Zulassungsregeln Zweitstudium

Die Zulassung für ein Zweitstudium erfolgt über ein Punktesystem. Die Zulassungsregelungen der Stiftung für Hochschulzulassung werden sinngemäß angewandt.

Prüfungsergebnis des Erststudiums

 Noten ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte
 Noten gut und vollbefriedigend 3 Punkte
 Note befriedigend 2 Punkte
 Note ausreichend 1 Punkt

Gründe für das Zweitstudium

Fallgruppe 1: zwingende berufliche Gründe


Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
 9 Punkte
Fallgruppe 2: wissenschaftliche Gründe


Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
7 Punkte: Die wissenschaftlichen Gründe sind gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt.


9 Punkte: Die wissenschaftlichen Gründe sind von besonderem Gewicht und durch bisherige Leistungen belegt.


11 Punkte: Die Gründe sind von überragender wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen belegt und von besonderem allgemeinen Interesse.
Fallgruppe 3: besondere berufliche Gründe


In den Fällen der Fallgruppe 3 wird maßgeblich darauf abgestellt, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse für die
Berufsausübung förderlich sind. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des
angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden.
 7 Punkte
Fallgruppe 4: sonstige berufliche Gründe


Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert.
 4 Punkte
Fallgruppe 5: sonstige Gründe


Keiner der vorgenannten Gründe
 1 Punkt