersemester, u.U. Vergabe von Restplätzen zum Sommersemester) Auskünfte erteilt die Studierendenkanzlei: E-Mail: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
Die Einschreibefristen liegen jeweils im September (für ein Wintersemester) bzw. im März (für ein Sommersemester). Eine vorherige Bewerbung für zulassungsfreie Fächerkombinationen ist nicht erforderlich (vgl. aber 4.).
Da Lehramtsexamina zwischen den Bundesländern eventuell nur bedingt gegenseitig anerkannt werden, empfiehlt es sich, die I. und II. Staatsprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem eine Lehrtätigkeit angestrebt wird.
Für Personen, die den Studienort oder Studiengang wechseln wollen, gilt: Bitte informieren Sie sich bei der Zentralen Studienberatung. Weitere Auskünfte über die Möglichkeit der Anerkennung von Studienleistungen und der unter Umständen damit verbundenen Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester erteilt der zuständige Prüfungsausschussvorsitzende für das Lehramt an der Universität Bamberg.
Für ausländische Studieninteressierte, die ihr Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz gesonderte Bestimmungen. Informationen hierüber erhalten sie:
Akademisches Auslandsamt
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 (0)951-863-1051
Fax: +49 (0)951-863-1054
E-Mail: auslandsamt[at]uni-bamberg.de
Informationen nach dem Stand von Mai 2013
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