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News Soziologie

02.11.11

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Johannes Giesecke


ausführlich

31.10.11

Neuer Studienplan und neue Übergangsregelung für Methoden der empirischen Sozialforschung


ausführlich

12.09.11

Erstsemester-Einführungstage (EET)


ausführlich

06.09.11

Merkblatt Bachelorarbeit


ausführlich

11.05.11

Verwendung der Studienbeiträge an der Fakulität SoWi


ausführlich

Alle aktuellen Nachrichten

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Ausschließlich für Studierende des Hauptfaches Soziologie:

Zeichnungsberechtige/r Hochschullehrer/in für das BaföG ist die/der Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses (zur Zeit Prof. Dr. Henriette Engelhardt-Wölfler, Stellvertreter Prof. Dr. Richard Münch). Seine/Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Erstellung von Bescheinigungen nach § 48 BAföG. Die Studierenden werden gebeten, das entsprechende externer Link folgt Formblatt 5 auszufüllen und es unter Angabe der bisher erbrachten Leistungen (etwa: Flexnow-Ausdruck) sowie eines frankierten und rückadressierten Briefumschlags an die folgende Adresse zu senden:


Dipl.-Soz. Susann Sachse-Thürer
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Wilhelmsplatz 3
96047 Bamberg
E-Mail: susann.sachse@uni-bamberg.de

Kriterien für die Erstellung der Bescheinigung:

Maßgeblich sind die bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Studierende sollten nach dem 4. Semester mindestens 80% der Leistungen für  erbracht haben. Dieser Wert wird auf Grundlage der folgenden Tabelle berechnet. Die Studierenden werden gebeten, die entsprechenden Leistungen zu belegen (FlexNow!-Ausdruck)und die erreichte Gesamtpunktzahl zu ermitteln.

Für Studierende, die nach der Diplomprüfungsordnung 2002 studieren, berechnet sich die Punktzahl wie folgt:

PrüfungsfachGewichtung der StudienleistungenGewichtung der Prüfungsleistungen
(1) Allgemeine Soziologie618
(2) Sozialstruktur im inter-nationalen und historischen Vergleich18
(3) Spezielle Soziologie612
(4a) Methoden der empirischen Sozialforschung und Wissenschaftstheorie I12
(4b) Methoden der empirischen Sozialforschung und Wissenschaftstheorie II1212
(4c) Statistik15
(5) Wahlpflichtfach gemäß Anhang III Nummer 1 der Diplomprüfungsordnung (2002)18
Gesamt24105

Dabei werden im Vordiplom die zu erbringenden Scheine mit der in der Studienordnung festgelegten Lehrbelastung (in Stunden) gewichtet. Prüfungsleistungen werden insgesamt ebenso stark wie Scheine gewichtet. Das Grundstudium wird insgesamt mit 129 Punkten bewertet. Darin sind neben den 105 Kreditpunkten auch die mit 6, beziehungsweise 12 Punkten bewerteten Scheine enthalten. Wenn 80% der aus der obigen Tabelle abzuleitenden Gesamtsumme, also 103 Punkte erreicht sind, wird die entsprechende Bescheinigung unterschrieben. Die Studierenden werden gebeten, die erreichte Gesamtpunktzahl selbst zu ermitteln und die entsprechenden Leistungen zu belegen (FlexNow!-Ausdruck).

Für Studierende, die nach der Bachelorprüfungsordnung studieren, berechnet sich die Punktzahl wie folgt:

ModulgruppeStudienleistung in ECTSPrüfungsleistung in ECTS
(1) Soziologische Grundlagen25
(2) Methoden der empirischen Sozialforschung & Statistik45
(3) Pflichtpraktikum10
(4) Studienschwerpunkt nach Wahl50
(5) Kontextstudium35
(6) Bachelorarbeit15
Gesamt10170

Der Bachelor wird insgesamt mit 180 Punkten bewertet. Wenn 53% der aus der obigen Tabelle abzuleitenden Gesamtsumme, also 96 Punkte erreicht sind, wird die entsprechende Bescheinigung unterschrieben. Die Studierenden werden gebeten, die erreichte Gesamtpunktzahl selbst zu ermitteln und die entsprechenden Leistungen zu belegen (FlexNow!-Ausdruck).