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News Soziologie

02.11.11

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Johannes Giesecke


ausführlich

31.10.11

Neuer Studienplan und neue Übergangsregelung für Methoden der empirischen Sozialforschung


ausführlich

12.09.11

Erstsemester-Einführungstage (EET)


ausführlich

06.09.11

Merkblatt Bachelorarbeit


ausführlich

11.05.11

Verwendung der Studienbeiträge an der Fakulität SoWi


ausführlich

Alle aktuellen Nachrichten

Anerkennung auswärtiger Studienleistungen

Anrechnung von auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.

Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage des Konzept des wesentlichen Unterschieds. Dabei werden die anzuerkennenden Module werden nach verschiedenen Indikatoren geprüft:

  • Niveau
  • Umfang bzw. Workload
  • Qualität
  • Profil
  • Lernergebnisse

Um diese Indikatoren prüfen zu können, müssen folgende Unterlagen auf deutsch oder englisch vorgelegt werden:

  • Ausführliche Modulbeschreibungen der auswärtigen bzw. ausländischen Hochschule
  • Transcript of Records (inkl. Grading System)

Im Fachbereich Soziologie sind folgende FachvertreterInnen für die Anerkennung zuständig:

Prof. Richard Münch: Allgemeine Soziologie, Soziologische Grundlagen, Komparative Makrosoziologie, Soziologie der Kommunikation und Medien
Prof. Sandra Buchholz: Soziologie des Lebenslaufs, der Familie, der Bildung und der Arbeit
Prof. Elmar Rieger: Europäische und globale Studien
Prof. Henriette Engelhardt-Wölfler: Bevölkerungswissenschaft
Prof. Johannes Giesecke: Methoden der empirischen Sozialforschung
Prof. Olaf Struck: Arbeitswissenschaft
Prof. Cornelia Kristen: Soziologie der Migration
Prof. Ilona Relikowski: Soziologie der Bildung und Bildungsforschung
Prof. Bernadette Kneidinger: Soziologie der Kommunikation und Medien, Internetsoziologie

Für Anrechnungen aus anderen Fachgebieten, informieren Sie sich bitte bei den FachvertreterInnen dort.

Anrechnung von auswärtigen Leistungen anderer deutscher Hochschulen

Haben Sie an einer anderen deutschen Hochschule Leistungen erbracht, die in Bamberg anerkannt werden sollen, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, spätestens jedoch ein Semester nach der Aufnahme des Studiums in Bamberg beantragen. Verzögerungen bei der Antragstellung können dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universität Bamberg zu erbringen sind.

Füllen Sie zunächst den  Anrechnungsantrag aus. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.

Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnis, Notenbestätigung, Transcript oder ähnliches) legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie die Einzelbestätigung bzw. alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Anträge beim Prüfungsausschuss z.Hd. Frau Dipl.-Soz. Susann Sachse-Thürer, Wilhelmsplatz 3, Raum 228 ein. Zusätzlich zu den Anerkennungsformularen geben Sie bitte auch einen formlosen Antrag ab, in dem Sie auflisten, in welche Fächergruppen Sie die anzuerkennenden Leistungen einbringen wollen. Falls Sie die Unterlagen postalisch zusenden, legen Sie bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

Sobald Sie die Bestätigung des Prüfungsausschusses erhalten haben, können Sie Ihre Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen und die erbrachten Leistungen in FlexNow! eintragen lassen.

Der Auslandsaufenthalt

Nachdem Sie sich dazu entschlossen haben, im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, sollten Sie sich zunächst eingehend über verschiedene ausländische Hochschulen und deren Kursangebot informieren. Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können nur dann angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang deshalb insbesondere, ob die angebotenen Kurse der Prüfungsordnung der Soziologie in Bamberg entsprechen. In der Regel stellt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen jedoch kein Problem dar.

Um sich über die Partneruniversitäten der Universität Bamberg und die notwendigen Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt zu informieren, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Mobilitätsfenster

Im Studiengang Diplom Soziologie ist ein Auslandsaufenthalt vor oder nach dem Absolvieren eines möglichen Forschungspraktikums (Hauptstudium) empfehlenswert. Da das Forschungspraktikum zweisemestrig ist, ist ein Auslandsaufenthalt währenddessen nicht möglich. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen fällt immer dann leicht, wenn eine hohe Übereinstimmung mit den in Bamberg angebotenen Leistungen besteht. Aber natürlich sollen auch Leistungen anerkannt werden, die in Bamberg nicht belegt werden können. Diesbezüglich ist die Fächergruppe Allgemeine Soziologie am flexibelsten. Dort sind die Chancen auf Anrechnung von Leistungen, die in Bamberg nicht angeboten werden am höchsten.

Learning Agreements

Learning Agreements stellen eine Form der Absicherung für die Studierenden dar. So soll sichergestellt sein, dass nach der Rückkehr von einer ausländischen Universität die Leistungen wie zuvor vereinbart, anerkannt werden. Im Bereich der Soziologie ist das in der Regel nicht notwendig. Leistungen, die an auswärtigen Universitäten im Bereich Soziologie erbracht wurden, werden in der Regel problemlos anerkannt. Insbesondere wenn es sich um Leistungen handelt, die in der Fächergruppe Allgemeine Soziologie eingebracht werden sollen.

Handelt es sich um Leistungen aus anderen Fachbereichen, wie zum Beispiel BWL oder VWL, ist vor Beginn des Auslandsaufenthalts zu empfehlen, mit der jeweiligen Fachvertreterin/dem jeweiligen Fachvertreter der Universität Bamberg ein Learning Agreement abzuschließen, da nur so Klarheit darüber besteht, ob eine Auslandsleistung anrechenbar ist. Sollten Sie also im Ausland Leistungen aus anderen Fachgebieten erbringen wollen, informieren Sie sich bitte dort über das genaue Vorgehen. Jede nachträgliche Änderung eines Learning Agreements sollte mit der Fachvertreterin/dem Fachvertreter abgestimmt und von ihr/ihm bestätigt werden.

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

Sobald Sie von Ihrer ausländischen Hochschule eine offizielle Bestätigung (Zeugnis, Notenbestätigung, Transcript oder ähnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erhalten haben, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, spätestens jedoch ein Semester nach Wiederaufnahme des Studiums an der Uni Bamberg beantragen. Verzögerungen bei der Antragstellung können dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universität Bamberg zu erbringen sind.

Füllen Sie zunächst den  Anrechnungsantrag aus. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.

Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Auslandsnachweise legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie die Einzelbestätigung bzw. alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Anträge beim Prüfungsausschuss z. Hd. Frau Brigola, Feldkirchenstr. 21, Raum: 208, mit folgenden Unterlagen ein:

  • Formular(e) Anrechnungsantrag
  • Einzelanerkennungen der FachvertreterInnen (in der Regel durch Eintrag im jeweiligen Anrechnungsantrag)
  • Auslandsnachweise (Transcript of Records) in Kopie (bei Vorlage der Originaldokumente)

Frau Brigola übernimmt auch die pdf Umrechnung der anzuerkennenden Noten. Die Berechnung der Note wird von den FachvertreterInnen nicht übernommen.

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind die Auslandsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Höherstufung aufgrund von Anerkennung von Leistungen

Durch die Anerkennung von Studienleistungen kann es passieren, dass eine Höherstufung der Semesterzahl erfolgt. Im folgenden finden Sie die Regelungen für den Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengang Soziologie.

Höherstufung nach Anerkennung von Leistungen im Diplomstudiengang Soziologie

Prinzipiell kann man aus maximal drei verschiedenen Fächergruppen alle Leistungen anerkennen lassen. Um jedoch nicht hochgestuft zu werden, kann man maximal 56,4 KP einreichen. In diese Punktzahl werden auch Scheine (gewichtet mit 12KP) eingerechnet. Das heisst, dass man keine unbegrenzte Anzahl von Scheinen einbringen kann, sondern nur maximal im Wert von 56 KP. Sollten man ausschließlich Prüfungsleistungen einbringen und keine Zulassungsvoraussetzung (sprich Schein), verringert sich die Zahl auf 54 KP.