31.10.11
Teilweise verlangen Praktikumsgeber vorab eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.Nutzen Sie dafür das folgende Formular
Praktikumsbescheinigung für Arbeitgeber.
Professur für Arbeitswissenschaft
Lichtenhaidestraße 11a, Raum 407
Telefon: +49 (0) 951/863-2690
E-mail: olaf.struck(at)uni-bamberg.de