Die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen ist in zwei Abschnitte eingeteilt: in das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule und in den zweijährigen Vorbereitungsdienst, der sich an das mit der I. Staatsprüfung beendete Studium anschließt.
Die Regelstudienzeit für das Lehramt an Grundschulen dauert sieben Semester, bei einer Erweiterung mindestens neun Semester. Es umfasst
Während des Studiums bzw. zuvor sind Praktika abzuleisten, und zwar jeweils ein:
Die Praktika unter 2. und 3. umfassen je ein zusammenhängendes fünfzehntägiges Praktikum mit etwa 50 Unterrichtsstunden in der vorlesungsfreien Zeit; das unter 4. genannte Praktikum findet während eines Semesters einmal wöchentlich statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht.
Das erziehungswissenschaftliche Studium soll die wissenschaftlichen Grundlagen für die professionellen Kompetenzen des Berufes einer Lehrerin bzw. eines Lehrers legen. Es umfasst
In der Allgemeinen Pädagogik und der Schulpädagogik sollen jeweils mindestens 7 Leistungspunkte erworben werden, in der Psychologie mindestens 10.
Zudem müssen mindestens 8 Leistungspunkte aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde) und dem Bereich Theologie bzw. Philosophie erbracht werden, davon mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie. Wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurden, müssen mindestens 5 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische oder Katholische Theologie erworben werden.
Im Rahmen des Studiums für ein Lehramt an Grundschulen wird ein Unterrichtsfach studiert einschließlich seiner fachwissenschaftlichen Grundlagen. Aus den folgenden an der Universität Bamberg angebotenen Unterrichtsfächern ist ein Fach zu wählen:
Näheres über die einzelnen Fächer (z.B. geforderte Fremdsprachenkenntnisse) enthalten die jeweiligen Kurzinformationen und Fachinformationen.
Wichtigster Bestandteil des Studiums der Didaktik der Grundschule ist das Studium der Grundschulpädagogik, der Didaktik des Schriftspracherwerbs und der Didaktik des Sachunterrichts. Darüber hinaus sind noch drei „Didaktikfächer“ (d.h. das Studium ist auf die fachdidaktischen Fragen konzentriert) zu studieren:
Deutsch und Mathematik und wahlweise: Kunst oder Musik oder Sport
Das gewählte Unterrichtsfach (siehe 5.) darf sich nicht mit einem Didaktikfach überschneiden. Wird, z. B., Deutsch als Unterrichtsfach (siehe 5.) gewählt, darf Deutsch als Didaktikfach nicht genommen werden.
Wenn das Unterrichtsfach (siehe 5.) Deutsch gewählt wurde, muss das Didaktikfach Deutsch ersetzt werden durch eines der folgenden Didaktikfächer:
Wenn als Unterrichtsfach (siehe 5.) Musik oder Kunst gewählt wurde, muss das Didaktikfach Musik oder Kunst ersetzt werden durch eines der folgenden Didaktikfächer:
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums für das Lehramt an Grundschulen ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife (nicht: Fachhochschulreife!) bzw. der entsprechende Hochschulzugang.
Wird Kunst oder Musik als Unterrichtsfach gewählt, so muss eine Eignungsprüfung absolviert werden, die nur jeweils im Sommer eines Jahres stattfindet, zu der man sich gesondert anmeldem muss (Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fächer). Wird Kunst oder Musik dagegen als Didaktikfach der Grundschule (s. 6.) gewählt, ist für die Aufnahme des Studiums keine vorherige Eignungsprüfung erforderlich.
In den Bereichen Kunst, Musik und Sport müssen jeweils im Studium Basisqualifikationen erworben werden, sofern das jeweilige Fach nicht als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde.
Wird Englisch nicht als Unterrichtsfach gewählt, muss bis zum Ende des Studiums der Nachweis einer fremdsprachlichen Qualifikation in Englisch erbracht werden (auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“).
Fehlende Sprachkenntnisse können im Laufe des Studiums nachgeholt werden. Informationen hierzu erhalten Sie im Sprachenzentrum:
http://www.uni-bamberg.de/sz/news-sprachenzentrum/b2-englisch-test-fuer-studiengang-lehramt/
Das Studium für ein Lehramt an Grundschulen kann von Anfang an erweitert werden durch
Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden von der Universität Bamberg vergeben. Wer sich also für Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Rahmen des Studiums Grundschule entscheidet, muss sich auch hierfür bewerben. Näheres über das Studium der Schulpsychologie enthält die entsprechende Fachinformationsseite im Internet. Grundlage für das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung ist die
Lehramtsprüfungsordnung I (Inhalte des Studiums, Leistungsnachweise während des Studiums) des Bayerischen Kultusministeriums.
Fachstudienberatung (Allgemeiner Aufbau des Studium; Schwerpunkt „Grundschulpädagogik“):
Dr. Ute Franz
Markusstraße 8a/Gebäude 2, Raum 03.07
96047 Bamberg
Telefon: 0951/863-1834
E-mail: ute.franz[at]uni-bamberg.de
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Unterrichts- bzw. Didaktikfächern wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Fachstudienberatungen dieser Fächer. Zu speziellen Fragen wegen der Praktika wenden Sie sich bitte an das
Praktikumsamt für Lehrämter
Kapuzinerstr. 25
96047 Bamberg
Telefon: 0951/863-1046
Das Studium für ein Lehramt an Grundschulen kann nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden. Es bestehen Zulassungsbeschränkungen. Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren durch die Universität Bamberg vergeben. Anträge auf Zuteilung eines Studienplatzes sind form- und fristgebunden. Eine Bewerbung ist nur noch online möglich. Die ausgefüllten Antragsformulare müssen zusammen mit den darin bezeichneten Unterlagen bis spätestens 15. Juli eines Jahres bei der Universität Bamberg eingegangen sein, wenn sie im Zulassungsverfahren für das darauffolgende Wintersemester berücksichtigt werden sollen. Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden ca. ab Mitte August versandt. Die Ergebnisse eines vergangenen Auswahlverfahrens erlauben keinen Rückschluss für das kommende Auswahlverfahren, da lediglich die Zahl der Studienplätze konstant bleibt, nicht aber die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber und deren Qualifikation bzw. Wartezeit.
Da Lehramtsexamina zwischen den Bundesländern u. U. nur bedingt gegenseitig anerkannt werden, empfiehlt es sich, die I. und II. Lehramtsprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem eine Lehrtätigkeit angestrebt wird.
Für ausländische Studieninteressierte, die ihr Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz gesonderte Bestimmungen. Informationen hierüber erhalten sie:
Akademisches Auslandsamt
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 (0)951-863-1051
Fax: +49 (0)951-863-1054
E-Mail: auslandsamt[at]uni-bamberg.de
Stand der Informationen: Mai 2013 nach den Angaben der Fachstudienberatung für Grundschulpädagogik und -didaktik
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