Die APO finden Sie hier.
Die Ordnungen unter 3. und 4. werden mit In-Kraft-Treten dieser Ordnung vorbehaltlich getroffener Übergangsregelungen außer Kraft gesetzt.
Für die Inhalte und die Bekanntgabe der Modulhandbücher ist nicht die Abteilung Studium und Lehre, sondern der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig und verantwortlich. Die Modulhandbücher werden von der Abteilung Studium und Lehre nicht inhaltlich überprüft. Die Modulhandbücher sind keine Satzungen und bedürfen nicht der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten oder der Präsidentin.