Nutzung der Einrichtungen des Sportzentrums der Otto-Friedrich Universität Bamberg

 

An alle Studentinnen und Studenten

An alle Teilnehmer des Hochschulsports

Nutzung der Einrichtungen des Sportzentrums der Otto-Friedrich Universität Bamberg

Für die Nutzung der Einrichtungen des Sportzentrums der Universität Bamberg gelten ab sofort folgende Regelungen:

  1. Alle Einrichtungen des Sportzentrums der Universität Bamberg (Hallen, Rasenflächen, etc.) dürfen nur im Rahmen einer Lehrveranstaltung und bei Veranstaltungen des Hochschulsports betreten und benutzt werden.

  2. Flure und freie Flächen zwischen den Einrichtungen dürfen nicht als Übungsbereiche genutzt werden. (Fluchtwege im Brandfall!)

Diese Regelungen treten deshalb in Kraft, da die Unfallversicherung beim freien Üben ohne Aufsichtsperson (Dozent, Übungsleiter) nicht gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Stefan Voll